Was über Absprachen mit ÖR oder Tages-Zeitungen gut zu funktionieren scheint, ist im Bereich Internet schon schwieriger. Wir erinnern uns an die Bestrebungen von "Zensursula", die eine Untermauerung der angestrebten Zensur im Netz mit haltlosen Zahlen über angeblich bei Razzien gefundene pädophile Internettäter. Die Befürchtung, das eine Zensur vermutlich weitaus mehr als Kinderpornografie abdecken könnte, scheint sich zu bestätigen.
Sperren, löschen, Personen identifizieren: Google macht jetzt erstmals öffentlich, welche Staaten solche Anfragen stellen. Bei der Entfernung von Videos, Blogeinträgen und Suchtreffern landet Deutschland auf Platz zwei hinter Brasilien - die Gründe sind überraschend banal.(…)
(…)188 Mal wurden Google zufolge nicht näher benannte deutsche Behörden zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009 tätig, um von Google Löschungen oder Sperrungen zu verlangen. Mehr forderte nur Brasilien mit 291 Anfragen - zumindest suggeriert das die Google-Statistik.(…)
Worum sich die deutschen Anfragen drehten, verrät Google nur ansatzweise: Sieben bezogen sich auf gerichtliche Anordnungen gegen Blogs wegen Rechtsverstößen, drei weitere aus nicht spezifizierten Gründen auf nicht benannte Blogger, vier auf Google-Vorschläge, wie sie bei der Web-Recherche eingeblendet werden ("Google Suggest"), in zwei Anfragen wurde die Sperrung von Google-Videos gefordert, in einer gerichtlichen Anfrage die Verhinderung einer Bildsuche, in 94 gerichtlichen Forderungen ging es um Ergebnislisten von Web-Suchanfragen, vier weitere Anfragen zu Web-Suchanfragen kamen von nicht gerichtlicher Stelle, drei waren gerichtliche Verfügungen gegen YouTube, 70 weitere bezogen sich ebenfalls auf YouTube.
Also 94 Forderungen deutscher Gerichte an Google. Wieso ist Deutschland so sehr darauf bedacht, Fundstellen aus Googles Suche herauszunehmen? Es soll sich dabei um Verleumdungen, illegale Seiten mit verfassungsfeindlichen Neonazi-Angeboten, sowie Holocaust-Leugnern handeln, das gilt auch für die Listen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), deren Anfragen mitunter ebenfalls in die Statistik einfließen.
Brazil 291, Germany 188, India 142, United States 123, South Korea 64, United Kingdom 59, Italy 57, Argentina 42, Spain 32, Australia 17, Canada 16, Alle anderen folgen mit <10 (so z.B. France <10) Forderungen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009. Komplette Liste hier:
Zitat http://www.google.com/governmentrequests/
Jedoch relativiert der Spiegel sogleich:
"Doch was aus US-Perspektive Zensur heißt, muss dem europäischen Verständnis des Begriffes nicht unbedingt entsprechen. Zum einen sind Googles Zahlen unvollständig, wie das Unternehmen selbst sagt. Zum anderen fassen sie unter "Removal requests" (Entfernungsanfragen) eine Vielzahl von Dingen zusammen, die nicht zusammen gehören".
Ja, is klar, Fußball-Vizeweltmeister werden, wäre eine feine Sache, aber wenns um Zensur-Vizeweltmeister geht, muß die Suppe noch ein bißchen gewürzt werden, damit man sie der Bürger hinunterwürgen kann.
♥lich Nola
Nola
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24.09.2010 22:56
#2 Erziehung zur demokratischen Staatsbürgerschaft
…die Delegierten prüfen den Entwurf einer Empfehlung [15/10/2002]
Auf der Tagesordnung der Ministerdelegierten am Mittwoch, den 16. Oktober, stehen die Prüfung eines Empfehlungsentwurfs an die Mitgliedsstaaten über die Erziehung zur demokratischen Staatsbürgerschaft sowie ein Entwurf zu einem Zusatzprotokoll der Cybercrime-Konvention, das vorsieht, Handlungen rassistischer oder fremdenfeindlicher Natur, übermittelt durch Computersysteme, zu einem Straftatsbestand zu machen. (Weiter...)
10/01/2003 Zeichnung des Protokolls 'Internet und Rassismus': Umfrage unter den Delegierten
Bei ihrem ersten Treffen in diesem Jahr, am Donnerstag, den 9. Januar, werden die Ständigen Vertreter einige Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung prüfen. zudem werden die Delegierten vor Auflegung des Zusatzprotokolls zur Zeichnung der Reihe nach zu den Zeichnungsperspektiven befragt. Das Protokoll zur Cybercrimekonvention stuft rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen im Datennetz als Straftatbestand ein. (Weiter...)
Zitat 24.09.2010 Bund und Länder wollen schärfer gegen Hass im Netz vorgehen Im Bundesrat ist das Vorhaben der Bundesregierung, Hass im Internet stärker zu bekämpfen, in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am heutigen Freitag auf keine Bedenken gestoßen. Das Bundeskabinett hatte im August zwei Gesetzentwürfe zur Ratifizierung (PDF-Datei) und Umsetzung (PDF-Datei) des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats von Anfang 2003 beschlossen. Es sieht eine Kriminalisierung "rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen" vor, die über Computersysteme begangen werden. Die Länderkammer erhob gegen die Initiative, deren weitere Beratung nun im Bundestag ansteht, keine Einwände. Eine Empfehlung (PDF-Datei) des Rechtsausschusses zur Verschärfung einzelner Bestimmungen fand keine Mehrheit.
(…)Länder wie die USA haben sich im Rahmen ihrer nationalen Umsetzung der Übereinkunft zur Bekämpfung von Computerkriminalität gegen die Ratifizierung des Zusatzprotokolls entschieden. Sie fürchten zu weitgehende Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Das Cybercrime-Abkommen selbst hatten die fast 50 Mitglieder des Europarats, mit dem auch nicht-europäische Nationen wie die Vereinigten Staaten assoziiert sind, 2001 nach mehrjährigen, größtenteils hinter verschlossenen Türen durchgeführten Verhandlungen verabschiedet.(…)
Bundesrat Drucksache 495/1/10 10.09.10 Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ... der 874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010
Zitat Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art(…)
Bei der derzeitigen Verunglimpfung von Personen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit nutzen, habe ich doch starke Bedenken, ob eine objektive Ausführung des Cybercrime-Abkommens überhaupt noch möglich ist.
Zitat von NolaBei der derzeitigen Verunglimpfung von Personen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit nutzen, habe ich doch starke Bedenken, ob eine objektive Ausführung des Cybercrime-Abkommens überhaupt noch möglich ist.
Wenn Verunglimpfung und Verleumdung von in der Öffentlichkeit stehenden Personen erlaubt wäre, wäre allen klar, dass Sarrazin ein Opfer solcher Machenschaften ist. Da das aber nicht der Fall ist, gehen viele Menschen, wie ich finde zu Unrecht davon aus, dass sich ÖR und Printmedien im Prinzip der Wahrheit verpflichtet fühlen, und lediglich etwas übertreiben.
Und was bedeutet objektiv (in diesem Zusammenhang)? Eine nicht offensichtliche Lüge?
Mit freundlichem Gruß
-- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
Nola
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25.09.2010 00:15
#4 RE: Erziehung zur demokratischen Staatsbürgerschaft
Zitat von NolaBei der derzeitigen Verunglimpfung von Personen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit nutzen, habe ich doch starke Bedenken, ob eine objektive Ausführung des Cybercrime-Abkommens überhaupt noch möglich ist.
Wenn Verunglimpfung und Verleumdung von in der Öffentlichkeit stehenden Personen erlaubt wäre, wäre allen klar, dass Sarrazin ein Opfer solcher Machenschaften ist. Da das aber nicht der Fall ist, gehen viele Menschen, wie ich finde zu Unrecht davon aus, dass sich ÖR und Printmedien im Prinzip der Wahrheit verpflichtet fühlen, und lediglich etwas übertreiben.
Genau das ist ja der Punkt, lieber Uwe Richard. Die "meisten" informieren sich über die ÖR und die gängigen Print-Medien, die fast gleichgeschaltet berichten. (Siehe Diskussion Sarrazin) Nur der Zugang zum Netz ermöglicht eine halbwegs aufklärende Information. Die Öffentlichkeit (wohl die meisten Bürger) hat das noch nicht realisiert. Sie fühlen sich gut informiert und was alle sagen, kann damit ja auch nicht falsch sein.
Zitat Und was bedeutet objektiv (in diesem Zusammenhang)? Eine nicht offensichtliche Lüge? Mit freundlichem Gruß
Nein viel schlimmer. Ich befürchte, das hinter jeder geäußerten Meinung, die sich insbesondere mit Integration und Migration befaßt und in diesem Zusammenhang eine bestimmte "Bevölkerungsgruppe" nennen würde, schon je nach "Auslegung" und "Deutung" (ich bin da kein Jurist) dem Vorwurf der Diskriminierung etc. ausgesetzt sein kann.
Zitat Auszug Artikel Heise: "Umsetzungsbedarf ergebe sich lediglich in Teilbereichen. Nach den Bestimmungen muss jeder Mitgliedstaat die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine "Gruppe" von Personen, die nach den Kriterien der "Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft" definiert ist, oder gegen ein einzelnes Mitglied einer solchen Einheit unter Strafe stellen. Untersagt wird die öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bildern oder sonstigem Material mit entsprechendem Inhalt."
Wo fängt das also an und wo hört es auf. Sicher wird Frau Merkel dann einen Mohammed-Karikaturisten Kurt Westergaard, incl. ihrem vehementen Plädoyer für Freiheitsrechte, nicht mehr ehren dürfen.
Alter Schwede, das klingt mir aber stark nach Reichsschrifttumskammer und Wahrheitsministerium. Spinnen die jetzt eigentlich vollends?
Zitat von Heise onlineGemäß der bislang geltenden Fassung des Paragraphen 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) zur Volksverhetzung macht sich hierzulande schon strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung" aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert. Ebenso wird bestraft, wer die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Um das Tatobjekt im Sinne der internationalen Vorgaben auszuweiten, soll nach dem Regierungsentwurf zum Merkmal der Bevölkerungsteile das der "Gruppe" hinzutreten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch einzelne Personen, die Mitglieder einer solchen Gruppe sind, künftig in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezogen werden.
Wissen das diese Kumpels denn eigentlich schon? Und wann werden wohl die ersten "Reichen", "Bank(st)er", "Heuschrecken", katholische Geistliche oder "Männer" allgemein gegen die ständigen Beschimpfungen, Verleumdungen und Verächtlichmachungen gegen ihre Person resp. Gruppe erfolgreich vorgehen können?
Zitat von Heise onlineDarunter soll jedes Schriftgut fallen, "jedes Bild oder jede andere Darstellung von Ideen oder Theorien, das beziehungsweise die Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der nationalen oder ethnischen Herkunft oder der Religion" gegen eine Person oder eine Gruppe befürwortet oder fördert oder dazu aufstachelt. Die genannten Kriterien Rasse, Religion und nationale oder ethnische Herkunft sieht Berlin bislang noch nicht ausdrücklich im deutschen Recht berücksichtigt.
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
Zitat Auszug Artikel Heise: "Umsetzungsbedarf ergebe sich lediglich in Teilbereichen. Nach den Bestimmungen muss jeder Mitgliedstaat die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine "Gruppe" von Personen, die nach den Kriterien der "Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft" definiert ist, oder gegen ein einzelnes Mitglied einer solchen Einheit unter Strafe stellen. Untersagt wird die öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bildern oder sonstigem Material mit entsprechendem Inhalt."
Wo fängt das also an und wo hört es auf. Sicher wird Frau Merkel dann einen Mohammed-Karikaturisten Kurt Westergaard, incl. ihrem vehementen Plädoyer für Freiheitsrechte, nicht mehr ehren dürfen.
Wir haben es mit einem grundsätzlichen Problem zu tun, wie schon unser deutsches Grundgesetz zeigt. Dort werden dem Bürger gewisse Rechte gewährt, um sie ihm anschließend mit einem einschränkenden "alles weitere regelt ein Gesetz", wieder einzuschränken.
Der Staat hat mir aber gar nichts "gnädigerweise" zu "gewähren", denn ich bin kein Untertan oder Knecht. Grundrechte habe ich von Hause aus; der Staat kann diese Rechte nur nehmen oder einschränken. Deshalb betrachte ich den Staat als Feind der Gesellschaft, denn er kann dieser nur etwas nehmen, aber niemals etwas geben. Deshalb brauchen wir eine Verfassung, die dem Staat nach amerikanischem Vorbild (ein shall make no law kann selbst der Dümmste verstehen) klipp und klar verbietet, mir meine Grundrechte zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
-- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
Vielleicht ist der Ausdruck: Staat als Feind der Gesellschaft etwas stark ausgefallen, und ich sollte vielleicht besser von einem Gegner sprechen. Jedenfalls sieht es für mich so aus, dass das Grundgesetz den Staat dazu bestimmt, es [das Grundgesetz] gegen Angriffe (aus) der Gesellschaft zu verteidigen. Das ist absurd.
Um nun wieder zum Thema Meinungs- und Äußerungsfreiheit zu kommen: Wie kann es sein, dass z.B. der Paragraph 166 des Strafgesetzbuchesnicht gegen das Grundgesetz verstößt? Was nutzt mir als Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn mir das Strafgesetzbuch dasselbe Recht wieder dermaßen einschränkt, das von einem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gar nicht mehr gesprochen werden kann.
Was bleibt ist, dass ich zwar eine Meinung (diese/r oder jene/r gehörte mit einem A....tritt aus dem Amt oder dem Land befördert) haben darf, diese aber gefälligst für mich zu behalten habe, oder für meine Meinung ins Gefängnis zu gehen habe. Und zwar direkt, ohne über Los zu gehen und ohne meine 4.000 DM einzustreichen.
Fazit: Blogbetreiber werden über kurz oder lang vom freien Ausland aus ihr Blog betreiben müssen. Traurig aber wahr.
Einen schöönen Sonntag noch
-- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
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