In dem genannten Artikel wird auf eine Presseerklärung des OLG verwiesen und diese Presseerklärung fast wörtlich zitiert. Dabei bleiben alle offensichtlichen Fragen ungeklärt:
- Wenn doch "Abstammung" als einer der beiden Umstände für rechtliche Elternschaft gilt - wieso sollte das hier nicht gelten? Denn "Leihmutter" heisst ja wohl, dass zumindest die Eizelle der deutschen Frau verwendet wurde; wahrscheinlich aber sogar Eizelle und Samen des deutschen Ehepaars. Wieso sollte da an der Abstammung der geringste Zweifel sein?
Das OLG scheint also hier eine völlig neue Definition von Abstammung zu wählen: den Geburtsvorgang. Das wäre dann nichts anderes als ein völlig Bruch mit früheren Auslegungen.
- Wieso wird in der Pressemitteilung des OLG plötzlich auf die "Bindung der Leihmutter" verwiesen? Was hat ein deutsches Gericht mit ausländischen Staatsbürger zu tun, die im Ausland nach dortigem Recht handeln? Nur das Kind und die deutschen Eltern sind aktuell von deutschem Recht betroffen.
- Wieso wird hier plötzlich so radikal auf "nationales Recht" gepocht, wo doch Familienrecht traditionell sehr stark bilateral geregelt wird? Soll heissen: das hier ausdrücklich US-Recht verworfen wird, ist auch extrem ungewöhnlich.
Insgesamt wirft das Urteil viele Fragen auf - im Spiegel finde ich davon nichts. Kann mich jemand aufklären? Kennt sich da jemand aus? Mir erscheint das Urteil des OLG fast schon dubios.
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
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