Zitat von WeltDieses Video ist eine Groteske und eines der wertvollsten Dokumente unserer Demokratie zugleich. Es zeigt, wie der Bundestag eines der folgenschwersten und umstrittensten Gesetze der letzten Jahre beschließt, nämlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.
Zitat von Welt OnlineÜbrigens: Als das Parlament abstimmte, übertrug das Fernsehen live das Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Italien. Gut möglich also, dass der Fußball die Parlamentarier an diesem Abend einfach mehr interessierte.
Bestimmt ein Zufall, die Abstimmung auf diesen Zeitpunkt zu legen. Deutschland hat nicht weniger Demokratiedefizite als die EU. Was wurden dem Bürger vor der letzten Volkszählung für Märchen aufgetischt über die staatliche Verpflichtung gegenüber dem Datenschutz. Was plusterten sich unsere Innenpolitiker auf, als Google mit einer Kamera durch die Städte fuhr, was für ein Theater wegen freiwillig ins Netz gestellter Informationen auf Facebook und für wahr, was für eine bodenlose Heuchelei angesichts der Datenschutzbürokratie. Datenschutz in Deutschland bedeutet die Beibehaltung des Datensammelmonopols des Staates. Dieses Monopol zu schützen ist Aufgabe des staatlichen Datenschutzes. Diesem Staatswesen zu misstrauen ist keine Frage von Politikverdrossenheit sondern eine des gesunden Menschenverstandes.
So ungefähr stellt sich Lammert die verfassungsgebende Versammlung vor. Demokratie? Weg mit dem Scheiss. Tausche Bundestagsmandat gegen Halbtagsjob in Brüssel bei dreifacher Gage, luftigen Pensionsansprüchen und volle Erstattung des Zahnersatzes.
Zitat von WeltDieses Video ist eine Groteske und eines der wertvollsten Dokumente unserer Demokratie zugleich. Es zeigt, wie der Bundestag eines der folgenschwersten und umstrittensten Gesetze der letzten Jahre beschließt, nämlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.
Ich gehe mal davon aus, dass die abstimmenden Abgeordneten nicht wussten, dass das Gesetz in letzter Minute dahingehend geändert wurde, dass der Bürger in der verabschiedeten Gesetzesfassung Widerspruch einlegen muss, um zu verhindern, dass die Daten verhökert werden. Ursprünglich war es wohl so, dass der Bürger einer Weitergabe explizit zustimmen musste.
Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden; Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Mit freundlichem Gruß
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #6http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/OeffentDienstVerwaltung/Meldewesen/ausblick.html?nn=2237178
Wesentliche Neuregelungen sind u. a.:
Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden; Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Vielen Dank für diesen Link!
Wenn ich das richtig verstehe, werden durch den jetzt beschlossenen Gesetzesentwurf die Rechte der Betroffenen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gestärkt und nicht reduziert. In einem Punkt ist lediglich eine in einem früheren Entwurf (diesem) vorgesehene Erweiterung dieser Rechte gestrichen worden.
Ich bin noch dabei, mich sachkundig zu machen. Könnte vielleicht jemand von denen, die sich gestern und heute um das Thema gekümmert haben, mir dabei helfen und beschreiben, worin das besteht, was jetzt diese Empörtheitswelle ausgelöst hat?
Bisher sehe ich einen Sturm im Wasserglas, ausgelöst durch die Piratenpartei, schnell verstärkt durch die Linksparteien und die Presse.
Aber es kann gut sein, daß ich die Fakten nur noch nicht kenne oder nicht richtig bewerte.
Zitat von ZettelIch bin noch dabei, mich sachkundig zu machen. Könnte vielleicht jemand von denen, die sich gestern und heute um das Thema gekümmert haben, mir dabei helfen und beschreiben, worin das besteht, was jetzt diese Empörtheitswelle ausgelöst hat?
Zitat von ZettelIch bin noch dabei, mich sachkundig zu machen. Könnte vielleicht jemand von denen, die sich gestern und heute um das Thema gekümmert haben, mir dabei helfen und beschreiben, worin das besteht, was jetzt diese Empörtheitswelle ausgelöst hat?
Danke. Ich habe mich von den leeren Reihen mal wieder beeindrucken lassen. Ich habe allerdings ein Verständnisproblem, auch wenn Sie dazu schon etwas in ihrem Artikel angedeutet haben. Wie bekommen die Regierungsfraktionen es hin bei einem so dünn besiedeltem Parlament es hin, fast immer alle Gesetze durchzubringen? Kann sich die Opposition nicht mal schnell per SMS die für eine Mehrheit nötigen Abgeordneten beibeamen?
Zitat von C.Wie bekommen die Regierungsfraktionen es hin bei einem so dünn besiedeltem Parlament es hin, fast immer alle Gesetze durchzubringen? Kann sich die Opposition nicht mal schnell per SMS die für eine Mehrheit nötigen Abgeordneten beibeamen?
Sowas funktioniert doch eben nicht immer. Wenn das üblich wäre, würde die Regierungsseite ihre Schäfchen eben auch immer zusammentrommeln und zur Anwesenheit verdonnern. Dann aber könnte man die bisherige Arbeitsweise des Bundestags ("Arbeitsparlament") vergessen, ohne dass sich an den Mehrheiten etwas ändern würde. Und da auch die Opposition sich überwiegend zu schade ist, zugunsten billiger Showeffekte die parlamentarischen Spielregeln ad acta zu legen (irgendwann sind sie ja auch mal selbst Regierung), geht man eben pragmatisch vor und stimmt ab, "als ob bei allen alle Anwesend(sic!) wären". Siehe auch hier: http://www.falk-lueke.de/2012/07/09/wirb...es-meldewesens/
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Ich verstehe die Empörung nicht ganz. Im Ausschuß wurde das ganze unter Ausschluß der Öffentlichkeit ja sicher länger als 1 min. beraten. Wie schnell der TOP im "Plenum" abgearbeitet wurde, ist auch nicht ungewöhnlich. Hört sich keiner die Plenarsitzungen an oder liest auf bundestag.de die Parlamentsdrucksachen? Die Gesetzgebungsressourcen des Parlaments sind eben wesentlich größer als die Beobachtungsressourcen des Bürgers, selbst unter Zuhilfenahme von Journalisten. Die Opposition ist nur bei Schaukämpfen wie z.B. dem Betreuungsgeld aktiv.
Zitat von EmulgatorDie Opposition ist nur bei Schaukämpfen wie z.B. dem Betreuungsgeld aktiv.
Nach Renate Künast im "Morgenmagazin" (Link in meiner Antwort auf C.) wurde darauf verzichtet, weil keine Erfolgsaussichten bestanden.
Jetzt habe auch ich es verstanden. Also alles halb so wild, der Bundesrat kippt das Gesetz, hätte es sowieso gekippt und das neue wird besser. Wenn alles so einfach wäre. Das funktioniert natürlich nur, wenn die Opposition im Bundesrat die Mehrheit hat.
Da Renate Künast auf Hans-Peter Uhl verwiesen hat, habe ich nachgeschaut, was er dazu sagt:
Zitat von Hans-Peter UhlBislang gab es nur ein Melderechtsrahmengesetz. Das Melderecht war damit nicht ganz einheitlich. Nunmehr wird ein modernes Melderecht geschaffen. Dieses ist wichtig, damit der Verwaltung genügend aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen.
Aber auch die Wirtschaft ist auf einen aktuellen Meldebestand dringend angewiesen. Hier hat sich die Koalition für praxisgerechte Lösungen entschieden, um einen Abruf der Daten nicht unverhältnismäßig zu erschweren und dabei doch die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu wahren.
Zitat von C.Das funktioniert natürlich nur, wenn die Opposition im Bundesrat die Mehrheit hat.
Dann auf jeden Fall. Aber wenn die üble Tat nicht hinreichend mit den anderen wichtigen Spielern abgesprochen wurden und das Ganze dann an die Öffentlichkeit kommt, geht es u.U. auch ohne Oppositionsmehrheit. Seehofer hat ja z.B. schon den Widerstand Bayerns angekündigt.
Zitat von C.Da Renate Künast auf Hans-Peter Uhl verwiesen hat, habe ich nachgeschaut, was er dazu sagt
Grausig. Uhl gibt sich wirklich alle Mühe. "Die Wirtschaft" als Platzhalter für bestimmte Unternehmen, "praxisgerecht" als Platzhalter für "nutzt meiner Klientel". Und wenn der von Persönlichkeitsrechten spricht, dann ist das ungefähr genau so viel wert, als wenn der Papst von Kindererziehung redet.
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Zitat von ZettelIch bin noch dabei, mich sachkundig zu machen. Könnte vielleicht jemand von denen, die sich gestern und heute um das Thema gekümmert haben, mir dabei helfen und beschreiben, worin das besteht, was jetzt diese Empörtheitswelle ausgelöst hat?
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #6http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/OeffentDienstVerwaltung/Meldewesen/ausblick.html?nn=2237178
Wesentliche Neuregelungen sind u. a.:
Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden; Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Vielen Dank für diesen Link!
Wenn ich das richtig verstehe, werden durch den jetzt beschlossenen Gesetzesentwurf die Rechte der Betroffenen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gestärkt und nicht reduziert. In einem Punkt ist lediglich eine in einem früheren Entwurf (diesem) vorgesehene Erweiterung dieser Rechte gestrichen worden.
Bisher sehe ich einen Sturm im Wasserglas, ausgelöst durch die Piratenpartei, schnell verstärkt durch die Linksparteien und die Presse.
Dieser "Sturm im Wasserglas" geht mir am Allerwertesten vorbei, das ist Alltag. Was mich ärgert(e), war und ist, dass im Gesetzesentwurf von einer Einwilligung gesprochen wird, im verabschiedeten Gesetz jedoch was von einem Widerspruch steht.
Und wieso müssen sich die Meldeämter überhaupt als Adresshändler betätigen?
Mit freundlichem Gruß
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
Zitat von C.Wie bekommen die Regierungsfraktionen es hin bei einem so dünn besiedeltem Parlament es hin, fast immer alle Gesetze durchzubringen? Kann sich die Opposition nicht mal schnell per SMS die für eine Mehrheit nötigen Abgeordneten beibeamen?
Sowas funktioniert doch eben nicht immer. Wenn das üblich wäre, würde die Regierungsseite ihre Schäfchen eben auch immer zusammentrommeln und zur Anwesenheit verdonnern. Dann aber könnte man die bisherige Arbeitsweise des Bundestags ("Arbeitsparlament") vergessen, ohne dass sich an den Mehrheiten etwas ändern würde. Und da auch die Opposition sich überwiegend zu schade ist, zugunsten billiger Showeffekte die parlamentarischen Spielregeln ad acta zu legen (irgendwann sind sie ja auch mal selbst Regierung), geht man eben pragmatisch vor und stimmt ab, "als ob bei allen alle Anwesend(sic!) wären". Siehe auch hier: http://www.falk-lueke.de/2012/07/09/wirb...es-meldewesens/
Rayson hat natürlich schon das Wesentliche gesagt. Neben dem Gentleman-Aspekt und der Tatsache, dass das Spiel in Zukunft auch mit vertauschten Rollen funktionieren soll, ist es auch einfach so, dass es in der Regel keinen Sinn macht, eine namentliche Abstimmung zu fordern. Die MdB sind nämlich in der Regel während der Plenarsitzungen irgendwo im Haus unterwegs bzw. in den angrenzenden Abgeordnetengebäuden und da die Regierung über eine komfortable Mehrheit verfügt, hat es im Normalfall auch keinen Sinn anzunehmen, dass beim Antrag auf namentliche Abstimmung auf einmal mehr Oppositionelle herbeiströmen.
Im konkreten Fall mag das Gegenteil der Fall gewesen sei, falls die Oppositionfraktionen wirklich derart vaterlandslose Gesellen sind, dass sie es vorziehen, im Parlament zu sein anstatt mit der Nation im EM-Halbfinale zu leiden.
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