Zitat von WidderEine Kopfsteuer von z. B. 10 Euro wäre für denjenigen, der mittellos ist oder ein Einkommen von 50 hat, in der Tat schwieriger "zu ertragen" als für jemanden, der ein Einkommen von 500 hat. Den Mittellosen würde sie zur Arbeit zwingen. Der 50-Euro-Einkommensbezieher wäre zu einem höherem Verzicht gezwungen als derjenige mit 500 Euro. Im Ergebnis halte ich eine proportionale Steuer auf bspw. Einkommen für "gerechter" als eine Kopfsteuer.
Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Es setzt alelrdings voraus, dass die Gegenleistung, die der Staat für die Steeuerneinnahmen erbringt entweder nichts Wert ist (so dass die Last proportional zu tragen sit oder aber proportional zum Einkommen ist). Denn wenn derjenige, der 50 Euro verdient die gleiche staatliche Leistung erhält wie derjenige, der 500 Euro verdient, dann sähe ich kein Problem darin, wenn beide den gleichen Betrag an Steuern bezahlen.
Aber acuh mit diesem Argument ergibt sich in dem von mir genannten Beispiel der zwei Kollegen dass derjenige, der 60 kEuro für 60 Stunden verdient den gleichen Betrag zahlen sollte, wie derjenige, der 40kEuro für 40 Stunden verdient. Denn beide Kollegen unterscheiden sich ja nur in ihrer Präferenz für Freizeit/Konsum. Die Last ist für beide das gleiche ( x Stunden Arbeit für x kEuro Steuern,)
Zitat von dirk im Beitrag #26Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Es setzt alelrdings voraus, dass die Gegenleistung, die der Staat für die Steeuerneinnahmen erbringt entweder nichts Wert ist (so dass die Last proportional zu tragen sit oder aber proportional zum Einkommen ist). Denn wenn derjenige, der 50 Euro verdient die gleiche staatliche Leistung erhält wie derjenige, der 500 Euro verdient, dann sähe ich kein Problem darin, wenn beide den gleichen Betrag an Steuern bezahlen.
Ja, die Annahme ist, dass die Leistung nicht durch äquivalente Gebühren oder Beiträge finanziert werden kann, d.h. der Nutzen der Leistung dem Einzelnen nicht zugerechnet werden kann. Ansonsten wäre es in der Tat effizienter, eine nutzungsabhängige Gebühr zu erheben.
Zitat von dirk im Beitrag #26Aber acuh mit diesem Argument ergibt sich in dem von mir genannten Beispiel der zwei Kollegen dass derjenige, der 60 kEuro für 60 Stunden verdient den gleichen Betrag zahlen sollte, wie derjenige, der 40kEuro für 40 Stunden verdient. Denn beide Kollegen unterscheiden sich ja nur in ihrer Präferenz für Freizeit/Konsum. Die Last ist für beide das gleiche ( x Stunden Arbeit für x kEuro Steuern,)
Auch hier ja, sofern es aber 1. die Möglichkeit gebe, seine Arbeitszeit zu variieren und 2. es kein Festgehalt inkl. festes Arbeitszeitvolumen, sondern einen Stundenlohn gäbe. Aber grundsätzlich haben Sie mit Ihrem vorherigen Beitrag Recht. Man müsste konkrete Besteuerungsbeispiele bewerten. Ist aber ein interessantes Thema.
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