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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 336 mal aufgerufen
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Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.253

23.06.2018 09:33
Free speech is so last century Antworten

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„Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.“
―Ludwig von Mises

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.261

25.06.2018 13:23
#2 RE: Free speech is so last century Antworten

Was hat die folgende Meldung damit zu tun:

***
18.06.2018 - Links zu verbotenen Links - Warentest giftet gegen Google
Stiftung Warentest hat auf seiner Website "test.de" das Spezial "Lügen auf Google" veröffentlicht, in dem es sich den Suchmaschinen-Betreiber ordentlich zur Brust nimmt. Die Organisation ist stinksauer, weil 24 Links, die zu Artikeln des "Gerlachreport" führen, immer noch auffindbar sind, obwohl Google die Sperrung der Suchergebnisse bestätigt hatte. In den Beiträgen würden Mitarbeiter als korrupt und bestechlich, als Lügner und Rufmörder verunglimpft, schreibt Warentest. Tatsächlich hat Google die beanstandeten Links auch entfernt. Wenn man jetzt nach "Gerlachreport" sucht, erhält man auch mehrmals den Hinweis: "Als Reaktion auf ein recht¬liches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir 1 Ergebnis(se) von dieser Stelle entfernt." Das Problem ist allerdings, dass Nutzer zusätzlich einen Link von LumenDatabase.org angezeigt bekommen, der auf eine Webseite führt, wo die gesperrten Links aufgelistet werden. Kopiert man sie und fügt sie in die Adressleiste des Browsers ein, kann man die laut Warentest verleumderischen Aussagen im "Gerlachreport" wieder lesen. Finanztest fragte daraufhin bei Googles deutscher PR-Agentur nach und erhielt die Antwort, die entfernten Ergebnislinks würden bewusst über Lumen weiterverbreitet würden. Dabei handele es sich um eine "von einem Institut der Harvard Universität betriebene Daten¬bank, die Trans¬parenz bezüglich der Google-Sucher¬gebnisse herstellt." Warentest fand in den Erläuterungen auf Lumen angeblich nicht nur beleidigende Aussagen, sondern sogar Namen von Mitarbeitern oder auch Adressen. Inzwischen sind diese Passagen dort allerdings nicht mehr zu finden. Googles PR-Agentur spricht von einem Versehen, die rechts¬widrigen Text¬passagen seien von Lumen nicht hinreichend geschwärzt worden. Das ändert allerdings nichts daran, dass die die Links weiter zu den beanstandeten Inhalten führen. Denn nur wenn ein Name eines Betroffenen in der Adresse steht, wird dieser durch einen Platzhalter ersetzt, der den Link unbrauchbar macht. Die Stiftung wirft Google vor, sogar Gerichtsbeschlüsse zu ignorieren. Als Beleg nennt sie Verfahren, in denen das Landgericht Berlin Google per einstweiliger Verfügung untersagt hatte, Links zum "Gerlachreport" weiter anzuzeigen. Trotzdem seien diese in den Suchergebnissen über die Hinweise auf die Lumen-Datenbank weiter auffindbar. Google habe seine Vorgehensweise mit der fehlenden Rechtskraft der Urteile verteidigt, heißt es auf "test.de." Dies sei falsch, in Deutsch¬land müsse sich jeder an eine einst¬weilige Verfügung halten, solange sie nicht wieder aufgehoben werde. Verstöße würden mit bis zu 250.000 Euro pro Fall geahndet. Aber: "Anwälte berichten, dass das Geld wegen des Firmensitzes in den USA schwer bei Google einzutreiben wäre." Einem Berliner Anwalt, der sich bei Google beschwerte, weil verbotene Links außerhalb Deutschlands weiter angezeigt werden, soll vom Suchmaschinen-Betreiber die Antwort bekommen haben, man müsse die Links nur aus Suchergebnissen für Deutschland entfernen. Das ist nicht ganz falsch, auch Warentest schreibt, dass es unter Juristen umstritten sei, ob Google die Links auch bei Abfragen außer¬halb Deutsch¬lands entfernen muss. Die Lumen-Hinweise will Google wohl auch beibehalten, um möglicher Zensur entgegenzuwirken. Transparenz habe höchste Priorität, "weshalb wir die Nutzer auch über entfernte Inhalte aus unseren Sucher¬gebnissen informieren", so das Unternehmen. Doch Warentest will das nicht gelten lassen. Die Stiftung weist auf eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts München hin. Es untersagte Google im vergangenen Jahr die Praxis, "gelöschte rechts¬widrige Sucher¬gebnisse mit Hinweis auf das Löschungs¬verlangen über Lumen wieder zugäng¬lich zu machen." Damit verletze Google seine Prüfungs¬pflicht. Obwohl Nutzer die Website Lumen aufrufen müssten, hafte Google als "mittel¬bare Störerin".

Quelle: n-tv/kwe
https://www.n-tv.de/technik/Warentest-gi...le20486356.html
***

Antwort:
Eine deutsche gemeinnützige Stiftung glaubt ernsthaft, sie hätte das Recht und die Pflicht mittels einem deutschen Gericht dem Rest der Welt (!) vorschreiben zu können, was die lesen dürfen und was nicht.
Wenn es um Meinungsfreiheit und Redefreiheit (bzw Schreibfreiheit) geht, dann ist die Mehrheit der Deutschen inzwischen mental auf der Ebene von Russland oder der Türkei aufgeschlagen: Meinungsfreiheit wird nur noch als "Sekundärrecht" betrachtet, das man ausnahmsweise gewähren kann, wenn alles andere (Genderkrieg, Radikal-Feminismis, religiöse Befindlichkeiten...) abgearbeitet und bedient wurde.

___________________
Kommunismus mordet.
Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

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