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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 674 mal aufgerufen
 Pro und Contra
Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

17.02.2012 21:59
Kann eine Wisch-Bewegung Eigentum sein? Antworten

Sachliches (und darauf zurück zu führendes) Eigentum könne man nicht klar von geistigem Eigentum trennen, hieß es im Kleinen Zimmer einmal. Auch Ideen könnten einen Eigentümer haben.

Bei Sacheigentum ist die Notwendigkeit von Eigentum klar. Ob nun Marxisten oder Liberale, die Frage ist eher wer das Eigentum haben soll: Der Staat oder doch besser Private. Das ein und die selbe Maschine nicht von unendlich vielen gleichzeitig benutzt werden kann, ist irgendwie jedem klar.

Aber auch Ideen müssten einen Eigentümer haben. Nun kann man Argumente für zeitlich, befristete Monopole finden, damit mehr Ideen veröffentlicht werden. Aber müssen deshalb Wisch-Bewegungen zum Entsperren eine Handys als Eigentum gelten?

Die Bezeichnung Eigentum erscheint mir dafür eher wie eine Verhönung des Eigentumsbegriffes. Ein Angriffspunkt, den Gegnern des (Sach-)Eigentums frei Haus geliefert.

Mancher mag meinen eine Wischbewegung bräuchte einen Eigentümer. Ansonsten könnte ja jeder hin und her wischen, wie er Lust und Laune hat. Das wäre ja fast schon Anarchie, wenn das einfach jeder dürfte. Am Ende wischt noch jeder einfach so vor sich rum - ohne Rücksicht auf andere.

Aber vielleicht sollte man darauf Hinweisen, dass eine Wischbewegung nicht wie eine Sache unbedingt überhaupt einen Eigentümer haben muss. Eine Bewegung kann ohne großen gesellschaftlichen Schaden auch gemeinfrei sein. Das heißt: Niemand hat Eigentum an einer solchen Bewegung. Das sollte nicht mit Gemeineigentum verwechselt werden. Im Falle des Gemeineigentumes könnte der Staat exklusiv über Wischbewegungen verfügen. Und einen Behördengang oder eine öffentliche Abgabe für eine Wischbewegung ist nun wirklich das Letzte was wir brauchen.

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein



Ich forder die Anwerbung von journalistischen Fachkräften aus Großbritannien, USA, Frankreich und der Schweiz!

emjot Offline



Beiträge: 73

17.06.2012 21:17
#2 RE: Kann eine Wisch-Bewegung Eigentum sein? Antworten

Sehr interresanter Beitrag. Es wundert mich, dass er keinerlei Resonanz gefunden hat. Also in Deutschland, muss geistiges Eigemtum eine gewisse Schöpfungshöhe haben, um schützenwert \ patentierbar zu sein. Ob diese bei einer Wischbewegung zum Entsperren des Handys gegeben ist, bleibt zweifelhaft...
...in welchen Ländern ist diese Wischbewegung denn als geistiges Eigentum geschützt?

emjot Offline



Beiträge: 73

17.06.2012 21:20
#3 RE: Kann eine Wisch-Bewegung Eigentum sein? Antworten

Sehr interresanter Beitrag. Es wundert mich, dass er keinerlei Resonanz gefunden hat. Also in Deutschland, muss geistiges Eigemtum eine gewisse Schöpfungshöhe haben, um schützenwert \ patentierbar zu sein. Ob diese bei einer Wischbewegung zum Entsperren des Handys gegeben ist, bleibt zweifelhaft...
...in welchen Ländern ist diese Wischbewegung denn als geistiges Eigentum geschützt?

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

19.06.2012 01:14
#4 RE: Kann eine Wisch-Bewegung Eigentum sein? Antworten

Zitat
Weil der US-Konzern die Rechte an der Technik besitzt, droht mit Motorola einem ersten Konkurrenten ein Smartphone-Verkaufsverbot in Deutschland.

[...]

Das Landgericht München I stellte die Verletzung eines Apple-Patents auf das Lösen der Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") fest. Es geht um die Methoden, die Motorola bei seinen Smartphones einsetzt.Eine Verletzung des Apple-Patents bei den Freischalt-Gesten auf dem Tablet Xoom erkannte das Gericht hingegen nicht.




http://www.sueddeutsche.de/digital/paten...orola-1.1286815

Dieses traurige Zitat sollte ihre Fragen beantworten

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein


"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the
things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and
those which are not."

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

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