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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 10 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Zettel Offline




Beiträge: 20.200

31.12.2009 18:27
Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Diesmal mache ich es mir einfach: Ich schreibe zu El Kaida im Jemen und der Rückkehr entlassener Guantánamo-Häftlinge in den Dschihad nichts, weil es genügt, auf frühere Artikel aufmerksam zu machen.

Hermann ( gelöscht )
Beiträge:

31.12.2009 22:15
#2 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Und dennoch: Verbrecher gehören vor Gericht, Kriegsgefangene sind nach der Genfer Konvention zu behandeln, und wenn wir meinen, Islamisten in Sicherungsverwahrung nehmen zu müssen, muß ihre Haft, da sie nicht wegen eines Verbrechens verurteilt sind, eine ehrenvolle sein, und nicht das Leben eines Kettenhundes. Nicht weil wir es ihnen schuldig wären, sondern weil wir es uns selbst und unseren Prinzipien schuldig sind.

Kombattant ist, wer rechtmäßig an Kampfhandlungen teilnimmt. Wer unrechtmäßig an Kampfhandlungen teilnimmt, ist ein Krimineller, wer als Kombattant das Kriegsvölkerrecht verletzt, ist ein Kriegsverbrecher. "Ungesetzlicher Kombattant" dagegen ist ein Widerspruch in sich. Zu solchen juristischen Unsauberkeiten Zuflucht zu nehmen, macht uns Schande, wie uns ganz Guantanamo Schande macht.

Kallias Offline




Beiträge: 2.310

31.12.2009 23:34
#3 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat von Hermann
Kombattant ist, wer rechtmäßig an Kampfhandlungen teilnimmt. Wer unrechtmäßig an Kampfhandlungen teilnimmt, ist ein Krimineller, wer als Kombattant das Kriegsvölkerrecht verletzt, ist ein Kriegsverbrecher. "Ungesetzlicher Kombattant" dagegen ist ein Widerspruch in sich. Zu solchen juristischen Unsauberkeiten Zuflucht zu nehmen, macht uns Schande, wie uns ganz Guantanamo Schande macht.

Die Schwierigkeiten, zu einer juristisch sauberen Lösung zu kommen, wurden voriges Jahr von Zettel in diesem Beitrag und daran anschließend im Kleinen Zimmer kurz diskutiert.

(Mehr als diesen Hinsweis bringe ich grad nicht zustande. )

Herzliche Grüße und ein gutes Neues Jahr,
Kallias

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

01.01.2010 09:45
#4 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat von Kallias
Die Schwierigkeiten, zu einer juristisch sauberen Lösung zu kommen, wurden voriges Jahr von Zettel in diesem Beitrag und daran anschließend im Kleinen Zimmer kurz diskutiert.


Danke für den Hinweis, lieber Kallias. Den ich durch den Hinweis auf diesen Artikel ergänzen möchte, in dem ich die Problematik im Anschluß an George Friedman noch einmal ausführlich dargelegt habe.

Herzlich, Zettel

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

01.01.2010 10:06
#5 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat von Hermann
Und dennoch: Verbrecher gehören vor Gericht, Kriegsgefangene sind nach der Genfer Konvention zu behandeln, und wenn wir meinen, Islamisten in Sicherungsverwahrung nehmen zu müssen, muß ihre Haft, da sie nicht wegen eines Verbrechens verurteilt sind, eine ehrenvolle sein, und nicht das Leben eines Kettenhundes.


Nach allem, was ich über Guantánamo in Erfahrung bringen konnten, wurden die Häftlinge dort weit besser behandelt, als es die antiamerikanische Propaganda verbreitet hat. Ich erinnere mich an den Bericht eines Arztes - ob ich noch einen Link finde, weiß ich nicht -, der Guantánamo längere Zeit besuchte; ich glaube, im Auftrag einer humanitären Organisation.

Woran ich mich noch sehr gut erinnere, sind Beispiele wie diese: In jeder Zelle ist eine Markierung, die die Richtung nach Mekka anzeigt, damit die Gefangenen ordnungsgemäß beten können. Die Verpflegung ist dieselbe wie die des Wachpersonals. Dieses allerdings trinkt Leitungswasser, während für die Gefangenen auf ihren Wunsch abgefülltes Wasser eingeflogen wurde.

Guantánamo war die beste Lösung für das Problem gefangener Enemy Combattants. Präsident Bush hat nur den großen Fehler gemacht, nicht Journalisten die Gelegenheit zu geben, sich von den dortigen Verhältnissen zu überzeugen. Er hätte regelmäßige Führungen durch Guantánamo organisieren lassen sollen.

Und vielleicht wäre dann ja auch Castro bereit gewesen, diese Gruppen durch das nahegelegene cubanische Gefängnis von Guantánamo führen zu lassen; über die dortigen Zustände habe ich einmal einen Artikel geschrieben.

Zitat von Hermann
Kombattant ist, wer rechtmäßig an Kampfhandlungen teilnimmt. Wer unrechtmäßig an Kampfhandlungen teilnimmt, ist ein Krimineller, wer als Kombattant das Kriegsvölkerrecht verletzt, ist ein Kriegsverbrecher.


Kombattant, lieber Hermann, ist nach der Genfer Konvention, wer sich als solcher zu erkennen gibt. Bis 1949 wurde dafür verlangt, daß er Uniform trägt. Wer ohne Uniform am Kampf teilnahm, der war ein Partisan und durfte standrechtrechlich erschossen werden.

Seit 1949 gilt als Kombattant auch, wer keine Uniform trägt, sondern sich durch eine Armbinde oder ein Abzeichen als Kombattant ausweist. Drittens aber auch - und das macht die Sache schwierig - durch das offene Tragen von Waffen. In Europa mag das ein hinreichendes Kennzeichen sein, aber nicht in Afghanistan, wo in den Stammesgebieten so gut wie jeder erwachsene Mann eine Waffe mit sich führt.

Zitat von Hermann
"Ungesetzlicher Kombattant" dagegen ist ein Widerspruch in sich. Zu solchen juristischen Unsauberkeiten Zuflucht zu nehmen, macht uns Schande, wie uns ganz Guantanamo Schande macht.


Den Ausdruck "ungesetzlicher Kombattant" kenne ich nicht. Nach der Genfer Konvention handelt es sich um Partisanen, für die weder das Kriegsrecht gilt, noch sie Anspruch auf eine normale Strafverfolgung haben.

Sie gehören vor ein Militärgericht; und genau das hat Präsident Bush gemacht. Allerdings nicht ein Standgericht, was erlaubt gewesen wäre, sondern ordentliche Kriegsgerichtsverfahren.

Das war juristisch so sauber, wie das in Bezug auf einen schmutzigen Krieg möglich ist. Nur konnte die Regierung Bush, die in nichts so schlecht war wie in Propaganda, das der Weltöffentlichkeit nicht vermitteln.

Guantánamo hat niemandem Schande gemacht, außer vielleicht den linken und islamistischen Progandisten, die es wider besseres Wissen als Folterlager dargestellt haben.

Herzlich, Zettel

Dagny Offline



Beiträge: 1.096

01.01.2010 12:16
#6 Baerendienst... Antworten

Ob sich die Kaida nicht einen Baerendienst erweist?
Beim Lesen von Zettels Artikel hatte ich den Eindruck, verglichen mit dem unzugaenglichen Afganistan und dem chaotischen buergerkriegs-Irak ist der Jemen eine eher schlechte Wahl als Terror-Basislager. Gegen amerikanisches Engagement dort, auf Geheimdienst- und Spezialtruppenbasis wird es kaum politischen Widerstand geben, der Jemen ist als Kuestenstaat von Flugzeugtraegern aus leicht zu erreichen, am Horn von Afrika sind ohnehin europaeische Verbaende auf See.

Ob der radikale, politische Islam nicht bald am Ende ist?

Hermann ( gelöscht )
Beiträge:

01.01.2010 12:46
#7 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Partisanen sind Kriminelle und wie solche zu behandeln. Welches Gericht für ihre Aburteilung zuständig ist, ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich. Die USA verfügen über Militärgerichte, Deutschland nicht. Skandalös ist es, wenn gefangene Partisanen überhaupt keinem Gericht vorgeführt, sondern ohne Anklage über Jahre in Haft gehalten werden, das ist eines Rechtsstaates unwürdig. Ich sehe darin weit mehr als einen propagandistischen Mißerfolg.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

01.01.2010 14:02
#8 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat von Hermann
Partisanen sind Kriminelle und wie solche zu behandeln.


Können Sie das belegen oder wenigstens begründen? Ich habe das noch nie in einer juristischen oder anderen seriösen Quelle gelesen.

Wären sie Kriminelle, dann hätte zB die gesamte französische Résistance aus Kriminellen bestanden.

Kriminalität hätte man logischerweise auch nach 1945 verfolgen müssen. Dann hätte man also zum Beispiel André Malraux vor Gericht stellen müssen, statt ihn zum Ritter der Ehrenlegion und zum Minister zu machen.

Also, Ihre Rechtsauffassung, lieber Hermann, erscheint mir unhaltbar. Aber wie gesagt, geben Sie bitte Ihre Quellen an. Vielleicht irre ich mich ja.

Herzlich, Zettel

JeffDavis Offline



Beiträge: 448

01.01.2010 15:56
#9 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat von Hermann
Partisanen sind Kriminelle und wie solche zu behandeln.



Das ist so pauschal falsch. Ich bin immer wieder erstaunt über die zT haarsträubende Oberflächlichkeit und Naivität, mit der viele Laien meinen, komplexe Sachverhalte völkerrechtlich beurteilen zu können, wobei ich mal diejenigen ausklammere, die ohnehin an der Wahrheit nicht interessiert sind, sondern nur ihr politsches Süppchen kochen wollen (die aktuelle Kundus-Kontroverse ist da ein schönes Beispiel).

Die völkerrechtliche Problematik des Partisanen bzw. von Personen, die sich an Kampfhandlungen beteiligen, ohne durch Uniformen, Abzeichen usw. als Kombattanten erkennbar zu sein, ist das gesamte 20.Jahrhundert über eine schwierige Frage und Gegenstand zahlreicher Fachbücher und Konferenzen gewesen.

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) dürfte das erste völkerrechtliche Dokument gewesen sein, daß expilizit die Frage zu regeln versucht. Partisanen hatte es im Krieg 1870/71 gegeben, 1808-14 in Spanien, 1812 in Rußland, mW auch 1814 in Frankreich. An die innerfranzösischen Kämpfe ab 1791 zwischen Royalisten und der Armee (Vendee usw.) sowie an Garibaldis Kämpfer möchte ich nur erinnern.

Jedenfalls regelt die HLKO in den Art 1-3 die Frage, wer und unter welchen Bedingungen jemand als Kriegführender anzusehen ist. Der deutsche Wikipedia-Artikel gibt eine gute Einführung und zugleich eine leise Ahnung von der Schwierigkeiten, für jeden konkreten Fall eine vertretbare juristische Lösung zu finden.

Für die Zeit ab 1949 wird die HLKO ergänzt, aber nicht kpl ersetzt durch den 2. Abschnitt des Zusatzprotokolls 1 zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, der in den Art. 43-47 die Frage des Kombattanten/Nichtkombattanten unter dem Eindruck des 2.WK wesentlich anders als früher regelt. Im einzelnen ist jedoch vieles unklar und strittig.

Es darf überhaupt als Kennzeichen des Völkerrechts gelten, daß eindeutige juristische Antworten auf gegebene Sachverhalt die Ausnahme sind. Aber das weiß jeder Jurist.

Partisanen sind - ganz allgemein gesprochen - nach 1949 anders zu werten als im 2.WK. Sofern 1939-45 die Voraussetzungen der Art.1 und 2 HLKO nicht erfüllt waren, konnten sich die Partisanen nicht auf den Schutz des humanitären Volkerrechts berufen. Es war aber in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten die Regel, das die Partisanen die Bedingungen gerade nicht erfüllten. Eine davon zu unterscheidende Frage ist dann allerdings, welche Maßnahmen zur Partisanenbekämpfung (die sich idR gegen die Zivilbevölkerung richteten) noch von der HLKO gedeckt waren und in welchem Umfang.

Das ist alles sehr viel komplizierter, als es viele wahrhaben wollen. Daran dürfte sich auch unter dem heutigen Völkerrecht nichts geändert haben.

Llarian Offline



Beiträge: 7.121

01.01.2010 16:50
#10 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat
Guantánamo hat niemandem Schande gemacht, außer vielleicht den linken und islamistischen Progandisten, die es wider besseres Wissen als Folterlager dargestellt haben.


Wie würden Sie dann water boarding definieren, lieber Zettel ? Das ist eine ernst gemeinte Frage.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

01.01.2010 18:53
#11 RE: Marginalie: El Kaida im Jemen Antworten

Zitat von Llarian

Zitat
Guantánamo hat niemandem Schande gemacht, außer vielleicht den linken und islamistischen Progandisten, die es wider besseres Wissen als Folterlager dargestellt haben.


Wie würden Sie dann water boarding definieren, lieber Zettel ? Das ist eine ernst gemeinte Frage.



Gegenfrage: Wie oft wurde Waterboarding gegen wieviele Personen in Guantánamo angewandt? Mit welchem Ziel, mit welchem Ergebnis?

Herzlich, Zettel

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