Man lernt nie aus. Der Bruch des Stabilitäts- und Wachstumspakts "war eine politisch falsche Entscheidung, kein Rechtsbruch". So Frau Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin.
Zitat von Frau Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-JustizkommissarinDenn ein Blick in die europäischen Verträge zeigt, dass es damals keine Rechtspflicht der Mitgliedstaaten gab, ihr Haushaltsdefizit unter 3 Prozent zu halten. Auch wenn ein berühmter bayerischer Einserjurist in der politischen Debatte immer wieder auf den "Dreikommanull" bestanden hatte: In den Verträgen sind diese rechtlich nicht verankert. Dort heißt es vielmehr, dass es der Rat der Finanzminister der Mitgliedstaaten sind, die mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, ob ein Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit aufweist. Und der Finanzministerrat entschied eben damals, dass Deutschland und Frankreich mit ihren Maßnahmen grundsätzlich auf dem richtigen Weg waren und deshalb nicht im Defizitverfahren sanktioniert werden mussten. Das mag eine politisch falsche Entscheidung gewesen sein – doch die europäischen Verträge überließen diese Entscheidung ganz bewusst der Politik.
Haben Sie mitgezählt? Das war jetzt die zweite politisch falsche Entscheidung. Nur, wieso setzt Europa dann überhaupt Verträge auf, wenn ihr Bruch nur falsche politische Entscheidungen sind? Um dem Souverän Sand in die Augen zu streuen? Der Rat der Finanzminister entscheidet also wann eine "3", gemäß Europäischem Vertragsrecht, auch als drei zählt. Dieser Rat der Finanzminister welcher über die Gültigkeit Europäischer Verträge entscheidet, steht nun einer außerhalb der EU angesiedelten Gesellschaft vor, welche sich ESM nennt, aber eigentlich einen Währungsfond darstellt und von der Bundesbank als Bank eingeordnet wird: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Do...publicationFile
Und Frau Reding kennt noch einen zweiten Fall solch, wie sie sich ausdrückte, "populärwissenschaftlicher Aussagen" - den des "so genannten "Bail out"-Verbots". Diese Passage ihrer Rede brachte der EU-Justizkommissarin einigen Applaus in der Fachwelt ein, wie die "Welt" zu berichten weiß. Gemeint ist hier der Deutsche Juristentag, vor dem sie ihre Rede hielt. Doch soll sie lieber selbst sprechen:
Zitat von Frau Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-JustizkommissarinDas Bail out-Verbot ist in Deutschland so berühmt, dass der Text des Artikels 125 AEUV es sogar auf die Titelseiten nicht nur des Spiegel, sondern sogar, im Mai 2010, auf die Titelseite der Bild-Zeitung geschafft hat. Im Volksmund wird das "Bail out"-Verbot meist so verstanden: Man hat uns rechtlich garantiert, dass wir niemals für andere Euro-Staaten zahlen müssen. Und jetzt müssen wir doch täglich Milliardenbeträge nach Südeuropa pumpen. Sie erkennen dies sicherlich aus den Talkshows der letzten zwei Wochen wieder.
Mit der rechtlichen Lage haben solche populärwissenschaftlichen Aussagen allerdings nur wenig zu tun. Das erschließt sich bereits bei der Lektüre des Wortlauts des Artikels 125 AEUV. Dort heißt es eben nicht: Ein Euro-Staat darf einem anderen Euro-Staat nicht finanziell unter die Arme greifen. Vielmehr heißt es dort: Ein Euro-Staat haftet nicht für die Schulden eines anderen Euro-Staats und tritt nicht in diese ein. Mit anderen Worten: Ausgeschlossen werden hier nur eine automatische Mithaftung eines Euro-Staats für einen anderen sowie ein Schuldbeitritt. Nicht ausgeschlossen wird damit die freie Entscheidung jedes souveränen Staats, ob er einem Nachbarstaat einen Kredit gewährt oder ihn anderweitig finanziell unterstützt.
Dies bestätigt auch eine systematische Lesart der Verträge. Drei Artikel vor dem berühmten Artikel 125 AEUV steht Artikel 122 AEUV, der in der deutschen Diskussion praktisch nie Erwähnung findet. Dort heißt es, dass der Rat der EU-Finanzminister mit qualifizierter Mehrheit beschließen darf, einem EU-Mitgliedstaat, der sich aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse in Schwierigkeiten befindet, einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. In der deutschen juristischen Literatur heißt es dazu regelmäßig, diese Vorschrift sei restriktiv zu interpretieren, Artikel 125 AEUV dagegen weit auszulegen, denn Artikel 125 AEUV sei die Regel, Artikel 122 die Ausnahme.
Dann kommt Viviane Reding auf eine dritte populärwissenschaftliche Aussage angeblichen Rechtsbruchs zu sprechen:
Zitat von Frau Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-JustizkommissarinSicherlich ist es richtig, dass die EU-Verträge es der EZB verbieten, einem EU-Mitgliedstaat Staatsanleihen direkt abzukaufen. Diesen Erwerb am Primärmarkt verbietet Artikel 123 AEUV als monetäre Staatsfinanzierung ausdrücklich, und sehr zu Recht. Nicht davon erfasst ist aber der Erwerb von bereits gehandelten Staatsanleihen am Sekundärmarkt. Für die EZB ist die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Erwerbs von Staatsanleihen am offenen Markt sogar ausdrücklich in Artikel 18 der ESZB-Satzung geregelt. Diese Vorschrift ist von den 27 Mitgliedstaaten vereinbarter Vertragsbestandteil, ratifiziert in allen Mitgliedstaaten, in Deutschland mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Gemäß Artikel 18 ESZB-Satzung darf die EZB alle börsengängigen Wertpapiere – und damit auch Staatsanleihen – am offenen Markt erwerben, solange sie dabei im Rahmen der Geldpolitik und unter Beachtung der Ziele tätig wird, die ihr die Verträge vorgeben.
Hierauf kommt es juristisch entscheidend an: Kauft die EZB Staatsanleihen am Sekundärmarkt, um die Schulden von unsoliden Staaten zu finanzieren? Dann ist dies eine Umgehung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV. Handelt die EZB aber aus geldpolitischen Gründen und unter Beachtung des von ihr vorrangig vorgegeben Ziels der Preisstabilität, dann ist der Erwerb von Staatsanleihen am offenen Markt von Artikel 18 ESZB-Satzung ausdrücklich erlaubt.
Um am Schluss das juristische Problem der EU mit all ihren Verträgen klar und deutlich herauszuarbeiten; nämlich wer über die Verträge eben nicht wacht: Ein unabhängiges Oberstes Gericht.
Zitat von Frau Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-JustizkommissarinIch bin, wie schon gesagt, fest überzeugt davon, dass weder in Brüssel noch in Berlin noch hier in München vorsätzliche Rechtsverletzer in der politischen Verantwortung sind. Sondern verantwortungsbewusste Politiker, die sich der Bedeutung des Rechts sehr wohl bewusst sind. Dies gilt an erster Stelle natürlich für die Europäische Kommission, welche die Mitgliedstaaten zur "Hüterin der Verträge" berufen haben. Dies gilt aber auch für die Europäische Zentralbank, die erste Zentralbank der Welt, die nicht im Rahmen eines Staates geschaffen wurde, sondern allein mit Mitteln des Rechts und die deshalb auf die Glaubwürdigkeit des Rechts besonders angewiesen ist.
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #2Mit den Modalverben scheinen viele Leute auf Kriegsfuß zu stehen:
Frau Reding hat im Gegensatz zu vielen anderen den Unterschied zwischen müssen, sollen, können und dürfen verstanden.
Zweifelsohne ehrt sie dies.
Es macht halt schon einen Unterschied, um z.B. mal die sogenannte Nicht-Rauspaukerklausel zu nennen, ob in einem Vertrag drinsteht, ich muss nicht helfen oder ich darf nicht helfen - jedenfalls für mich, als juristischen Laien.
Dass selbst Einserjuristen das anders sehen, verwundert mich doch etwas.
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #1 Der Bruch des Stabilitäts- und Wachstumspakts "war eine politisch falsche Entscheidung, kein Rechtsbruch".
Alteuropäische Traditionspflege: "C'est plus qu'un crime, dis-je, c'est une faute!" (Joseph Fouché) Wobei ich bezweifle, ob Frau Reding mit dem Namen Fouché etwas verbindet.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #1 Der Bruch des Stabilitäts- und Wachstumspakts "war eine politisch falsche Entscheidung, kein Rechtsbruch".
Alteuropäische Traditionspflege: "C'est plus qu'un crime, dis-je, c'est une faute!" (Joseph Fouché) Wobei ich bezweifle, ob Frau Reding mit dem Namen Fouché etwas verbindet.
Hat Sie denn nicht Recht, lieber Ulrich Elkmann? Mir erschienen ihre Ausführungen einleuchtend. Und auf dem Deutschen Juristentag wird jemand ja auch kaum etwas vortragen, das juristisch nicht haltbar wäre.
Zitat von Uwe Richard im Beitrag #2Mit den Modalverben scheinen viele Leute auf Kriegsfuß zu stehen:
Frau Reding hat im Gegensatz zu vielen anderen den Unterschied zwischen müssen, sollen, können und dürfen verstanden.
Zweifelsohne ehrt sie dies.
Es war nach meiner Erinnerung im Forum schon mal kurz diskutiert worden. Der englische Vertragstext sagt "A Member State shall not be liable for or assume the commitments of central governments, regional, local or other public authorities, other bodies governed by public law, or public undertakings of another Member State,.."
Nun wird das "shall not assume.." im Deutschen übersetzt mit "..haftet nicht" im Sinne von 'muss nicht'. In regulatorischen Texten kenne ich das 'shall not' als 'darf nicht'.
Beispiele, aus der (mir vertrauten) Directive 93/42/EEC:
Zitat Mass-produced devices which need to be adapted to meet the specific requirements of the medical practitioner or any other professional user shall not be considered to be custommade devices;
oder
Zitat Member States shall not create any obstacle to the placing on the market
Zitat shall v. 1) an imperative command as in "you shall not kill." 2) in some statutes, "shall" is a direction but does not mean mandatory, depending on the context.
Würde man also 'you shall not kill' in einem deutschen Gesetzestext mit 'Du tötest nicht' übersetzen? Das legal-dictionary lässt immerhin noch einen Kontext zu, der die Interpretation bestimmen kann. Trotzdem hatte ich in der Vergangenheit gelegentlich den Eindruck, dass Gesetzestexte innerhalb der EU im Englischen etwas anderes sagen als im Deutschen. Frau Reding kann sich dann ja die Sprache aussuchen, und die Briten kennen eben nur ihren Text. Ich sehe das aber nicht ganz so eindeutig wie Frau Reding, auch wenn man argumentieren kann, dass man einen Mitgliedsstaat nicht hindern sollte für andere einzuspringen, wenn er das freiwillig tut.
Zitat shall v. 1) an imperative command as in "you shall not kill." 2) in some statutes, "shall" is a direction but does not mean mandatory, depending on the context.
Frau Rending ist offensichtlich der Ansicht 2) ist zutreffend. Und dass es der Rat der Finanzminister ist, welcher mit qualifizierter Mehrheit entscheidet ob in einem Defizitverfahren sanktioniert werden kann. Sie interpretiert dies als Schutz der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten.
Zitat von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-JustizkommissarinDie Justitiabilität der Haushaltspolitik eines Mitgliedstaats ist in den Verträgen sogar gezielt begrenzt worden. So kann die Kommission – anders als in allen übrigen Bereichen des Unionsrechts – bis heute kein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleiten, weil dieser die EU-Vorgaben im Defizitverfahren missachtet. (...) Denn das Recht sieht das nicht vor, was sich viele Stabilitätspolitiker – auch ich – wünschen. Aus diesem Grund sind die Europäische Kommission und das Europäische Parlament seit zwei Jahren dabei, die Regeln schrittweise zu stärken und Sanktionsregeln zu verschärfen, und dabei können wir heute erfreulicherweise auf die starke Unterstützung der deutschen Bundesregierung und des deutschen Bundestags zählen.
Ich finde das bemerkenswert, weil ja auch Paul Kirchhof von Rechtsbruch sprach, unser Hausherr dagegen die ganze Diskussion über, sich "hartnäckig" zurückhaltend äußerte - zu recht wie ich jetzt feststellen muss.
Zitat von Zettel im Beitrag #6Hat Sie denn nicht Recht, lieber Ulrich Elkmann? Mir erschienen ihre Ausführungen einleuchtend. Und auf dem Deutschen Juristentag wird jemand ja auch kaum etwas vortragen, das juristisch nicht haltbar wäre.
Herzlich, Zettel
Auf dem deutschen Juristentag ist die deutsche Übersetzung Grundlage der Diskussion. Der Urtext wird m.W. in der Regel im Englischen entworfen. Wie ich heute morgen schon ausführte, ist die deutsche Übersetzung nicht zwingend identisch der englischen.
Ohne allzu kleinlich sein zu wollen wäre es schon mal interessant, wie die Rechtslage ist, wenn die Übersetzungen innerhalb der EU unterschiedliche Interpretationen ergeben. Gilt dann für jedes Land die Version, über die im nationalen Parlament abgestimmt wurde? Gibt es einen formalen Weg fehlerhafte Übersetzungen zu korrigieren?
Zitat von Martin im Beitrag #7Es war nach meiner Erinnerung im Forum schon mal kurz diskutiert worden. Der englische Vertragstext sagt "A Member State shall not be liable for or assume the commitments of central governments, regional, local or other public authorities, other bodies governed by public law, or public undertakings of another Member State,.."
Nun wird das "shall not assume.." im Deutschen übersetzt mit "..haftet nicht" im Sinne von 'muss nicht'. In regulatorischen Texten kenne ich das 'shall not' als 'darf nicht'.
Ich würde, ohne jetzt die juristische Fachterminologie zu kennen, "shall not bei liable" mit "kann nicht haftbar gemacht werden" übersetzen. Und das "[shall not] ... assume" - heißt das nicht vielleicht: "ist nicht verpflichtet, ... zu übernehmen"?
Soweit ich das verstehe, ist ja die Frage, ob diese Passage eine Haftbarkeit oder Verpflichtung ausschließt, oder ob sie es verbietet, freiwillig solche Verpflichtungen zu übernehmen.
Zitat von Martin im Beitrag #9Ohne allzu kleinlich sein zu wollen wäre es schon mal interessant, wie die Rechtslage ist, wenn die Übersetzungen innerhalb der EU unterschiedliche Interpretationen ergeben. Gilt dann für jedes Land die Version, über die im nationalen Parlament abgestimmt wurde? Gibt es einen formalen Weg fehlerhafte Übersetzungen zu korrigieren?
Interessante Frage. Ich entsinne mich, daß bei manchen internationalen Verträgen vertraglich festgelegt wurde, welches der im Zweifelsfall maßgebliche Text ist (nebenbei: Ein interessantes Problem würde sich ergeben, wenn über den maßgeblichen Text dieser Klausel wiederum gestritten würde ).
Es gab zum Beispiel eine Vereinbarung über Westberlin, in der von connections zwischen Westberlin und der Bundesreublik die Rede war. Die Bundesregierung übersetzte das mit (politische) "Bindungen", die Sowjets lasen es als "Verbindungen", also nur die Verkehrsverbindungen. Verbindlich war, wenn ich mich recht erinnere, der englische und der russische, aber nicht der deutsche Text.
Zitat von Zettel im Beitrag #11Es gab zum Beispiel eine Vereinbarung über Westberlin, in der von connections zwischen Westberlin und der Bundesreublik die Rede war. Die Bundesregierung übersetzte das mit (politische) "Bindungen", die Sowjets lasen es als "Verbindungen", also nur die Verkehrsverbindungen. Verbindlich war, wenn ich mich recht erinnere, der englische und der russische, aber nicht der deutsche Text.
Herzlich, Zettel
Ich habe im Zusammenhang mit der Directive 93/42/EEC vor vielen Jahren eine deutsche Übersetzung im nationalen Rahmen eskaliert, dann aber nur erreicht, dass die zuständige Stelle eine Art Verordnung (den exakten rechtlichen Charakter dieser 'Beschlüsse' konnte mir der zuständige Vertreter nicht erklären) erlassen hat, bei der explizit zum englischen Urtext Stellung bezogen wurde, sozusagen eine öffentlich klargestellte Interpretation. Wollte ein Hersteller dem ausweichen müsste er seinen Sitz in ein anderes EU-Land verlegen.
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