So an sich, mal rein juristisch gesehen, ist rückwirkende Gesetzesanwendung vor Beschlußdatum so ziemlich unmöglich, im Sinne von tabu. Autobahn nachgerade. Aber wenn der Vortänzer Jürgen T. heißt, wollen wir mal eine Ausnahme machen:
Zitat WamS _____ Ist er der nächste Bundesfinanzminister? Jürgen Trittin wird nachgesagt, er interessiere sich im Falle eines rot-grünen Wahlsiegs 2013 für das Amt. Kommt es wirklich so weit, werden sich Vermögende wohl auf eine rückwirkende Besteuerung einstellen müssen.
Welt am Sonntag: Wie viele Unternehmer werden unter Rot-Grün Deutschland verlassen? Trittin: Die werden alle hierbleiben. Wir werden den Stichtag für die Steuer nämlich rückwirkend festlegen. Es nützt dann nichts, abzuhauen. _____
Da kennt er die Mentalität von Großnettosteuerzahlern schlecht. Wenn ich feststellen muß, daß ich in einer Räuberhöhle gelandet bin, werde ich ganz bestimmt sitzenbleiben, nachdem die mich ausgeplündert haben.
Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, außerhalb des Strafrechtes (und sogar im Strafrecht, wenn nicht zum Nachteil eines Angeklagten) rückwirkende Gesetze zu erlassen. Allerdings muss ein gewisser Vertrauensschutz gewährleistet sein.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
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