Immer, wenn jemand meint, mit dem Verbot einer Option jemandem einen gefallen zu tun, wende ich ein, es hilft jemandem doch nicht, ihm Optionen zu nehmen.
Dann meint der andere doch und ich verweise auf die Legalisierung der Prostitution, ausgerechnet durch eine rot-grüne Regierung.
Ich glaube nicht, dass diese das aus liberalen Einsichten heraus getan hat, sondern die Argumente gegen ein Verbot von Prostitution hier von vielen ansonsten sehr verbotsfreudigen Zeitgenossen eher deshalb vorgebracht werden, da sie nicht prüde seien wollen.
Nun könnte dieser Widerspruch, warum man bezüglich der Prostitution eine Logik akzeptiert, die auf andere Gebieten als unmenschlich, menschenverachtend und liberal (als Schimpfwort gebraucht) angesehen wird, bald beseitigt werden.
Wobei ich micht tatsächlich schon vorher gewundert habe, warum die Legalisierung eigentlich nicht genutzt wurde, um den Bereich vernünftig zu regulieren.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Einige Kritikpunkte an dieser Untersuchung, beurteilt nach der Darstellung in der FAZ:
Zitat Ein Jahr später, im Jahr 2003, schnellte die Zahl der Opfer von Menschenhandel in Deutschland sprunghaft nach oben: Bis zu 24 700 Prostituierte sollen einer Studie zufolge im diesem Jahr nach Deutschland gekommen sein, 2001 waren es noch höchstens 19 740. In Vergleich zu anderen Ländern scheint Deutschland für Prostituierte ein besonders gutes Pflaster zu sein. Hierzulande gehen einer Erhebung zufolge 150 000 Menschen anschaffen, zum allergrößten Teil Frauen - rund 60-mal mehr als in Schweden, obwohl in Deutschland nicht einmal zehnmal so viele Menschen leben wie in dem skandinavischen Staat.
Nun, es wird einfach sämtlich Einwanderung von Prostituierten nach Deutschland pauschal dem Menschenhandel zugeschrieben. Dabei gilt in der EU der Binnemarkt und die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Was in einem Land den Einheimischen an Wirtschaftstätigkeit erlaubt ist, muss auch andere EU-Bürgern in diesem Land erlaubt werden. Deshalb dürfen auch EU-Bürger der östlichen EU-Länder, aber auch Skandinavier, in Deutschland unter den gleichen rechtlichen Bedingungen als Prostituierte arbeiten.
Vielleicht ist aber auch die Studie nur falsch wiedergegeben.
Auch in den Kommentaren wurde die Studie schon zerpflückt:
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Skipper
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25.01.2013 12:33
#3 RE: Ist die Legalisierung von Prostitution sinnvoll?
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #1Ich glaube nicht, dass diese das aus liberalen Einsichten heraus getan hat, sondern die Argumente gegen ein Verbot von Prostitution hier von vielen ansonsten sehr verbotsfreudigen Zeitgenossen eher deshalb vorgebracht werden, da sie nicht prüde seien wollen.
Gegen ein Verbot von Prostitution spricht aus grünlinker Sicht schonmal, dass sie in den USA verboten ist. Das kann folglich nicht richtig sein. Außerdem gab's da mal einige Grüppchen und Vereinchen von "Sexarbeiter_innen", denen zwar kaum jemand aus dem Gewerbe angehörte, die aber in den Medien mit einschlägigen Forderungen nach "Liberalisierung" ziemlich präsent waren.
Ergänzen sollte man vielleicht, dass Prostitution bei uns meines Wissens nach in jüngerer Zeit nie verboten war, sie galt nur als sittenwidrig i.s.d. Zivilrechts.
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #1Wobei ich micht tatsächlich schon vorher gewundert habe, warum die Legalisierung eigentlich nicht genutzt wurde, um den Bereich vernünftig zu regulieren.
Die allerwenigsten Prostituierten wollen den ganzen Pipapo mit Sozialversicherung etc., den der Gesetzgeber Ihnen ermöglicht hat. Auch dass ihre Entgeltforderungen gegen die Freier jetzt - da nicht mehr aus sittenwidriger Tätigkeit herrührend - einklagbar sind, ist praktisch völlig bedeutungslos. Derartige Klagen sind extrem selten. Gearbeitet wird wie seit jeher gegen Vorkasse in bar.
Ein schönes Beispiel für das Auseinanderklaffen sozialromantischer Vorstellungen und der Realität übrigens, das Ganze. Und für das Versagen des Sozialingenieurswesens.
xanopos
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25.01.2013 16:57
#4 RE: Ist die Legalisierung von Prostitution sinnvoll?
Zitat Hierzulande gehen einer Erhebung zufolge 150 000 Menschen anschaffen, zum allergrößten Teil Frauen - rund 60-mal mehr als in Schweden, obwohl in Deutschland nicht einmal zehnmal so viele Menschen leben wie in dem skandinavischen Staat.
Ist ja putzig, mich wundert, dass es trotz Quasi-Verbot in Schweden so viele offizielle Prostituierte gibt.
Die allerwenigsten Prostituierten wollen den ganzen Pipapo mit Sozialversicherung etc., den der Gesetzgeber Ihnen ermöglicht hat. Auch dass ihre Entgeltforderungen gegen die Freier jetzt - da nicht mehr aus sittenwidriger Tätigkeit herrührend - einklagbar sind, ist praktisch völlig bedeutungslos. Derartige Klagen sind extrem selten. Gearbeitet wird wie seit jeher gegen Vorkasse in bar.
Ein schönes Beispiel für das Auseinanderklaffen sozialromantischer Vorstellungen und der Realität übrigens, das Ganze. Und für das Versagen des Sozialingenieurswesens.
Das meinte ich auch nicht mit vernünftiger Regulierung. Wer allen ernsten glaubt, eine durchschnittliche Prostituierte sei bereit über (!) 50% ihres Brutto-Einkommens an den Staat abzuführen, der lebt auf dem Mond. Zumal es ja, wie jedem klar ist, seit Jahrzehnten wunderbar schwarz unter der Hand gegen Vorrauskasse funktioniert. Eine Anzeige wegen Schwarzarbeit ist nach der Legalisierung natürlich genauso wenig zu erwarten, wie vorher, diesbezüglich hat sich nichts geändert. Die Freier werden sich nach wie vor nicht öffentlich outen wollen, denn die Legalisierung macht es sozial nicht akzeptiertet und wer vorher schon zu Anzeigen bereit war, der wird es wohl auch heute noch sein.
Mit Regulierung meinte ich eher ein Auge auf die Zuhälter-Branche und auch die Notwendigkeit einer Lizensierung für entsprechende "Lokalitäten". Die Lizenz erhält natürlich niemand, der Vorbestraft ist.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von Skipper im Beitrag #3 Ergänzen sollte man vielleicht, dass Prostitution bei uns meines Wissens nach in jüngerer Zeit nie verboten war, sie galt nur als sittenwidrig i.s.d. Zivilrechts.
Zumindest Zuhälterei war strafbar. Ich meine auch jegliche Form, Prostitution in den eigenen Räumlichkeiten zu tollerieren. Das war für die Prostituierten kein wirklicher Dienst.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
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Skipper
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25.01.2013 19:12
#7 RE: Ist die Legalisierung von Prostitution sinnvoll?
Zitat von xanopos im Beitrag #4Ist ja putzig, mich wundert, dass es trotz Quasi-Verbot in Schweden so viele offizielle Prostituierte gibt.
Naja, bestraft werden da ja nur die Freier. Trotzdem besteht natürlich die Frage zu Recht, wie man auf eine solche Zahl kommt. Der FAZ-Artikel gibt dazu nichts her. Vermutlich handelt es sich um eine sog. Dunkelziffer, die ihre Zuverlässigkeit schon im Namen vor sich herträgt.
Nachdem übrigens in dem Artikel ständig von "Legalisierung" der Prostitution die Rede ist, kann ich nur nochmals darauf hinweisen, dass diese jedenfalls in der Bundesrepublik nie illegal war. Sie war lediglich sittenwidrig i.S.d. §138 Abs.1 BGB der da lautet: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." Folge: Die Entgeltforderung der Prostituierten war nicht einklagbar, Sozialversicherung war nicht möglich. Das hat man geändert indem man ausdrücklich klarstellte, dass sexuelle Dienstleistungen eine wirksame Forderung begründen.
An der Praxis des Gewerbes hat das so gut wie nichts geändert. Wer's nicht glaubt, möge mal zu einer Prostituierten gehen und fragen, ob sie gegen spätere Rechnung, zahlbar in 30 Tagen arbeitet.
Mir ist daher völlig schleierhaft wie sich diese Gestzesänderung auf die Häufigkeit des Menschenhandels ausgewirkt haben soll. Jedenfalls für Deutschland habe ich da eine ganz andere Vermutung: Verantwortlich war hier der Fischer-vollmer-Erlass, der um dieselbe Zeit (2000) die deutschen diplomatischen Vertretungen anwies, großzügig Visa zu erteilen und der tatsächlich zu massenhaftem Mißbrauch vor allem durch Einschmuggeln osteuropäischer Prostituierter benutzt wurde.
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #6Zumindest Zuhälterei war strafbar.
Ist sie immer noch, vgl. §181a StGB.
Zitat Ich meine auch jegliche Form, Prostitution in den eigenen Räumlichkeiten zu tolerieren.
Die sogenannte "Kuppelei" wurde bereits vor ewigen Zeiten (75?) dahingehend eingeschränkt, dass das nur noch strafbar ist, wenn Personen unter 16 beteiligt sind.
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