Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 525 mal aufgerufen
 Aktuell im Web
notquite Offline



Beiträge: 506

16.01.2011 14:55
Rheinland-Pfalz "Unterricht soll Muslimen entgegenkommen" Antworten

In welchem Land leben wir eigentlich?


Keine Klassenfahrten und weniger Proben während des Ramadan, Sexualkunde getrennt nach Geschlechtern: Das SPD-geführte Kultusministerium in Rheinland-Pfalz plant eine islamfreundliche Unterrichtsgestaltung an den Schulen des Landes.Das geht aus seinem Schreiben hervor, das FOCUS vorliegt und derzeit an Lehrer verteilt wird. Die Richtlinien empfehlen „die Organisation des Sexualkundeunterrichts in geschlechtshomogenen Gruppen“. Angeregt wird auch, den „Sport- und Schwimmunterricht ab der Pubertät nach Geschlechtern getrennt“ anzubieten.

Klassenfahrten sollten „möglichst nicht“ während des Fastenmonats Ramadan stattfinden. Die Befindlichkeiten von Muslimen müssten auch bei der Planung von Praktika und Schulfesten berücksichtigt werden. Fasten könne „zu einer Einschränkung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Schüler“ führen, mahnen die Verfasser. Es sei heikel, wenn während des Ramadan zahlreiche Klassenarbeiten geschrieben werden müssten. Deshalb sollten „flexible Lösungen“ gefunden werden.

Der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Philologenverbandes, Malte Blümke, kritisierte das Vorhaben als „anti-aufklärerisch und anti-emanzipativ“. „Die Tradition gemeinsamen Lernens wird aufgegeben.“ Ein Schonmonat für Muslime sei nicht praktikabel. Mit Schulen, Lehrerverbänden, Personalräten und Schulträgern sei der Vorstoß nicht diskutiert worden. Der Philologenverband fordert von Kultusministerin Doris Ahnen (SPD), das Faltblatt „sofort zurückzuziehen“.

http://www.focus.de/wissen/bildung/rhein...aid_590498.html


Wie soll eigentlich diese angebliche "Aufklärung des Islam" möglich sein, wenn nun selbst in pluralistischen Demokratien Richtlinien erlassen werden, die die immer noch weit überwiegende Bevölkerungsmehrheit wie auch die nicht religiös Orientierten in der muslimischen Bevölkerung gegenüber den Erzreaktionären radikal diskriminieren und ersteren eine quasi islamistische Agenda aufzwängen? Ohne Worte.

Aber bevor wir das hier diskutieren, sollten Sie bitte die Ermahnung der ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan nicht vergessen: „Niemandem steht es zu, eine Religion zu kritisieren und zu bewerten, ob sie eine Aufklärung nötig hat oder nicht“, die uns nach dieser ehrlichen Ansage natürlich wieder die üblichen Sprechblasen liefern musste, die da nur höhnisch wirken: "Der Islam stehe für Toleranz und gegenseitigen Respekt. Sie wolle nicht andere Religionen kritisieren, sondern „im Guten mit ihnen wetteifern“. Die Frau lebt seit 1973 in Deutschland, es ist also sehr wahrscheinlich nicht nur eine sprachliche Unzulänglichkeit.

http://www.derwesten.de/nachrichten/Isla...-id4156145.html

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.253

16.01.2011 15:28
#2 RE: Rheinland-Pfalz "Unterricht soll Muslimen entgegenkommen" Antworten

Das Problem ist hier eindeutig der Gesetzgeber und das BVerfG, welche religiöse Bedürfnisse, wie ich meine verfassungswidrig, über das GG stellen, das sich anders liest. MMn können sich Religionsgemeinschaften, die sich nicht eindeutig als dem GG untergeordnet definieren *, wie es die katholische Kirche, nolens volens getan hat, nicht auf den Schutz des Artikels 4 GG berufen.


Mit feundlichem Gruß

* http://www.google.com/webhp?hl=de#hl=de&...ehre&fp=1&cad=b

--
„Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.021

16.01.2011 16:16
#3 RE: Rheinland-Pfalz "Unterricht soll Muslimen entgegenkommen" Antworten

Zitat von Uwe Richard
Das Problem ist hier eindeutig der Gesetzgeber und das BVerfG, welche religiöse Bedürfnisse, wie ich meine verfassungswidrig, über das GG stellen, das sich anders liest. MMn können sich Religionsgemeinschaften, die sich nicht eindeutig als dem GG untergeordnet definieren *, wie es die katholische Kirche, nolens volens getan hat, nicht auf den Schutz des Artikels 4 GG berufen.


Hm.

Zitat von Art. 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Ich finde da nirgends die Voraussetzung, dass Religionsgemeinschaften sich erst "unter das GG stellen" müssen, bevor sie in den Genuss des Art. 4 kommen.

--
Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.253

16.01.2011 16:59
#4 RE: Rheinland-Pfalz "Unterricht soll Muslimen entgegenkommen" Antworten

Zitat von Gorgasal

Zitat von Art. 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


Ich finde da nirgends die Voraussetzung, dass Religionsgemeinschaften sich erst "unter das GG stellen" müssen, bevor sie in den Genuss des Art. 4 kommen.


Ich auch nicht – weswegen ich auch nichts dergleichen behauptet habe.

Mit freundlichem Gruß

--
„Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.021

16.01.2011 17:10
#5 RE: Rheinland-Pfalz "Unterricht soll Muslimen entgegenkommen" Antworten

Zitat von Uwe Richard
Ich auch nicht – weswegen ich auch nichts dergleichen behauptet habe.


Achso. Dann habe ich oben Ihr "können" falsch interpretiert.

--
Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel

 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz