Der Entwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht liegt auf dem Tisch. Nehmen wir an, dass das Gesetz so durch den Bundestag geht: Wird es den Verlagen wirtschaftlich eher nutzen oder eher schaden?
1. Eine Monopolstellung kann auch dann vorliegen, wenn es sehr viele Mitbewerber gibt. Laut Wettbewerbsrecht liegt eine Monopolstellung dann vor, wenn ein Mitbewerber eine marktbeherschende Stellung hat. Das kann auch schon dann der Fall sein, wenn ein Mitbewerber nur 49% des Marktes beherrscht. Hängt halt von den Umständen (und der Definition des relevanten Marktes) ab. Google hat ganz klar eine marktbeherrschende Stellung.
2. Bei Suchmaschinen würde eher kein natürliches Monopol vermuten - im Gegensatz zu Betriebssystemen oder sozialen Netzwerken, wo es ganz klar eine Tendenz zu natürlichen Monopolen gibt. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem natürlichen Monopol die Wettbewerbshüter von sich aus tätig werden (sollen -> bei BS ist der leider gerade nicht der Fall), während bei dynamischen Monopolen die Wettbewerbshüter erst bei Missbrauch oder künstlichem Wachstum tätig werden.
3. Ich kann bei der Frage des Geltungsbereiches des Leistungsschutzrechts keine gesellschaftliche Dimension erkennen. ;-) In so weit ist es mir völlig wumpe, ob Google zahlen muss oder nicht.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.