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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 7 Antworten
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dirk Offline



Beiträge: 1.538

23.12.2018 14:10
AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Hat sich jemand hier im Forum, vielleicht auch einer der Juristen, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 2 BvE 1/18) die Klage der AfD wegen Unzulaessigkeit nicht zur Entscheidung anzunehmen, beschaeftigt? Mich wuerde die Meinung sehr interessieren.

Aus der Urteilsbegruendung

Zitat von Urteilsbegruendung

Das Grundgesetz hat den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan, nicht als umfassendes „Rechtsaufsichtsorgan“ über die Bundesregierung eingesetzt. Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe



Bitte was? Wenn die Bundesregierung gegen Gesetze verstoesst, also gegen den erklarten Willen der Legislative/des Bundestages, soll es den Bundestag laut Bundesverfassungsgericht nicht kuemmern? Das Wort "jegliches" ist hier ein sehr verraeterischer Strohmann, denn es zeigt dass es auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes "im generellen" schon das Recht des Deutschen Bundestages ist.


Zitat
In der den Antrag konkretisierenden Antragsbegründung heißt es sodann allerdings, die Antragstellerin selbst sei „am allerwenigsten“ bereit, entsprechende Gesetze zur Legalisierung des Handelns der Bundesregierung im Bundestag zu initiieren.
Die Antragstellerin hält mithin ein „Migrationsverantwortungsgesetz“ mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung für notwendig, kündigt indes zugleich an, an dessen Initiierung im Deutschen Bundestag nicht mitwirken zu wollen. Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns. Nach Auffassung der Antragstellerin schreiben die bestehenden gesetzlichen Regelungen eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze vor; diese Gesetze seien von der Antragsgegnerin einzuhalten. Die Antragstellerin erstrebt damit keine Befassung des Deutschen Bundestages zum Zwecke der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sondern die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Antragsgegnerin durch das Bundesverfassungsgericht.



Seit wann ist es fuer die Rechtslage relevant worum es der Antragsstellerin vermeintlich "geht"? Das ist vermutlich das erste mal in der Geschichte, dass sich das Verfassungsgericht um Motive schert.


Zitat
Geht es der Antragstellerin aber nicht um die Durchsetzung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten in Gestalt des Erlasses von Parlamentsgesetzen, wird nicht deutlich, welche sonstigen Kompetenzen sie in die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens begründender Weise für sich in Anspruch nehmen könnte.



Die Verletzung bestehender Gesetze durch die Bundesregierung habe also den Bundestag nicht zu interessieren und ist damit kein zulaessiger Grund fuer eine Klage im Organstreitverfahren? Verstehe ich das richtig? Weder sind es die Folgen der Gesetzesbrueche, e.g. finanz- und haushaltspolitischer Natur? Ist das ernsthaft die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes?

Zitat

Auch die beiden weiteren Sachanträge genügen nicht den Anforderungen des § 64 BVerfGG. Der in der Antragsschrift formulierte Antrag zu 2. ist auf die Feststellung gerichtet, dass die Duldung der Migration bestimmter Ausländer „nur zulässig wäre aufgrund eines vorab ordnungsgemäß zustande gekommenen parlamentarischen Gesetzes“. Mit diesem Antrag wird schon keine konkrete (stattgefundene) Rechtsverletzung durch die Antragsgegnerin im Sinne von § 64 Abs. 2 BVerfGG behauptet; er zielt vielmehr – im Ergebnis ebenso wie der Antrag zu 1. – auf die Wahrung objektiven Rechts in einer von der Antragstellerin vorgenommenen Auslegung.
Der Antrag zu 3. ist auf eine nicht zulässige Rechtsfolge gerichtet. Die Antragstellerin begehrt mit ihm die Feststellung, dass Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen „an den Grenzen zurückzuweisen“ seien. Gegenstand dieses Antrags ist der Ausspruch einer Verpflichtung und damit ein im Organstreitverfahren unzulässiges Rechtsschutzziel



Wie gesagt: Der ewtaige Bruch von Gesetzen durch die Regierung und deren haushaltspolitischen Konsequenzen begruenden laut Bundesverfassungsgericht keine Verfasssungsbeschwerde im Organstreitverfahren der Bundesregierung.

Nun das mag vielleicht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz so stehen, was an sich ein starkes Stueck waere. Massgeblich ist aber dass Grundgesetz selbst. Im GG steht

Zitat von Artikel 93 GG

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

1.
über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;


Es geht also um die Abgrenzung von Kompetenzen, Rechten und Pflichten. Das GG schraenkt das Organstreitverfahren aber nicht auf solche Rechte und Pflichten ein, in denen der Antragssteller selbst verletzt ist. Und meinem naivem Verstaendnis nach beinhaltet "Pflicht" fuer Exekutivorgange sich an bestehende Gesetze halten zu muessen.

Gilbert Offline



Beiträge: 70

30.12.2018 01:04
#2 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Alles völlig normal und nichts neu.

Vergleichsbeispiel:
Die Grünen hatten seinerzeit gegen diverse Bundeswehrunterstützungsmaßnahmen beim G8-Gipfel in Heiligendamm geklagt (2 BvE 5/07). Dazu sagte das BVerfG:

Zitat

Der Organstreit ist keine objektive Beanstandungsklage. Das Grundgesetz hat den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan, nicht aber als umfassendes "Rechtsaufsichtsorgan" über die Bundesregierung eingesetzt. Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe


also wörtlich das selbe wie jetzt. Ich habe jetzt auf die Schnelle nicht alle anderen Entscheidungen gelesen auf die die aktuelle verweist, aber ich vermute mal ganz stark, dass das der Standardtextbaustein ist. Die Heiligendamm-Entscheidung ist jedenfalls von 2010 also eindeutig keine "Lex AfD". Sprich: Das war "schon immer" so.

In Art. 93(1) Nr.1 GG steht auch nichts anderes, denn danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht nur (meine Hervorhebung)

Zitat

über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter[...]


Darum geht es aber eben gerade nicht, denn ob ein Bundeswehreinsatz oder eine Grenzöffnung legal sind ist erstmal Fragen des gewöhnlichen Rechts. Aus dem Grundgesetz folgt dann natürlich, dass die Bundesregierung an das gewöhnliche Recht gebunden ist. Das ist aber unumstritten und die eigentliche Streitfrage über das gewöhnliche Recht ist kein geeigneter Gegenstand für einen Organstreit. Im Organstreit geht es eben nicht um das Recht insgesamt, sondern einigermaßen konkret um die Rechte von Verfassungsorganen.

Man kann vielleicht diskutieren ob Bundestagsfraktionen die Möglichkeit haben sollten gegen beliebiges rechtswiedriges Handeln der Exekutive zu klagen. Ich wäre aber dagegen. Dass man um beim BverfG zu klagen selbst irgendwie selbst betroffen sein muss ist eine der wenigen -m. E. zu wenigen- Grenzen, die ihm überhaupt gesetzt sind.

Und worum es dem Antragsteller geht ist nicht für die Rechtslage sondern für die Auslegung des Antrags relevant. Das Bundesverfassungsgericht verurteilt den Bundestag gelegentlich dazu zu besonders wichtigen Fragen ein Gesetz zu erlassen. Hier hat die AfD anscheinend in der Klageschrift von einem "Migrationsverantwortungsgesetz" geschwafelt, so dass man auf die Idee kommen könnte, dass sie den Bundestag verurteilt haben will zur "Migrationsverantwortung" ein neues Gesetz zu machen. Da die AfD aber ausdrücklich sagt, dass sie beim aktuellen Recht bleiben will, wollte sie das anscheinend nicht beantragen. Und was genau die AfD zu entscheiden beantragen wollte ist schon wichtig, denn davon hängt ab worüber das Gericht dann eben entscheiden muss.

Schließlich erlaube ich mir noch eine Metaanmerkung: Das alles hat spätestens der Rechtsanwalt auch vorher schon gewusst. Diese Klage war nie wirkich zum Gewinnen gedacht. Ihr Zweck lag in der Medienverwertung. Und im rechten Flügel der Alternativöffentlichkeit hat das auch gut funktioniert. Positiv gesehen kann man nun in Archive gucken und hat damit ein kleines Indiz zur Erkennung von Dummmedien.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.432

30.12.2018 01:47
#3 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Ok, dann frage ich mal ganz direkt: wenn nicht der Bundestag, wer sonst hat dann das Recht, möglicherweise grundgesetzwidriges Verhalten der Exekutive überprüfen zu lassen?

___________________
Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.432

30.12.2018 01:55
#4 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Ich erkenne ja an, dass Merkel ziemlich lang einen substantiellen Teil der Bevölkerung und Eliten hinter sich hatte.
Aber das ändert ja nichts daran, dass jede (!) politische Handlung grundgesetzkonform sein sollte. Bis jetzt habe ich in immer wieder neuer Variante gelesen, dass Merkel gewählt und damit nun mal legal nicht zu stoppen war. Ich finde das verblüffend.

Alles weitere sagt meine Signatur.

___________________
Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

30.12.2018 14:56
#5 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Zitat von Gilbert im Beitrag #2
Alles völlig normal und nichts neu.

Vergleichsbeispiel:
Die Grünen hatten seinerzeit gegen diverse Bundeswehrunterstützungsmaßnahmen beim G8-Gipfel in Heiligendamm geklagt (2 BvE 5/07). Dazu sagte das BVerfG:



Vielen Dank, sehr informativ. Auch der Strohmann "jegliches" findet sich schon im Heiligendamm Urteil.

Ehrlich gesagt erschuettert mich das in meinem Glauben an den Rechtsstaat. Ich finde es bereits krass, das man als Bueger nicht klagebefugt ist, obwohl man die finanziellen Konsequenzen zu tragen hat.

Aber, dass laut Ansicht des Verfassungsgerichtes (!) nicht einmal der Bundestag(!!) nicht einmal bei Gesetzesverstoessen (!!!) durch die Regierung beim Bundesverfassungsgericht nicht einmal gehoert (!!!!) werden kann, haette ich
nie fuer moeglich gehalten.

Ich schliesse mich Franks Frage an: Heisst das, dass die Regierung praktisch Gesetze brechen kann wie sie lustig ist, denn dass sie das nicht darf ist, ist ja unstrittig und damit keine zulassige Frage fuers Organstreitverfahren? Gibt es andere Verfahren, mit denen man die Regierung zur Einhaltung von Gesetzen zwingen kann?

Meiner Meinung ist die Interpretation, Artikel 93(1) GG betreffe nur die Auslegung des Grundgesetzes, nicht aber ob gewoehnliche Gesetze gebrochen wurde, zudem spitzfindig (udn damit willkuerlich). Denn es geht ja nicht nur darum um die Auslegung des gewohnlichenn Gesetzes, sondern um die generelle Frage ob die Regierung durch ihr Handeln die verfassungsmaessigen Schranken gebrochen hat oder nicht. Nicht nur ob die Regierung ein bestimmtes Gesetz gebrochen hat (also Auslegung eines gewohnliches Gesetzes), sondern ob ihr Handeln ein neues Gesetz oder eine Gesetzesaenderung erfordert. Von den Haushaltspolitischen Konsequenzen, die das Bundesverfassungsgericht bemerkenswerterweise gar nicht erwaehnt, ganz zu schweigen.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

31.12.2018 01:11
#6 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #3
Ok, dann frage ich mal ganz direkt: wenn nicht der Bundestag, wer sonst hat dann das Recht, möglicherweise grundgesetzwidriges Verhalten der Exekutive überprüfen zu lassen?
Zur politischen Überprüfung hat der Bundestag sehr wohl das Recht; alle Gewalt geht vom Volke aus und selbiges wird durch den Bundestag repräsentiert. Technisch hätte man einfach einen Untersuchungsausschuß in Gang bringen müssen. Über den Vorsatz dazu wurde ja von FDP und AfD durchaus gesprochen.


Die gerichtliche Überprüfung ist hingegen an ein paar sinnvolle Verfahrensvoraussetzungen gebunden. Insbesondere kann nie klageberechtigt sein, der keine Beschwer hat. Die Beschwer der merkel'schen Migrationswende lag bei den Ländern der Kommunen, die sich um die Unterbringung der Menschen in Turnhallen, beheizten Zelten im Winter usw. kümmern mußten. Über den Vorsatz einer Klage wurde vom damaligen Ministerpräsidenten Seehofer ja durchaus gesprochen.

Zitat von dirk im Beitrag #5
Ich finde es bereits krass, das man als Bueger nicht klagebefugt ist, obwohl man die finanziellen Konsequenzen zu tragen hat.

Als Bürger hat man aus juristischer Sicht die finanziellen Konsequenzen nicht zu tragen. Die trägt der Fiskus. Natürlich mögen Sie jetzt einwenden, jeder könne sich doch einfach ausrechnen, daß der Fiskus ausschließlich vom Bürger finanziert wird und daher jede Belastung abgewälzt würde. Aber diese Argumentation unterstellt den Grundsatz, daß der Staat nur so weit besteuere (besteuern dürfe), wie er Geld zur Aufgabenfinanzierung bräuchte.

Nur gibt es diesen Grundsatz nicht. Es ist naive Staatsromantik, an diesen Grundsatz zu glauben. Steuern haben zwar den Zweck der Finanzierung staatlicher Tätigkeit, aber das verbietet nirgends, daß der Staat nicht auch darüber hinaus besteuert und es auch dürfe. Faktisch wird das Geld, was zuviel eingenommen wird, eben verschwendet*. So weiß jeder im öff. Dienst, daß man schnell noch irgendwelche Nonsensausgaben findet, wenn "noch Geld im Topf ist". Da kann Ihnen auch egal sein, ob es für die beheizten Zelte von Migrant_Innen verschwendet wird oder für breitere Beamtendienstwagen. Deswegen haben wir als Bürger davon wirklich keine Beschwer. Das Problem liegt allein zwischen den staatlichen Stellen, die sich den Steuereinnahmenkuchen aufteilen, etwa ein kulturintegratives Kommunalprojekt streichen müssen, weil erstmal beheizte Zelte bezahlt werden müssen.

Sehr indirekt ist man als Bürger natürlich schon betroffen, das räume ich gerne ein. Allerdings bin ich auch indirekt betroffen durch die Umweltauswirkungen von irgendwelchen Bau- und Betriebsmaßnahmen von Dritten, und kann nicht klagen mangels richtiger direkter Beschwer. Aus diesem Grunde hat man in den Schröder-Jahren das Verbandsklagerecht für Umweltverbände erfunden, daß sozusagen die Umweltverbände gegen Verwaltungsakte klagen können, wenn die Verwaltungsakte Bürgern oder Unternehmen Umwelteingriffe erlauben. Mittlerweile sollte klar sein, daß das eine entsetzliche Idee ist, denn jetzt können DUH und andere sich aufspielen, als würde ihnen die Umwelt gehören, und sich für ihre Prozeßhanselei in lukrativen Vergleichen entlohnen lassen.

*(Daraus folgt übrigens, daß Steuerverkürzung überhaupt nicht so allgemeinschädlich ist, wie die Staatsromantiker es gerne behaupten. Wenn man weniger Steuern bezahlt, wird in erster Linie im nächsten Jahr weniger Geld verschwendet; die Sockelausgaben für Polizistenbesoldung usw. bleiben kaum angetastet, allein schon, weil die Bematen haushaltsrechtlich feststehende Ansprüche haben, und wenn doch, dann ist das nicht wegen des knausrigen Steuerhinterziehers sondern wegen der Politiker, die entscheiden, lieber zu verschwenden als mit dem ihnen anvertrauten Geld "richtige" Staatsaufgaben zu finanzieren.)

moise trumpeter Offline



Beiträge: 245

31.12.2018 12:40
#7 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #3
Ok, dann frage ich mal ganz direkt: wenn nicht der Bundestag, wer sonst hat dann das Recht, möglicherweise grundgesetzwidriges Verhalten der Exekutive überprüfen zu lassen?


Nu, die Staatsanwaltschaften bzw.die Bundesanwaltschaft.

moise trumpeter Offline



Beiträge: 245

31.12.2018 12:48
#8 RE: AfD scheitert vor Verfassungsgericht Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #4
Ich finde das verblüffend.


Dit kommt davon wenn man Sonntagsschulpredigten den Nominalwert beimisst.

 Sprung  



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