Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 25 Antworten
und wurde 3.042 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
JeffDavis Offline



Beiträge: 448

06.05.2010 10:50
#26 RE: Zettels Meckerecke: Thierse muß gehen Antworten

Zitat von FAB.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich jedenfalls mal in einer Weise geäußert, die man zynisch nennen könnte, wenn man wollte. (...) Es kam, wie es in solchen Fällen halt kommt. Das VG meinte dann bei seiner nachträglichen - naturgemäß verwaltungsrechtlichen, nicht strafrechtlichen - Bewertung folgendes:



In diesem Zusammenhang sollte man wissen, daß die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland generell staats- und verwaltungsfreundlich eingestellt ist. Beide sind nicht nur von Anfang an in einer deutlich stärkeren Position als der klagende Bürger, sitzen auch durch die Entscheidungsmacht am längeren Hebel, sondern haben zusätzlich bei den Richtern einen generellen Bonus nach dem Motto, der Staat müsse letztlich funktionieren. So wird man es zB so gut wie nie erleben, daß Verwaltungsrichter eine gesetzliche Vorschrift für verfassungswidrig halten, selbst dann nicht, wenn die Verfassungswidrigkeit mit Händen zu greifen ist und man erwarten sollte, daß sich das Gericht wenigsten ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt. Es wird nahezu alles durchgewunken, was der Gesetzgeber sich in seiner unerforschlichen Weisheit und Güte einfallen läßt.

Es werden zB regelmäßig Verwaltungsrichter zu Behörden abgeordnet, um die Arbeitsweise der Verwaltung in der Praxis zu erleben. Umgekehrt wird nie ein Richter im aktiven Dienst zu einer Anwaltskanzlei abgeordnet, um hautnah die Kehrseite staatlicher Tätigkeit mitzuerleben. Der klagende Bürger wird durch die Haltung der Verwaltungsrichter in einer Vielzahl von Punkten erheblich benachteiligt, die sich dem Laien so ohne weiteres überhaupt nicht erschließen, die aber in der täglichen Praxis vor Gericht eine wichtige Rolle spielen. Der Kläger kämpft de facto nicht nur gegen die Verwaltung, sondern auch gegen die Justiz, um zu seinem Recht zu kommen.

Das gilt natürlich nicht unisono für alle Richter und jedes Gericht. Ausnahmen gibt es selbstverständlich. Aber es sind eben Ausnahmen, während der juristische Laie davon ausgeht, daß ein Gericht grundsätzlich unparteiisch entscheidet.

Der Aufgeklärte stirbt verzweifelter. (Klonovsky)

Seiten 1 | 2
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz