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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Gansguoter Offline



Beiträge: 988

30.10.2010 18:10
Neufassung § 130 StGB (Volksverhetzung) Antworten

In Umsetzung von EU-Vorgaben steht noch im November eine Änderung von § 130 StGB (Volksverhetzung) an. Demnach wird "mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft", "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" entweder zum Hass oder zu Gewalt "eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" oder einen Einzelnen aufruft oder aber wer "die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet".

In enger Auslegung könnte also demnach jemand, der öffentlich einen anderen im Zorn als "Du Sch...irgendwas" (wenn irgendwas = "vorbezeichnete Gruppe") beschimpft, für mindestens drei Monate in den Bau wandern. Diese Änderung, der EU sei sie gedankt, scheint mir arg gefährlich, da missbrauchbar und diverse Grundrechte tangierend. Dazu mit Links http://www.internet-strafrecht.com/ander...etzung-geplant/

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