Verehrter Larian, volle Zustimmung. Wer die oftmals wütenden Reaktionen in der Presse und der Politik verfolgt hat, fragt sich inzwischen, welche Parteien denn vom Verfassungsschutz beobachtet werden und warum! "Eine Antwort auf diese Frage, könnte die Bürger beunruhigen!" um einen ehemaligen Innenminister zu zitieren. Einen schönen Sonntagabend noch! Gruß
Detail-Anmerkung: "Am 30.7.2019 verabschiedete der Thüringer Landtag ein Gesetz zur paritätischen Besetzung von Wahllisten für die Landtagswahl.. (...) Verabschiedet wurde es von einer Mehrheit aus SPD, SED und den Grünen und sollte dann auch -wenn schon denn schon- bei der nächsten Wahl gelten. "
Das ist so nicht richtig. Die nächste Wahl nach Verabschiedung fand am 27.10,2019 statt. Und da galt noch das alte Wahlgesetz. Das neue Wahlgesetz sollte erst bei der ÜBER-nächsten Wahl gelten. Ein mögliches Problem wäre allerdings entstanden, wenn es im Frühjahr 2020 zu Neuwahlen gekommen wäre (was durchaus im Raum stand). Dann hätten diese Neuwahlen unter einem Wahlgesetz stattgefunden, das im Nachgang für grundgesetzwidrig erklärt worden wäre. Aber dass es so schnell zu Neuwahlen kommen würde, damit musste RRG im Sommer 2019 vielleicht nicht unbedingt rechnen.
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