Ich zitiere mich selbst: keine Verfassung, keine Gesetze schützen mich. Nur Menschen tun das.
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Menschen einfach aufhören, sich an das Grundgesetz und die Gesetze zu halten. Oder ob der Marsch durch die Institutionen schon so weit abgeschlossen ist, dass selbige gemäß der radikal-linken Ideologie umgeschrieben werden. Der Effekt ist der gleiche:
Was ich in der Bonner Republik kennengelernt habe, gibt es nicht mehr. Und kommt auch nicht wieder.
Allerdings wird die links-woke Ideologie auch nicht überleben. Die schaffen sich gerade selber ab: Die biodeutsche woke-Schickeria bekommt keine Kinder. Und die Migranten sind zwar im Herzen auch Kollektivisten - aber abseits dieser Gemeinsamkeit mit der woke-Schickeria hassen die migrierenden Kulturen mit aller Kraft alles, was wir an Fortschritt erreicht haben: Frauenrechte, Gleichberechtigung für Homosexuelle, künstlerische Freiheit... Das alles wird weggefegt werden. Und die ganze Trans... und Gender.... und Opfer... -Debatte gleich mit.
___________________ Verbote sind Freiheit. Meinungen sind Terror. Quoten sind Leistung. Linke Regierung ist Familie. (c) Rot-Grüne Allianz Prophezeiung: 2022, das Jahr in dem in Deutschland der Schleier für alle eingeführt wird. Nennt sich dann "Maske". "Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad
Zitat von Frank2000 im Beitrag #3 Und die Migranten sind zwar im Herzen auch Kollektivisten
Das ist nur die Hälfte der Miete - denn die einzige übergreifende Klammer ist die Religion - und zwar eine ganz bestimmte. Alle anderen Religionen, die in diesen - eben nicht "Kollektiv," sondern "Menge" auftreten, sind privat & damit kein Störfaktor, ob Buddhismus, Shintoismus oder Katholizismus. Aber darüber hinaus teilen sich Wokies und Neuankömmlinge das: daß sie eben kein Kollektiv, sondern Solipsisten sind: Isolate, jeder für sich, deren einziges "gemeinsames Handeln" der Protest gegen irgendetwas, die grundsätzlich negative Einstellung zu was auch immer: vor allem: die herrschende Gesellschaftsordnung, der Staat, jegliche Veränderung (bei gleichzeitigem Verlangen, ALLES müßte ihren Forderungen gemäß umgekrempelt werden, und zwar sofort). Sie sind, um es mit Spengler unfein, aber zutreffend zu sagen, Fellachen. Sie sind vor allem nicht in der Lage, etwas aufzubauen, oder am Laufen zu halten (diejenigen, die es schaffen, anzukommen, sind nicht mehr Teil dieser gesichtslosen Menge). Ihr Dasein ist, zweite Unfeinheit, parasitär und wird das bleiben. Sie sind zwingend darauf angewiesen, daß das System weiterläuft und daß der Mehrwert ausreicht, um sie zu füttern.
Kollektivisten sind sie nur insofern, weil der Islam im Kern eine radikal anti-individuelle Ideologie ist, das Vorbild aller "politischen Religionen" im Sinne Eric Voegelins.
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Zitat von LlarianAlleine die Idee, dass eine Wahl, die vollkommen korrekt ablaufen könnte (wir drücken Berlin die Daumen, auch ein blinder Trinker findet mal einen Korn) im Nachhinein von Richtern als ungültig erklärt werden kann, ist eigentlich eher im Bereich der bösen Satire zu verorten.
Nunja, es gibt ja, vereinfacht dargestellt, zwei Voraussetzungen, damit eine vorgezogene Neuwahl gültig ist: 1. Es muss ein rechtmäßiger Grund für die vorgezogene Wahl vorliegen und 2. die Wahl selber muss ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Wenn ich es richtig verstehe, schwebt Ihnen so etwas wie eine "Heilung" des Fehlens der ersten Voraussetzung durch die Durchführung der Wahl vor: Sobald die Neuwahl selbst ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kommt es nicht mehr darauf an, ob es tatsächlich einen ausreichenden Grund für das Vorziehen der Wahl gab. Aber wäre das nicht geradezu eine Einladung an Regierungen, mit fadenscheinigen Gründen zu für sie günstigen Zeitpunkten Neuwahlen anzuberaumen, die dann, wenn irgendwann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheidet, längst vollzogen sind?
Zitat von Llarian Dafür muss der Richter nicht parteiisch sein, es genügt, dass bei der vernünftigen Würdigung aller Umstände, eine Partei Anlass hat an der Unparteilichkeit zu zweifeln. Das ist hier sowas von gegeben, dass es kracht.
Wie hätte das Gericht entscheiden sollen, um nicht den Anschein der Befangenheit zu erwecken?
Dem Eilantrag stattgeben und die Neuwahl bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagen? Das hätte zwar verhindert, dass eine möglicherweise ungültige und damit völlig überflüssige Wahl durchgeführt wird, aber hätte das an der Frage des Anscheins der Befangenheit grundlegendes geändert?
Oder hätte das Gericht gleich in der Hauptsache entscheiden sollen?
Es handelt sich zwar schon um eine spezielle Situation, dass das Gericht sich praktisch "von zwei Wahlergebnissen eins aussuchen" können wird. Der Normalfall bei der Entscheidung über die Gültigkeit einer Wahl ist aber genauso von (parteipolitischen-) Interssen geprägt - es ist die Entscheidung zwischen einem Wahlergebnis und der Erwartung an eine Neuwahl.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 25.01. war die parteipolitische Interessenlage völlig klar: CDU und Grüne hatten bei einer Neuwahl viel zu gewinnen, SPD und FDP hatten viel zu verlieren. Von den sieben an der Entscheidung beteiligten Richtern waren drei von der CDU fürs Verfassungsgericht nominiert, einer von den Grünen, zwei von der SPD und einer von der FDP. Die vier Richter von CDU und Grünen hatten eine Mehrheit, sie hätten die Verfassungsbeschwerden zurückweisen und damit eintsprechend den Interessen ihrer Parteien die Neuwahl als solche endgültig für zulässig erklären können. Hätte es da nicht auch den Anschein der Befangenheit gegeben?
Zitat von UEH im Beitrag #7 Wenn ich es richtig verstehe, schwebt Ihnen so etwas wie eine "Heilung" des Fehlens der ersten Voraussetzung durch die Durchführung der Wahl vor:
Nein. Worum es mir geht ist, dass eine Wahl grundsätzlich(!) nicht unter Vorbehalt stattfinden darf. Es darf meines Erachtens nach keine nachliegende "Entscheidung in der Hauptsache" mehr geben. Und da Wahlen mithin das konstituierende Element unserer Gesellschaft, bzw. unserer politischen Ordnung sind, erwarte ich von unseren Herrn Verfassungshütern (und Damen), dass sie sich auf ihren Hintern setzen und solche Verfahren nicht wochen- oder gar monatelang durchführen. Im Zweifelsfall muss eine Wahl später stattfinden, auch wenn das Schwierigkeiten dahingehend macht, welche bis dahin getroffene Entscheidungen wirklich statthaft sind oder nicht. Die jetzt geschaffene Situation ist in einer Demokratie nicht tragbar, Wahlen dürfen keine Vorbehalt haben, mal ab von ihrer korrekten Durchführung.
Zitat Aber wäre das nicht geradezu eine Einladung an Regierungen, mit fadenscheinigen Gründen zu für sie günstigen Zeitpunkten Neuwahlen anzuberaumen,
Das tun die eigentlich ständig, nur das ist auch der Punkt: Mit fadenscheinigen Begründungen klappt das nicht. Und hier waren die Gründe nicht fadenscheinig sondern ziemlich brüllend eindeutig.
Zitat Dem Eilantrag stattgeben und die Neuwahl bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagen? Das hätte zwar verhindert, dass eine möglicherweise ungültige und damit völlig überflüssige Wahl durchgeführt wird, aber hätte das an der Frage des Anscheins der Befangenheit grundlegendes geändert? Oder hätte das Gericht gleich in der Hauptsache entscheiden sollen?
Letzteres wäre mit Sicherheit der sinnvollste Weg. Der Punkt ist: Es darf keine "möglicherweise ungültigte" Wahl geben, zumindest dann nicht, wenn diese Wahl korrekt durchgeführt wurde.
Zitat Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 25.01. war die parteipolitische Interessenlage völlig klar: CDU und Grüne hatten bei einer Neuwahl viel zu gewinnen, SPD und FDP hatten viel zu verlieren. Von den sieben an der Entscheidung beteiligten Richtern waren drei von der CDU fürs Verfassungsgericht nominiert, einer von den Grünen, zwei von der SPD und einer von der FDP. Die vier Richter von CDU und Grünen hatten eine Mehrheit, sie hätten die Verfassungsbeschwerden zurückweisen und damit eintsprechend den Interessen ihrer Parteien die Neuwahl als solche endgültig für zulässig erklären können. Hätte es da nicht auch den Anschein der Befangenheit gegeben?
Die Welt ist nicht perfekt, und Sie haben Recht, auch hier ist die Problematik der Befangenheit gegeben. Das Verfassungsrichter generell aus der Politik nominiert werden ist ohnehin eine Katastrophe, aber ich wollte hier nicht das ganze System mit umwerfen. Es gibt aber schon kleine Unterschied in den skizzierten Situationen, der wichtigste davon ist, dass das eine Umfragen sind, das andere konkrete Ergebnisse. Es ist ja auch ein Unterschied wenn ich einem Richter irgendwelche Vorteile in Aussicht stelle, oder ihm konkret 100.000 Euro für ein Urteil anbiete. Beides stinkt, aber letzteres ist mit Sicherheit kritischer. Zudem geht es mir um den speziellen Aspekt, dass das Verfassungsgericht hier nicht einmal mehr den Versuch macht den Schein zu wahren. Sie können jetzt frei entscheiden, wer in Berlin regiert. Gut: Durch den dunkelroten Sumpf in Berlin ist das am Ende von kleiner Bedeutung. Aber nehmen wir wirklich den von mir skizzierten Fall auf: Wollen wir wirklich das Richter über die grundsätzlich Ausrichtung der Politik in Deutschland entscheiden?
Zitat von Eloman im Beitrag #5Aktuelles Motto des BVG ist wohl "Democracy Schtonk!"
Meinen Sie vielleicht BVerfG?
Auch wenn ich ebenso glaube der Vorposter meinte das Gericht, so würde ich vermuten, die Berliner Verkehrsbetriebe die fest in roter Hand sind glauben auch das Demokratie eher stinkt. (SCNR)
Zitat von Llarian im Beitrag #8Worum es mir geht ist, dass eine Wahl grundsätzlich(!) nicht unter Vorbehalt stattfinden darf. Es darf meines Erachtens nach keine nachliegende "Entscheidung in der Hauptsache" mehr geben. Und da Wahlen mithin das konstituierende Element unserer Gesellschaft, bzw. unserer politischen Ordnung sind, erwarte ich von unseren Herrn Verfassungshütern (und Damen), dass sie sich auf ihren Hintern setzen und solche Verfahren nicht wochen- oder gar monatelang durchführen.
Mir scheint, diese tatsächlich unsinnige Situation folgt einfach aus der Gesetzeslage des BVerfGG, an das sich das Gericht halten muß. Es gibt eben Hauptsacheentscheidungen, keine Ahnung, mit welcher Frist sie getroffen werden müssen, jedenfalls einer langen, und es gibt den einstweiligen Rechtsschutz, damit keinem unnötig extra wehtut, daß die Hauptsacheentscheidung so spät fällt. Eine weitere Priorisierung der Verfahren ist nicht vorgesehen.
Wenn so Unternehmen Entscheidungen priorisieren würden, wären sie zwar bald pleite, aber so hat es nun mal der Gesetzgeber vorgesehen.
Zitat von Llarian im Beitrag #8Im Zweifelsfall muss eine Wahl später stattfinden, auch wenn das Schwierigkeiten dahingehend macht, welche bis dahin getroffene Entscheidungen wirklich statthaft sind oder nicht.
Sie meinen wirklich, den Antragstellern von Rot-Rot-Grün, die die Panne zu verursachen hatten, hätte stattgegeben werden sollen, die Wahl bis zur Hauptsacheentscheidung auszusetzen?
Das sehe ich ebenfalls als höchst problematisch an. Aber eigentlich kommt der Fall selten vor: Ist zweifelhaft, ob Unregelmäßigkeiten vorliegen, dann kann man meistens doch mit geringerem Zweifel sagen, ob diese Unregelmäßigkeiten einen entscheidenden Unterschied machen: Der einzige Abgeordnete, der für die Regierungsmehrheit ausreicht, wird fast nie mir nur einer Wählerstimme gegen einen Konkurrenten der völlig anderen Partei gewinnen. Auf diese Robustheit sollte man sich verlassen können.
Zitat von Llarian im Beitrag #8Die jetzt geschaffene Situation ist in einer Demokratie nicht tragbar, Wahlen dürfen keine Vorbehalt haben, mal ab von ihrer korrekten Durchführung.
Ich glaube, die Wahl wurde praktisch nicht unter Vorbehalt durchgeführt, weil es (abgesehen von den notwendigen Fristen zur Wahlvorbereitung, die ja eingehalten werden) ja keine Vorschrift gibt, Wahlen nicht zu früh durchzuführen, sondern lediglich, dass sie nicht zu spät durchgeführt werden dürfen. Praktisch ist die Ablehnung des rot-rot-grünen Eilantrages also eine Hauptsacheentscheidung zugunsten der Wahlwiederholung. Was die ganze Sache lustig macht, weil für die Bundestagswahl die Tatbestände ja identisch vorliegen, also auch hier eine Wiederholung nötig wäre.
Zitat von Llarian im Beitrag #8Das tun die eigentlich ständig,
Richtig, im UK ist es sogar die Regel, dass der PM die Wahl vorverlegt, wenn es ihm passt. Problematisch ist eigentlich eher, wenn die Wahlen auf Später verlegt werden, wie es z.B. im von Europa und D subventionierten sog. Palästina der Fall ist.
Zitat von Llarian im Beitrag #8Das Verfassungsrichter generell aus der Politik nominiert werden ist ohnehin eine Katastrophe, aber ich wollte hier nicht das ganze System mit umwerfen.
Das gegenwärtige Vorgehen macht die Allianzen transparenter als jedes andere. Denn egal wie, Richter werden immer ihre persönliche Parteienpräferenz haben. Im dümmsten Fall ist es unter Juristenkollegen bekannt, aber nicht im Volk. Für die Wahrung der Demokratie ist es jedenfalls sehr gut, daß bekannt ist, daß kein Richter von der AfD nominiert wurde. Dann weiß man gleich, wer am ganzen Schlamassel unschuldig ist.
Zitat von Emulgator im Beitrag #10 Mir scheint, diese tatsächlich unsinnige Situation folgt einfach aus der Gesetzeslage des BVerfGG, an das sich das Gericht halten muß. Es gibt eben Hauptsacheentscheidungen, keine Ahnung, mit welcher Frist sie getroffen werden müssen, jedenfalls einer langen, und es gibt den einstweiligen Rechtsschutz, damit keinem unnötig extra wehtut, daß die Hauptsacheentscheidung so spät fällt.
Das wird mit aller Sicherheit so sein, aber dann fiele es ebenso dem Verfassungsgericht oder dem Gesetzgeber zu, Regelungen zu treffen, die sinnvolle Fristen beinhalten. Die Berlin Wahl ist ja nun anderthalb Jahre her, da darf es nicht so lange dauern bis man damit durch ist.
Zitat Sie meinen wirklich, den Antragstellern von Rot-Rot-Grün, die die Panne zu verursachen hatten, hätte stattgegeben werden sollen, die Wahl bis zur Hauptsacheentscheidung auszusetzen?
Auch wenn das ebenso weh tut: Ja, ich denke das hätte so sein müssen. Ich bin mir auch der Problematik bewusst, dass genaugenommen in dem Falle auch alle politischen Entscheidungen unter einem Vorbehalt stehen (denn jedes Gesetz einer nicht legitimierten Regierung kann ja schlecht legitim sein), aber ich betrachte das tatsächlich als das kleinere Übel. Oder ich tendiere dahin, ich will nicht behaupten meiner Sache so sicher zu sein. Das Ganze ist ein ziemlicher Murks. Aber die Überprüfung von Wahlen darf nicht anderthalb Jahre dauern. Zumal die Fakten alle praktisch sofort auf dem Tisch liegen.
Zitat Aber eigentlich kommt der Fall selten vor: Ist zweifelhaft, ob Unregelmäßigkeiten vorliegen, dann kann man meistens doch mit geringerem Zweifel sagen, ob diese Unregelmäßigkeiten einen entscheidenden Unterschied machen: Der einzige Abgeordnete, der für die Regierungsmehrheit ausreicht, wird fast nie mir nur einer Wählerstimme gegen einen Konkurrenten der völlig anderen Partei gewinnen. Auf diese Robustheit sollte man sich verlassen können.
Das ist ja auch in der Regel so. Aber nicht mehr im failed state Berlin. Wahlfehler passieren sicher auch wo anders, aber nicht mit zehntausenden von Stimmen.
Zitat Ich glaube, die Wahl wurde praktisch nicht unter Vorbehalt durchgeführt, weil es (abgesehen von den notwendigen Fristen zur Wahlvorbereitung, die ja eingehalten werden) ja keine Vorschrift gibt, Wahlen nicht zu früh durchzuführen, sondern lediglich, dass sie nicht zu spät durchgeführt werden dürfen. Praktisch ist die Ablehnung des rot-rot-grünen Eilantrages also eine Hauptsacheentscheidung zugunsten der Wahlwiederholung.
Dann hätte das Verfassungsgericht das auch so erklären müssen. Haben sie aber nicht getan. Und selbst wenn es praktisch darauf hinaus läuft (ich habe im praktischen auch wenig Zweifel, dass die das nochmal kippen, weil ja auch die von mir skizzierte Situation so nicht sehr wahrscheinlichb ist und ja auch nicht eingetreten ist), so darf dieser Vorbehalt m.E. nach nicht existieren.
Zitat Was die ganze Sache lustig macht, weil für die Bundestagswahl die Tatbestände ja identisch vorliegen, also auch hier eine Wiederholung nötig wäre.
In der Tat. Und das ist eigentlich ein besonderer Gag in Tüten, denn im Unterschied waren die Mehrheitsverhältnisse im Bund ja sehr knapp. Wenn man Berlin wiederholt hätte, wäre die SED in Gefahr aus dem Bundestag zu fliegen, wenn sie nur ein einziges ihrer Direktmandate verliert. Es würde vermutlich nicht reichen um die Regierung zu sprengen, aber es gäbe schon ordentlich Verwerfungen im Bundestag. Allerdings habe ich gelesen, dass tatsächlich noch in 431 Bezirken dieses Jahr neu gewählt werden soll. Mal schauen was da noch kommt.
Zitat Das gegenwärtige Vorgehen macht die Allianzen transparenter als jedes andere. Denn egal wie, Richter werden immer ihre persönliche Parteienpräferenz haben.
Sollen sie. Aber das können sie auch schön für sich behalten. Es ist einfach ein Unterschied ob jemand eine private Meinung zu einem Thema hat und ansonsten einen neutralen Job hat und jemandem, der die letzten 20 Jahre Politik gemacht hat und nun von seiner Parteifreundin auf einen Chefposten geschoben wird. Es mutet natürlich naiv an, aber Richter sollten prinzipiell gar nichts mit Politik zu tun haben sondern rein nach ihren Meriten beurteilt werden. Und die sind ja da. Meine liebste Hassfigur unter Juristen, der berühmte Herr Fischer, hat eine Veröffentlichungsliste, die nicht feierlich ist. Niemand bestreitet seine Qualfikation (nichtmal die, die ihn wie ich nicht leiden können). Und er ist nur das öffentliche Beispiel. Und davon gibt es mit Sicherheit genug. Aber die große Leistung eines Stephan Harbarth besteht nicht in klungen Kommentaren zur Verfassung sondern darin, dass er sich Cum-Ex mit ausgedacht hat. Oder die legendäre Susanne Baer deren einzige Leistung in einem erfundenen Lehrstuhl besteht. Wenn in den USA ein Verfassungsrichter ernannt wird, dann werden die auseinander genommen wie es nicht feierlich ist. Und bei jedem, der durch diesen Prozess geht, ist die Qualifikation eigentlich nie das Thema. Die sind alle hochqualifiziert, sonst werden sie kaum aufgestellt. Natürlich haben die einen politischen Bias, aber sie geben sich wenigstens Mühe das Recht in den Mittelpunkt zu stellen. In Deutschland dagegen ist denen inzwischen gar nichts mehr peinlich. Da werden Berufspolitiker(!) zu Verfassungsrichtern, weil sie auf Parteilinie liegen. Das ist schon ein Grad drüber. Und was soll die Transparenz da noch helfen? Transparenz soll ja Korruption im Vorfeld verhindern, wenn etwas offen korrupt ist, nützt es wenig, dass man es sehen kann.
Zitat von Llarian im Beitrag #11 In der Tat. Und das ist eigentlich ein besonderer Gag in Tüten, denn im Unterschied waren die Mehrheitsverhältnisse im Bund ja sehr knapp. Wenn man Berlin wiederholt hätte, wäre die SED in Gefahr aus dem Bundestag zu fliegen, wenn sie nur ein einziges ihrer Direktmandate verliert. Es würde vermutlich nicht reichen um die Regierung zu sprengen, aber es gäbe schon ordentlich Verwerfungen im Bundestag. Allerdings habe ich gelesen, dass tatsächlich noch in 431 Bezirken dieses Jahr neu gewählt werden soll. Mal schauen was da noch kommt.
Warum sollte es die Bundesregierung sprengen, wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, die nicht an der Regierung beteiligt ist. Zurzeit hat die Regierungskoalition 416 von 736 Sitzen. In Berlin gibt es 12 Bundestagswahlkreise, mit Überhangmandaten also vermutlich keine 30 Sitze. Selbst wenn alle Mandate an die Opposition gingen, blieben der Regierung mit ca. 386 Mandaten immer noch eine Mehrheit. Dass es insgesamt weniger Sitze im Bundestag geben könnte, ist dabei irrelevant. Die Sitze, die jetzt die Linke hat, werden gemäß der Stimmenverteilung an die anderen verteilt.
Wenn das Aussprechen der Wahrheit »den Falschen« nutzt, dann stimmt etwas mit »den Richtigen« nicht. - Dushan Wegner Ich bin nicht antisemantisch. Einige meiner besten Freunde sind Wörter. Die deutschen Medien informieren mich umfassend und wahrheitsgemäß – außer auf dem Gebiet, von dem ich etwas verstehe.
Zitat von Tiefseetaucher im Beitrag #12 Warum sollte es die Bundesregierung sprengen, wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, die nicht an der Regierung beteiligt ist.
Sollte es nicht. Mein Satz bezieht sich auf die Gesamtheit der Neuwahl. Und wenn die SED nicht aus dem Bundestag fliegt (wovon ich nebenbei ausgehe), dann wird selbst ein Totalabsturz der Liberalen (wovon ich ausgehe) und der SPD (dito) nicht dafür reichen, dass es zusammen bricht. Aber enger kann es schon werden. Und vielleicht wird dem einen oder anderen "Liberalen" dann auch bewusst, dass Lindner gerade den Ast abgesägt hat, auf dem sie alle sitzen.
Natürlich verstößt es gegen elementare Prinzipien, Wahlen unter Vorbehalt zu stellen. Andererseits: bei "Wahlen in Berlin" kann ich das mittlerweile nachvollziehen.
Zitat Bartzissey@Bartzissey·12h Imagine if you will: Eine überführte Betrügerin wird in einer Wahl zur Bürgermeisterin gewählt. Dann wird erkannt, dass diese Wahl ungültig ist und die Stadtregierung demnach ungültig. Die Wahl wird wiederholt.
Die überführte Betrügerin und Nicht-Bürgermeisterin, welche schon dafvor in allen ihr aufgetragenen Ämtern, auch auf Bundesebene, krachend scheiterte, erlangt nicht einmal das Direktmandat in ihrem Wahlkreis. Ihre Partei schmiert ebenfalls ab.
Trotzdem erklärt die überführte Betrügerin, deren Mann ebenfalls überführter Betrüger ist, dass sie das Amt für sich beansprucht, denn sie habe einen klaren Auftrag seitens der Wähler erhalten. Daraufhin werden erneut Unregelmäßigkeiten bei der Wiederholungswahl aufgedeckt.
Es gab mehr Stimmen als Wähler. Die überführte Betrügerin, Ehefrau eines Betrügers und nicht rechtmäßig gewählte, illegitime Bürgermeisterin tritt derweil in Sondierungsgespräche mit ihren ehemaligen Koalitionspartnern, die ebenfalls illegitim in der Stadtregierung saßen.
Der überwiegende Großteil der Stadt hat jedenfalls eine andere, bisher in der Opposition befindliche Partei gewählt. Das ficht die sondierenden illegitimen Betrüger nicht an. Bundeshauptstadt? Nein, das ist Berlin. 8:39 AM · Feb 20, 2023
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