ich gehöre zu einer geringen Spezies der bis jetzt Zahlungsverweigerer. Bisher habe ich noch gekonnt jede Forderung ignoriert. Allerdings konnte ich im letzten Bescheid lesen das mittlerweile eine Summe von 300€ auf meinem "Konto" bei der ehem. GEZ vorhanden ist. Mein bisheriges Treiben wird also nicht mehr alzu lange von der GEZ geduldet, mein vorgehen dagegen wäre, solange es noch kein Einschreiben gibt die Briefe weiter zu ignorieren bzw. erst dann einen Widerspruch geltend zu machen. Nach diesem Text hier könnte ich abwarten,
Zitat Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen: Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).
Leider bin ich mehr als ein juristischer Laie und kann nicht sagen ob dieses Vorgehen erfolg verspricht bzw. ich noch eine satte Strafzahlung obenauf bekomme.
Sehr wahrscheinlich werden sich einige der hier im Forum anwesenden schon oft mit diesem Thema beschäftigt haben. Wäre interessant wie eure Lösung oder tun zur GEZ aussieht.
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