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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 25 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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JeffDavis Offline



Beiträge: 448

06.05.2010 10:50
#26 RE: Zettels Meckerecke: Thierse muß gehen Antworten

Zitat von FAB.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich jedenfalls mal in einer Weise geäußert, die man zynisch nennen könnte, wenn man wollte. (...) Es kam, wie es in solchen Fällen halt kommt. Das VG meinte dann bei seiner nachträglichen - naturgemäß verwaltungsrechtlichen, nicht strafrechtlichen - Bewertung folgendes:



In diesem Zusammenhang sollte man wissen, daß die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland generell staats- und verwaltungsfreundlich eingestellt ist. Beide sind nicht nur von Anfang an in einer deutlich stärkeren Position als der klagende Bürger, sitzen auch durch die Entscheidungsmacht am längeren Hebel, sondern haben zusätzlich bei den Richtern einen generellen Bonus nach dem Motto, der Staat müsse letztlich funktionieren. So wird man es zB so gut wie nie erleben, daß Verwaltungsrichter eine gesetzliche Vorschrift für verfassungswidrig halten, selbst dann nicht, wenn die Verfassungswidrigkeit mit Händen zu greifen ist und man erwarten sollte, daß sich das Gericht wenigsten ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt. Es wird nahezu alles durchgewunken, was der Gesetzgeber sich in seiner unerforschlichen Weisheit und Güte einfallen läßt.

Es werden zB regelmäßig Verwaltungsrichter zu Behörden abgeordnet, um die Arbeitsweise der Verwaltung in der Praxis zu erleben. Umgekehrt wird nie ein Richter im aktiven Dienst zu einer Anwaltskanzlei abgeordnet, um hautnah die Kehrseite staatlicher Tätigkeit mitzuerleben. Der klagende Bürger wird durch die Haltung der Verwaltungsrichter in einer Vielzahl von Punkten erheblich benachteiligt, die sich dem Laien so ohne weiteres überhaupt nicht erschließen, die aber in der täglichen Praxis vor Gericht eine wichtige Rolle spielen. Der Kläger kämpft de facto nicht nur gegen die Verwaltung, sondern auch gegen die Justiz, um zu seinem Recht zu kommen.

Das gilt natürlich nicht unisono für alle Richter und jedes Gericht. Ausnahmen gibt es selbstverständlich. Aber es sind eben Ausnahmen, während der juristische Laie davon ausgeht, daß ein Gericht grundsätzlich unparteiisch entscheidet.

Der Aufgeklärte stirbt verzweifelter. (Klonovsky)

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