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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

02.04.2012 09:53
Der Streit um die Steuer CD Antworten

Am 30.11.2010 gab das Bundesverfassungsgericht folgende Pressemitteilung heraus:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-109.html
In ihr heißt es im letzten Absatz:

Zitat
Auch die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Gerichte, dass eine
von den Beschwerdeführern gerügte Verletzung des Trennungsgebots
ausscheide, ist nicht zu beanstanden. Dieses Gebot besagt, dass
Geheimdienste keine polizeilichen Zwangsbefugnisse besitzen, also keine
Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen durchführen und somit nicht
zur gezielten Erlangung von Zufallsfunden für
nichtnachrichtendienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die
Gerichte sind davon ausgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst die
Daten im Wege der Amtshilfe lediglich entgegengenommen und
weitergeleitet, nicht aber ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung
veranlasst habe, sondern sich der Informant von sich aus an den
Bundesnachrichtendienst gewandt habe.
Die entgegenstehende Behauptung
der Beschwerdeführer, der Bundesnachrichtendienst sei nur eingeschaltet
worden, um dessen besondere Möglichkeiten auszunutzen, ist durch nichts
belegt. Schließlich ist nicht erkennbar, dass es sich bei den
unterstellten Rechtsverletzungen um schwerwiegende, bewusste oder
willkürliche Verfahrensverstöße handelt, bei denen die grundrechtlichen
Sicherungen planmäßig oder systematisch außer acht gelassen worden sind.


Hervorhebung von mir.

Am 31.04.2012 sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber im Schweizer Radio DRS:

Zitat von FTD
"Es besteht der konkrete Verdacht, dass aus Deutschland klare Aufträge gegeben worden sind zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse", sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber am Samstag im Schweizer Radio DRS.


http://m.ftd.de/artikel/70016848.xml?v=2.0

Sollte dieser Verdacht sich erhärten, fällt ein wichtiger Grund für die damalige Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht vermutlich weg. Das Zitat des Schweizer Bundesanwalt zielt nicht ohne Grund darauf ab, dass "aus Deutschland klare Aufträge gegeben worden sind". Und es erklärt die teilweise irrationalen Reaktionen aus der nordrhein westfälischen Landesregierung, die die betroffenden Beamten für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen, so als würde sie das immunisieren.

Viele Grüße, Erling Plaethe

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