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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 347 mal aufgerufen
 Dies und Jenes
Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

03.06.2012 09:33
Wer für die Arbeitsministerin der Gesetzgeber ist Antworten

Zitat von Ursula von der Leyen
Wenn nicht, ist es meine Aufgabe als Gesetzgeber, hier eine Änderung herbeizuführen - und zwar bald. Ich rechne da nicht in Monaten, sondern eher in Wochen.


Hervorhebung von mir.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69628966.html

Zitat von Legislative-Wikipedia
Die Legislative (lat.: lex ,Gesetz‘ und ferre ,tragen‘, davon das PPP latum ,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative,


Frau von der Leyen ist Exekutive und Legislative in Personalunion, was ihr Ressort anbelangt - zumindest. Warum?
Weil der Großteil der Abgeordneten nur eine Verpflichtung kennt - die, gegenüber der Partei.
Deshalb hat die Arbeitsministerin recht; sie ist der Gesetzgeber.
Nur, was ist dann das Parlament?

Viele Grüße, Erling Plaethe

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

03.06.2012 11:06
#2 RE: Wer für die Arbeitsministerin der Gesetzgeber ist Antworten

Und so hört sich das an, wenn es sich um den ESM handelt:

Zitat von Welt Online
"In Absprache mit den Fraktionen hat die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf keinen Vorschlag für die parlamentarischen Beteiligungsrechte aufgenommen", schreibt die Regierung. Es sei ausreichend und "sachgerecht", den Bundesrat schriftlich zu unterrichten und Einzelheiten in einer Bund-Länder-Vereinbarung zu regeln.


Das Parlament - ausgeschaltet, durch die Abgeordneten selbst. Dieses Mal geht es auch um das Haushaltsrecht des Parlaments.
Allein, der zweite Teil der Legislative auf Bundesebene wehrt sich noch. Die Bundesländer verstehen nicht, warum der Artikel 23 des GG beim ESM nicht zur Anwendung kommt.
Ich auch nicht:

Zitat von GG Artikel 23 Absatz 3
Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.


Antwort der Bundesregierung:

Zitat von Welt Online
Das heißt, eine Mitbestimmung der Länder, wie sie bis heute in allen anderen Fällen bei der Gestaltung Europas durch Artikel 23 Grundgesetz garantiert ist, soll es beim ESM-Vertrag nach dem Willen der Regierung nicht geben. "Der ESM ist in diesem Sinne kein europäisches Projekt, da er nur die 17 Staaten der Euro-Zone betrifft", begründet ein Sprecher des Finanzministeriums die Haltung der Bundesregierung auf Anfrage von "Welt Online".


http://m.welt.de/article.do?id=politik/d...seite&pg=1&li=1

Viele Grüße, Erling Plaethe

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