In Antwort auf:Im jetzigen Fall handelt es sich also um ein erstinstanzliches Urteil, gefällt von einer Einzelrichterin. Diese Richterin, Anna Diggs Taylor, ist eines der 20 Mitglieder des Bundes-Bezirksgerichts für den östlichen Teil des Bundesstaats Michigan. Eine von vielen Federal Judges, die überall in den USA tätig werden, wenn ein Rechtsstreit ansteht, der in die die Jurisdiktion des Bundes fällt.
Gewiß ist das jetzige Urteil ärgerlich für die Bush-Administration; aber es ist zumindest vorerst folgenlos.
Dazu aus der WASHINGTON POST: Judge Rules Against Wiretaps NSA Program Called Unconstitutional http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/con...6081700650.html By Dan Eggen and Dafna Linzer Washington Post Staff Writers Friday, August 18, 2006; Page A01
In Antwort auf:"The ruling is the latest courtroom setback for the Bush administration's controversial anti-terrorism and detention policies, which have frequently relied on broad assertions of presidential power. In a landmark case in June, the Supreme Court rejected Bush's claims of executive power, ruling 5 to 3 that special military trials for terrorism suspects were not authorized under federal law and ran afoul of the Geneva Conventions."
Steter Tropfen ....
DETROIT FREE PRESS Metro Detroit Judge could alter war on terror Taylor is to rule soon in spying case August 7, 2006 BY DAVID ASHENFELTER FREE PRESS STAFF WRITER
In Antwort auf:"Although four other suits challenge the legality of the NSA program, the Detroit case is the farthest along.
The administration wants all of the cases, along with about 20 lawsuits filed against telecommunication companies suspected of giving phone records to the NSA, transferred to Washington. The ACLU hopes Taylor will rule before that happens."
"The administration wants all of the cases ... transferred to Washington." Lästige Fliegen hat man lieber in einem Marmeladeglas als frei herumschwirren.
(Dieser Artikel ist am 7. August erschienen, vor Bekanntmachung des Urteils.)
Nebenbei: Wie man aus dem Detroit Free Press Bericht erlesen kann, verkörpert diese Richterin ein Stück gelebter amerikanischer Geschichte des letzten halben Jahrhunderts, wobei sie selber eine Ausnahmeerscheinung ist: Wenige mit ihrem Background haben es geschafft, in den 50er Jahren zu studieren, noch weniger an Unis wie Yale.
Aus: salon.com The Bush doctrine under surveillance The first court ruling on NSA's warrantless spying delivers another stinging rebuke to the president's wartime power grab. By Glenn Greenwald http://www.salon.com/opinion/feature/200...7/nsa_michigan/
In Antwort auf:And perhaps most significantly, the judge resoundingly rejected the administration's broad theories of executive power: "There are no hereditary kings in America," Taylor wrote, "and no powers not created by the Constitution."
(...)
In Antwort auf:This ruling does not, of course, prohibit eavesdropping on terrorists; it merely prohibits illegal eavesdropping in violation of FISA.
Thus, even under the court's order, the Bush administration is free to continue to do all the eavesdropping on terrorists it wants to do. It just has to cease doing so using its own secretive parameters, and instead do so with the oversight of the FISA court -- just as all administrations have done since 1978, just as the law requires, and just as it did very recently when using surveillance with regard to the U.K. terror plot.
(...)
In Antwort auf:Still, commentators of every ideological stripe have quickly agreed that this opinion is argumentatively weak and thus vulnerable on appeal with respect to several critical issues.
(...)
In Antwort auf:Nonetheless, the political significance of this decision cannot be denied. The first federal court ever to rule on the administration's NSA program has ruled that it violates the constitutional rights of Americans in several respects, and that it violates criminal law
.
Hervorhebungen von R.r
N.B. Salon.com's Artikel kann man lesen sofern man bereit ist, eine kurze Werbeeinschaltung anzugucken.
In Antwort auf:"The ruling is the latest courtroom setback for the Bush administration's controversial anti-terrorism and detention policies, which have frequently relied on broad assertions of presidential power. In a landmark case in June, the Supreme Court rejected Bush's claims of executive power, ruling 5 to 3 that special military trials for terrorism suspects were not authorized under federal law and ran afoul of the Geneva Conventions."
Steter Tropfen ....
Ja, das stimmt, dear Reader. Es ist halt eine schwierige Balance - wie verhindert man erfolgreich terroristische Anschläge und sichert dabei zugleich die Rechte friedlicher Bürger.
Aus meiner Sicht kann das in einer Demokratie immer nur ein Tauziehen sein. Diejenigen, die für die Sicherheit verantwortlich sind, werden immer bestrebt sein, vor allem die Bürger vor Schaden zu bewahren. Die Presse, die Opposition, werden immer auf die Bürgerrechte achten.
Und die Judikative ist in der schwierigen und eminent wichtigen Position, dazwischen einen Ausgleich zu finden.
In Antwort auf:Wie man aus dem Detroit Free Press Bericht erlesen kann, verkörpert diese Richterin ein Stück gelebter amerikanischer Geschichte des letzten halben Jahrhunderts, wobei sie selber eine Ausnahmeerscheinung ist: Wenige mit ihrem Background haben es geschafft, in den 50er Jahren zu studieren, noch weniger an Unis wie Yale.
Ja das stimmt. Als Schwarze und als Frau damals einen Yale-Abschluß zu schaffen, das war sicher eine ungewöhnliche Leistung.
Über die politische Haltung von Frau Taylor habe ich noch nichts gelesen. Jedenfalls wurde sie von Präsident Carter ernannt.
Und das, dear Reader, berührt einen aus meiner Sicht entscheidenden Punkt, über den ich vielleicht noch ausführlicher etwas schreibe: Urteile, die die Auslegung der Verfassung betreffen, sind fast immer auch politische Urteile.
Sie schreiben Verfassungsgeschichte, sie bestimmen oft wesentlich über den Gang der Gesellschaft mit. Das ist beim Supreme Court so, und es ist beim Bundesverfassungsgericht so.
Deshalb ist es immer wünschenswert, daß diese Gerichtshöfe politisch ausgewogen besetzt sind. In Deutschland ist das relativ gut dadurch gewährleistet, daß sie vom Parlament nominiert werden. (Und zwar per Konsens; so hat Schäuble unter Rotgrün zum Glück verhindern könnten, daß ausgerechnet Frau Däubler-Gmelin Bundesrichterin wurde).
In den USA werden die Mitglieder des Supreme Court, wie alle Bundesrichter, vom Präsidenten ernannt. Wenn, wie es in den USA in der Regel der Fall ist, die Präsidentschaft ziemlich regelmäßig zwischen Links und Rechts wechselt, ist damit eine ausgewogene Besetzung meist auch gewährleistet.
Eine Einzelrichterin aber, wie Frau Taylor, hat halt ihre politische Meinung. Mag sein, daß sie - auch vor dem Hintergrund ihrer Biographie - die Bürgerrechte besonders hoch bewertet; ich weiß das nicht. Jedenfalls hätte eine andere Einzelrichterin, vielleicht eine rechte Republikanerin, den Fall vermutlich anders entschieden.
Nicht, weil Richter das Recht falsch auslegen würden. Sondern weil, wie gesagt, die Auslegung der Verfassung immer auch eine politische Komponente hat.
In Antwort auf:(...)Nonetheless, the political significance of this decision cannot be denied. The first federal court ever to rule on the administration's NSA program has ruled that it violates the constitutional rights of Americans in several respects, and that it violates criminal law
.
"Political significance" in dem Sinn zweifellos, dear Reader, daß dieses Urteil - weil es eben das erste in dieser Sache ist und für den Präsidenten negativ ausfiel - ihn politisch schwächt.
Nur sieht es eben mit der juristischen Bedeutung nicht unbedingt so aus. Ich weiß nicht, wieviele derartige Verfahren über die ganzen USA hinweg anhängig sind. Ich vermute aber, daß es viele sind. Und sehr wahrscheinlich werden die Richter mal so und mal so urteilen, weil derartige Urteile eben (siehe meinen Beitrag von vorhin in diesem Thread) eine politische Komponente haben.
Deshalb erscheint mir der Wunsch der Regierung, alle diese Vefahren in Washington zu bündeln, auch sehr vernünftig. Es gäbe ja sonst ein juristisches Chaos; jedenfalls solange, bis der Supreme Court gesprochen hat.
Was die Sache selbst angeht, dear Reader - ich habe dazu keine Meinung. Ich kann weder beurteilen, wie dringend eine derartige Überwachung erforderlich war, noch, ob sie bereits Anschläge verhindert hat.
Erst recht kann ich die juristische Begründung des Justizmministeriums nicht beurteilen, das behauptet, der Präsident hätte das verfassungsmäßige Recht, das anzuordnen. Und genausowenig kann ich die Argumentation von Frau Taylor beurteilen, die das bestreitet.
In Antwort auf:"Political significance" in dem Sinn zweifellos, dear Reader, daß dieses Urteil - weil es eben das erste in dieser Sache ist und für den Präsidenten negativ ausfiel - ihn politisch schwächt. Nur sieht es eben mit der juristischen Bedeutung nicht unbedingt so aus. Ich weiß nicht, wieviele derartige Verfahren über die ganzen USA hinweg anhängig sind. Ich vermute aber, daß es viele sind. Und sehr wahrscheinlich werden die Richter mal so und mal so urteilen, weil derartige Urteile eben (siehe meinen Beitrag von vorhin in diesem Thread) eine politische Komponente haben. Deshalb erscheint mir der Wunsch der Regierung, alle diese Verfahren in Washington zu bündeln, auch sehr vernünftig. Es gäbe ja sonst ein juristisches Chaos; jedenfalls solange, bis der Supreme Court gesprochen hat.
So einfach wird man seitens der Regierung den Bundesbürgern nicht noch mehr Rechte schmälern können, da mag das Ansinnen, solche Verfahren nach Washington D.C. zu verlegen, noch so "vernünftig" scheinen.
In Antwort auf:Erst recht kann ich die juristische Begründung des Justizmministeriums nicht beurteilen, das behauptet, der Präsident hätte das verfassungsmäßige Recht, das anzuordnen. Und genausowenig kann ich die Argumentation von Frau Taylor beurteilen, die das bestreitet. Warten wir also ab, wie es weitergeht.
"Erst recht kann ich die juristische Begründung des Justizmministeriums nicht beurteilen, das behauptet, der Präsident hätte das verfassungsmäßige Recht, das anzuordnen."
Diese Meinung wird zwar vom Justizminister vertreten, ist aber auch im Justizministerium nicht unumstritten.
Und genausowenig kann ich die Argumentation von Frau Taylor beurteilen, die das bestreitet. Warten wir also ab, wie es weitergeht.
In Antwort auf:[quote]"The ruling is the latest courtroom setback for the Bush administration\'s controversial anti-terrorism and detention policies, which have frequently relied on broad assertions of presidential power. In a landmark case in June, the Supreme Court rejected Bush\'s claims of executive power, ruling 5 to 3 that special military trials for terrorism suspects were not authorized under federal law and ran afoul of the Geneva Conventions."
Steter Tropfen ....
Ja, das stimmt, dear Reader. Es ist halt eine schwierige Balance - wie verhindert man erfolgreich terroristische Anschläge und sichert dabei zugleich die Rechte friedlicher Bürger.
Kann in einem sogenannten Rechtsstaat ein unbescholtener Bürger von einem Moment auf den anderen willkürlich verhaftet und auf unbestimmte Zeit eingesperrt werden, ohne dass er sich etwas Strafbares zuschulden kommen ließ, ist diese Balance nicht mehr gegeben.
In Antwort auf:
In Antwort auf:Wie man aus dem Detroit Free Press Bericht erlesen kann, verkörpert diese Richterin ein Stück gelebter amerikanischer Geschichte des letzten halben Jahrhunderts, wobei sie selber eine Ausnahmeerscheinung ist: Wenige mit ihrem Background haben es geschafft, in den 50er Jahren zu studieren, noch weniger an Unis wie Yale.
Ja das stimmt. Als Schwarze und als Frau damals einen Yale-Abschluß zu schaffen, das war sicher eine ungewöhnliche Leistung. Über die politische Haltung von Frau Taylor habe ich noch nichts gelesen. Jedenfalls wurde sie von Präsident Carter ernannt.
The Golden Fifties, Segregation, Jim Crow bis in die Sechziger Jahre, Whites only: Zugang zur Universität zu bekommen und nicht ihre Fähigkeit, einen Abschluß zu schaffen, das war das Außergewöhnliche damals.
In Antwort auf:Eine Einzelrichterin aber, wie Frau Taylor, hat halt ihre politische Meinung. Mag sein, daß sie - auch vor dem Hintergrund ihrer Biographie - die Bürgerrechte besonders hoch bewertet; ich weiß das nicht. Jedenfalls hätte eine andere Einzelrichterin, vielleicht eine rechte Republikanerin, den Fall vermutlich anders entschieden.
Ich verstehe nicht, womit Justice Taylor diese Andeutungen verdient hätte. Justice Clarence Thomas ist auch kein Weißer und hat trotzdem für Bush entschieden seinerzeit.
du kennst die aktuellen Verhältnisse in den USA aus eigener Anschauung; ich nicht. Du hast, wie aus deinen Beiträgen hervorgeht, eine klare Position zu diesem jetzigen Streitfall. Ich respektiere diese Position. Vielleicht hätte ich sie auch, wenn ich die Erfahrungen hätte, die du hast, und damit vielleicht deine Perspektive.
Ich habe als Außenstehender eine solche klare Position aber nicht.
Was ich seit dem Amtsantritt von Präsident Bush im Januar 2001 als Deutscher allerdings sehe, das ist eine einseitige Kampagne gegen ihn, gegen seine Regierung, gegen deren Maßnahmen. Eine Berichterstattung, die Nachricht und Kommentar mischt. Die selektiv die für Bush negativen Informationen mitteilt. Beispielsweise ist jedes Absinken seiner Umfragewerte für eine Meldung gut. Wenn diese dagegen steigen, wird das nicht gemeldet.
Dies ist eine Kampagne, die jedenfalls in Deutschland und Frankreich, wo ich das a bisserl beurteilen kann, in eine allgemein antiamerikanische Haltung sozusagen eingebettet ist. Was man immer schon über den Kapitalismus, über die USA, über den Imperialismus dachte, das sieht man in Bush personifiziert:
Man sah die USA ohnehin nie als eine Demokratie und nicht als einen Rechtsstaat. Also traut man auch dem Präsidenten der USA zu, das Recht zu brechen.
Man sah die USA ohnehin immer als einen Aggressor, der sich die Welt unterjochen will. Also traut man dem Präsidenten der USA zu, einen Angriffskrieg nach dem anderen zu führen oder vorzubereiten.
Dabei wird ein Bild speziell von der amerikanischen politischen Rechten zurechtgestrickt, das auf eine schon einigermaßen absurde Weise die Religious Right und die Neocons, die Isolationisten und die Theoretiker des War on Terror in einen Topf wirft.
Und weil ich das ständig lese und höre, dear Reader, bin ich auch in dem jetzigen Fall erst einmal skeptisch. Vielleicht hat Präsident Bush das Recht gebrochen; ich weiß das nicht. Und ich bezweifle, daß diejenigen in Deutschland, die ihm das vollmundig vorwerfen, die amerikanischen Rechtsverhältnisse gut genug kennen, um das beurteilen zu können.
Nein, ich will mich damit nicht auf die Seite von Bush zu schlagen und ihn verteidigen; so wenig, wie ich jemals (im Schrippe-Forum oder sonst irgendwo) den Irak-Krieg befürwortet habe. Nur habe ich eben auch nicht als eine Aggression oder gar als ein Verbrechen betrachtet.
Kurzum, ich bin - als Fernstehender, wie gesagt - in einer Position der Skepsis, die angesichts der massiven Anti-Bush-Berichterstattung in den deutschen Medien allerdings leicht wie die eines Bush-Verteidiger erscheint. Der Blog, über den wir jetzt diskutieren, war Ausdruck dieser Skepsis und sollte darauf aufmerksam machen, wie leicht man sich als Deutscher vertun kann, wenn man das US-Rechtssystem nicht kennt.
Ich bitte dich herzlich, das zu verstehen, so wie ich deine Haltung, die einen anderen Erfahrungshintergrund hat, respektiere.
In Antwort auf:Wie man aus dem Detroit Free Press Bericht erlesen kann, verkörpert diese Richterin ein Stück gelebter amerikanischer Geschichte des letzten halben Jahrhunderts, wobei sie selber eine Ausnahmeerscheinung ist: Wenige mit ihrem Background haben es geschafft, in den 50er Jahren zu studieren, noch weniger an Unis wie Yale.
Ja das stimmt. Als Schwarze und als Frau damals einen Yale-Abschluß zu schaffen, das war sicher eine ungewöhnliche Leistung. Über die politische Haltung von Frau Taylor habe ich noch nichts gelesen. Jedenfalls wurde sie von Präsident Carter ernannt.
The Golden Fifties, Segregation, Jim Crow bis in die Sechziger Jahre, Whites only: Zugang zur Universität zu bekommen und nicht ihre Fähigkeit, einen Abschluß zu schaffen, das war das Außergewöhnliche damals.
Zustimmung. Wobei es nach meiner Kenntnis und Erinnerung einen sehr großen Unterschied zwischen den Südstaaten und dem Rest der Union gab.
Im Süden herrschte in den Fünfzigern in der Tat noch die Segregation. Die erste schwarze Studentin wurde, wenn ich mich rech erinnere, Mitte der fünfziger Jahre an einer zuvor rein weißen Universität eingeschrieben und mußte unter dem Schutz der Nationalgarde in die Universität geleitet werden. Ich glaube, sie hieß Luce oder so ähnlich; mal sehen, vielleicht finde ich etwas dazu. Und - auch das wieder nicht verifizierte Erinnerung - noch Robert Kennedy hat als Justizminister mit der Nationalgarde gedroht, um die Rechte der Schwarzen im Süden durchzusetzten.
Aber in den übrigen Teilen der USA waren schon damals die Verhältnisse ganz anders. Was nicht heißt, daß es keine Diskriminierung gab - übrigens auch von Juden; auch diese hatten ja lange Zeit keineswegs ungehinderten Zutritt zur Ivy League.
In Antwort auf:
In Antwort auf:Eine Einzelrichterin aber, wie Frau Taylor, hat halt ihre politische Meinung. Mag sein, daß sie - auch vor dem Hintergrund ihrer Biographie - die Bürgerrechte besonders hoch bewertet; ich weiß das nicht. Jedenfalls hätte eine andere Einzelrichterin, vielleicht eine rechte Republikanerin, den Fall vermutlich anders entschieden.
Ich verstehe nicht, womit Justice Taylor diese Andeutungen verdient hätte. Justice Clarence Thomas ist auch kein Weißer und hat trotzdem für Bush entschieden seinerzeit.
Ach, dear Reader. Ich bin manchmal wirklich ratlos, wie ich in Themenbereichen wie Rassismus, Antisemitismus usw. vermeiden kann, mißverstanden zu werden. Das, was du als "Andeutungen" verstehst, hatte ich mehrfach umformuliert und gehofft, eine Formulierung gefunden zu haben, die nicht mehr zum Mißverständnis einlädt. But alas, ...
Also, ich versuche es nochmal: Bei solchen Entscheidungen spielt die politische Überzeugung der Richter eine Rolle, das kann nicht anders sein. Das habe ich auszuführen versucht - deshalb ist es ja so wichtig, daß der Supreme Court, daß das Bundesverfassungsgericht nicht politisch einseitig zusammengesetzt ist. Und wenn eine Richterin von Präsident Carter ernannt wurde, wenn sie als schwarze Frau Karriere gemacht hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß sie politisch nicht im Lager der Republikaner steht.
Vielleicht finde ich etwas über die politische Affiliation von Frau Taylor heraus; dann schreibe ich das noch. (Und nein, dear Reader: Wenn ich sie Frau Taylor nenne und nicht Justice Taylor, dann ist das einfach die sprachliche Angewohnheit eines Deutschen. Niemand in Deutschland käme auf den Gedanken, die Bundesrichterin Jutta Limbach "Richterin Limbach" zu nennen, sondern man nennt sie Frau Limbach, wenn man von ihr spricht. Tut mir leid, wenn du da aus meinem Text etwas herausgehört hast, was mir nicht im Traum eingefallen war).
In Antwort auf:Die erste schwarze Studentin wurde, wenn ich mich recht erinnere, Mitte der fünfziger Jahre an einer zuvor rein weißen Universität eingeschrieben und mußte unter dem Schutz der Nationalgarde in die Universität geleitet werden. Ich glaube, sie hieß Luce oder so ähnlich; mal sehen, vielleicht finde ich etwas dazu. Und - auch das wieder nicht verifizierte Erinnerung - noch Robert Kennedy hat als Justizminister mit der Nationalgarde gedroht, um die Rechte der Schwarzen im Süden durchzusetzten.
Ich habe jetzt nachgesehen: Die Studentin war Autherine Lucy, die 1956 als erste Schwarze an der University of Alabama eingeschrieben wurde und unter dem Schutz der Nationalgarde zur Universität gebracht werden mußte. Ich erinnerte mich daran, weil der "Spiegel" damals eine Titelgeschichte über sie hatte.
Robert Kennedy hat als Justizminister sogar mehrfach massiv zugunsten der Desegregation eingegriffen. 1962 schickte er Bundestruppen nach Mississippi, um die Einschreibung des ersten schwarzen Studenten, James Meredith, an der University of Mississippi durchzusetzen. Ein Jahr später unterstellte er die Nationalgarde von Alamaba dem Befehl des Federal Government, um mit ihrer Hilfe die Desegregation an der University of Alabama durchzusetzen.
In Yale dagegen war der erste schwarze Student William Bouchet (1852 - 1918). Er studierte von 1870 an in Yale, machte 1874 seinen Abschluß als Physiker und promovierte 1876 mit einer Arbeit zur geometrischen Optik. Er war erst der sechste Amerikaner, der überhaupt in Physik promovierte.
Fast hundert Jahre Unterschied - das illustriert, denke ich, ganz gut die riesige Diskrepanz zwischen den Südstaaten und den übrigen USA, was die Überwindung der Rassentrennung angeht.
In Antwort auf:Ich bitte dich herzlich, das zu verstehen, so wie ich deine Haltung, die einen anderen Erfahrungshintergrund hat, respektiere.
Wenn ich irgendetwas geschrieben habe, das den Eindruck geben kann, ich würde deine Haltung nicht respektieren, tut es mir sehr leid und bitte ich dich um Entschuldigung.
Ich gehe davon aus, dass es in Diskussionen wie diesen hier fuer jemanden wie mich immer schwierig sein wird, eine Meinung adäquat und differenziert auszudrücken, wenn man mehrere Jahrzehnte in ganz anderen Welten gelebt hat, die Sprache nicht so gut beherrscht wie man sie sollte und die Umgangsformen schlimmstenfalls auch nicht und sich noch dazu meist nicht die Zeit nehmen kann, an einer schnell hingetippten Antwort herumzufeilen. Letzteres wäre wahrscheinlich notwendig, aber ich ging davon aus, dass hier grundsätzlich ein Klima herrscht, in dem man nachfragen kann, wie etwas gemeint war.
In Antwort auf:Du hast, wie aus deinen Beiträgen hervorgeht, eine klare Position zu diesem jetzigen Streitfall. Ich respektiere diese Position. Vielleicht hätte ich sie auch, wenn ich die Erfahrungen hätte, die du hast, und damit vielleicht deine Perspektive.
Ich habe nur versucht, ein bisschen mehr Licht in die eigentliche Frage, um die es in diesem Fall geht, zu bringen: Auch ein President of the United States muss sich an bestehendes Recht halten, mag er nun ein Demokrat oder ein Republikaner oder ein Unabhängiger sein. Und ja, ich verstehe, dass man Gesetze unterschiedlich auslegen kann.
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