Rein interessehalber: Wie wäre das denn eigentlich hierzulande, werter Zettel, gibt es eine rechtliche Handhabe, eine Evakuierung mit Zwang durchzusetzen? Und wer könnte, wenn dem so wäre, so etwas anordnen, reicht da "Gefahr im Verzug" oder müsste da ein Richter eingeschaltet werden? Ich lebe wie sie vermutlich noch wissen im Ruhrgebiet und hier findet man ja alle Nase lang Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg, die entschärft werden müssen, wozu im Regelfall eine Evakuierung der direkten Anwohner stattfindet. Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem sich jemand geweigert hätte, aber denkbar wäre das ja durchaus.
In New York scheinen das die Offiziellen wohl anders zu sehen ;)
Zitat von Focus "Bitte folgen Sie der Evakuierung und bleiben Sie nicht zurück“, appellierte Bloomberg noch am Samstag an die Betroffenen: „Zurückbleiben ist nicht nur dumm, sondern auch gegen das Gesetz. Dies ist ein lebensbedrohlicher Sturm.“
Zitat von Stitch JonesRein interessehalber: Wie wäre das denn eigentlich hierzulande, werter Zettel, gibt es eine rechtliche Handhabe, eine Evakuierung mit Zwang durchzusetzen? Und wer könnte, wenn dem so wäre, so etwas anordnen, reicht da "Gefahr im Verzug" oder müsste da ein Richter eingeschaltet werden? Ich lebe wie sie vermutlich noch wissen im Ruhrgebiet und hier findet man ja alle Nase lang Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg, die entschärft werden müssen, wozu im Regelfall eine Evakuierung der direkten Anwohner stattfindet. Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem sich jemand geweigert hätte, aber denkbar wäre das ja durchaus.
Gute Frage, lieber Stitch Jones. Ich habe sie mir auch gestellt, weiß aber die Antwort nicht. Vielleicht kann einer der Juristen hier im Forum etwas dazu sagen?
Herzlich, Zettel
PS: Ich habe mich gefreut, wieder einmal etwas von Ihnen zu lesen!
Zitat von herr celineIn New York scheinen das die Offiziellen wohl anders zu sehen ;)
Zitat von Focus "Bitte folgen Sie der Evakuierung und bleiben Sie nicht zurück“, appellierte Bloomberg noch am Samstag an die Betroffenen: „Zurückbleiben ist nicht nur dumm, sondern auch gegen das Gesetz. Dies ist ein lebensbedrohlicher Sturm.“
Ich habe, lieber Herr Celine, Bloombergs Appell in CNN gesehen. Er hat auch gesagt, daß niemand mit Polizeigewalt evakuiert werde.
Die New Yorker Behörden haben aber auch keinen Zweifel daran gelassen, daß niemand auf eventuelle Hilfe rechnen kann, wenn er trotz der Aufforderung zur Evakuierung bleibt und in Schwierigkeiten kommt.
Welche genaue Rechtsform die mandatory evacuation hat, habe ich noch nicht herausgefunden. Ich nehme an, daß es eine Verordnung ist, weiß aber nicht, ob sie im Prinzip durch unmittelbare Gewalt durchgesetzt werden könnte und ob sich jemand strafbar macht, der ihr nicht folgt.
Zitat von ZettelPS: Ich habe mich gefreut, wieder einmal etwas von Ihnen zu lesen!
Ja, ich hab mich ein wenig rar gemacht, weil mir momentan akut die Zeit fehlt, die Diskussionen hier im Zimmer intensiv zu verfolgen. Aber das wird sicher auch mal wieder anders.
Zitat von ZettelWelche genaue Rechtsform die mandatory evacuation hat, habe ich noch nicht herausgefunden. Ich nehme an, daß es eine Verordnung ist, weiß aber nicht, ob sie im Prinzip durch unmittelbare Gewalt durchgesetzt werden könnte und ob sich jemand strafbar macht, der ihr nicht folgt.
Das Ganze ist eine Frage der Risikoabschätzung: das Risiko einer Strafe gegen das Risiko des Hurrikans. Sollten diese Menschen den Hurrikan unbeschadet überstehen, wäre es ein Hohn, diese Menschen dafür zu bestrafen, dass sie das Risiko richtig eingeschätzt haben. Falls sie den Hurrikan nicht unbeschadet überstehen, war es ihre ureigenste Entscheidung. Die Verordnung Bloombergs mag zwar im Allgemeinen klug erscheinen, aber auch er kann das Risiko im Einzelfall kaum besser abschätzen. Es stehen sich also zwei Risikoabschätzungen gegenüber. Soll man einem "fremden" Menschen eher vertrauen als sich selbst?
Zitat Stitch Jones Rein interessehalber: Wie wäre das denn eigentlich hierzulande, werter Zettel, gibt es eine rechtliche Handhabe, eine Evakuierung mit Zwang durchzusetzen? Und wer könnte, wenn dem so wäre, so etwas anordnen, reicht da "Gefahr im Verzug" oder müsste da ein Richter eingeschaltet werden? Ich lebe wie sie vermutlich noch wissen im Ruhrgebiet und hier findet man ja alle Nase lang Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg, die entschärft werden müssen, wozu im Regelfall eine Evakuierung der direkten Anwohner stattfindet. Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem sich jemand geweigert hätte, aber denkbar wäre das ja durchaus.
Zettel Gute Frage, lieber Stitch Jones. Ich habe sie mir auch gestellt, weiß aber die Antwort nicht. Vielleicht kann einer der Juristen hier im Forum etwas dazu sagen?
Der Katastrophenschutz dürfte in die allgemeine Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr fallen. Damit sind die einschlägigen Normen die Polizeigesetze, die Ordnungsbehördengesetze oder Landesgesetze zum Katastrophenschutz, die alle zum (besonderen) Verwaltungsrecht gehören. Wenn nichts speziell geregelt ist, können sich die Behörden auf allgemeine Ermächtigungsgrundlagen stützen, die die Behörden ermächtigen, bei Gefahren die zu ihrer Abwehr notwendigen (Grundrechte einschränkenden) Maßnahmen zu ergreifen. Dazu dürften im Einzelfall auch Evakuierungsmaßnahmen gehören. Diese Evakuierungsanordnungen wären verbindliche und vollstreckbare Verwaltungsakte - d. h., die Behörden dürften eine Evakuierung zwangsweise durchsetzen. Ein Richtervorbehalt erschiene mir systemwidrig - die sind eher üblich bei strafprozessualen Maßnahmen. Mir wäre nicht bekannt, dass Zuwiderhandlung mit einer Sanktion (Bußgeld, etc.) verbunden wäre, aber ich kenne nicht alle 16 landesrechtlichen Regelungen.
Zitat von ZettelNur eine Meldung unter "Vermischtes"? Nein. Denn es geht letztlich um die Freiheit des Einzelnen; um Selbstbestimmung vs. Interessen einer Gemeinde.
Bei den trotzigen Senioren dürften inzwischen vielleicht die Sektkorken knallen. Sie hatten richtig erkannt, daß das, was die Behörden annahmen, eben nur das worst case scenario gewesen war.
Verständlich aus Sicht der Behörden, vielleicht ihre Pflicht. Aber der Einzelne kann, wenn er vernünftig und frei entscheiden kann, eine andere Risikoabschätzung vornehmen. (Das bei uns die Medien, allen voran "Spiegel-Online", wieder einmal alarmistisch berichtet haben, steht auf einem anderen Blatt).
Übrigens waren gestern Abend von den 370.000 "evakuierten" New Yorkern gerade einmal ein Prozent in Notunterkünften untergebracht, wie NBC New York berichtet.
Die Restlichen waren offenbar zu Verwandten gezogen, in Hotels und Motels gegangen, mit dem Wohnmobil losgefahren - oder schlicht zu Hause geblieben. Nicht jeder Verweigerer wird aufgespürt worden sein.
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