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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 432 mal aufgerufen
 Pro und Contra
stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

31.08.2012 07:06
Wird das Leistungsschutzrecht positive oder negative Auswirkungen auf die Verlage haben? Antworten

Der Entwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht liegt auf dem Tisch. Nehmen wir an, dass das Gesetz so durch den Bundestag geht: Wird es den Verlagen wirtschaftlich eher nutzen oder eher schaden?

Der Entwurf wurde gestern oft kommentiert. Die F.A.Z. feiert gleich einen guten Tag für die Freiheit:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...t-11872495.html

Ich sehe das ganz anders. Das Leistungsschutzrecht hat mit der Freiheit nichts zu tun:
http://stefanolix.wordpress.com/2012/08/...g-zur-freiheit/

Frank2000 Online




Beiträge: 3.256

31.08.2012 10:26
#2 RE: Wird das Leistungsschutzrecht positive oder negative Auswirkungen auf die Verlage haben? Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #1

Ich sehe das ganz anders. Das Leistungsschutzrecht hat mit der Freiheit nichts zu tun:
http://stefanolix.wordpress.com/2012/08/...g-zur-freiheit/




Werter stefanolix,

1. Eine Monopolstellung kann auch dann vorliegen, wenn es sehr viele Mitbewerber gibt. Laut Wettbewerbsrecht liegt eine Monopolstellung dann vor, wenn ein Mitbewerber eine marktbeherschende Stellung hat. Das kann auch schon dann der Fall sein, wenn ein Mitbewerber nur 49% des Marktes beherrscht. Hängt halt von den Umständen (und der Definition des relevanten Marktes) ab. Google hat ganz klar eine marktbeherrschende Stellung.

2. Bei Suchmaschinen würde eher kein natürliches Monopol vermuten - im Gegensatz zu Betriebssystemen oder sozialen Netzwerken, wo es ganz klar eine Tendenz zu natürlichen Monopolen gibt. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem natürlichen Monopol die Wettbewerbshüter von sich aus tätig werden (sollen -> bei BS ist der leider gerade nicht der Fall), während bei dynamischen Monopolen die Wettbewerbshüter erst bei Missbrauch oder künstlichem Wachstum tätig werden.

3. Ich kann bei der Frage des Geltungsbereiches des Leistungsschutzrechts keine gesellschaftliche Dimension erkennen. ;-) In so weit ist es mir völlig wumpe, ob Google zahlen muss oder nicht.

MfG Frank

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