Schon wieder eine Meckerecke. Aber welches Format kommt denn für die Kommentierung der jeweils neuesten Absurdität aus Brüssel in Frage, wenn nicht das der Meckerecke?
Der Trick der EU-Bürokraten ist leider kein Trick. Wie meistens sind die Mitgliedsstaaten selbst schuld, denn die Sache mit der gleichen oder gleichwertigen Arbeit steht schon seit Jahrzehnten im EG-Vertrag (früher Art. 141 EGV, jetzt Art. 157 AEUV) und stand auch so seit 1980 in § 612 Abs. 3 BGB.
Ich will das ganze nicht verharmlosen, schlimm genug ist die Einmischung schon, aber wenn ich die werte Dame richtig verstanden habe, geht es "nur" um die Gleichbehandlung innerhalb eines Unternehmens. Und da ja ziemlich wenig Unternehmen sowohl Oberstudienräte als auch Nachtschwestern beschäftigen, dürfte die Frage selten virulent werden.
Richtig interessant könnte es aber werden, sollten die EU-Bürokraten irgend wann einmal fordern, dass auch die Tarifparteien für "gleichwertige" Arbeit gleiche Vergütung vorsehen müssen. Da ja kaum alle vermeintlich diskriminierenden Vergütungsgruppen nach oben angepasst werden können, bin ich gespannt, wie verdi seinen Mitgliedern erklärt, dass leider 20% Abstriche bei den Müllarbeitern gemacht werden müssen, damit die armen Krankenschwestern nicht mehr diskriminiert werden.
Zitat von UliDer Trick der EU-Bürokraten ist leider kein Trick. Wie meistens sind die Mitgliedsstaaten selbst schuld, denn die Sache mit der gleichen oder gleichwertigen Arbeit steht schon seit Jahrzehnten im EG-Vertrag (früher Art. 141 EGV, jetzt Art. 157 AEUV) und stand auch so seit 1980 in § 612 Abs. 3 BGB.
Zitat von Art. 157 AEUV (1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
(2) Unter „Entgelt“ im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt. Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet
a) dass das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Maßeinheit festgesetzt wird, 9.5.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 115/117
b) dass für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist.
(3) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
(4) Im Hinblick auf die effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben hindert der Grundsatz der Gleichbehandlung die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.
Kritisch ist offenbar der Begriff "gleichwertig". Ich habe mir deshalb die englische Version angesehen. Und da steht tatsächlich "work of equal value".
Sie haben also Recht. Da ist - falls Juristen das nicht anders sehen; vielleicht gehören Sie ja zu ihnen? - tatsächlich, wie es scheint, die Möglichkeit eröffnet, den "Wert" von Arbeit amtlich zu beurteilen und zum Kriterium für die Bezahlung zu machen. Unfaßbar!
Zitat von Uli will das ganze nicht verharmlosen, schlimm genug ist die Einmischung schon, aber wenn ich die werte Dame richtig verstanden habe, geht es "nur" um die Gleichbehandlung innerhalb eines Unternehmens. Und da ja ziemlich wenig Unternehmen sowohl Oberstudienräte als auch Nachtschwestern beschäftigen, dürfte die Frage selten virulent werden.
Für dieses Beispiel vielleicht nicht. Aber man kann ja leicht Beispiele für dasselbe Unternehmen konstruieren. Für das Krankenhaus, sagen wir, die Nachtschwester und der stellvertretende Verwaltungschef. Ist ihre Arbeit "of equal value"? "Begründen Sie Ihre Meinung!", hieß es früher bei mir in der Schule beim "Besinnungsaufsatz".
Zitat von UliRichtig interessant könnte es aber werden, sollten die EU-Bürokraten irgend wann einmal fordern, dass auch die Tarifparteien für "gleichwertige" Arbeit gleiche Vergütung vorsehen müssen. Da ja kaum alle vermeintlich diskriminierenden Vergütungsgruppen nach oben angepasst werden können, bin ich gespannt, wie verdi seinen Mitgliedern erklärt, dass leider 20% Abstriche bei den Müllarbeitern gemacht werden müssen, damit die armen Krankenschwestern nicht mehr diskriminiert werden.
Die ganze Diskussion, sollte sie wirklich beginnen, dürfte putzig werden. Der Begriff der "gleichwertigen Arbeit" ist ein Aberwitz - es sei denn, es gibt eine juristische Literatur, die ihm einen Sinn gegeben hat, der sich dem Laien nicht erschließt. Ich bin auf eventuelle Kommentare der Fachleute hier im Forum gespannt.
Zitat von Art. 157 AEUV (1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
Noch ein Nachgedanke dazu: Vielleicht bezieht sich das "gleichwertig" (of equal value) ja nur auf denselben Tätigkeitsbereich. Gemeint wäre dann, daß beispielsweise eine Krankenschwester und ein Krankenpfleger gleich entlohnt werden müssen, auch wenn der Krankenpfleger vielleicht eher eingesetzt wird, wenn ein Patient hochgehoben werden muß, und die Schwester eher, wenn eine Spritze zu geben ist. Oder Lehrer, die unterschiedliche Fächer unterrichten; dergleichen.
Zitat von ZettelUnd da steht tatsächlich "work of equal value".
Den Wert einer Arbeit müsste man ja eigentlich daran messen, wieviel die Person verdient (in €). Damit beisst sich die Katze in den Schwanz ... oder die Frage nach dem Wert der Arbeit ist bereits beantwortet.
Nun spielen ja bei der Höhe der Entlöhnung auch andere Faktoren mit: - So etwa das Angebot an Arbeitskräften für eine bestimmte Arbeit, je leichter es ist, jemand für eine Arbeit zu finden, desto weniger wird man bezahlen und umgekehrt. Und wer eine bestimmte Arbeit unbedingt haben will, ist unter Umständen bereit, an seinen Gehaltsforderungen etwas zu schrauben. - Oder die "quality of the work" und die "work performance". Die würden bei einem solchen Gesetz ganz einfach plattgewalzt. Ich erinnere mich an meine Zeit lange vor dem Studium (also ohne fachliche Ausbildung), als ich durch die Vermittlung meines Vaters im selben Betrieb in den Ferien als Schalttafel-Verdrahter arbeitete, einfach aus Interesse an der Elektrotechnik, für 20 DM im Tag. Nach 2 Wochen Arbeit wurde mein Vater vom Vorarbeiter darüber informiert, dass ich qualitativ ebensogute Arbeit geleistet hatte wie meine 3 ausgebildeten Kollegen, aber dafür das doppelte Pensum. Work of equal value?
In der Schweiz wurde von den Grünen die Forderung gestellt, die Höchstlöhne an diejenigen der Bundesräte anzulehnen. Das sind rund 400'000 p.a., plus Generalabo der Bahn, plus eine grosszügige Repräsentationsentschädigung, insgesamt gut über eine halbe Million. Aber: wer einmal Bundesrat war, erhält darüber hinaus lebenslänglich eine "Lohnfortzahlung" von rund 200'000 CHF plus die übliche Pension.
Der Wert einer Arbeit bemisst sich am Grad der Verantwortung, welche ein Mitarbeiter hat. Anders ausgedrückt: Wie groß ist der potentielle Schaden, den der Kollege durch sein Tun oder Nichttun anrichten kann.
Es zählen: Die Verantwortung für Menschenleben, Umweltschutz (zeitgeistabhängig), Geld- und Sachwerte des Unternehmens, Reputation des Unternehmens, Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Welcher EU-Beamte will denn das besser beurteilen können, als ein Chef, Personalchef, oder unmittelbarer Vorgesetzter vor Ort?
Wenn jemand eine Fachkraft einstellen will, und ihr folglich eine gewisse Verantwortung übertragen möchte … warum wimmelt es dann nicht von (angeblich preiswerteren, gleichleistenden) Frauen in den Unternehmen? Sind die Personaler denn bescheuert? Oder die Frauen? Ich glaube beides nicht.
Ich glaube hingegen, dass wir zu viele Kommissare, zuviel Bürokratismus und zu viele Empörungsbeauftragte haben.
Beste Grüße, Calimero
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
Zitat von ZettelUnd da steht tatsächlich "work of equal value".
Den Wert einer Arbeit müsste man ja eigentlich daran messen, wieviel die Person verdient (in €). Damit beisst sich die Katze in den Schwanz ... oder die Frage nach dem Wert der Arbeit ist bereits beantwortet.
Das genau ist das Absurde; es sei denn, daß man die Passage so interpretiert, wie in meinem vorausgehenden Beitrag genannt - nur als Bezug auf eine Gleichwertigkeit innerhalb desselben Tätigkeitsbereichs. Dann wäre es so etwas wie ein Schutz gegen Argumentationen à la "der Krankenpfleger hebt die Patienten, die Schwester spritzt sie; also ist das nicht die gleiche Arbeit".
Aber auch dann ist man schnell in Absurdistan. In den Kommentaren zu dem FAZ-Artikel thematisiert jemand, wie das denn zB mit Grundschullehrern vs Studienräten in, sagen wir, einem naturwissenschaftlichen Fach ist. Verrichten sie eine "Arbeit von gleichem Wert", weil sie ja beide den Schülern etwas beibringen? Oder ist die des Studienrats mehr wert, weil er länger studiert hat? Oder vielleicht gerade die des Grundschullehrers, weil Erstkläßler anstrengender sind als Primaner? Werden nicht Frauen diskriminiert, wenn Grundschullehrer schlechter bezahlt werden, weil sie bei diesen überrepräsentiert sind? usw. usw.
Zitat von CalimeroDer Wert einer Arbeit bemisst sich am Grad der Verantwortung, welche ein Mitarbeiter hat. Anders ausgedrückt: Wie groß ist der potentielle Schaden, den der Kollege durch sein Tun oder Nichttun anrichten kann. Es zählen: Die Verantwortung für Menschenleben, Umweltschutz (zeitgeistabhängig), Geld- und Sachwerte des Unternehmens, Reputation des Unternehmens, Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Was, lieber Calimero, ja alles gar nicht gemessen und bewertet werden muß; sondern es ergibt sich einfach aus dem Markt.
Als in Deutschland diese Diskussion über Managergehälter lief (ein Teilunternehmen des allgemeinen Unternehmens: "In Deutschland ist 'soziale Gerechtigkeit' das Thema Nummer eins; so lange, bis die Volksfront die Mehrheit hat"), habe ich recherchiert, wie in den USA eigentlich die Gehälter von Managern festgelegt werden. Es gibt dafür bei jedem Unternehmen eine Kommission, die sich die Gehälter von Managern mit vergleichbaren Aufgaben bei vergleichbaren anderen Firmen ansieht; auf dieser Grundlage macht sie dem Angestellten oder Bewerber ein Angebot.
Es ist genau so, wie auf dem Wochenmarkt, wo der Eierverkäufer seine Preise danach reguliert, was denn die Eier an den anderen Ständen kosten. Er versucht das dann knapp zu unterbieten; aber so, daß ihm noch ein hinreichender Gewinn bleibt. In diesen Kommissionen schlägt man analog auf das ermittelte Vergleichsgehalt etwas auf, wenn man den Betreffenden behalten oder abwerben will.
In der EU sollen solche Mechanismen außer Kraft gesetzt und durch administrative Entscheidungen ersetzt werden; jedenfalls in bestimmten Bereichen.
Übrigens ist es interessant, sich den Artikel 157 daraufhin anzusehen, wer denn administrativ entscheiden soll. Man findet dann nämlich einen interessanten Widerspruch (Hervorhebungen von mir):
Zitat von Artikel 157 (1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.(...)
(3) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Absatz (1) folgt dem Subsidiaritätsprinzip, das hier offenbar greift; denn es gibt keinen vernünftigen Grund, warum dem Gleichheitsgrundsatz nicht allein auf nationaler Ebene Genüge getan werden kann. Mit dem Artikel (3) wird das wieder aufgehoben; er schlägt dem Grundsatz der Subsidiarität ins Gesicht.
Zitat von CalimeroDer Wert einer Arbeit bemisst sich am Grad der Verantwortung, welche ein Mitarbeiter hat. Anders ausgedrückt: Wie groß ist der potentielle Schaden, den der Kollege durch sein Tun oder Nichttun anrichten kann.
Nein. Der Wert einer Arbeit bemisst sich danach, was jemand bereit ist, dafür maximal zu bezahlen und was der Erbringer der Arbeit dafür mindestens haben will. (Im Ergebnis sind wir aber vermutlich doch ganz einer Meinung.)
Zitat von Calimero warum wimmelt es dann nicht von (angeblich preiswerteren, gleichleistenden) Frauen in den Unternehmen? Sind die Personaler denn bescheuert? Oder die Frauen?
Das hat mir auch noch nie einer beantworten können. Nach Meinung der linken sind schließlich alle Kapitalisten schreckliche Ausbeuter, die nur auf ihren eigenen Profit aus sind. Und die sollen jetzt plötzlich einer bestimmten Klasse von Arbeitern (Männern) freiwillig einen höheren Lohn zahlen?
Um den Ansatz der EU zu verstehen, muss man sich wohl immer wieder klarmachen, dass die Bürokraten (und die sie treibenden Politiker) eben nicht davon ausgehen, dass die Entlohnung einer Arbeitskraft durch freiwillige Marktprozesse, also durch Angebot und Nachfrage, bestimmt wird. Alle Argumente, die darauf Bezug nehmen, sind deshalb hier völlig irrelevant.
Löhne gelten vielmehr als das Ergebnis gesellschaftlicher Machtstrukturen, die man natürlich politisch und juristisch verändern kann. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist nur ein erster Schritt, denn das eigentliche Ziel muss gleicher Lohn für "gleichwertige" Arbeit sein. Dass der Lagerarbeiter mehr bekommt als die Kassiererin ist eine Folge von Männerherrschaft, die durch "Gender-"Politik beseitigt werden muss.
Weil Löhne letztlich nur als Machtfragen gesehen werden, ist auch der Mindestlohn dringend geboten. Und wenn die Müllmänner zugunsten der Krankenschwestern zurückstecken müssen, dann gibt das zwar Ärger bei Verdi - aber, hey: Die Zeit der Machos ist eben abgelaufen.
In der angelsächsischen Welt wird dieser Ansatz schon seit Langem unter dem Stichwort "comparable worth" diskutiert. Letztlich hat er sich nicht durchsetzen können, weil der Gedanke, dass auch der Arbeitsmarkt ein funktionierender Markt ist, dort dann doch zu stark verankert ist.
In der EU sieht das natürlich ganz anders aus. Die entdeckt Marktversagen, sobald sie nur aus dem Fenster schaut. Und es gibt niemanden, der sie ernsthaft aufhalten könnte oder wollte.
an die, die den faz.net-Artikel schon gestern gelesen haben: In den Kommentaren zum Artikel wird diese Passage zitiert: "Zahlen der Statistik beziehen sich auf die Verdienste aller Frauen und Männer unabhängig von Beruf und Position". Selbiger Textauszug ist allerdings nicht (mehr?) im Text drin. Was hat es damit auf sich?
An alle: Immer wenn man angesichts der EU zu defätistisch aus der Wäsche guckt, hilft ein Klick auf ein Video der britischen Rechtspopulisten, die in der EU recht klare Worte finden. Es macht mich grinsen Zum Beispiel bei youtube oder der Basler Zeitung
Die Frage, was unter "gleichwertiger Arbeit" zu verstehen ist, wird unter Arbeitsrechtlern praktisch nicht diskutiert (und ja, ich bin selber einer ). Ich hab gerade einmal ein Urteil aus den 90ern gefunden, in dem das BAG aber eine sehr enge Auslegung vertritt (gleichwertig nur, wenn die Arbeit bis auf unmaßgebliche Unterschiede gleich ist). So dürfte wahrscheinlich die Arbeit des Mathelehrers und des Deutschlehrers gleichwertig sein, die des Sportlehrers aber schon nicht mehr. Auch sonst gibt es zu der Frage gleicher Lohn für Männer und Frauen nur ein paar Uraltentscheidungen aus den 50er Jahren.
Das ganze hat etwas von einer Gespensterdebatte. Soweit Lohndiskriminierung überhaupt empirisch belegbar ist, scheint es die Betroffenen jedenfalls nicht zu stören, andernfalls es erheblich mehr Gerichtsentscheidungen hierzu geben müsste. Solange Gehälter ausgehandelt werden (ob individuell oder kollektiv) kann man einem Unternehmer aber schlecht einen Vorwurf machen. Wer schlecht verhandelt, ist nunmal selber schuld.
Man mag ja der Auffassung sein, dass bestimmte Berufe, die üblicherweise mehr Frauen anziehen, unterbezahlt sind. Ich hätte auch nichts dagegen, dass eine Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen hiergegen angehen will (und dann zwangsläufig Abstriche bei den "Männer"-Berufen machen muss). Aber für irgendwelche neuen Gesetze oder gar Sanktionen besteht nach meiner Auffassung überhaupt kein Anlass.
Ihr Beitrag hat mich einerseits gefreut, andererseits aber doch noch nachdenklicher gemacht, als ich in diesem Punkt ohnehin bin. Gefreut, weil Sie - ich hatte es mir ja schon fast gedacht - mit juristischer Kompetenz argumentieren. Aber so, wie Sie es darlegen, ist die Situation ja noch schlimmer, als ich es befürchtet hatte.
Zitat von UliDie Frage, was unter "gleichwertiger Arbeit" zu verstehen ist, wird unter Arbeitsrechtlern praktisch nicht diskutiert (und ja, ich bin selber einer ). Ich hab gerade einmal ein Urteil aus den 90ern gefunden, in dem das BAG aber eine sehr enge Auslegung vertritt (gleichwertig nur, wenn die Arbeit bis auf unmaßgebliche Unterschiede gleich ist). So dürfte wahrscheinlich die Arbeit des Mathelehrers und des Deutschlehrers gleichwertig sein, die des Sportlehrers aber schon nicht mehr.
So hatte ich es in meinem Nachtrag ja gehofft; das Beispiel waren der Krankenpfleger und die Krankenschwester. Aber natürlich nicht der Lagerarbeiter und die Kassiererin, wie das die Kommissarin als Beispiel nennt.
Zitat von UliSolange Gehälter ausgehandelt werden (ob individuell oder kollektiv) kann man einem Unternehmer aber schlecht einen Vorwurf machen. Wer schlecht verhandelt, ist nunmal selber schuld.
Solange ...
Denn wenn ich den Artikel 157, den Sie dankenswerterweise zitiert haben, richtig verstehe, hat ja unsere Regierung mit der Zustimmung zu den Verträgen von Lissabon nicht nur zugestimmt, auf der nationalen Ebene die gleiche Bezahlung von "gleichwertiger" Arbeit durchzusetzen (dann könnte man sich ja noch an das nationale Recht und die Rechtsprechung dazu halten); sondern mit der Zustimmung zu Absatz 3 hat sie auch der Kommission und dem Europäischen Parlament die Kompetenz eingeräumt, sich von Brüssel aus einzuschalten. Und dort scheint man "gleichwertig" eben nicht restriktiv zu interpretieren, sondern in der Absicht, das ganze Lohngefüge administrativ zu diktieren.
Zitat von UliMan mag ja der Auffassung sein, dass bestimmte Berufe, die üblicherweise mehr Frauen anziehen, unterbezahlt sind. Ich hätte auch nichts dagegen, dass eine Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen hiergegen angehen will (und dann zwangsläufig Abstriche bei den "Männer"-Berufen machen muss). Aber für irgendwelche neuen Gesetze oder gar Sanktionen besteht nach meiner Auffassung überhaupt kein Anlass.
Da bin ich exakt Ihrer Meinung. Und ich fürchte, daß die Brüsseler Bürokraten hier eine Bresche schlagen wollen.
Wenn ich es recht sehe, geht es ja nicht nur um diesen konkreten Fall, sondern auch um die Kompetenz-Kompetenz. Wenn Brüssel "of equal value" so versteht, daß die Kassiererin und der Lagerarbeiter gleich entlohnt werden müssen, und wenn das deutsche Richter anders verstehen (sollten), so wie Sie es erläutert haben - wessen Interpretation gilt dann?
Darüber wurde ja im Vorfeld der Verträge von Lissabon ausführlich diskutiert; und es wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß der Europäische Gerichtshof (heißt er so?), der im Streitfall zuständig ist, wohl kaum neutral wäre.
Zitat von CalimeroDer Wert einer Arbeit bemisst sich am Grad der Verantwortung, welche ein Mitarbeiter hat. Anders ausgedrückt: Wie groß ist der potentielle Schaden, den der Kollege durch sein Tun oder Nichttun anrichten kann.
Nein. Der Wert einer Arbeit bemisst sich danach, was jemand bereit ist, dafür maximal zu bezahlen und was der Erbringer der Arbeit dafür mindestens haben will. (Im Ergebnis sind wir aber vermutlich doch ganz einer Meinung.)
Ja natürlich. Diese Binse wollte ich nur nicht nochmal ins Feld führen. Es ging mir um Vergleichbarkeit der Arbeit in einem Unternehmen, weil hier so abstruse Vergleiche angestellt werden wie Putzfrau <-> Redakteur, oder Lagerarbeiter <-> Kassiererin.
Diese Entgelt-Einteilung kann eigentlich nur der Unternehmer selbst treffen, kein EU-Beamter. Es ist ja kompliziert: Was brauche ich? - Was bin ich bereit zu zahlen? Wie groß ist der Bewerberpool (allg. Qualifikation <-> Spezialisierungsgrad)? Welches Risiko gehe ich mit der Stellenbesetzung ein, d.h. welcher Schaden könnte mir entstehen, wenn ich falsch besetze?
Im öffentlichen Dienst sind solche Überlegungen natürlich nebensächlich (ich kenne den Fall einer blinden Sekretärin in einem Bundesministerium).
Um es für alle Beteiligten leichter zu machen und Ausbeutung zu verhindern gibt es die Tarifparteien, welche wenigstens ein bissl Planungssicherheit gewährleisten. Die EU soll sich da raushalten.
Um es nochmal ganz klar rauszustellen: Ich arbeite gern mit Frauen zusammen (hatte jahrelang eine Chefin, der ich auch heute noch freundschaftlich verbunden bin) und für die gleiche Arbeit soll es auch gleichen Lohn geben. Das steht Außerfrage.
Herzlich, Calimero
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Und wie bewertet man die Arbeit von EU-Beamten? Wie werden die grosszügigen Entschädigungen für EU-Parlamentarier festgelegt, ist ihre Arbeit mehr Wert als die eines Lokalpolitikers?
Zitat von vivendiUnd wie bewertet man die Arbeit von EU-Beamten? Wie werden die grosszügigen Entschädigungen für EU-Parlamentarier festgelegt, ist ihre Arbeit mehr Wert als die eines Lokalpolitikers?
Naja, wer kann wohl mehr Schaden anrichten? Das meinten sie doch, oder?
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
in letzter Konsequenz hätte der EuGH zu entscheiden, wie "gleichwertig" auszulegen ist. Nur sind mir die Konsequenzen nicht ganz klar. Die Verpflichtung in Art. 157 AEUV widerspricht ganz eindeutig einem auf Tarif- und Privatautonomie aufbauenden System, beides durch das Grundgesetz gewährleistet. Soweit die EU von ihrer Kompetenz in Art. 157 III AEUV Gebrauch macht, kommt es vielleicht doch noch zum Showdown zwischen BVerfG und EuGH Zwangsläufig würden diese EU Maßnahmen massiv in die Tarifautonomie und Privatautonomie eingreifen, müsste dieses System konsequenterweise durch staatliche Lohnfestsetzung ablösen. Ich wage die Behauptung, dass selbst in Brüssel die wenigsten dies wollen.
Wahrscheinlicher halte ich, dass im kleineren Maßstab angesetzt wird. Z.B. resultieren einige Lohnunterschiede daher, dass Frauen aufgrund Mutterschaft und Teilzeittätigkeit beruflich nicht so weit kommen wie manche Männer. Hier fürchte ich, könnte die EU einen Anspruch auf Beförderung oder dergleichen einführen. Aber ich will niemanden auf dumme Ideen bringen.
Ich danke Dir noch nachträglich für dieses praktische Wort, dem Rainer Bonhorst in seinem schönen Artikel zum Problem des skandalösen Wahlverhaltens der Holländer noch das Wort Empörungskultur beigefügt hat. Beide Wörter eignen sich gut für Situationen, die keine ausführliche Diskussionen zulassen, also in der Regel. (Der Quotient der Assoziationen/Silbe ist einfach sehr günstig und garantiert Langzeitwirkung )
Nicht nur in Eurasien treiben skurrile Ideen absurde Blüten. New Yorks Restaurants sollen salzfrei werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Absurdistan at its best .
Es soll ja lediglich salzfrei gekocht (gebraten etc.) werden. Der Salzstreuer, vermute ich mal, steht schon noch auf dem Tisch. Absurd ist der Gesetzesvorschlag allemal.
Zitat von Uwe RichardNicht nur in Eurasien treiben skurrile Ideen absurde Blüten. New Yorks Restaurants sollen salzfrei werden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Siehe diesen gestrigen Beitrag von Gorgasal. Gorgasal nennt Fausta's Blog als seine Quelle. Da ich vermute, lieber Uwe Richard, daß Sie nicht regelmäßig die New Yorker Lokalausgabe von Fox lesen, die Frage: Wo haben Sie's her?
Zitat von ZettelDa ich vermute, lieber Uwe Richard, daß Sie nicht regelmäßig die New Yorker Lokalausgabe von Fox lesen, die Frage: Wo haben Sie's her? Herzlich, Zettel
Das, lieber Zettel, kann ich Ihnen aus dem Stehgreif gar nicht sagen. Aus den weit über 100 Blogs, die ich jeden Tag mindestens einmal überfliege (ich habe weder Fernsehen noch Radio), müsste es einer der Kommentatoren dieser Blogs verlinkt haben.
Zitat von ZettelDa ich vermute, lieber Uwe Richard, daß Sie nicht regelmäßig die New Yorker Lokalausgabe von Fox lesen, die Frage: Wo haben Sie's her? Herzlich, Zettel
Das, lieber Zettel, kann ich Ihnen aus dem Stehgreif gar nicht sagen. Aus den weit über 100 Blogs, die ich jeden Tag mindestens einmal überfliege (ich habe weder Fernsehen noch Radio), müsste es einer der Kommentatoren dieser Blogs verlinkt haben. Edit: Via Browser-History habe ich die Quelle soeben geortet: http://info.kopp-verlag.de/
Vielen Dank! Scheint ja eine ganz interessante Site zu sein. Allerdings - den Kommunisten Jürgen Elsässer auf derselben Autorenliste zu finden wie Eva Herman, das hat mich schon a bisserl gewundert.
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