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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 752 mal aufgerufen
 Pro und Contra
Kaa Offline




Beiträge: 658

02.10.2009 20:48
Schächten Antworten

Verfassungsgericht erlaubt Schächten

Ich erinnere mich, als ich noch bei meinen Eltern wohnte, also, vor langer, langer Zeit, gab es diese Diskussion und einen Gerichtsentscheid schon mal. Das damalige Urteil verbot das Schächten.

Die Kläger waren Juden.

Damals war ich gefühlgsmäßig dafür, den Menschen zu erlauben, ihr Fleisch so herzustellen, wie es ihre Religion gebietet. Damals habe ich zähneknirschend und auch interessiert formal akzeptiert, daß es eine Rechtekollision geben kann. Tierschutz versus Religionsfreiheit. Im Laufe der Jahre habe ich dann auch innerlich akzeptiert, daß Tierschutz vor Religionsfreiheit gehen muß. Vielleicht nur aus Gewohnheit. Denn was am Schächten schlimmer sein soll, als am Elektroschocktod im Schlachthaus erschließt sich mir bei genauerer Überlegung doch nicht. Welchen Tod würde ich wählen? An einem Haken, natürlich ohne Verletzung, aufgehängt und oben in der großen Schlachthalle am Förderband langgezogen zu werden bis zur Stromschlagtötung? Oder mir mit einem scharfen Messer den Hals durchschneiden lassen, und solange ich bei Bewußtsein bin, miterleben, wie mein Blut in eine Schale läuft (so ist es wenigstens bei den Juden, wo das Blut bei den Mohammedanern hinläuft, weiß ich nicht). Beides keine wirkliche Wahl, nicht wahr.

Nun, die Pro und Contra Frage ist auch nicht: Wie würden Sie geschlachtet werden wollen, wären Sie als Nutzvieh aufgezogen worden, sondern:

Soll das Schächten nun Ihrer Meinung nach in Deutschland erlaubt sein? Diese Frage können Sie unabhängig von der Rechtslage beantworten, denn ohne daß sich die Gesetze geändert haben, hat sich die Rechtssprechung geändert.


Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus Autor im Netz bekannt

Pentas ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2009 10:43
#2 RE: Schächten Antworten

Darf man überhauppt noch legal als Privatperson Nutztiere halten, etwa Kaninchen oder Hühner, und diese selbst schlachten?

Freedom must go hand-in-hand with responsibility and strict observance of traditional legal principles. Hernando de Soto

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2009 11:13
#3 RE: Schächten Antworten

Soweit ich weiß, spielt es beim Ritual des Schächtens keine Rolle, ob das Tier beim Ausbluten betäubt ist oder nicht. Das Herz muss halt weiter pumpen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass Schlachtvieh "human" getötet werden soll. Die Religion hat sich da klar hinten anzustellen. Es wird bestimmt Methoden geben ein Tier vor der Tötung so zu betäuben, dass es religionskonform ausbluten kann. Diese Methode sollte klar festgeschrieben, und Zuwiderhandlungen auch verfolgt werden.

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... und im übrigen sollte sich jeder, der sich um die Zukunft Sorgen macht, mal zehn-, bis zwanzig Jahre alte Sci-Fi-Filme ansehen.

Pentas ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2009 11:20
#4 RE: Schächten Antworten

Warum soll schächten nicht tiergerecht sein? Als Vergleich: Mäuse in einer Mäusefalle oder als Spielzeug von Katzen haben wohl mehr zu leiden.

Freedom must go hand-in-hand with responsibility and strict observance of traditional legal principles. Hernando de Soto

Nola ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2009 17:08
#5 RE: Schächten Antworten


In Antwort auf:
denn ohne daß sich die Gesetze geändert haben, hat sich die Rechtssprechung geändert.



Darauf gibts nur eine Antwort:

In Antwort auf:

Zitat Zettel:
Sonderwünsche irgendwelcher Religionen können nicht berücksichtigt werden. Denn genau das würde ja die weltanschauliche Neutralität des Staats verletzen.

http://83273.homepagemodules.de/t2349f14...s-Kabinett.html



Aber wie schon festgestellt, die Rechtsprechung hat sich geändert. Ich widerstehe der Versuchung hier eine Liste in Sachen veränderter "Rechtsprechung" einzustellen.
Nur ein jüngstes Beispiel, das mit einer 16-monatigen Bewährungsstrafe geahndet wurde und
200 Sozialstunden, sowie Abgabe des Führerscheins für 22 Monate


http://www.express.de/nachrichten/region...3811605107.html

Richter Karl-Heinz Seidel (47) zitierte Yasin B. (22) an den Richtertisch: „Kommen Sie mal nach vorne und schauen Sie sich die Bilder von der Leiche an. Das haben Sie angerichtet.“

Und er fügte an: „Sollten Sie einmal während der Bewährungszeit am Steuer eines Autos erwischt werden, gehen Sie sofort in den Knast.“

Yasin B. (22) machte vor Gericht keinen Mucks. Er hatte einen Traum. Und ihn sich mit geliehenem Geld erfüllt. Einen Mercedes 500 SL (306 PS, 8 Zylinder). Um Frauen zu imponieren, über die Ringe zu fahren.

Der Fahrer fuhr nach Berücksichtigung der Reaktionszeit mit mindestens 106 und höchstens 137 km/h. Bei einem Tempo von 80 wäre der Unfall vermeidbar gewesen.“

Die Rentnerin, die auf ihr Rad steigen und die Straße überqueren wollte, hatte keine Chance. Trotz einer Bremsung hatte Yasin laut Gutachten noch 85 km/h drauf, als sie auf die Motorhaube schlug und ihr Kopf von der Windschutzscheibe gespalten wurde.




♥lich Nola




Gorgasal Online




Beiträge: 4.095

03.10.2009 20:38
#6 RE: Schächten Antworten

Zitat von Nola
Aber wie schon festgestellt, die Rechtsprechung hat sich geändert. Ich widerstehe der Versuchung hier eine Liste in Sachen veränderter "Rechtsprechung" einzustellen.
Nur ein jüngstes Beispiel, das mit einer 16-monatigen Bewährungsstrafe geahndet wurde und
200 Sozialstunden, sowie Abgabe des Führerscheins für 22 Monate


Wollen Sie mir erklären, was dieses Beispiel mit dem Schächten und einer geänderten Abwägung zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit zu tun hat? Das verstehe ich leider nicht ganz...

--
Las ideas tontas son inmortales.

Cada nueva generación las inventa nuevamente. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

03.10.2009 21:36
#7 RE: Schächten Antworten

Zitat von Pentas
Darf man überhauppt noch legal als Privatperson Nutztiere halten, etwa Kaninchen oder Hühner, und diese selbst schlachten?



Ich wüsste nicht, was dagegen spräche. Ich komme ja selbst vom Dorf und weiß wie es geht. Hühner: Kopf ab. Karnickel: Knüppel hinter die Ohren und dann Hals durchschneiden. Wer will das kontrollieren?

Bei Schweinen und Rindern wird jeder normale Mensch allerdings 'nen Metzger ranholen. Ist auch immer noch üblich. Bolzenschuss, dann ausbluten und ausschlachten. Ich habe in meiner Sippe allerdings auch einige Jäger, da wird das Wild zur Strecke gebracht und hernach vom Schützen aufgebrochen (ich muss da immer mit dem Würgereiz kämpfen).

Zu ihrer weiteren Frage mit den Katzen und den Klappfallen:

Warum Klappfallen nicht verboten sind, verstehe ich auch nicht so ganz. In der Industrie werden ja erfolgreich Giftfallen ausgelegt (um z.B. Kabelschächte abzusichern). Für den Hausgebrauch gibt es auch Lebendfallen, wenn man keine zermatschten Mäuse mag (ich mag sowas z.B. nicht).
Was die Katzen anbelangt ... wenn unsere Katze stolz eine Maus, oder 'nen Vogel anschleppt, und mit ihrem Opfer spielt sehe ich das nicht gerade mit Wohlwollen. Aber es ist halt ihre Natur. Ich kann mich einem Löwen in der Serengeti auch nicht entgegenstellen, wenn er ein niedliches Antilopenjunges reißt.

Wir Menschen sind allerdings mittlerweile zu großen Teilen zivilisiert ... da sollte auch Mitleid mit dem Opfer unseres Hungers eine Rolle spielen. Wir sind schliesslich technisch in der Lage "human" zu töten.

Beste Grüße, Calimero

----------------------------------------------------
... und im übrigen sollte sich jeder, der sich um die Zukunft Sorgen macht, mal zehn-, bis zwanzig Jahre alte Sci-Fi-Filme ansehen.

califax Offline




Beiträge: 1.502

03.10.2009 21:58
#8 RE: Schächten Antworten

Zitat von Calimero

Zitat von Pentas
Darf man überhauppt noch legal als Privatperson Nutztiere halten, etwa Kaninchen oder Hühner, und diese selbst schlachten?


Ich wüsste nicht, was dagegen spräche. Ich komme ja selbst vom Dorf und weiß wie es geht. Hühner: Kopf ab. Karnickel: Knüppel hinter die Ohren und dann Hals durchschneiden. Wer will das kontrollieren?
Bei Schweinen und Rindern wird jeder normale Mensch allerdings 'nen Metzger ranholen. Ist auch immer noch üblich.




Bei Schweinen und Rindern ist es auf jeden Fall gesetzlich vorgeschrieben, einen staatlich überwachten Schlachter zu beauftragen. Die heute üblichen Auflagen sind auch fast nur noch von wenigen Großschlachtereien zu erfüllen, so daß Hausschlachtung inzwischen oft nur bedeutet, daß man ein Schwein an den Schlachthof verkauft und im Gegenzug zwei Schweinehälften zurückkauft. Das Kaufland hier in der Nähe hat zu Beginn der Schlachtsaison immer komplette Schweinehälften im Angebot. Damit machen die Menschen dann ihr traditionelles Schlachtfest.

Es gibt aber zumindestens in Thüringen noch die Möglichkeit, einen Schlachter auf den Hof kommen zu lassen, und für die ARD war es auch möglich.

Für Karnickel muß man eine relativ unkomplizierte Prüfung ablegen: Es wird kurz erklärt, ein paar Mal vorgemacht, dann muß man selbst vorführen. Kostet aber natürlich Geld.
Bei Hühnern dürfte es ähnlich sein.
Bei Jagd und Fischerei gehört es auf jeden Fall zur entsprechenden Eignungsprüfung.
Fische sollen schnell vor Ort getötet werden, um Tierquälerei zu vermeiden.
Das zeitnahe Aufbrechen des Wildbrets durch den Jäger ist vorgeschrieben, weil der Jäger auf bestimmte Krankheitssysmptome achten muß. Vor dem Verkauf des Wildbrets gibt es eine weitere Hygieneprüfung,
was der Jäger in den eigenen Topf steckt, wird weniger streng und vom ihm selbst kontrolliert.

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Dumm und fleißig - ein Desaster

The Outside of the Asylum

Kaa Offline




Beiträge: 658

07.10.2009 19:25
#9 Richtigstellung Antworten

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, man soll sich eben nicht auf seine Jugenderinnerung verlassen.
Jentzsch, Rupert: Das rituelle Schlachten von Haustieren in Deutschland ab 1933 : Recht und Rechtsprechung. Eingescannter Ausschnitt aus einer Dissertation von 1998, zu finden auf der HP der "Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover".

Ein Zitat daraus zeigt, daß meine Erinnerungen falsch sein müssen:

"Das erste Urteil zum Schächten nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte 1960 durch den Bundesgerichtshof, der das Schächtverbot als nationalsozialistische Gewaltmaßnahme erklärte. Erst 1979 befasste sich das Verwaltungsgericht Berlin mit einem Verbot des Dabh durch die Behörden und erklärte es für verfassungswidrig, da das rituelle Schächten unter den Schutz des Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes fiele."

Nochmal, es tut mir leid.

Kaa


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