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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 3 Antworten
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dirk Offline



Beiträge: 1.538

22.07.2015 13:44
Betreuungsgeld Antworten

Kann jemand (vielleicht einer der Juristen hier) erklaeren, warum der Bund keien Zustaendigkeit in Sachen Betreuungsgeld hat wohl aber einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergartenplaetze festlegen und Kindergeld auszahlen kann?

adder Offline




Beiträge: 1.073

23.07.2015 07:48
#2 RE: Betreuungsgeld Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #1
wohl aber einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergartenplaetze festlegen

Das dürfte daran liegen, dass noch niemand in Karlsruhe gegen den gesetzlichen Anspruch auf Kindergartenplätze geklagt hat.

Zitat
und Kindergeld auszahlen kann?



Das hängt mit der Historie des Kindergeldes zusammen, die sich vom Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer/Einkommenssteuer ableitet. Der Bund ist für die Einkommenssteuer zuständig, das Existenzminimum muss steuerfrei gestellt werden - auch das von Kindern. Damit nun nicht kinderreiche Familien niedriger Einkommen "benachteiligt" werden, hat man für Kinder in der Tat eine Art "negativer Einkommenssteuer" ins Leben gerufen und sie Kindergeld genannt. Da das Kindergeld aber nichts anderes ist, als die Steuerfreistellung des kindlichen Existenzminimums, ist der Bund zuständig.

Ich bin aber kein Jurist - daher ist das alles mit Vorsicht zu geniessen und nur meine Meinung, keine rechtliche Abklärung.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

23.07.2015 13:46
#3 RE: Betreuungsgeld Antworten

@adder

Danke. Das Kindergeld Beispiel macht Sinn wenn man es als negative Einkommenssteuer interpretiert. Dann koennte man aber auch das Kindergeld fuer unter drei Jaehrige um 150 Euro erhoehen und die Gebuehren fuer staatlich gefoerderte Kindertageseinrichtungen um 150 Euro anheben. So haette man exakt das gleiche wie beim Betreuungsgeld nur dann verfassungsgemaess udn Gruene und SPD wuerden vermutlich ueber die 150 hoeheres Kindergeld jubeln statte es als Herdpraemie zu verspotten.

Paul Offline




Beiträge: 1.285

23.07.2015 15:04
#4 RE: Betreuungsgeld Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #3
@adder

Danke. Das Kindergeld Beispiel macht Sinn wenn man es als negative Einkommenssteuer interpretiert. Dann koennte man aber auch das Kindergeld fuer unter drei Jaehrige um 150 Euro erhoehen und die Gebuehren fuer staatlich gefoerderte Kindertageseinrichtungen um 150 Euro anheben. So haette man exakt das gleiche wie beim Betreuungsgeld nur dann verfassungsgemaess udn Gruene und SPD wuerden vermutlich ueber die 150 hoeheres Kindergeld jubeln statte es als Herdpraemie zu verspotten.


Hallo, lieber dirk,
dieser Gedanke ist so bestechend einfach und zielgerichtet effektiv, dass ich mich frage, warum noch niemand diese Idee hatte. Nicht mal Seehofer.
Lauern da etwa auch noch Fallstricke im Dschungel der Gesetze?

LG, Paul

PS: Teilen Sie doch Seehofer diese Idee mit. Das meine ich ernst. So begeister bin ich von dieser Problemlösung.

___________________________
JE SUIS JUIF

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