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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 1 Antworten
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Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

10.09.2012 23:13
deutsche Verfassungswirklichkeit? Antworten

Wie auch immer am Mittwoch das BVerfG über die Klagen zum ESM und Fiskalpakt entscheiden wird, das Thema der deutschen Verfasstheit findet mittlerweile auch außerhalb Deutschlands Entnervte und Ratgeber.
Ob IWF-Chefin Christine Lagarde, die schon mal mit Abreise droht wenn auch nur der Name des obersten deutschen Gerichts fällt oder George Soros, der Deutschland kürzlich eine neue Verfassung empfahl - die Verfassungsrichter machen längst Politik.
Oder besser: Sie korrigieren politische Entscheidungen.
Daraus resultieren Bedenken und Zweifel hinsichtlich der Gewaltenteilung und ihrer Ausgestaltung, wie auch einer Tendenz zur Machtzunahme der Exekutive, welche für Journalisten wie Vera Lengsfeld unter den drei Gewalten im Staat zu dominant ist:

Zitat von Vera Lengsfeld
Diese Schwachstelle, führte dazu, dass in Deutschland die Legislative durch die Exekutive unterwandert und durch diese geprägt werden kann. Das unterminiert die Gewaltenteilung :  In Deutschland entscheidet die Exekutive durch den Bundesrat bei sehr vielen grundsätzlichen Angelegenheiten mit. Außerdem gehören die Mitglieder der Regierungen in der Regel den jeweiligen Parlamenten an- also zwei Gewalten! Wenn man, wie Wirtschaftsminister Rössler, nicht über ein Bundestagsmandat verfügt, wird das sogar als Schwäche angesehen.

Das die Exekutive über eine folgsame Legislative verfügt, ergibt sich aus dem Parteiensystem: Exekutive ist die Parteiführung, die im Listenwahlsystem über die Chancen der Abgeordneten zur Wiederaufstellung entscheidet.
Indem das Parlament nicht nur die Regelung neuer Gesetze beschließt, sondern auch Vorschriften, die sich als Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und Einzelbefehle qualifizieren, übernimmt es Tätigkeiten der Exekutive.
Durch diese Vermischung stehen Legislative und Exekutive nicht unbedingt unter dem Recht, weil sie die Regeln jederzeit ändern können.


Doch nicht nur die Legislative wird von der Exekutive bestimmt:

Zitat von Vera Lengsfeld
Hinzu kommt, dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Art Selbstverwaltung genießen darf; alle anderen Gerichte werden durch die Justizminister verwaltet. Damit sind qua Dienstaufsicht die einzelnen Richter der Macht der Justizminister ausgeliefert.


Ein sehr interessanter Artikel der ehemaligen Bundestagsabgeordneten, wie ich finde.
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/d...rt_sich_selbst/

Viele Grüße, Erling Plaethe

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 13.554

11.09.2012 01:24
#2 RE: deutsche Verfassungswirklichkeit? Antworten

Das BVerG stellt ja nun auch nicht "die" Legislative dar, sondern eine Art Notarzt.
Wenn die Hohen Häuser von Bundestag & -rat nicht so oft mutwillig vor die Wand zu preschen beliebten, könnte sich auch das Notarztkommittee öfters eine Auszeit genehmigen.

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