Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 26 Antworten
und wurde 1.627 mal aufgerufen
 Aktuell im Web
Seiten 1 | 2
dirk Offline



Beiträge: 1.538

26.01.2014 14:33
#26 RE: Freiwilliger Karriereverzicht: Mit 500 Euro das große Glück Antworten

Zitat von Widder
Eine Kopfsteuer von z. B. 10 Euro wäre für denjenigen, der mittellos ist oder ein Einkommen von 50 hat, in der Tat schwieriger "zu ertragen" als für jemanden, der ein Einkommen von 500 hat. Den Mittellosen würde sie zur Arbeit zwingen. Der 50-Euro-Einkommensbezieher wäre zu einem höherem Verzicht gezwungen als derjenige mit 500 Euro. Im Ergebnis halte ich eine proportionale Steuer auf bspw. Einkommen für "gerechter" als eine Kopfsteuer.




Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Es setzt alelrdings voraus, dass die Gegenleistung, die der Staat für die Steeuerneinnahmen erbringt entweder nichts Wert ist (so dass die Last proportional zu tragen sit oder aber proportional zum Einkommen ist). Denn wenn derjenige, der 50 Euro verdient die gleiche staatliche Leistung erhält wie derjenige, der 500 Euro verdient, dann sähe ich kein Problem darin, wenn beide den gleichen Betrag an Steuern bezahlen.

Aber acuh mit diesem Argument ergibt sich in dem von mir genannten Beispiel der zwei Kollegen dass derjenige, der 60 kEuro für 60 Stunden verdient den gleichen Betrag zahlen sollte, wie derjenige, der 40kEuro für 40 Stunden verdient. Denn beide Kollegen unterscheiden sich ja nur in ihrer Präferenz für Freizeit/Konsum. Die Last ist für beide das gleiche ( x Stunden Arbeit für x kEuro Steuern,)

Widder Offline



Beiträge: 61

26.01.2014 16:15
#27 RE: Freiwilliger Karriereverzicht: Mit 500 Euro das große Glück Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #26
Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Es setzt alelrdings voraus, dass die Gegenleistung, die der Staat für die Steeuerneinnahmen erbringt entweder nichts Wert ist (so dass die Last proportional zu tragen sit oder aber proportional zum Einkommen ist). Denn wenn derjenige, der 50 Euro verdient die gleiche staatliche Leistung erhält wie derjenige, der 500 Euro verdient, dann sähe ich kein Problem darin, wenn beide den gleichen Betrag an Steuern bezahlen.


Ja, die Annahme ist, dass die Leistung nicht durch äquivalente Gebühren oder Beiträge finanziert werden kann, d.h. der Nutzen der Leistung dem Einzelnen nicht zugerechnet werden kann. Ansonsten wäre es in der Tat effizienter, eine nutzungsabhängige Gebühr zu erheben.

Zitat von dirk im Beitrag #26
Aber acuh mit diesem Argument ergibt sich in dem von mir genannten Beispiel der zwei Kollegen dass derjenige, der 60 kEuro für 60 Stunden verdient den gleichen Betrag zahlen sollte, wie derjenige, der 40kEuro für 40 Stunden verdient. Denn beide Kollegen unterscheiden sich ja nur in ihrer Präferenz für Freizeit/Konsum. Die Last ist für beide das gleiche ( x Stunden Arbeit für x kEuro Steuern,)


Auch hier ja, sofern es aber 1. die Möglichkeit gebe, seine Arbeitszeit zu variieren und 2. es kein Festgehalt inkl. festes Arbeitszeitvolumen, sondern einen Stundenlohn gäbe.
Aber grundsätzlich haben Sie mit Ihrem vorherigen Beitrag Recht. Man müsste konkrete Besteuerungsbeispiele bewerten. Ist aber ein interessantes Thema.

-----
Widders Ecke

Seiten 1 | 2
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz