Keine Klassenfahrten und weniger Proben während des Ramadan, Sexualkunde getrennt nach Geschlechtern: Das SPD-geführte Kultusministerium in Rheinland-Pfalz plant eine islamfreundliche Unterrichtsgestaltung an den Schulen des Landes.Das geht aus seinem Schreiben hervor, das FOCUS vorliegt und derzeit an Lehrer verteilt wird. Die Richtlinien empfehlen „die Organisation des Sexualkundeunterrichts in geschlechtshomogenen Gruppen“. Angeregt wird auch, den „Sport- und Schwimmunterricht ab der Pubertät nach Geschlechtern getrennt“ anzubieten.
Klassenfahrten sollten „möglichst nicht“ während des Fastenmonats Ramadan stattfinden. Die Befindlichkeiten von Muslimen müssten auch bei der Planung von Praktika und Schulfesten berücksichtigt werden. Fasten könne „zu einer Einschränkung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Schüler“ führen, mahnen die Verfasser. Es sei heikel, wenn während des Ramadan zahlreiche Klassenarbeiten geschrieben werden müssten. Deshalb sollten „flexible Lösungen“ gefunden werden.
Der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Philologenverbandes, Malte Blümke, kritisierte das Vorhaben als „anti-aufklärerisch und anti-emanzipativ“. „Die Tradition gemeinsamen Lernens wird aufgegeben.“ Ein Schonmonat für Muslime sei nicht praktikabel. Mit Schulen, Lehrerverbänden, Personalräten und Schulträgern sei der Vorstoß nicht diskutiert worden. Der Philologenverband fordert von Kultusministerin Doris Ahnen (SPD), das Faltblatt „sofort zurückzuziehen“.
Wie soll eigentlich diese angebliche "Aufklärung des Islam" möglich sein, wenn nun selbst in pluralistischen Demokratien Richtlinien erlassen werden, die die immer noch weit überwiegende Bevölkerungsmehrheit wie auch die nicht religiös Orientierten in der muslimischen Bevölkerung gegenüber den Erzreaktionären radikal diskriminieren und ersteren eine quasi islamistische Agenda aufzwängen? Ohne Worte.
Aber bevor wir das hier diskutieren, sollten Sie bitte die Ermahnung der ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan nicht vergessen: „Niemandem steht es zu, eine Religion zu kritisieren und zu bewerten, ob sie eine Aufklärung nötig hat oder nicht“, die uns nach dieser ehrlichen Ansage natürlich wieder die üblichen Sprechblasen liefern musste, die da nur höhnisch wirken: "Der Islam stehe für Toleranz und gegenseitigen Respekt. Sie wolle nicht andere Religionen kritisieren, sondern „im Guten mit ihnen wetteifern“. Die Frau lebt seit 1973 in Deutschland, es ist also sehr wahrscheinlich nicht nur eine sprachliche Unzulänglichkeit.
Das Problem ist hier eindeutig der Gesetzgeber und das BVerfG, welche religiöse Bedürfnisse, wie ich meine verfassungswidrig, über das GG stellen, das sich anders liest. MMn können sich Religionsgemeinschaften, die sich nicht eindeutig als dem GG untergeordnet definieren *, wie es die katholische Kirche, nolens volens getan hat, nicht auf den Schutz des Artikels 4 GG berufen.
Zitat von Uwe RichardDas Problem ist hier eindeutig der Gesetzgeber und das BVerfG, welche religiöse Bedürfnisse, wie ich meine verfassungswidrig, über das GG stellen, das sich anders liest. MMn können sich Religionsgemeinschaften, die sich nicht eindeutig als dem GG untergeordnet definieren *, wie es die katholische Kirche, nolens volens getan hat, nicht auf den Schutz des Artikels 4 GG berufen.
Hm.
Zitat von Art. 4 GG(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Ich finde da nirgends die Voraussetzung, dass Religionsgemeinschaften sich erst "unter das GG stellen" müssen, bevor sie in den Genuss des Art. 4 kommen.
-- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Zitat von Art. 4 GG(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Ich finde da nirgends die Voraussetzung, dass Religionsgemeinschaften sich erst "unter das GG stellen" müssen, bevor sie in den Genuss des Art. 4 kommen.
Ich auch nicht – weswegen ich auch nichts dergleichen behauptet habe.
Mit freundlichem Gruß
-- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
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