Zitat von Gorgasal im Beitrag #20 ... fernab vom Herrn und von seinem Stamm, vom nächsten besten Proll ("Du Opfer!") erschlagen WIRD.
Vielen Dank für diese schöne Erklärung - das war mir jetzt anschaulich genug
Es bleiben natürlich noch viele Fragen offen. Welche Prolls können denn überhaupt noch da rumlaufen, wenn doch Kain und Geschwister die erste Generation nach Adam und Eva sind ...
Die generelle Lösung der alten Theologie läuft darauf hinaus:
1, Buch Mose, Kap. 5: "3 Und Adam war hundertunddreißig Jahre alt und zeugte einen Sohn, der seinem Bild ähnlich war und hieß ihn Seth (Psalm 51.7) (1. Korinther 15.49) 4 und lebte darnach achthundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 5 daß sein ganzes Alter ward neunhundertunddreißig Jahre, und starb."
Die "Präadamiten" riechen ganz nach unorthodoxer Ketzerei (wg. seelenlos & "nicht in der Schrift erwähnt"), werden aber ab gut 1650 mit dem Aufkommen der "natural theology" ins Spiel gebracht, um die schnelle Bevölkerung der Erde (vor allem auch der entlegenen Weltteile) zu erklären. Dann gibt's noch die nephilim, die "Riesen, die zu jener Zeit auf der Erde waren" (abgefallene Engel oder nicht?) & sich mit den "Töchtern der Menschen" einließen...
Zitat von R.A. im Beitrag #23Es bleiben natürlich noch viele Fragen offen. Welche Prolls können denn überhaupt noch da rumlaufen, wenn doch Kain und Geschwister die erste Generation nach Adam und Eva sind ...
Gute Frage. Ebenso die Frage, woher Kain seine Frau hat, die er im nächsten Vers erkennt, wie das so schön übersetzt wird. Oder woher die Gottessöhne aus Gen 6 kommen.
Zum Glück muss ich als Katholik und Nicht-Literalist das nicht beantworten können
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Ein sehr interessanter Artikel. Aber trotz der Einschätzung der kompetenten Juristen bezüglich der Starfbarkei des „Datenklaus“ bzw. des "Ankaufs der „geklauten“ Daten" hat es, soviel ich weiß seit 2010 außer dem einen Verfahren in der Schweiz mit der Bewährungsverurteilung, hier in Deutschland zwar Anzeigen gegeben, aber keine Verurteilungen.
Zitat von R.A. im Beitrag #23Welche Prolls können denn überhaupt noch da rumlaufen, wenn doch Kain und Geschwister die erste Generation nach Adam und Eva sind ...
Diese Frage hat mich als Kind auch sehr beschäftigt, lieber R.A.
Es war einer der ersten Punkte, wo ich daran zu zweifeln begann, daß in der Bibel alles mit rechten Dingen zuging.
Insgesamt kommt die Genesis aber der kindlichen Vorstellungskraft schon sehr entgegen. Ich las damals auch Märchen, in denen es hieß "Als Gott noch auf Erden wanderte ..."; und so habe ich mir das vorgestellt. Gott steht Kain gegenüber, unterhält sich mit ihm und pinselt ihm dann ein Zeichen auf die Stirn.
Daß vielen Kindern heute die biblische Vorstellungswelt vorenthalten wird, finde ich schade. Es sind doch kraftvolle, unvergeßbare Geschichten.
Herzlich, Zettel
PS: Vielleicht sollten wir, wenn wir innerhalb eines Threads das Thema wechseln, gelegentlich auch die Betreffzeile ändern.
Das ist normal hier ;-) Wir reden zwar oft und gerne über juristische Themen, aber m. W. haben wir hier gar keinen Juristen. Alles interessierte Laien ...
Zitat Es wird immer von Diebstahl gesprochen. Diebstahl von Daten? Geht das?
Inzwischen schon. Wie man schon vor einem Jahrhundert den "Stromdiebstahl" zusätzlich definieren mußte, um angesichts einer neuen Entwicklung die Beschränkung auf "Sache" umgehen zu können, so ist inzwischen auch "Datendiebstahl" explizit verboten. Ist aber beim Briefgeheimnis als "Ausspähen" untergebracht, daher nicht auf Anhieb zu finden: http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
Zitat Frau LSB will diesen Umstand beseitigen und einen eigenen Straftatbestand einführen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, will sie eigentlich nichts neu einführen, sondern nur die bestehenden Gesetze präzisieren und damit die Lücke schließen, durch die die CD-Ankäufe schlüpfen.
Zitat Anscheinend befindet sie sich mit dieser Bemühung im politischen Bereich ziemlich "allein auf weiter Flur".
Was bezeichnend für das mangelhafte Rechtsstaatsverständnis in Deutschland ist. Auch von den selbsternannten "Bürgerrechtsschützern" bei Piraten oder Grünen hört man da nichts oder nur Kritik.
Zitat Habe gefunden, dass Brüssel dabei ist diese "Gesetzeslücke" zu schließen.
Das finde ich interessant. Haben Sie da eine Quelle?
Zitat von Zettel im Beitrag #29Insgesamt kommt die Genesis aber der kindlichen Vorstellungskraft schon sehr entgegen.
Nicht nur das AT: Für die Weihnachtsgeschichte gilt ja das Gleiche: die 3 Könige & die Flucht nach Ägypten sind ja auch deswegen anschlußfähig, weil sie eben nur angedeutet werden: Michel Tournier hat das dann in "Kaspar, Melchior & Balthasar" richtig rund geschildert, auch Otfried Preußler in "Die Flucht nach Ägypten: Königlich-Böhmischer Teil"; & die diversen "Journey of the Magi", u.a. von T.S.Eliot. Die hochmittelalterliche Theologie, ganz besonders der Thomismus, hat sich dann ja auf die Auffassung vom "vierfachen Schriftsinn" verstanden: daß diese Stellen entweder literal, wörtlich, gewissermaßen als Protokoll gelesen werden können, als Gesetzesvorschrift, als moralisches Exempel (das deckt wohl zumeist die "bunten Geschichten" ab) und als heilsgeschichtlich. (Das ist jetzt flugs laienhaft off the cuff, aus dem Lamäng referiert: jeder professionelle Theologe wird mich jetzt verfrühstücken oder den Löwen vorwerfen).
Zitat von Gorgasal im Beitrag #27Zitat von R.A. im Beitrag #23Es bleiben natürlich noch viele Fragen offen. Welche Prolls können denn überhaupt noch da rumlaufen, wenn doch Kain und Geschwister die erste Generation nach Adam und Eva sind ...Gute Frage. Ebenso die Frage, woher Kain seine Frau hat, die er im nächsten Vers erkennt, wie das so schön übersetzt wird. Oder woher die Gottessöhne aus Gen 6 kommen.
Zitat von R.A. im Beitrag #23Es bleiben natürlich noch viele Fragen offen. Welche Prolls können denn überhaupt noch da rumlaufen, wenn doch Kain und Geschwister die erste Generation nach Adam und Eva sind ...
Gute Frage. Ebenso die Frage, woher Kain seine Frau hat, die er im nächsten Vers erkennt, wie das so schön übersetzt wird. Oder woher die Gottessöhne aus Gen 6 kommen.
Zum Glück muss ich als Katholik und Nicht-Literalist das nicht beantworten können
Hier einmal meine Privat-Interprtetation der Genesis. (Ich weiß nicht, ob das irgendwo auch "offiziell" so gesehen wird. Aber ich fand diese Privat-Interpretation eigentlich immer sehr schön und auch Darwin-Kompatibel):
Die Vertreibung aus dem Paradies ist eine Metapher. Menschen (im biologischen Sinn) gab es schon vor Adam&Eva. Was diese besonders machte (und zu den ersten "eigentlichen" Menschen) ist, dass sie vom Baum der Erkenntnis aßen.
Also evolutionsbiologisch: Irgendwann gab es einmal Menschen, deren Geist eine bestimmte Bewusstseinsschwelle überschritt und sie zu eigentlich modernen Homo Sapiens machte. Es ist plausibel, dass das ein gradueller Entwicklungsprozess war. Dass also in der Horde, in der dieser Schritt vollzogen wurde, neben "Kain" auch noch weitere Exemplare lebten, die diese Grenzüberschreitung noch nicht gemacht hatten. Adam, Eva und Kain können also sowohl "die ersten Menschen sein" - und gleichzeitig kann es durchaus eine Sexualpartnerin für Kain gegeben haben.
Schön finde ich die Metapher von Baum der Erkenntnis und Vertreibung aus dem Paradies aus folgendem Grund: Sie zeigt, dass mit Ignoranz auch eine gewisse Grundzufriedenheit einhergeht. Erst ein Wesen mit Bewusstsein wird sich des Leids bewusst, das z.B. in Alter und Tod steckt. Einerseits ist die Frucht der Erkenntnis also ein Fortschritt - andererseits zahlen wir bis heute einen Preis dafür: die Angst vor dem Tod. Und auch die Erkenntnis, dass es Gut und Böse gibt, hat einen Preis. Erst durch diese Erkenntnis gibt es überhaupt die Sünde. Wer nicht weiß, dass er etwas Böses tut, der sündigt nicht und hat kein schlechtes Gewissen. Durch die Erkenntnis von Gut und Bösen kam somit die Erbsünde in die Welt.
Diese Interpretation ist m.E. auch unabhängig von begleitender Theologie richtig.
Zitat Anscheinend befindet sie [Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger] sich mit dieser Bemühung im politischen Bereich ziemlich "allein auf weiter Flur".
Was bezeichnend für das mangelhafte Rechtsstaatsverständnis in Deutschland ist. Auch von den selbsternannten "Bürgerrechtsschützern" bei Piraten oder Grünen hört man da nichts oder nur Kritik.
Sie tun den Piraten Unrecht, werter R.A. Dort wogt zwar eine sehr heftige Diskussion, weil eben große Teile der Partei inzwischen aus seltsam linksverschwurbelten Individuen und Individualisten bestehen, aber es gibt dort recht viele, die klar Standpunkt beziehen. So schmerzhaft das ist: vermutlich mehr als in der FDP.
Und: auch wenn vermutlich fruchtlos, handeln die Piraten auch.
Nachtrag: früher, vor der genannten Durchsetzung, waren die Positionen der Piraten eindeutiger.
Zitat von energist im Beitrag #34Sie tun den Piraten Unrecht ...
Nun, einige Piraten scheinen das tatsächlich kritisch zu sehen. Insbesondere die beiden MdL mit ihrer Anzeige gegen den NRW-Finanzminister. Aber die bekommen ja auch entsprechend Kontra von der Parteiführung, der Fraktionsführung und offenbar einer deutlichen Mehrheit der Mitglieder. "Die Piraten" sind für mich daher schon auf Hehlerei-Linie - auch wenn es dort löbliche Ausnahmen gibt. Und ich wäre doch skeptisch bei der Annahme, es gäbe dort mehr solcher Ausnahmen als bei der FDP.
Bisher habe ich bei der FDP nur Leute gehört, die aus taktischen Gründen das Thema lieber meiden bzw. mit dem Mainstream gehen wollen. Was natürlich auch etwas peinlich ist. Aber überzeugte Hehlerei-Fans wie bei den anderen Parteien üblich - die habe ich bisher bei der FDP nicht erlebt.
Zitat von rakatak im Beitrag #8 Aber darf man denn der Polizei Kenntnis davon geben, wenn man von einem Verbrechen wie Raub oder Mord weiß?
Oh ja. Nur muss die Frage lauten: Darf ich jemandem, den ich eines Raubes verdächtige, in einen Sack stecken und so lange darauf rumprügeln, bis er gesteht ? Oder simpler gesagt: Darf ich die Bürgerrechte eines anderen ignorieren, um ihn einer Straftat (vermeintlich oder tatsächlich) zu überführen ? Im allgemeinen ist die Antwort nein.
Zitat Verletzt man mit Preisgabe dieser Informationen nicht die Privatsphäre des Täters? Greift man dann nicht in dessen Persönlichkeitsrechte ein?
Simple Frage, simple Antwort: Ad hoc nicht. Es sei denn (!), es handelt sich beispielsweise um ein besonderes Vertrauensverhältnis. Ein Anwalt darf beispielsweise nicht der Polizei melden, dass sein Mandant einen Raub begangen hat. Und, um die Pointierung aufzugreifen: Er darf das auch nicht tun, wenn er dafür von der Polizei dafür bezahlt wird. In der Schweiz gilt das Bankgeheimnis. Und es wird als ziemlich wichtiges Bürgerrecht verstanden. Es ist so wichtig, dass man es sogar Ausländern zugesteht. Ein Eingriff darin ist tatsächlich ein Eingriff in die Privatssphäre, zumindest in der Schweiz. Dazu muss man weniger Jurist sein, als verstehen, dass unterschiedliche Länder Bürgerrechte anders verstehen. Die Kenntnis einer Straftat an die Justiz weiterzugeben ist ad hoc kein Bruch von Bürgerrechten (weder der Privatssphäre noch des "etwas obskuren" Persönlichkeitsrechtes), werden die Kenntnisse allerdings durch das Brechen eines Gesetzes erlangt, so werden die Rechte verletzt.
Zitat Steuerhinterziehung jedoch ist auch ein Verbrechen und die Kenntnisgabe einer Information an die Verfolgungsbehörden, hier Steuerfahndung, ist doch dann Mithilfe bei der Aufklärung, auch wenn es bei der Übergabe der CDs sicherlich um Gelderwerb geht und nicht um edle Motive.
Mord ist erst recht ein Verbrechen, und dennoch geben wir keinem eine Keule in die Hand, um einem anderen ein Geständnis aus dem Leib zu prügeln. Diebstahl ist ein Verbrechen, und dennoch kann niemand hingehen und einen Dieb so lange in ein Verlies sperren, bis der mit dem Ort des Beuteversteckes rausrückt. Entscheidend ist nicht der Gelderwerb (schließlich gibt es auch Privatermittler und Kopfgeldjäger), entscheidend ist die Methodik der Person.
Zitat Die betroffenen Banken werden das anders sehen, die Partei der Besserverdienenden sicherlich auch.
Bei den Grünen würde ich nicht allzusehr auf Rechtsstaatlichkeit hoffen. Aber selbst wenn wir den Scherz beiseite lassen: Ich hoffe es sehen eine Menge Leute anders. Zumindest die, die den Rechtsstaat für wichtiger halten als die Befriedigung ihrer Neidgefühle. Es wäre wirklich bezeichnend, wenn die einzigen, die die Bürgerrechte einfordern und verteidigen, diejenigen sind, die derzeit von seiner Abwesenheit am meisten bedroht werden.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #21 Wenn er wenigstens gesagt hätte: "Wir wollen, daß alle mehr verdienen als den Durchschnittslohn..."
Vielleicht kennt er sich in Mathematik aus und hat es deshalb nicht so gesagt!
Das ist wie in Garrison Keillors "Lake Wobegon", "where everybody is above average". Wenn Sie das nicht aus frohem Herzen bejahen, sind Sie für den flächendeckend sozialdemokratisch grundierten Grundkonsens deutscher Politik verloren.
Zitat von Emulgator im Beitrag #14Steuerhinterziehung ist kein gewöhnliches Verbrechen. Der Tatbestand steht nicht im StGB, sondern in der AO. Der Unterschied zum Diebstahl ist interessant, wenn man bedenkt, daß "soziale" Politiker den Straftatbestand als "Diebstahl an der Allgemeinheit" zu rechtfertigen suchen: Diebstahl setzt die böse Absicht voraus, Steuern kann man versehentlich hinterziehen. Bei Steuerhinterziehung gibt es einen Schwerefall (bis 10 Jahre Freiheitsstrafe), bei Diebstahl nicht (maximal 5 Jahre).
Da finden sich aber einige juristische Fehler und Missverständnisse in Ihrer Argumentation:
1. Vorsätzliche Steuerhinterziehung ist ein Vergehen kein Verbrechen. Fahrlässige ("versehentliche") Steuerhinterziehung ist kein Vergehen, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
2. Die Tatsache, dass Steuerhinterziehung nicht im StGB steht, sondern als Nebenstrafrecht in der AO, spielt juristisch keine Rolle.
3. Das Äquivalent zur Steuerhinterziehung ist nicht der Diebstahl, sondern der Betrug. Wenn Sie die beiden Tatbestände (§ 263 StGB und § 370 AO) miteinander vergleichen, wird Ihnen auffallen, dass sich Aufbau und Wortlaut stark gleichen und auch die Strafandrohung die gleiche ist.
__________________
Und abseits vom Juristischen: es dürften wohl nicht nur besonders "soziale" Politiker sein, die die Steuerhinterziehung zum "Diebstahl an der Allgemeinheit" erklären. Auch ein nach libertären Grundsätzen organisierter Minimalstaat müsste Steuern erheben, um seine Aufgaben zu erfüllen und die Nichtzahlung ggf. sanktionieren.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #21 Wenn er wenigstens gesagt hätte: "Wir wollen, daß alle mehr verdienen als den Durchschnittslohn..."
Vielleicht kennt er sich in Mathematik aus und hat es deshalb nicht so gesagt!
Das ist wie in Garrison Keillors "Lake Wobegon", "where everybody is above average". Wenn Sie das nicht aus frohem Herzen bejahen, sind Sie für den flächendeckend sozialdemokratisch grundierten Grundkonsens deutscher Politik verloren.
Darf ich darauf aufmerksam machen, dass Garrison Keillor nie gesagt hat, "everybody is above average"?
Er beginnt seine Alltagsgeschichten aus dem fiktiven Lake Wobegon immer so: "Welcome to Lake Wobegon, where all the women are strong, all the men are good-looking, and all the children are above average." Und Keillor's Geschichten haben nichts gemein mit Gleichmacherei. Er vierdient es einfach nicht, so aus dem Zusammenhang genannt und auch noch falsch zitiert zu werden.
Zitat von R.A. im Beitrag #30Das ist normal hier ;-) Wir reden zwar oft und gerne über juristische Themen, aber m. W. haben wir hier gar keinen Juristen. Alles interessierte Laien ...
Nun ich bin angehender Jurist, also weder das eine noch das andere. ;) Wobei ich auch beim User Noricus den Verdacht hatte, dass er vom Fach ist.
Zitat Wenn ich es richtig verstanden habe, will sie eigentlich nichts neu einführen, sondern nur die bestehenden Gesetze präzisieren und damit die Lücke schließen, durch die die CD-Ankäufe schlüpfen.
Also durch eine Präzisierung kann das hier m.E. nicht erreicht werden. Hier muss tatsächlich der Tatbestand ausgeweitet oder ein neuer geschaffen werden.
Das Problem ist ja bislang, dass nur der Datendieb selbst sich strafbar macht und mit ihm natürlich sonstige Tatteilnehmer (Anstifter oder Gehilfen). Nun werden juristisch geschulte Staatsdiener im Regelfall den Teufel tun und zur Tat anstiften oder Beihilfe leisten, sondern sich die Sache lediglich antragen lassen und ggf. ankaufen. Und genau das ist bislang nicht strafbewehrt.
Sinnvoll wäre hier die Schaffung eines eigenen Tatbestandes, der den Ankauf/die Hehlerei gestohlener Daten sanktioniert. Ganz analog zum gewöhnlichen Deliktspaar Diebstahl und Hehlerei.
Zitat Was bezeichnend für das mangelhafte Rechtsstaatsverständnis in Deutschland ist. Auch von den selbsternannten "Bürgerrechtsschützern" bei Piraten oder Grünen hört man da nichts oder nur Kritik.
Das ist korrekt. Allerdings ist es eben politisch unklug, die Sache an den Steuerkriminellen festzumachen. Bei Straftaten, die sich gegen Kriminelle richten, murrt halt Volkes Stimme selten laut und für Linkspopulisten ist sowas natürlich ein gefundenes Fressen.
L.-S. wäre m.E. besser beraten gewesen, die Sache an Wirtschaftsspionage u.Ä. festzumachen, wo diese Konstellation ja auch regelmäßig auftreten kann. Mit dem Unterschied, dass in diesem Falle deutsche Arbeitsplätze bedroht sind.
Zitat von augustin im Beitrag #38Da finden sich aber einige juristische Fehler und Missverständnisse in Ihrer Argumentation:
Was die Unterscheidung der Begrifflichkeiten angeht, haben Sie recht. Mir ging es gerade um die fehlerhafte populäre Gleichsetzung von Diebstahl und Steuerhinterziehung durch bestimmte Politiker*innen, um ein Unrechtsempfinden bei den Bürgern hervorzurufen, das seinerseits Unrechtshandlungen durch den Staat legitimieren soll. Mir ist klar, daß man mit Betrug eine bessere Analogie hat (nicht: Äquivalent, weil der Unterschied bleibt, daß die Fahrlässigkeit bei der Steuer immer noch mir einer Geldbuße geahndet wird, der "fahrlässige Betrug" aber nur zivilrechtlichen Schadenersatz nach sich zieht). Eine noch bessere (ökonomische) Analogie ergäbe sich übrigens aus der schweizerischen Unterscheidung zwischen ordnungswidriger Steuerhinterziehung und strafbarem Steuerbetrug.
Zitat von augustin im Beitrag #38Auch ein nach libertären Grundsätzen organisierter Minimalstaat müsste Steuern erheben, um seine Aufgaben zu erfüllen und die Nichtzahlung ggf. sanktionieren.
Nein, muß er nicht. Er kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren. Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat ein lebensrettendes Gegenbeispiel.
Zitat von augustin im Beitrag #38Auch ein nach libertären Grundsätzen organisierter Minimalstaat müsste Steuern erheben, um seine Aufgaben zu erfüllen und die Nichtzahlung ggf. sanktionieren.
Nein, muß er nicht. Er kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren. Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat einlebensrettendes Gegenbeispiel.
(Emphase von mir.)
Ohne jetzt Sie, werter Emulgator, persönlich zu meinen: ich bin immer wieder fasziniert davon, wie Minarchisten und Anarchisten Einzelbeispiele (bei Friedman ist das das Island der Saga-Zeit) als Beleg dafür anführen, dass es auch ohne Staat bzw. ohne Steuern funktioniert. Einen analog winzigen Proof of Concept würde mir hier mein Chef links und rechts um die Ohren hauen...
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Gorgasal im Beitrag #42Ohne jetzt Sie, werter Emulgator, persönlich zu meinen: ich bin immer wieder fasziniert davon, wie Minarchisten und Anarchisten Einzelbeispiele (bei Friedman ist das das Island der Saga-Zeit) als Beleg dafür anführen, dass es auch ohne Staat bzw. ohne Steuern funktioniert. Einen analog winzigen Proof of Concept würde mir hier mein Chef links und rechts um die Ohren hauen...
Habe von der Art der Antwort den Eindruck, daß Sie dies nicht diskutieren wollen. Wer diskutiert schon mit so einem Chef? Ich selber begreife mich weder als Minarchist, Anarchist noch weisnichtwas. Mich stören nur unsaubere Argumentationen in der Politik. In meinem Geschäft würde man mit dieser Arbeitsweise nie einen Chef bekommen noch je einer werden.
Zitat von Gorgasal im Beitrag #42Ohne jetzt Sie, werter Emulgator, persönlich zu meinen: ich bin immer wieder fasziniert davon, wie Minarchisten und Anarchisten Einzelbeispiele (bei Friedman ist das das Island der Saga-Zeit) als Beleg dafür anführen, dass es auch ohne Staat bzw. ohne Steuern funktioniert. Einen analog winzigen Proof of Concept würde mir hier mein Chef links und rechts um die Ohren hauen...
Habe von der Art der Antwort den Eindruck, daß Sie dies nicht diskutieren wollen.
Nicht? Schade. Von mir aus können wir das gerne diskutieren.
Zitat von Emulgator im Beitrag #43Mich stören nur unsaubere Argumentationen in der Politik.
Oh, mich auch. Aber schauen wir uns doch mal folgende beiden Argumentationen an:
- "Ein nach libertären Grundsätzen organisierter Minimalstaat kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren. Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat ein lebensrettendes Gegenbeispiel, nämlich die DGzRS."
- "Der Staat braucht kein Gewaltmonopol. Das Argument, dann komme es zum Krieg aller gegen alle oder wahlweise zum Aufkommen eines Alternativstaates durch natürliche Monopole bei protection agencies, hat ein Gegenbeispiel, nämlich das Island der Saga-Zeit."
Schauen Sie: meines Erachtens sind diese beiden Argumentationen unsauber. Beide Male wird ein winziges Beispiel herausgepickt, um zu belegen, dass eine allgemeine Aussage nicht in völliger Allgemeinheit gilt. Ja, natürlich kann man gewisse Dinge auf Spendenbasis regeln. Ja, natürlich lassen sich viele Konflikte auch ohne staatliches Gewaltmonopol beilegen (so etwa regelmässig in meinen Gehaltsrunden mit meinem Chef, zu dem ich im übrigen ein ausgezeichnetes Verhältnis habe ). Aber niemand hat behauptet, dass die ursprünglichen Aussagen im Sinne eines mathematischen Nichtexistenzsatzes gelten. Und daher sind Beispiele wie die DGzRS einfach, bitte verzeihen Sie mir, irrelevant.
Natürlich kann man jetzt anfangen, über crowding out zu reden: dass einfach deswegen wenig über Spenden geregelt wird, weil der Staat erstens schon viele Kompetenzen an sich gerissen hat und zweitens den Bürgern nicht viel Geld nach Steuern übrig lässt, das sie spenden könnten. Beide Punkte bejahe ich gerne. (Und das private Spendenaufkommen in den USA ist hier ein guter Beleg.) Aber von dieser Aussage zu "ein Minimalstaat kann sich über Spenden finanzieren" oder "ein Staat ohne Gewaltmonopol kann funktionieren" zu kommen, erfordert meines Erachtens ein extrem optimistisches Menschenbild.
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Zitat von Emulgator im Beitrag #41Nein, muß er nicht. Er kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren. Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat ein lebensrettendes Gegenbeispiel.
Interessehalber: die DGzRS hebt hervor, dass sie sich ausschliesslich durch freiwillige Beiträge finanziert. Nun finde ich allerdings einen Einnahmenposten "Zuwendungen von Bussgeldern", zugegebenermassen in fast vernachlässigbarer Höhe, aber "Bussgelder" klingen in meinen Ohren, naja, wenig freiwillig. Können Sie mir erklären, was es damit auf sich hat?
Und: leider habe ich auf der DGzRS-Website nichts dazu gefunden, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass sie für die Liegeplätze ihrer Schiffe an staatlichen Häfen und Anlegestellen marktübliche Gebühren beziehungsweise Mieten zahlt. Ist dem so? Oder bekommt die DGzRS nicht eher freie Anlegeplätze, unter Umständen noch mit freier Benutzung von Infrastruktur an Land?
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Zitat von Emulgator im Beitrag #41Nein, muß er nicht. Er kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren. Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat ein lebensrettendes Gegenbeispiel.
2011 hatte die Rega ein Spendenaufkommen von 86 Mio. CHF und Zuflüsse aus dem Flugbetrieb in Höhe von 63 Mio. CHF. Letztere werden wahrscheinlich zum grossen Teil durch die (obligatorische) Krankenversicherung oder die Unfallversicherung (die Nicht-Berufsunfallversicherung ist nicht verpflichtend) bezahlt. Ich denke, wenn das KV-Obligatorium wegfiele, dann hätte die Rega Schwierigkeiten, ihre Forderungen gegenüber transportierten Personen in dieser Höhe durchzusetzen.
Ja, wahrscheinlich würden sich noch immer die meisten (insbesondere die meisten Bergwanderer) absichern oder auf Repatriierungsflüge einfach verzichten, insofern wäre der Erlöseinbruch nicht überwältigend. Aber komplett freiwillig finanziert sich die Rega eben auch nicht uneingeschränkt.
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Zitat von Emulgator im Beitrag #41Nein, muß er nicht. Er kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren. Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat ein lebensrettendes Gegenbeispiel.
2011 hatte die Rega ein Spendenaufkommen von 86 Mio. CHF und Zuflüsse aus dem Flugbetrieb in Höhe von 63 Mio. CHF. Letztere werden wahrscheinlich zum grossen Teil durch die (obligatorische) Krankenversicherung oder die Unfallversicherung (die Nicht-Berufsunfallversicherung ist nicht verpflichtend) bezahlt. Ich denke, wenn das KV-Obligatorium wegfiele, dann hätte die Rega Schwierigkeiten, ihre Forderungen gegenüber transportierten Personen in dieser Höhe durchzusetzen.
Ja, wahrscheinlich würden sich noch immer die meisten (insbesondere die meisten Bergwanderer) absichern oder auf Repatriierungsflüge einfach verzichten, insofern wäre der Erlöseinbruch nicht überwältigend. Aber komplett freiwillig finanziert sich die Rega eben auch nicht uneingeschränkt.
Selbstverständlich lässt sich die REGA ihre Leistungen bezahlen, entweder vom Leistungsempfänger selbst oder von dessen Versicherung. Spender bezahlen dafür nichts (die Spende ist eine Versicherungsprämie). Aber selbst die (obligatorische) Unfallversicherung wird nicht aus Steuergeldern bezahlt. Und mir ist nicht bekannt, dass die UV oder KV die Kosten Repatrierungsflüge oder Bergrettungen übernimmt. Merke: obligatorische Versicherungen bezahlen nie etwas, zu dem sie nicht gesetzlich verpflichtet sind.
Interessehalber: die DGzRS hebt hervor, dass sie sich ausschliesslich durch freiwillige Beiträge finanziert. Nun finde ich allerdings einen Einnahmenposten "Zuwendungen von Bussgeldern", zugegebenermassen in fast vernachlässigbarer Höhe, aber "Bussgelder" klingen in meinen Ohren, naja, wenig freiwillig. Können Sie mir erklären, was es damit auf sich hat?
Die Richter am Amtsgericht können festlegen, dass gemeinnützige Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen ein Bußgeld erhalten sollen. [Ergänzung: Der Verurteilte zahlt dann nicht an die Staatskasse, sondern an den gemeinnützigen Empfänger.] Soweit mir bekannt ist, haben die Staatsanwaltschaften ein Vorschlagsrecht. Es entscheidet aber der Richter.
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