Zitat von RaysonDie Korrektur scheint aber nicht angekommen zu sein. Da steht immer noch "Schieber-Ede".
Indeed. Es war zweimal falsch gewesen, und nur das erste Falsche hatte ich korrigiert.
Ich merke schon, daß ich Schwierigkeiten habe, mich in diesem Milieu zu bewegen. Da lobe ich mir doch die Nicks in diesem Forum, die leicht zu merken und leicht zu unterscheiden sind.
Wird sofort korrigiert; und dann kehrt auch ins Milieu Ordnung ein.
Mal abseits von den wirren Zuständen im Milieu würde mich ja doch interessieren, wie Assange sein Vorgehen gegen den "Dieb" juristisch begründen will. Welche abstruse Konstruktion läßt sich da bloß finden?
Zitat von R.A.Mal abseits von den wirren Zuständen im Milieu würde mich ja doch interessieren, wie Assange sein Vorgehen gegen den "Dieb" juristisch begründen will. Welche abstruse Konstruktion läßt sich da bloß finden?
Sehen Sie sich bitte die §§ 201 und inklusive 206 StGB, sowie 303a und 303b an. Da wird sich sicher etwas finden lassen.
Mit freundlichem Gruß
-- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
Zitat von stefanolixFrüher sagte man in Berlin: »Dat is dem Zille sein Milljöh«. Heinrich Zille hätte Schieber-Paule und Nutella-Erwin sicher gern gezeichnet ;-)
Jou, lieber Stefanolix. Und Zille hat mich ja inspiriert, zur Überschrift und zu den Figuren.
Allerdings war dem Zille sein Milljöh vielfältiger, Er hatte es ja nicht hauptsächlich mit den Ganoven, sondern mit den Muttis in den Hinterhöfen, den Gören, den Nutten, den Tagelöhnern; dem, was man heute vielleicht "Szenegestalten" nennt.
Er war ein großer Künstler und ein liebenswerter Mensch; ähnlich Toulouse-Lautrec, der ja auch so etwas gern gemalt hat.
Zitat von Uwe RichardSehen Sie sich bitte die §§ 201 und inklusive 206 StGB, sowie 303a und 303b an. Da wird sich sicher etwas finden lassen.
Tut mir leid, das kann ich nicht nachvollziehen.
Der 201 betrifft die Vertraulichkeit des Wortes und der 206 das Postgeheimnis. Beide sind nicht betroffen, wenn jemand etwas aus den Wikileaks-Datenbeständen mitnimmt. Diese Paragraphen müßte nur fürchten, wer die Informationen anfangs besorgt hat, schon Assange selber ist nicht mehr davon betroffen, wenn er diese speichert bzw. zugänglich macht.
Der 303a (Datenveränderung) bezieht sich auf den 202a und damit nur auf Daten, die "nicht für ihn bestimmt" sowie "unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft" sind. Das geht also gegen Hackerangriffe von außen. Aber das ist hier ja nicht passiert. Der Betreffende war ja Wikileaks-Mitverantwortlicher, hatte auf diese Daten freien Zugriff und diese sind genauso für ihn bestimmt wie für Assange selber.
Interessant wäre höchstens der 303b (Computersabotage). Aber um den (bzw. den entsprechenden ausländischen Paragraphen) geltend zu machen müßte Assange die internen Strukturen von Wikileaks offenlegen und nachweisen, daß die Verfügungsgewalt über diese Daten nur ihm zusteht. Wird ihm kaum gelingen können.
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