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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 5 Antworten
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 Pro und Contra
Gorgasal Online




Beiträge: 4.095

23.09.2009 17:45
Wahlrecht und Behinderungen Antworten

Dankenswerterweise hat Calimero auf die Wahlprogramme in "Leichter Sprache" hingewiesen. Im zugehörigen FAZ-Artikel findet sich folgender Schluss:

Zitat von FAZ
Allein die FDP hat die auf Barrierefreiheit gestellten Zeichen der modernen Kommunikationszeit nicht verstanden und auf die Frage der F.A.Z. nach einem Wahlprogramm in „Leichter Sprache“ mitgeteilt, dass es ein gedrucktes Programm zwar nicht gebe, aber: „Zurzeit ist ein Video in Arbeit, welches die Politik der FDP und das Wahlprogramm im Hinblick auf die Bundestagswahl in kindgerechter Form darstellen soll.“ Während Kinder aber nicht wählen dürfen, können die meisten der Menschen mit Lernbehinderungen und geistigen Behinderungen durchaus ihre Stimme einsetzen.


http://www.faz.net/s/Rub4D6E624294714001...tml?rss_politik

Darf ich hier einmal ganz politisch unkorrekt fragen, was die geschätzten Mitforanten von "Wahlrecht für Lern- und geistig Behinderte, aber nicht für Kinder" halten?

--
Las ideas tontas son inmortales.

Cada nueva generación las inventa nuevamente. Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

Gorgasal Online




Beiträge: 4.095

23.09.2009 20:25
#2 RE: Wahlrecht und Behinderungen Antworten

Hier traut sich anscheinend niemand was zu sagen Als Nachtrag noch ein Gesetzestext, wir lesen ja alle gerne Gesetze:

Zitat von Bundeswahlgesetz, § 13 Ausschluß vom Wahlrecht

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
4. (weggefallen)


http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html

--
Las ideas tontas son inmortales.

Cada nueva generación las inventa nuevamente. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

Kaa Offline




Beiträge: 658

23.09.2009 20:29
#3 RE: Wahlrecht und Behinderungen Antworten

Ja, sicher. Wer in "allen seinen Angelegenheiten" einen Betreuer hat, kann nicht wählen. Doch lernbehindert ist etwas anders, als geistig behindert. Und mit Sicherheit gibt es verschiedene Formen von geistiger Behinderung.


Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus Autor im Netz bekannt

califax Offline




Beiträge: 1.502

23.09.2009 20:34
#4 RE: Wahlrecht und Behinderungen Antworten

Zitat von Kaa
Ja, sicher. Wer in "allen seinen Angelegenheiten" einen Betreuer hat, kann nicht wählen. Doch lernbehindert ist etwas anders, als geistig behindert. Und mit Sicherheit gibt es verschiedene Formen von geistiger Behinderung.



Yep. Depression beispielsweise ist normalerweise kein Grund zur Unmündigkeit.
Legasthenie oder Zappelphillip auch nicht.
Und wenn jemand ein bißchen doof ist, kann er trotzdem noch seine Interessen wahrnehmen.
Die gegenwärtige Regelung ist schon ganz gut.

Klug und fleißig - Illusion
Dumm und faul - das eher schon
Klug und faul - der meisten Laster
Dumm und fleißig - ein Desaster

The Outside of the Asylum

jana Offline




Beiträge: 348

23.09.2009 21:15
#5 RE: Wahlrecht und Behinderungen Antworten

Hab heute früh - nebenher, im Badezimmer, eine Reportage zu diesem Thema im Radio gehört. Die Parteien warben dort, in dem Behindertenheim, mit bunten Luftballons usw., insgesamt also nicht viel inhaltsleerer als IRL "da draußen", aber das, was ich von allen Beteiligten mitbekam, erinnerte mich trotzdem stark an Monty Python's ...

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

23.09.2009 22:13
#6 RE: Wahlrecht und Behinderungen Antworten

Wahlrecht für Kinder? Nein, denn sie sind zu beeinflussbar (Eltern, Lehrer, Freunde) und würden, wenn überhaupt, auch gern mal "Spaßkreuze" machen.
Wahlrecht für Lern- und geistig Behinderte? Ja, klar - sofern sie frei in ihrer Entscheidung sind. Man kann ja schlecht von jedem Wähler 'nen IQ-Test vorlegen lassen. Wir haben da echt die beste Regelung, die wir nach unseren gültigen Wertvorstellungen haben können.

Solange man diese Regeln nicht antastet bin ich zufrieden.

Probleme habe ich hingegen mit ganz anderen Sachen. Das angestrebte Wahlrecht für nichtdeutsche Staatsbürger z.B. (derzeit in Bremen wieder im Gespräch). Auch das passive Wahlrecht für Bundes- und Landtage sollte m.E. mit einer höheren Altersgrenze (oder Steuerschuld?) verbunden sein, damit nur noch Menschen mit einer gewissen, vorzeigbaren Lebensleistung in unsere Parlamente kommen.

Und ... ganz tief im Hinterkopf habe ich auch noch ein Modell, in dem die Stimmen der (freien) Bürger nach ihrem Anteil am Funktionieren des Gemeinwesens gewichtet werden.

Auch, wenn es jetzt völlig aus der Zeit gefallen klingt ... die Idee des Scherbengerichts hat auch was. Muss ja nicht gleich zehn Jahre Verbannung bedeuten, aber ein Jahr Politikverbot wäre ja auch mal ein netter Anreiz. Okay, das war jetzt nicht gerade bierernst gemeint.

Beste Grüße, Calimero

----------------------------------------------------
... und im übrigen sollte sich jeder, der sich um die Zukunft Sorgen macht, mal zehn-, bis zwanzig Jahre alte Sci-Fi-Filme ansehen.

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