Das belgische Parlament hat als erstes europäisches Land ein Burka-Verbot beschlossen. Frankreich hat ein völliges Verbot des Ganzkörperschleiers auf den Weg gebracht. In Deutschland wird noch diskutiert, von politisch Rechts bis Links. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages besagt:
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit in Deutschland für unmöglich und warnt vor einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Berlin - Ein umfassendes Burka-Verbot in der Öffentlichkeit, wie es Belgien und Frankreich planen, ist in Deutschland unmöglich – selbst wenn man dafür das Grundgesetz ändern wollte. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, das dem Tagesspiegel vorliegt.
Also wieder auf den Weg nach Karlsruhe oder wie? Menschen wie Frau Akgün, die wissen wovon sie reden, liegen aber mit ihrer Forderung nicht auf SPD-Linie.
So sagte z. B. der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Wir haben da ein anderes Verständnis von Freiheit als die Franzosen", und "Ich wünsche mir einen aufgeklärten Islam, aber mit Zwang ist das nicht zu erreichen."
Erstens kommt der nette Herr Wiefelspütz wohl niemals in die Bredouille ein Textilgefängnis tragen zu müssen und zweitens weiß gerade Herr Wiefelspütz, das es nie einen Islam der „Aufklärung“ geben wird, weil er im Koran nicht vorgesehen oder angelegt ist.
Zweifelsohne würde das Probetragen einer Ganzkörperverschleierung, für ein paar Monate, Herrn Wiefelspütz neue Einsichten gewähren und sollte somit zur Pflicht im Sommer wie im Winter für alle Befürworter werden. Das aber sind ja nur die banalen Nachteile, die für sich genommen schon reichen.
Oder ein "Wiefelspützchen mit Burkamützchen" verkleidet während des bereits drei Mal absolvierten Praktikums im Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrum der AWO und das jeweils eine Woche lang mit anpacken beim Betten machen, Essen reichen oder beim Umlagern bettlägeriger Bewohner. (Kann man bei einer Burka eigentlich die Ärmel aufkrempeln?)
Zitat Akgün fordert Burka-Verbot http://www.sueddeutsche.de/politik/musli...-verbot-1.67597 28.01.2010 Die türkischstämmige SPD-Politikerin Lale Akgün will Ganzkörperschleier verbieten lassen - sie erhält Widerspruch aus ihrer Partei. Die Publizistin und frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün hat sich für ein Verbot von Ganzkörperschleiern in Deutschland ausgesprochen. "Die Burka ist ein Ganzkörpergefängnis, das die Menschenrechte tief verletzt. Es wäre ein wichtiges Zeichen, die Burka in Deutschland zu verbieten", sagte Akgün der Frankfurter Rundschau.
Also was nun? Ernste Frage, wie soll entschieden werden und wie ist das Rechtsempfinden der Zimmerleute, diesmal ohne Sarkasmus
Zitat von Nola Also was nun? Ernste Frage, wie soll entschieden werden und wie ist das Rechtsempfinden der Zimmerleute, diesmal ohne Sarkasmus
Ganz klar: Verbot!
Begründung Eins: Jede Art von Gesichtsverhüllung ist in unserem Kulturkreis nicht normal. Ausnahmen: Motorradhelm (mit dem ich aber auch tunlichst keine Bank betreten sollte), oder der Schal, im Winter bis zur Nase hochgezogen. Würde ich mir außerhalb der Skipiste eine Windschutzmaske drüberziehen, machte ich mich genauso verdächtig wie mit einem Damenstrumpf überm Kopf. Wenn mich die Polizei so kostümiert wegfangen würde, hätte dafür jeder Verständnis.
Begründung Zwei: Jede Art von Ganzkörperverhüllung ist in unserem Kulturkreis nicht normal. Ausnahme: Regenponcho (aber da ist ja wenigstens das Gesicht unter der Kapuze zu sehen). Man kann nicht sehen, ob unter so einem Ganzkörperzelt ein Männlein oder Weiblein steckt und was diese Person da noch so drunter mit sich führt.
Begründung Drei: Burka und Nikab sind keine Kleidungsstücke, sondern Instrumente zum Schutz des Eigentums von Männern. Wenn Frauen aber Eigentum sind, so ist dies Sklaverei und die ist zum Glück verboten. Mag sein, dass manche Frau sich freiwillig verstecken möchte, aber dies zeigt nur an, dass ihr jegliches Selbstbewusstsein genommen wurde, was wiederum auf Sklaverei hindeutet.
Begründung Vier: Mitteleuropäische Kinder haben Angst vor Gespenstern!
Also ich finde ja schon, dass Kopftuchfrauen mit bodenlangen Mänteln eine ästethische Zumutung sind, aber die Komplettvermummung ist einfach ein Albtraum. Nebenbei bemerkt ist die Bezeichnung Ganzkörperschleier ein ganz, ganz schlimmer Euphemismus. Meine Meinung: Wer seinen Frauen sowas zumuten möchte, soll dies in seiner Heimat tun - also raus aus dem Sozialhilfeparadies Deutschland. Wer seine Frau ohne Stoffsack dann nicht mehr aus dem Haus lassen sollte, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig, was wiederum Strafe nach sich ziehen, und zur baldigen Abschiebung führen sollte.
Beste Grüße, Calimero
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
Ich vertehe nicht, wieso man irgeneine Kostümierung, gleich welcher Art, expilzit verbieten sollte. Auch eine Gesichtsmaske sollte man tragen dürfen, solange offensichtlich ist, dass von dieser Person keine öffentliche Gefahr ausgeht.
Des weiteren verstehe ich nicht, wie eine bis zur Unkenntlichkeit verkleidete erwachsene, möglicherweise bewaffnete Person eine Bank, ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Kaufhaus oder überhaupt eine belebte Straße betreten kann, ohne sofort von der Polizei verhaftet oder zumindest kontrolliert zu werden, wenn nötig mehrmals täglich, da man ja vor der Kontrolle nicht weiß, ob es sich um dieselbe, bereits vorher kontrollierte, Person handelt.
Mein Beitrag will sich übrigens völlig ironiefrei verstanden wissen.
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‘The problem with socialism is that eventually you run out of other people’s money’ -- Margaret T.
(...) Begründung Drei: Burka und Nikab sind keine Kleidungsstücke, sondern Instrumente zum Schutz des Eigentums von Männern. Wenn Frauen aber Eigentum sind, so ist dies Sklaverei und die ist zum Glück verboten. Mag sein, dass manche Frau sich freiwillig verstecken möchte, aber dies zeigt nur an, dass ihr jegliches Selbstbewusstsein genommen wurde, was wiederum auf Sklaverei hindeutet.(...)
Zum besseren Verständnis nochmal angefügt: Burka Ganzkörperverschleierung mit Sehgitter und Nikab Ganzkörperverschleierung mit Sehschlitz.
Der Bundestagsabgeordnete der FDP, Serkan Tören (selbst türkischer Abstammung), hat ein Burka-Verbot gefordert und die Burka als "mobiles Frauengefängnis" bezeichnet. Sie sei kein religiöses Symbol, sondern Machtdemonstration gegen staatliche Ordnung und zur Unterdrückung der Frau. Das hat der Integrationsbeauftragte der Bundestags-Unionsfraktion, Stefan Müller (CSU) abgelehnt indem er meinte, die Burka-Trägerinnen in Deutschland wären so gering an der Zahl, daß ein Verbot von daher abzulehnen ist. Zu lesen hier: http://www.kna.de/webnews/kwn09/20100820-BD-1353.39RO-1.html
Natürlich habe ich auch überlegt, wie es sich mit dem Vermummungsverbot verhält bzw. Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrer eines PKW's.
Dazu findet man hier:
Zitat Deutschland [Bearbeiten] In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen. Das Vermummungsverbot bereitet der Polizei mehrere Probleme bei der Umsetzung. Zum einen ist es dem Ermessensspielraum der Beamten überlassen und erst später gerichtlich überprüfbar, ab wann eine Person als vermummt gilt. Auch bei einem klaren Verstoß ist das weitere Handeln von verschiedenen Faktoren abhängig: Das strafrechtliche Verfolgen von jedem Vermummten ist mit einem sehr großen Aufwand verbunden. Andererseits fordert das rechtsstaatliche Legalitätsprinzip eine Ahndung aller Verstöße. http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
Durchbrochen wird das Legalitätsprinzip durch das Opportunitätsprinzip. Besteht nur eine geringe Schuld oder sind schwerwiegendere Straftaten zu verfolgen, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegebenenfalls einstellen. Da der Polizei dieses Opportunitätsprinzip nicht zusteht, ist diese verpflichtet, bereits beim bloßen Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Selbst das Wissen um eine mit an Sicherheit grenzende spätere Einstellung dieses Verfahrens (z.B. Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz zum Eigenkonsum) führt nicht dazu, dass auf die Anzeige verzichtet werden darf.
Vermummungsverbot im Straßenverkehr? Für Fahrer nur die Pappnase? Oder auf welcher Grundlage kann eine Maskierung im Fasching 10 Euro (oder noch viel mehr) kosten? Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht nicht behindert ist. Nach Ansicht vieler Experten, ist dies bei den gängigen Masken (von Bankräuber bis Affenkostüm) gegeben. Damit liegt ein Verstoß gegen die StVO § 23 Abs. 1 (sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) vor. Das Bußgeld hierfür beträgt 10 Euro. Gleiches gilt, wenn das räumliche Sehen z.B. durch eine für das Piratenkostüm unabdingbare Augenklappe beeinträchtigt ist. Bunte Kontaktlinsen werden in einigen Medienberichten ebenfalls als sichtbehindert klassifiziert. Auch, wenn durch ein Kostüm (Mumie? Gefesselter Häftling? Meerjungfrau?) die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, kann das Bußgeld anfallen. Kommt es zum Unfall, so besteht die Gefahr, dass dem kostümierten Fahrer eine Teilschuld zugewiesen wird. Unter Umständen verliert er sogar den Schutz seiner Kaskoversicherung, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass sein Kostüm Bewegungsfreiheit, Sicht oder Gehör getrübt hat.
Diese Aussage ist von: von Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Roman Becker - 01.02.2008
Ersetzt man nun diverse "Kostüme" aus dem Artikel in Burka, was ja u.U. - zumindest - eine Sehbehinderung darstellt, wie kürzlich in Frankreich geschehen. Dieser Vorfall im April 2010 zog ja weite Kreise, wie man weiterlesen kann:
Muslimen in Frankreich droht Ausweisung nach Autofahrt im Schleier PARIS - Der Fall einer Muslimin, die mit Gesichtsschleier Auto gefahren war und dafür einen Strafzettel kassiert hatte, zieht in Frankreich immer weitere Kreise. Nach einem lautstarken öffentlichen Protest gegen den Strafzettel über 22 Euro droht nun der Frau und ihrem Mann die Ausweisung aus Frankreich.
Auch die Debatte um ein Verbot von Burkas wurde dadurch weiter angeheizt. Im Zuge des Streits ermittelte das Innenministerium zudem noch, dass der in Nantes lebende Ehemann der 31-Jährigen in Polygamie mit insgesamt vier Frauen lebt und der radikalen Tablighi-Jamaat-Bewegung (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) angehört.
Die vier Frauen sollen zudem alle unberechtigt Unterstützung für Alleinerziehende und andere Sozialleistungen beziehen.
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