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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 539 mal aufgerufen
 Pro und Contra
Gorgasal Online




Beiträge: 4.095

13.06.2012 12:58
Eigentum 1 : Kunst 0 Antworten

Unter dem obigen Titel kommentiert Udo Vetter vom Lawblog eine Entscheidung des Landgerichts Berlin:

Zitat von Udo Vetter
UNLIKE U ist eine in siebenjähriger Arbeit entstandene Dokumentation über die Sprayerszene in Berlin. Das Landgericht Berlin untersagte jetzt alle Szenen aus dem Film, die auf Gleisen, Bahnhöfen oder in Fahrzeugen der BVG gedreht wurden.

Die Begründung des Gerichts ist bemerkenswert: Der Eigentümer eines Grundstücks dürfe uneingeschränkt darüber entscheiden, ob und wer auf seinem Gelände Aufnahmen macht.

...

Wenn es nach dem Landgericht Berlin geht, müssen journalistische und künstlerische Interessen also künftig da enden, wo dem Grundstückseigentümer die Berichterstattung nicht in den Kram passt oder Filmaufnahmen einen vorher von ihm freigegebenen Zweck überschreiten. Und das selbst auf Flächen, auf denen der Grundstückseigentümer an sich Publikumsverkehr duldet (und natürlich auch alltägliche Film- und Fotoaufnahmen).

Fotos und Videos auf privaten, aber frei zugänglichen Grundstücken werden insgesamt leichter untersagt werden können, wenn sich die Auffassung des Landgerichts Berlin durchsetzt. Das wäre schade, weil wieder ein Stück Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit auf der Strecke bliebe.



Ich habe das folgendermassen kommentiert:

Zitat von Gorgasal
Das Urteil hebt entscheidend (!) darauf ab, dass es nicht um irgendwelche Filmaufnahmen auf dem Gelände der BVG geht. Sondern um Aufnahmen, die die Durchführung von Sachbeschädigungen zeigen. Dass die BVG keine Genehmigung für solche Aufnahmen erteilt hat, liege auf der Hand und werde seitens der Regisseure auch nicht bestritten.

Dass ein Grundstückseigentümer die Verbreitung von Filmaufnahmen verbieten lassen kann, die Sachbeschädigungen auf seinem Grund zeigen, erscheint mir durchaus nachvollziehbar. Auch wenn das Gelände öffentlich zugänglich ist.

Überdies geht es ja teilweise um Sprayen auf Bahngleisen, die im Gegensatz zu Bahnsteigen ja eben nicht öffentlich zugänglich sind.


Meinungen?

--
Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

13.06.2012 23:03
#2 RE: Eigentum 1 : Kunst 0 Antworten

Ich bin da ganz bei ihnen. Ich denke ein Grundstückeigentümer muss nicht tollerieren, dass sein Grundstück zur Verklärung von Sachbeschädigung auf selbigem Grundstück missbraucht wird.

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein


"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the
things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and
those which are not."

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

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