Zitat von ZettelHeute werden diese Sondergerichtsbarkeiten aber erstens überwölbt durch die allgemeinen Gesetze und die allgemeine Gerichtsbarkeit; jeder kann zB eine sportgerichtliche Entscheidung anfechten, wenn er der Meinung ist, daß sie einen Verstoß gegen ein allgemeines Gesetz beinhaltet.
Und zweitens kann man sich einer solchen Gerichtsbarkeit jederzeit entziehen, indem man die betreffende Gemeinschaft verläßt.
Der Islam erlaubt bekanntlich keinem Moslem, diese Gemeinschaft zu verlassen. Die Scharia sieht dafür die Todesstrafe vor.
Ja, da messen Sie aber nun mit zweierlei Maß und in keiner Weise rational. In Deutschland kann man sich völlig legal vom Islam verabschieden.
Wie denn, lieber str1977? Ich kenne dafür kein rechtliches Verfahren.
Zitat von str1977Und auch die Kirche erlaubt keinen "Austritt aus der Kirche". Man einen solchen natürlich standesamtlich erklären und sich um die kirchlichen Konsequenzen nicht scheren.
Sind Sie da für die EKiD sicher, daß sie den Austritt nicht erlaubt? Im jetzigen Kontext entscheidend ist aber, daß sowohl katholische als auch evangelische Pfarrer die Trauung erst nach standesamtlicher Eheschließung vollziehen, während Moslem-Geistliche sich hieran nicht halten. Das geht ja aus der "Gegenäußerung" der Bundesregierung eindeutig hervor.
Zitat von str1977Das Judentum sieht es sogar noch strenger, denn Jude ist man durch Geburt und es gibt nichts, was man daran ändern könnte.
Nur, daß niemand Millionen von Menschen daran hindert, sich von der jüdischen Religion vollständig abzukehren. Ob sie sich auch dann dem jüdischen Volk, der jüdischen Tradition und Kultur verbunden fühlen, ist ihre eigene Anlegenheit. Niemand wird sie zu irgend etwas zwingen.
Zitat von str1977Der einzige Unterschied besteht nun, daß manche Moslems zuweilen Apostaten töten.
Ja, zuweilen haben sie diese Angewohnheit.
Herzlich, Zettel
str1977
(
gelöscht
)
Beiträge:
10.07.2008 09:31
#27 RE: Kein Pferdefuß und schon gar nicht marginal
In Antwort auf:Wie denn, lieber str1977? Ich kenne dafür kein rechtliches Verfahren.
*Seufz* Sie sagen als Moslem einfach, sie wären keiner mehr. Verrichten nichtmehr ihre Pflichten und gehen nicht mehr in die Moschee. Und falls sie in einem Verein sind, treten sie aus.
Wo es keine formelle Körperschaft gibt, bedarf es auch keines "rechtlichen Verfahrens".
In Antwort auf:Sind Sie da für die EKiD sicher, daß sie den Austritt nicht erlaubt?
Nein. Natürlich kenn ich mich bei der EKD nicht so aus und dort ist ja alles möglich. Auch das Unmögliche. Aber ich habe noch nie davon gehört. Auch im Protestantismus wird man durch Taufe (bzw. bei Übertritt von einer anderen Kirche durch Teilnahme am Abendmahl) Mitglied. Diese Dinge lassen sich nicht rückabwickeln.
Man kann abfallen aber nicht austreten, so als ob man ein Hemd wechsle. Kirchenaustritt gibt es nur im Hinblick auf staatliches Recht.
In Antwort auf:Im jetzigen Kontext entscheidend ist aber, daß sowohl katholische als auch evangelische Pfarrer die Trauung erst nach standesamtlicher Eheschließung vollziehen, während Moslem-Geistliche sich hieran nicht halten. Das geht ja aus der "Gegenäußerung" der Bundesregierung eindeutig hervor.
Es geht eindeutig hervor, daß die Regierung dies glaubt. Ich will mal unbesehen glauben, daß es so ist. Nur ist das im jetzigen Kontext eben nicht entscheidend. Sie sprachen ja oben (im Posting auf das ich geantwortet habe) von Sondergerichtsbarkeiten etc. Ich sehe nicht, wo hier eine Sondergerichtsbarkeit entstünde, die die allgemeinen Gesetze untergraben würde.
Was die oben angeprochene, angenommene mangelnde Rechstreue moslemischerseits angeht: die wäre nach dem alten Recht sicher problematisch (auch wenn die verletzte Vorschrift etwas fragwürdig war), aber 1. handelte es sich (nur) um eine Ordnungswidrigkeit, 2. war diese noch nicht mal mit einer Sanktion belegt (was sicher widersinnig ist, aber ein eigenes Thema).
In keiner Weise ist es ein Problem, wenn der Staat eine fragwürdige Vorschrift abräumt.
In Antwort auf: Zitat von str1977Das Judentum sieht es sogar noch strenger, denn Jude ist man durch Geburt und es gibt nichts, was man daran ändern könnte.
Nur, daß niemand Millionen von Menschen daran hindert, sich von der jüdischen Religion vollständig abzukehren. Ob sie sich auch dann dem jüdischen Volk, der jüdischen Tradition und Kultur verbunden fühlen, ist ihre eigene Anlegenheit.
Zitat:Niemand wird sie zu irgend etwas zwingen.
Zur falschen Zeit am falschen Ort vielleicht schon. Das ist zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlich.
Aber das liegt eben daran, daß Judentum meist Minderheitenreligion war und das Christentum als solche konstituiert ist. Der Islam aber nicht.
In Antwort auf:Ja, zuweilen haben sie diese Angewohnheit.
Nur ist das kein Problem für die Gesetzgebung in Deutschland. Mord ist schon strafbar.
Gruß, str1977
Faschismus und Antifaschismus sind nicht dasselbe, genausowenig wie Libanon und Antilibanon.
In Antwort auf:Wie denn, lieber str1977? Ich kenne dafür kein rechtliches Verfahren.
*Seufz* Sie sagen als Moslem einfach, sie wären keiner mehr. Verrichten nichtmehr ihre Pflichten und gehen nicht mehr in die Moschee. Und falls sie in einem Verein sind, treten sie aus. Wo es keine formelle Körperschaft gibt, bedarf es auch keines "rechtlichen Verfahrens".
So ist es. Sie haben bei Ihrem Zitat leider ausgelassen, worauf sich mein "Wie denn?" bezog. Nämlich auf Ihre Behauptung: "In Deutschland kann man sich völlig legal vom Islam verabschieden." Das eben kann man nicht, weil es kein rechtliches Verfahren dafür gibt.
Zitat von str1977
In Antwort auf:Sind Sie da für die EKiD sicher, daß sie den Austritt nicht erlaubt?
Nein. Natürlich kenn ich mich bei der EKD nicht so aus und dort ist ja alles möglich. Auch das Unmögliche. Aber ich habe noch nie davon gehört. Auch im Protestantismus wird man durch Taufe (bzw. bei Übertritt von einer anderen Kirche durch Teilnahme am Abendmahl) Mitglied. Diese Dinge lassen sich nicht rückabwickeln. Man kann abfallen aber nicht austreten, so als ob man ein Hemd wechsle. Kirchenaustritt gibt es nur im Hinblick auf staatliches Recht.
Da wir es, lieber str1977, also beide nicht wissen, können wir nur hoffen, daß hier jemand mitliest, der es weiß oder herausfindet und der uns aufklären kann.
Ich möchte nur, als kirchenrechtlicher Laie, zu bedenken geben, daß die Taufe ja ein Sakrament ist und nicht der Rechtsakt der Aufnahme in eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Zitat von str1977Was die oben angeprochene, angenommene mangelnde Rechstreue moslemischerseits angeht: die wäre nach dem alten Recht sicher problematisch (auch wenn die verletzte Vorschrift etwas fragwürdig war), aber 1. handelte es sich (nur) um eine Ordnungswidrigkeit, 2. war diese noch nicht mal mit einer Sanktion belegt (was sicher widersinnig ist, aber ein eigenes Thema). In keiner Weise ist es ein Problem, wenn der Staat eine fragwürdige Vorschrift abräumt.
Da sind wir halt verschiedener Meinung. Wenn er sie mit der Begründung "abräumt", ein Teil der Bevölkerung - ja nur ein kleiner Teil, nicht etwa die Mehrheit - würde sie nicht befolgen, dann erscheint mir das in der Tat problematisch.
Was meinen Sie - gibt es in Deutschland mehr Moslems oder mehr Kiffer plus Kokser?
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.