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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 15 Antworten
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C. Offline




Beiträge: 2.639

14.04.2012 11:13
"In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Ein Beitarg zum Kleinen Quiz: Welche Parteien wollen das Rederecht einschränken. Die Lösung findet sich hier.

Zitat des Tages: "Wenn alle reden, die eine von der Fraktion abweichende Meinung haben, dann bricht das System zusammen."

Der Riesling gehört zu Deutschland.

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.255

14.04.2012 11:47
#2 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von C.
Ein Beitarg zum Kleinen Quiz: Welche Parteien wollen das Rederecht einschränken. Die Lösung findet sich hier.

Zitat des Tages: "Wenn alle reden, die eine von der Fraktion abweichende Meinung haben, dann bricht das System zusammen."

Ohne groß nachzudenken oder nachzusehen, formen sich in meinem Hirn die drei Buchstaben: FDP

Merkwürdig, gell?

 
Mit freundlichem Gruß

--
Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

14.04.2012 13:06
#3 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Uwe Richard

Zitat von C.
Ein Beitarg zum Kleinen Quiz: Welche Parteien wollen das Rederecht einschränken. Die Lösung findet sich hier.

Zitat des Tages: "Wenn alle reden, die eine von der Fraktion abweichende Meinung haben, dann bricht das System zusammen."

Ohne groß nachzudenken oder nachzusehen, formen sich in meinem Hirn die drei Buchstaben: FDP

Merkwürdig, gell?




Ja merkwürdig, das Zitat zumindest stammt nämlich nicht von der FDP.

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein



Ich forder die Anwerbung von journalistischen Fachkräften aus Großbritannien, USA, Frankreich und der Schweiz!

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.255

14.04.2012 15:39
#4 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Techniknörgler

Zitat von Uwe Richard

Zitat von C.
Ein Beitarg zum Kleinen Quiz: Welche Parteien wollen das Rederecht einschränken. Die Lösung findet sich hier.

Zitat des Tages: "Wenn alle reden, die eine von der Fraktion abweichende Meinung haben, dann bricht das System zusammen."

Ohne groß nachzudenken oder nachzusehen, formen sich in meinem Hirn die drei Buchstaben: FDP

Merkwürdig, gell?




Ja Merkwürdig, das Zitat zumindest stammt nächmlich nicht von der FDP.


Wenn es um die Freiheit einschränkende Rechte geht, habe ich diesen Umstand „Ohne groß nachzudenken oder nachzusehen“, quasi instinktiv, mit der Buchstabenkombination FDP in Verbindung gebracht. Ich möchte mich bei Ihnen, lieber Techniknörgler ausdrücklich, und mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns, dafür entschuldigen, meine spontane Assoziation mit einem ironisierenden: „Merkwürdig, gell?“ gekrönt zu haben.

 
Mit freundlichem Gruß

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Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard

FAB. Offline



Beiträge: 523

14.04.2012 20:21
#5 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Ohne mich mit diesem staatsorganisationsrechtlichen Problemfeld näher beschäftigt zu haben oder (zeitlich; leider) beschäftigen zu können, liefert mir bereits eine dreiminütige Jurisrecherche dies:

Zitat von BVerfG, Urt. v. 14.07.1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58 (BVerfGE 10, 4-20)
Wenn die Antragsteller geltend machen, der einzelne Abgeordnete werde mediatisiert und zum bloßen Werkzeug seiner Fraktion gemacht, so wenden sie sich gegen etwas, was ... allenfalls ... durch ein nicht verfassungsmäßiges Verhalten der Fraktionen herbeigeführt werden könnte. Die Fraktionen würden verfassungswidrig handeln, wenn sie beispielsweise einem ihrer Mitglieder bei Strafe des Ausschlusses verböten, eine Rede im Bundestagsplenum zu halten, die nicht völlig mit der von der Fraktion vertretenen Auffassung übereinstimmt. Die Gefahr eines Mißbrauchs der Fraktionsmacht mag durch die Festsetzung von Fraktionsredezeiten vielleicht erhöht werden. Damit werden aber solche Beschlüsse nicht verfassungswidrig. Sie haben nicht die Rechtsfolge, daß die Fraktionsführung ein ausschließliches Verfügungsrecht über die Redezeit erlangt. Vielmehr hat auch bei festgesetzten Fraktionsredezeiten der Bundestagspräsident nach Maßgabe des § 33 BT GO für jeden Abgeordneten, der sich meldet, über die Worterteilung zu befinden. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß der einzelne Abgeordnete sich notfalls auch gegen den Willen seiner Fraktionsfreunde zum Wort meldet und es erhält, um das auszusprechen, was sein Gewissen ihm gebietet.



Aber das sind gewißlich olle Kamellen. Damals im Jahre 1959 mag man das so gesehen haben. Heute sind wir weiter...

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Für eine demokratische Deutsche Republik!

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

14.04.2012 20:36
#6 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von FAB.
Ohne mich mit diesem staatsorganisationsrechtlichen Problemfeld näher beschäftigt zu haben oder (zeitlich; leider) beschäftigen zu können, liefert mir bereits eine dreiminütige Jurisrecherche dies:

Zitat von BVerfG, Urt. v. 14.07.1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58 (BVerfGE 10, 4-20)
Wenn die Antragsteller geltend machen, der einzelne Abgeordnete werde mediatisiert und zum bloßen Werkzeug seiner Fraktion gemacht, so wenden sie sich gegen etwas, was ... allenfalls ... durch ein nicht verfassungsmäßiges Verhalten der Fraktionen herbeigeführt werden könnte. Die Fraktionen würden verfassungswidrig handeln, wenn sie beispielsweise einem ihrer Mitglieder bei Strafe des Ausschlusses verböten, eine Rede im Bundestagsplenum zu halten, die nicht völlig mit der von der Fraktion vertretenen Auffassung übereinstimmt. Die Gefahr eines Mißbrauchs der Fraktionsmacht mag durch die Festsetzung von Fraktionsredezeiten vielleicht erhöht werden. Damit werden aber solche Beschlüsse nicht verfassungswidrig. Sie haben nicht die Rechtsfolge, daß die Fraktionsführung ein ausschließliches Verfügungsrecht über die Redezeit erlangt. Vielmehr hat auch bei festgesetzten Fraktionsredezeiten der Bundestagspräsident nach Maßgabe des § 33 BT GO für jeden Abgeordneten, der sich meldet, über die Worterteilung zu befinden. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß der einzelne Abgeordnete sich notfalls auch gegen den Willen seiner Fraktionsfreunde zum Wort meldet und es erhält, um das auszusprechen, was sein Gewissen ihm gebietet.



Aber das sind gewißlich olle Kamellen. Damals im Jahre 1959 mag man das so gesehen haben. Heute sind wir weiter...




Ist es im US-Kongress nicht so, dass grundsätzlich jeder Abgeordnete das Recht hat vor seiner Kammer zu sprechen? Ich meine im Repräsentantenhaus darf jeder Abgeordnete bis zu einer Stunde zu einem Gesetzentwurf sprechen...

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C. Offline




Beiträge: 2.639

15.04.2012 00:53
#7 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von FAB.
Ohne mich mit diesem staatsorganisationsrechtlichen Problemfeld näher beschäftigt zu haben oder (zeitlich; leider) beschäftigen zu können, liefert mir bereits eine dreiminütige Jurisrecherche dies:



Zitat von BVerfG, Urt. v. 14.07.1959 - 2 BvE 2/58, 2 BvE 3/58 (BVerfGE 10, 4-20)
Es ist also nicht ausgeschlossen, daß der einzelne Abgeordnete sich notfalls auch gegen den Willen seiner Fraktionsfreunde zum Wort meldet und es erhält, um das auszusprechen, was sein Gewissen ihm gebietet.



Zitat
Aber das sind gewißlich olle Kamellen. Damals im Jahre 1959 mag man das so gesehen haben. Heute sind wir weiter...



Damals handelte es sich noch um Fraktionsfreunde. Wer aber will schon Pofalla zum Freund haben?

Ich hoffe, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit scharfen Worten gegen diese erneute Unterhöhlung der Demokratie wendet.

Der Riesling gehört zu Deutschland.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.560

15.04.2012 02:24
#8 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Als Frank Schäffler sich im Bundestag gegen die Ausweitung/Festzurrung der ESM ausgesprochen hat, hat er das nicht in seiner Eigenschaft als spezifischer FDP-Abgeordneter getan, sondern in der Form der "persönlichen Erklärung" - womit ganz klar war, daß er a) von der Partelinie abwich & b) sich davon nicht mundtot machen ließ. Wäre dieses Instrument durch einen solchen "Maulkorbbeschluß" tangiert?

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

15.04.2012 09:59
#9 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann
Als Frank Schäffler sich im Bundestag gegen die Ausweitung/Festzurrung der ESM ausgesprochen hat, hat er das nicht in seiner Eigenschaft als spezifischer FDP-Abgeordneter getan, sondern in der Form der "persönlichen Erklärung" - womit ganz klar war, daß er a) von der Partelinie abwich & b) sich davon nicht mundtot machen ließ. Wäre dieses Instrument durch einen solchen "Maulkorbbeschluß" tangiert?



Wenn ich das richtig verstehe: ja.

Solche Erklärungen zum Abstimmungsverhalten sind ab jetzt nur noch, wenn überhaupt, schriftlich gestattet. Das liest dann eh keiner...

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Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

15.04.2012 11:28
#10 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Techniknörgler
Solche Erklärungen zum Abstimmungsverhalten sind ab jetzt nur noch, wenn überhaupt, schriftlich gestattet. Das liest dann eh keiner...


Nuja, bisher ist es ja noch so, dass keiner zuhört. Der interessierte Nichtparlamentarier kann sich das Zeugnis der abweichenden Meinung eines Abgeordneten jetzt also noch auf youtube ansehen, während man nach Inkrafttreten des Maulkorberlasses halt auf schriftliche Erklärungen zurückgreifen muss. Für die Versammlung der Volksvertreter ist sowohl das Eine wie auch das Andere irrelevant. Denn ... das Parlament schwatzt.

Beste Grüße, Calimero

----------------------------------------------------
Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.

SF-Leser Offline



Beiträge: 175

15.04.2012 17:18
#11 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat
Nuja, bisher ist es ja noch so, dass keiner zuhört. Der interessierte Nichtparlamentarier kann sich das Zeugnis der abweichenden Meinung eines Abgeordneten jetzt also noch auf youtube ansehen, während man nach Inkrafttreten des Maulkorberlasses halt auf schriftliche Erklärungen zurückgreifen muss. Für die Versammlung der Volksvertreter ist sowohl das Eine wie auch das Andere irrelevant. Denn ... das Parlament schwatzt.



Wäre es dann nicht einfacher, auf jegliche Reden* im Parlament komplett zu verzichten?
Zuzuhören scheint doch sowieso keiner richtig und Zustimmung oder Ablehnung des jeweils Gesagten wird offensichtlich nur von irgend jemand Auserwähltem zentral gesteuert von den gerade im Parlament Anwesenden abverlangt.

Schriftlich eingereichte Redemanuskripte der Abgeordneten könnten dann zentral auf dem Parlamentsserver hinterlegt werden und von eventuell immer noch Interessierten Bürgern, bei deutlich reduziertem Datenvolumen (Videostream gegenüber Textfile), angefordert werden.

Nur sollte man sich dann doch Gedanken über den Namen dieses Versammlungs- und Abstimmungsorts machen, denn Parlament wäre dann je eher weniger passend.

(Reden* möchte ich die meisten der dort gehaltene Wortbeiträge doch lieber nicht nennen.)

Grüße

SF- Leser

Robin Offline



Beiträge: 317

16.04.2012 14:12
#12 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von C.
Ein Beitarg zum Kleinen Quiz: Welche Parteien wollen das Rederecht einschränken.


Immerhin offenbar nicht beratungsresistent. Der Entwurf soll jetzt wohl nur noch eine Grundlage für Beratungen über eine Neuregelung sein.
In einer Meldung von Reuters heißt es dazu jetzt:

Zitat von Reuters
"Mit der SPD wird es keine Einschränkung des Rederechts geben", betonte auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, erklärte, es sei gut, dass die SPD der Koalition "nun von der Fahne geht".

Auch CSU-Chef Horst Seehofer kritisierte den Vorschlag. "Es ist geradezu absurd, wenn im Bundestag jetzt versucht wird, das Rederecht von Abgeordneten mit abweichender Meinung zu beschneiden. Das ist eine Entmündigung des Parlaments", sagte er der "Bild"-Zeitung.


Viele Grüße
Robin

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.560

16.04.2012 14:45
#13 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Oha. Wenn aus dieser Riege (und im Blick auf baldige Wahlen = innert 18 Monaten) etwas als "niemals mit uns!" abgewehrt wird, bestehen berechtigte Bedenken, daß genau diese Maßnahmen hinterher alternativlos sind.

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.255

16.04.2012 19:53
#14 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann
Oha. Wenn aus dieser Riege (und im Blick auf baldige Wahlen = innert 18 Monaten) etwas als "niemals mit uns!" abgewehrt wird, bestehen berechtigte Bedenken, daß genau diese Maßnahmen hinterher alternativlos sind.

Jetzt, da Sie es sagen, erinnert mich das an ein längst vergangenes Land, aus einer längst vergessen Zeit, wo vor der Wahl, der eine die Mehrwertsteuer um zwei, der andere lediglich um einen Prozentpunkt erhöhen wollte, um dann nach der Wahl einen Kompromiss zu finden, mit dem beide leben konnten.

 
Mit freundlichem Gruß

--
Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard

C. Offline




Beiträge: 2.639

16.04.2012 19:54
#15 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann
Oha. Wenn aus dieser Riege (und im Blick auf baldige Wahlen = innert 18 Monaten) etwas als "niemals mit uns!" abgewehrt wird, bestehen berechtigte Bedenken, daß genau diese Maßnahmen hinterher alternativlos sind.



Das sehe ich auch so, das wird von der großen Koalition stillschweigend erledigt, dazu braucht es noch nicht einmal die CSU. Vielleicht hat auch Gauweiler keine Lust mehr zu den nächsten Wahlen anzutreten, dann gibt es noch einen Nörgler weniger.

Der Riesling gehört zu Deutschland.

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

16.04.2012 20:15
#16 RE: "In Karlsruhe sehen wir uns wieder" Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann
Oha. Wenn aus dieser Riege (und im Blick auf baldige Wahlen = innert 18 Monaten) etwas als "niemals mit uns!" abgewehrt wird, bestehen berechtigte Bedenken, daß genau diese Maßnahmen hinterher alternativlos sind.


Das beste Zeichen für kompletten Unsinn ist die Gemeinsamkeit aller politischen Parteien und gesellschaftlichen Kräfte.

--
L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)

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