Ihm wird vorgeworfen, 1977 eine 13-jährige mit Champagner und Sedativa betäubt und sich an ihr vergangen zu haben. Er bekannte sich in einem plea bargain schuldig, um nur wegen unlawful sexual intercourse with a minor angeklagt zu werden, nicht wegen Vergewaltigung. Er absolvierte eine psychische Evaluierung von 42 Tagen, verließ dann aber die USA vor der endgültigen Verurteilung, anscheinend nachdem der Richter das plea bargain verletzte. Seitdem war Polanski nicht mehr in den USA oder in anderen Ländern, die ihn ausliefern würden, etwa Großbritannien, sondern hält sich hauptsächlich in Frankreich auf, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und das ihn nicht ausliefert. Die USA suchen ihn seit 2005 mit einem internationalen Haftbefehl. Sein seinerzeitiges Opfer hat darum gebeten, das Verfahren einzustellen. http://en.wikipedia.org/wiki/Roman_Polan...rime_conviction
Meinungen?
-- Las ideas tontas son inmortales.
Cada nueva generación las inventa nuevamente. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Kate HardingIt works on behalf of the people, in fact -- the people whose laws in every state make it clear that both child rape and fleeing prosecution are serious crimes.
"Fleeing prosecution" sollte überhaupt nicht bestraft werden. Man darf (und soll) dem Staat das Recht geben, Straftäter zu verfolgen, aber man darf niemandem das Recht nehmen, vor Verfolgung zu fliehen. Damit verneint man das Urrecht, daß ein Mensch sich selbst gehört und nicht dem Staat. (Im Fall Polanski kommt noch hinzu, daß er geflohen ist, nachdem die Justiz mit gezinkten Karten gespielt hat. Ihm das vorzuwerfen, wäre schon extrem dreist.)
Kate Harding prangert es natürlich zu Recht an, wenn Polanski-Fans jetzt sein Verbrechen kleinreden. (Mit Vorbehalt gesagt; ich habe die Artikel von Applebaum, Shore usw. nicht nachgelesen.)
Nach meinem unmaßgeblichen Kenntnisstand gilt bei internationalen Auslieferungsabkommen das Verjährungsrecht des Landes, das die Auslieferung verlangt. Soweit ausgeliefert wird; die USA werden beispielsweise niemanden ausliefern, der in Deutschland wegen Leugnung des Holocaust gesucht wird.
Zitat von Kallias"Fleeing prosecution" sollte überhaupt nicht bestraft werden. Man darf (und soll) dem Staat das Recht geben, Straftäter zu verfolgen, aber man darf niemandem das Recht nehmen, vor Verfolgung zu fliehen. Damit verneint man das Urrecht, daß ein Mensch sich selbst gehört und nicht dem Staat.
Hm, interessanter Gesichtspunkt. Würden Sie auch die Flucht aus der Haft nicht bestrafen?
Ich sehe das ganz anders. Wenn die Flucht vor Strafverfolgung nicht geahndet wird (und sei es durch ein höheres Strafmaß), dann gibt es keinerlei Anreiz mehr, sich freiwillig zu stellen.
Und der Mensch gehört zwar sehr wohl sich selbst und nicht dem Staat, aber wenn er Unrecht tut, dann hat der Staat das Recht, ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen und dabei mehr als nur eines seiner Grundrechte einzuschränken.
Zitat von Kallias(Im Fall Polanski kommt noch hinzu, daß er geflohen ist, nachdem die Justiz mit gezinkten Karten gespielt hat. Ihm das vorzuwerfen, wäre schon extrem dreist.)
Das sehe ich nicht so. Wenn der Richter tatsächlich das Recht gebeugt hat, dann gibt es in einem Rechtsstaat (und ein solcher sind die USA noch immer) Rechtsmittel dagegen. Es gibt genügend formale Kriterien, deren Verletzung in den USA dazu führen kann, dass ein komplettes Verfahren eingestellt wird, auch wenn die Schuld klar erwiesen ist.
Anderswo (den Link weiß ich leider nicht mehr, tut mir leid) habe ich gelesen, dass vor Jahren durchaus schon ein Deal fast fertig war: Polanski würde einreisen, am Flughafen festgenommen werden, dem Richter vorgeführt werden, der ihn dann zu time served verurteilen würde, und er könnte am gleichen Tag frei aus dem Gerichtssaal gehen. Nach dieser Quelle kam das nicht zustande, weil Polanski keine Lust auf Fernsehkameras hatte und den Ausschluss der Öffentlichkeit forderte, was ihm der Richter nicht garantieren konnte.
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Zitat von GorgasalNach meinem unmaßgeblichen Kenntnisstand gilt bei internationalen Auslieferungsabkommen das Verjährungsrecht des Landes, das die Auslieferung verlangt.
Im Fall des Schweizerisch-amerikanischen Abkommens ist es in der Tat so, wie Sie sagen:
Zitat von SR 0.353.933.6 Auslieferungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von AmerikaArt. 5 Verjährung Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.
Zitat von GorgasalWürden Sie auch die Flucht aus der Haft nicht bestrafen?
Nein; auch nicht "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" oder dergleichen. Das ist für mich alles positives Unrecht.
Zitat von GorgasalIch sehe das ganz anders. Wenn die Flucht vor Strafverfolgung nicht geahndet wird (und sei es durch ein höheres Strafmaß), dann gibt es keinerlei Anreiz mehr, sich freiwillig zu stellen.
Ein niedrigeres Strafmaß für Beschuldigte, die kooperieren, ist in Ordnung. In diesem Fall wird man nämlich nur für die eigentliche Tat bestraft, nur eben mehr oder weniger hart, nicht für die Nichtkooperation. Man kann einfach nicht sagen: "Du bist böse, weil du nicht bestraft werden willst." Das geht schon deshalb nicht, weil man beim Strafen ja von vornherein anerkennt, daß der Delinquent die Strafe nicht haben will. Also kann man ihn dafür auch nicht belangen.
Zitat von GorgasalUnd der Mensch gehört zwar sehr wohl sich selbst und nicht dem Staat, aber wenn er Unrecht tut, dann hat der Staat das Recht, ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen und dabei mehr als nur eines seiner Grundrechte einzuschränken.
Grundsätzlich ist das richtig. Für mich fällt jedoch das Fluchtrecht in die gleiche Kategorie wie das Aussageverweigerungsrecht von Angeklagten. Man soll Übeltäter bestrafen; es ist aber gut, wenn man sie nicht zwingt, daran mitzuwirken. Damit respektiert man die Idee, daß ein Mensch immer auch als Selbstzweck zu behandeln ist. Oder einfacher gesagt: Strafen ja, Demütigen nein.
Zitat von FAZSeinen weiteren Angaben zufolge hatte ihm der inzwischen verstorbene Richter zugesichert, er habe keine weitere Haftstrafe zu gewärtigen. Widmer-Schlumpf [die Schweizer Justizministerin] sagte hierzu, die Vereinigten Staaten hielten das hierzu bestehende Gesprächsprotokoll unter Verschluss. Damit könnten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslieferung nicht ausgeräumt und der Regisseur damit nicht ausgeliefert werden.
-- La función didáctica del historiador está en enseñarle a toda época que el mundo no comenzó con ello. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
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