Zitat von Malaysian InsiderBut when asked if she thinks it would have been better for her to undergo the original sentence, she said firmly: “Yes. Because they already sentenced me. If they couldn’t make it, they should have asked their legal advisers.”
Das erinnert ein wenig an die Argumentation des Sokrates, die Todesstrafe anzunehmen, statt zu fliehen. Sich rechtsstaatlicher zu verhalten als der Staat ist ein feiner geistiger Luxus und auch eine Art von "innerer Rache".
Abgesehen davon würde ich für mich persönlich die Prügelstrafe einer Geld- oder Freiheitsstrafe vorziehen und bedauere, daß es hierzulande keine Wahl gibt.
Ein paar sehr schmerzhafte Augenblicke und man hat es hinter sich.
Mir scheint, die Prügelstrafe ist eine Art von Demütigung, das heißt, sie bezieht sich auf die soziale Hierarchie. Geld- und Freiheitsstrafen dagegen schädigen eher die Interessen des Einzelnen. Je mehr man seine persönliche Freiheit liebt und also die soziale Hierarchie verachtet, desto weniger sollte einem die Prügelstrafe ausmachen. Vielleicht ist man im Westen deshalb davon abgekommen.
Zitat von WikipediaBoys aged 10 to 18 may be ordered up to ten strokes with a light cane.
Klingt einigermaßen harmlos. So eine ähnliche Strafe gab es an meiner Grundschule auch, für sechs- bis zehnjährige Jungen, und - wenn mich die Erinnerung nicht täuscht - auch gelegentlich mit mehr als nur zehn Schlägen. (Allerdings nicht auf den blanken A.)
Zitat von Malaysian InsiderBut when asked if she thinks it would have been better for her to undergo the original sentence, she said firmly: “Yes. Because they already sentenced me. If they couldn’t make it, they should have asked their legal advisers.”
http://themalaysianinsider.com/index.php...rather-be-caned Das erinnert ein wenig an die Argumentation des Sokrates, die Todesstrafe anzunehmen, statt zu fliehen. Sich rechtsstaatlicher zu verhalten als der Staat ist ein feiner geistiger Luxus und auch eine Art von "innerer Rache".
Mir ist das nicht ganz klar, lieber Kallias. Zunächst hatte sie ja verlangt, die Prügelstrafe öffentlich zu vollziehen. Ich hatte in meinen Text erst stehen "als ihre Form des Protests" und habe das dann wieder gestrichen, nachdem ich nochmal die Quellen durchgesehen hatte. Da stand nichts von Protest.
Es könnte im Prinzip auch sein, daß sie die Strafe als gerecht empfunden und auf sich genommen hat. Unklar ist mir auch die Rolle ihres Vaters.
Zitat von KalliasMir scheint, die Prügelstrafe ist eine Art von Demütigung, das heißt, sie bezieht sich auf die soziale Hierarchie. Geld- und Freiheitsstrafen dagegen schädigen eher die Interessen des Einzelnen. Je mehr man seine persönliche Freiheit liebt und also die soziale Hierarchie verachtet, desto weniger sollte einem die Prügelstrafe ausmachen. Vielleicht ist man im Westen deshalb davon abgekommen.
Man hat ja alle Körperstrafen schon im 19. Jahrhundert abgeschafft, seltsamerweise bis auf die schwerste, die Todesstrafe. In Frankreich durfte bis zur Stilllegung der Guillotine (das war erst relativ spät, ich glaube in den fünfziger oder sechziger Jahren) der Kopf abgeschlagen werden, aber nicht die Hand. Ja eigentlich absurd.
Der Strafzweck der Demütigung ist auch weitgehend verschwunden; in Deutschland zuletzt mit der Abschaffung der Zuchthausstrafe, die anders als Gefängnis als entehrend galt.
Zitat von ZettelIn Frankreich durfte bis zur Stilllegung der Guillotine (das war erst relativ spät, ich glaube in den fünfziger oder sechziger Jahren) der Kopf abgeschlagen werden, aber nicht die Hand.
Es war sogar noch später, erst 1981, und die letzte Hinrichtung fand erst 1977 statt.
Irgendwie scheint die Rechtslage in Malaysia merkwürdig zu sein. Sie hat das Bier ganz offen im Restaurant bestellt und serviert bekommen - obwohl das Alkoholverbot ja bekannt sein sollte. Ist das Ganze etwa ein bewußter Protestakt gegen die Scharia-Verbote? Dann wäre auch ihr Bestehen auf öffentlicher Strafe verständlich.
Pentas
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gelöscht
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Beiträge:
15.04.2010 11:23
#6 RE: Marginalie: Der Fall Kartika Sari Dewi Shukarno
Zitat von KalliasEin paar sehr schmerzhafte Augenblicke und man hat es hinter sich.
Wenns hygenisch vor sich geht, und man nicht Angst haben muss sich HEP A bis E einzufangen.
Zitat Geld- und Freiheitsstrafen dagegen schädigen eher die Interessen des Einzelnen.
Und der Familie des Delinquenten.
Zitat von ZettelIn Frankreich durfte bis zur Stilllegung der Guillotine (das war erst relativ spät, ich glaube in den fünfziger oder sechziger Jahren) der Kopf abgeschlagen werden, aber nicht die Hand. Ja eigentlich absurd.
Wenigstens geht das schneller als das Braten am el. Stuhl, aber mit mehr Sauerei. Persönlich würde ich ja ein großkalibriges Geschoß in den Kopf bevorzugen, so ab 20mm aufwärts.
Zitat von R.A.Irgendwie scheint die Rechtslage in Malaysia merkwürdig zu sein. Sie hat das Bier ganz offen im Restaurant bestellt und serviert bekommen - obwohl das Alkoholverbot ja bekannt sein sollte. Ist das Ganze etwa ein bewußter Protestakt gegen die Scharia-Verbote? Dann wäre auch ihr Bestehen auf öffentlicher Strafe verständlich.
Nein, es ist auch in einigen islamischen Ländern durchaus üblich, daß Alkoholika ausgeschenkt werden. Nichtmuslimische Besucher und Einwohner dürfen diese ja auch bestellen und genießen. Vom Gläubigen erwartet man daß er das Verbot kennt und respektiert. Und in einigen Ländern gibt es eben die Religionspolizei, die Verstöße aufnimmt und ahndet. Anscheinend so auch in Malaysia.
„Es gibt eine grundlegende und sehr wertvolle Aussage in der Wissenschaft, sie ist ein Zeichen von Weisheit und lautet: Ich weiß es nicht.“ Commander Data – Star Trek
Zitat von R.A.Irgendwie scheint die Rechtslage in Malaysia merkwürdig zu sein.
Ja, das ist sie. Für Nichtmoslems gilt staatliches Recht. Für Moslems gilt die Scharia. Die Rechtsprechung der Scharia-Gerichte wird vom Staat anerkannt und ggf. ausgeführt. Ich habe das einmal für diesen Artikel in ZR nachgesehen, der sich mit den Seltsamkeiten dieser doppelten Rechtsordnung befaßt.
Zitat von R.A.Irgendwie scheint die Rechtslage in Malaysia merkwürdig zu sein.
Ja, das ist sie. Für Nichtmoslems gilt staatliches Recht. Für Moslems gilt die Scharia. Die Rechtsprechung der Scharia-Gerichte wird vom Staat anerkannt und ggf. ausgeführt. Ich habe das einmal für diesen Artikel in ZR nachgesehen, der sich mit den Seltsamkeiten dieser doppelten Rechtsordnung befaßt. Herzlich, Zettel
Tja, liebe Moslems, dann tretet bei Eurem Glaubensverein doch bitte aus, wenn Ihr Euch nicht an dessen strenge Regeln halten wollt.
der malayische Staat mag zwar Rituale (Sharia) innerhalb der moslemischen Bevölkerungsgruppe tolerieren, aber dafür, dass der Staat Urteile der Sharia Gerichte "ggf. ausführt" habe ich keine Hinweise gefunden. Würde die oben zitierte Prügelstrafe denn nun von staatlichen Stellen oder in deren Auftrag vollstreckt? Das würde mich wundern.
Zitat von Martinder malayische Staat mag zwar Rituale (Sharia) innerhalb der moslemischen Bevölkerungsgruppe tolerieren, aber dafür, dass der Staat Urteile der Sharia Gerichte "ggf. ausführt" habe ich keine Hinweise gefunden. Würde die oben zitierte Prügelstrafe denn nun von staatlichen Stellen oder in deren Auftrag vollstreckt? Das würde mich wundern.
Es ist, lieber Martin, mehr als nur das Tolerieren von Ritualen. Das malaysische Rechtssystem ist ein "duales" Sytem, in dem neben der staatlichen Gerichtsbarkeit diejenige der Scharia-Gerichte existiert, vom Staat anerkannt und in Paragraph 121 der Verfassung garantiert.
Die Scharia-Gerichte (Syariah Courts) dürfen Prügelstrafen bis zu sechs Hieben, Geldstrafen bis zu 5000 RM und Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängen. Diese werden vom Staat anerkannt.
In dem Fall, den ich in einem der verlinkten Artikel geschildert habe, wurde vom Obersten Gericht sogar bestätigt, daß eine Moslemin nicht offiziell (durch Eintragung in ihren Paß) zum Christentum übertreten darf, weil die Scharia dies verbietet.
Ich gehe davon aus, daß die Urteile der Scharia-Gerichte vom staatlichen Justizapparat nicht nur anerkannt, sondern ggf. auch ausgeführt werden, daß also die Moslems zB keine eigenen Gefängnisse unterhalten, in denen die von Scharia-Gerichten zu Gefängnis Verurteilten ihre Strafe absitzen. Aber es geht mir wie Ihnen - eine eindeutige Bestätigung habe ich dafür nicht gefunden. Für diese Auffassung spricht aber u.a. die folgenden Passage in einem Artikel der Washington Post (Hervorhebungen von mir):
Zitat von Washington PostTen of Malaysia's 13 states impose fines on Muslims who are caught drinking alcohol -- though the Muslim holy book, the Koran, does not stipulate a punishment for this transgression -- while three states have recently ordered caning. Such punishments apply only to Muslims; non-Muslims must abide only by civil laws, so they are free to drink or engage in other behavior forbidden under Islam. dual system of justice amounts to state interference in Muslims' private lives.
Zitat Eine Sondersituation hatte sich in den Bundesstaaten Kelantan und Terengganu ergeben, wo seit 1990 (Kelantan) beziehungsweise 1999 – 2004 (Terengganu) die oppositionelle Parti Islam Semalaysia/PAS den Regierungschef stellte und die Landesparlamente Gesetze zur Einführung des islamischen Strafrechts verabschiedet hatten. Die Bestimmungen stehen jedoch in Widerspruch zur malaysischen Verfassung, die tatsächliche Implementierung islamischen Strafrechts wird daher bislang ausgesetzt.
Der zitierte Artikel 'states impose fines', 'states have recently ordered caning' liest sich zwar so, als ob die lokale Executive das ausführende Organ ist, könnte aber auch nur eine etwas ungenaue Darstellung sein, die die Auswirkung der parallelen Rechtssysteme so vereinfacht darstellt.
Wie wäre eigentlich die Situation in Deutschland, wenn innerhalb der Kirchen eine Prügelstrafe (an Erwachsenen) ausgesprochen würde? Solange der Bestrafte diese akzeptiert, wäre diese doch auch hierzulande sozusagen durch deutsches Recht gestützt, d.i. legal. Der Unterschied in Malaysia wäre unter dem Strich dann so ungefähr nur der, dass ein Moslem aus diesem System nicht so einfach/gar nicht heraus kommt und damit auch den Einzelmaßnahmen nicht entgehen kann. Interessant wäre auch, ob es Vergehen gibt, die sowohl nach dem gemeingültigen malayischen Gesetz und nach der Scharia strafbar sind, und ob dann eines vorgezogen wird oder eine Doppelbetrafung stattfindet.
Die offizielle Rechts- bzw. Scharia-Lage in Malaysia kenne ich zwar auch nicht, aber praktisch wird das, wie mir zu Ohren gekommen ist wohl so gehandhabt, dass jeder zu Hause trinken darf und bei trinkenden muslimischen Männern auch in der Öffentlichkeit gerne ein Auge zugedrückt wird (lässt sich praktisch übrigens auch nicht wirklich nachweisen, ob jemand ein Moslem ist oder nicht, außer man verlangt beim Bierkauf den Pass). Deswegen kann man da (im Gegensatz zu arabischen Ländern) auch überall Alkohol kaufen, wenngleich zu horrenden Preisen.
Wenn sich allerdings eine Frau im Islamisten-Gewand ungeniert ein Bier reinpfeift, ist das wohl jenseits der Grenze des tolerierbaren.
Gruß Alfonzo
EDIT: Ist meines Erachtens ein typisches Merkmal Südostasiens, dass sich da kein Mensch an Gesetze hält. Man darf's nur nicht übertreiben (oder mächtige Feinde haben, das könnte in dem Fall auch eine Rolle gespielt haben).
Zitat Eine Sondersituation hatte sich in den Bundesstaaten Kelantan und Terengganu ergeben, wo seit 1990 (Kelantan) beziehungsweise 1999 – 2004 (Terengganu) die oppositionelle Parti Islam Semalaysia/PAS den Regierungschef stellte und die Landesparlamente Gesetze zur Einführung des islamischen Strafrechts verabschiedet hatten. Die Bestimmungen stehen jedoch in Widerspruch zur malaysischen Verfassung, die tatsächliche Implementierung islamischen Strafrechts wird daher bislang ausgesetzt.
Mir scheint sie, lieber Martin, schon dem aktuellen Stand zu entsprechen. Was in den beiden Staaten von den Parlamenten beschlossen wurde, geht weit über das duale System hinaus; nämlich die Einführung der Scharia anstelle der bisherigen säkularen Rechtsordnung.
Dies wird seit längerem von Islamisten in Malaysia betrieben, und sogar der Oberste Richter Ahmad Fairuz unterstützt es.
Zitat von F.AlfonzoDie offizielle Rechts- bzw. Scharia-Lage in Malaysia kenne ich zwar auch nicht, aber praktisch wird das, wie mir zu Ohren gekommen ist wohl so gehandhabt, dass jeder zu Hause trinken darf und bei trinkenden muslimischen Männern auch in der Öffentlichkeit gerne ein Auge zugedrückt wird (lässt sich praktisch übrigens auch nicht wirklich nachweisen, ob jemand ein Moslem ist oder nicht, außer man verlangt beim Bierkauf den Pass).
Alle ethnischen Malaien gelten juristisch als Moslems. Man kann es jemandem also buchstäblich ansehen, ob er Moslem ist (und nicht Chinese oder Inder oder Angehöriger einer anderen Minderheit).
oh ok, wusste ich nicht. Ändert aber nichts daran, dass man wohl 'nicht so genau hinsieht', zumindest bei Männern. Die Religionspolizisten trinken wahrscheinlich selber gerne mal einen über den Durst -> wo kein Polizist, da kein Richter und Henker. ...oder, wie's mir mal ein Araber bei einer Mass Bier in München erklärt hat: 'Allah ist weit!" ;)
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