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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 280 mal aufgerufen
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Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

22.10.2018 01:29
Maltamasche Antworten

Vielleicht hat hier ja schon der eine oder andere von der Malta-Masche gehört.

Es handelt sich (bisher), um einen Trick den sog. Reichsbürger verwenden. Man droht einem Beamten oder Richter mit eienr Phantasiestrafe dafür, sich staatliche Rechte angemaßt zu haben, obwohl die Bundesrepublik ja nur eine GmbH sei (oder was für eine Spinnerei denen sonst so gerade einfällt) und machen diesen Anspruch dann durch eine maltesische Inkassofirma vor einem maltesischen Gericht geltend. Dieses kann einen europaweit gültigen Vollstreckungsbeschluss ausstellen. Nun die Besonderheit: Um dies zu verhindern, muss man unter bestimmten Umständen persönlich(!) in Malta erscheinen vor Gericht erscheinen.

Bezüglich der Beamten und Richter hat die Bundesregierung da inzwischen interveniert und sich mit der maltesischen Regierung zusammen gesetzt. So weit so gut. Beruhigt mich aber nur bedingt. Denn was, wenn andere Gruppen dies mal gegen Privatpersonen, die nicht im Staatsdienst stehen, anwenden. Dann hilft mir die Bundesregierung nicht. Nicht jeder kann persönlich nach Malta reisen, auch alleine schon finanziell nicht. Offenbar reicht eine Vertretung nicht aus. Leider ließt man auch nichts genaueres über die rechtliche Lage auf Malta. Weiß jemand genaueres? Gibt es hier vielleicht irgend einen Anwalt (egal ob deutsch oder maltesisch), der da etwas Licht ins dunkel bringen kann?

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

22.10.2018 08:45
#2 RE: Maltamasche Antworten

Klingt nach Panikmache:

Zitat
2.2 Bei welchem Gericht kann ich das Europäische Mahnverfahren starten?
Für das Europäische Mahnverfahren beantragt man keinen Mahnbescheid, sondern den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls. Dieser Antrag ist grundsätzlich in dem Mitgliedstaat einzureichen, in dem der Antragsgegner seinen Wohnsitz beziehungsweise - bei Unternehmen - seinen Sitz hat.

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unte...treibung/676020

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

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