Auf Dialektik hat sich der Marxist Gregor Gysi schon in der DDR verstanden, als der Widerspruch zwischen Obrigkeit und demokratischem Widerstand in seiner Person (im Hegel'schen Sinn) "aufgehoben" wurde. Wenn man das so sehen möchte.
Das Zitat des Tages habe ich einem Antrag der Bundestagsfraktion der Partei entnommen, die damals SED hieß und die jetzt "Die Linke" heißt. Ihr sitzt bekanntlich Gysi vor; und ein Zusammenhang zwischen Gysis damaligen Dialektik und seiner Dialektik in diesem Antrag läßt sich durchaus erkennen.
Auch dieser Artikel geht wieder auf Beiträge aus dem kleinen Zimmer zurück; diesmal waren es (siehe den Fußtext) flobotron und Gorgasal, die mir die Anregung gaben.
Der Bundetag hat den auf dem 1. deutschen Israelkongress beanstandeten Teil drin gelassen: Der Bundestag begrüßt ausdrücklich (u.a.) "die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010" - darin fordert das EP von Israel Vorleistungen (die haufenweise Freilassung von Terroristen), damit ein Klima geschaffen wird, in dem Shalit freigelassen werden kann. Man kann nur mit Jochen Feilcke (Moderator des Panels, sinngemäß) fragen: Wieso kann man von den Terroristen nicht ein einziges Mal etwas fordern, ohne Israel Vorleistungen abzuverlangen?
Zitat von heplevDer Bundetag hat den auf dem 1. deutschen Israelkongress beanstandeten Teil drin gelassen: Der Bundestag begrüßt ausdrücklich (u.a.) "die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010" - darin fordert das EP von Israel Vorleistungen (die haufenweise Freilassung von Terroristen), damit ein Klima geschaffen wird, in dem Shalit freigelassen werden kann. Man kann nur mit Jochen Feilcke (Moderator des Panels, sinngemäß) fragen: Wieso kann man von den Terroristen nicht ein einziges Mal etwas fordern, ohne Israel Vorleistungen abzuverlangen?
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt die Entschließung, und auch die Botschaft Israels, die diese Stellungnahme dokumentiert, scheint nichts Negatives zu sehen.
Sie beziehen sich auf Absatz 3 der Entschließung? Er lautet:
Zitat 3. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Resolutionen Nr. 1359 vom 24. Juni 2010 des Repräsentantenhauses und Nr. 571 vom 28. Juni 2010 des Senats des Kongresses der Vereinigten Staaten und die Entschließung des Euro- päischen Parlaments vom 11. März 2010, die die Freilassung von Gilad Shalit fordern. Gilad Shalit muss umgehend zu seiner Familie zurückkehren dürfen.
Ich lese das so, daß diese Resolutionen im Hinblick darauf begrüßt werden, daß auch sie die Freilassung Shalits fordern.
Übrigens zeigt diese Forderung ja wieder die ganze Problematik des asymmetrischen Kriegs: Ist Shalit juristisch Kriegsgefangener, dann hat er Anrecht auf Kontakt zur Familie und andere Rechte eines Kriegsgefangenen. Dann kann die Hamas ihn aber bis zum Ende des bewaffneten Konflikts festsetzen.
Fordert man andererseits seine Freilassung, dann sieht man ihn offenbar nicht als Kriegsgefangenen, sondern als Geisel. Dann kann man aber nicht die Dritte Genfer Konvention anwenden.
Da Sie, lieber Heplev, sich ja ausgezeichnet in dieser gesamten Thematik auskennen, meine Frage: Wie stuft Israel die Hamas juristisch ein? Sieht man sich im Krieg mit der Hamas, anerkennt man diese also als Kriegsgegner? Oder sieht man sie als eine Verbrecherbande, auf deren Angehörige das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist?
Ich habe das herauszufinden versucht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen.
Zitat Wie kommt die kommunistische Fraktion im Bundestag überhaupt dazu, die Freilassung des von der Hamas entführten israelischen Soldaten Gilad Shalit zu fordern?
Nun, sie kam nicht von sich aus darauf. Sondern die demokratischen Parteien hatten Ende Oktober einen Antrag dieses Inhalts vorbereitet.
Das ist nicht ganz richtig. Es war - trauriger- oder bezeichnenderweise - die Partei des Frauendecks-Jihad, die die anderen Parteien erst auf die Idee brachte, eine Freilassung Gilad Shalits im Bundestag zu fordern.
Zitat So viel außenpolitische Flexibilität hatte Philipp Mißfelder der Linkspartei gar nicht zugetraut. 'Gefreut' habe er sich über deren Initiative zur Freilassung des seit 2006 von der Hamas festgehaltenen israelischen Soldaten Gilad Schalit, sagt der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden hatte Fraktionschef Gregor Gysi im September um eine gemeinsame parlamentarische Resolution zugunsten Schalits gebeten.
Bei einem Abendessen der Fraktionsaußenpolitiker mit Guido Westerwelle (FDP) präsentierte Gysis Emissär, der Außenpolitiker Wolfgang Gehrcke, dann die Idee: 'Alle waren überrascht, dass dieser Vorschlag ausgerechnet von uns kommt', sagt er jetzt. Und alle Fachpolitiker fanden die Initiative richtig und gut.
Zitat Die Linksfraktion hatte dies den anderen Fraktionen vorgeschlagen. Leider hat die Fraktion der CDU/CSU eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen des Deutschen Bundestages abgelehnt, weil ihr die ideologische Abgrenzung zur Linken wichtiger war als das geschlossene Signal des Bundestages für Gilad Shalit.
Zitat Wie kommt die kommunistische Fraktion im Bundestag überhaupt dazu, die Freilassung des von der Hamas entführten israelischen Soldaten Gilad Shalit zu fordern? Nun, sie kam nicht von sich aus darauf. Sondern die demokratischen Parteien hatten Ende Oktober einen Antrag dieses Inhalts vorbereitet.
Das ist nicht ganz richtig. Es war - trauriger- oder bezeichnenderweise - die Partei des Frauendecks-Jihad, die die anderen Parteien erst auf die Idee brachte, eine Freilassung Gilad Shalits im Bundestag zu fordern. SPIEGEL onlineschildert es so: (...)
Vielen Dank für den Hinweis; dieser Artikel war mir in der Tat entgangen. Ich hatte mich auf die von der Israelischen Botschaft verbreitete Stellungnahme der Deutsch-Israelischen Gesellschaft gestützt, in der es heißt:
Zitat Die Deutsch-Israelische Gesellschaft dankt den Fraktionen im Deutschen Bundestag, die den Antrag eingebracht und verabschiedet haben. Zugleich kann die DIG nicht nachvollziehen, warum DIE LINKE diesen Antrag nicht ebenfalls unterstützt.
Daraus schien hervorzugehen, daß der gemeinsame Antrag der ursprüngliche ist.
Ob nun die Geschichte in "Spiegel-Online" stimmt oder nicht - ich habe jedenfalls den Artikel so geändert, daß diese Frage der Vorgeschichte der beiden Anträge nicht mehr vorkommt; und das im Fußtext erläutert. Dort danke ich Ihnen auch für Ihren Hinweis.
Herzlich, Zettel
PS: Besonders herzlich willkommen im kleinen Zimmer. Für derartige Hinweise bin ich immer besonders dankbar.
Zitat von ZettelWie stuft Israel die Hamas juristisch ein? Sieht man sich im Krieg mit der Hamas, anerkennt man diese also als Kriegsgegner? Oder sieht man sie als eine Verbrecherbande, auf deren Angehörige das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist?
Zitat von Jerusalem ZentrumDie Hamas ist keine legitime Regierung eines anerkannten Staates und wird daher als ein nicht-staatlicher Akteur angesehen.[24] Mit ihren gegliederten Streitkräften, ihrem politischen Apparat und den sozialen Abteilungen und der De-facto-Kontrolle über ein definiertes Gebiet, den Gazastreifen, besitzt sie jedoch einen hohen Organisationsgrad. Während der Operation Gegossenes Blei hatten die Gefechte angesichts der gravierenden Zusammenstöße zwischen den israelischen Streitkräften und der Hamas zweifellos hinreichende Intensität, um als bewaffneter Konflikt im Sinne des HVR zu gelten. Selbst in den Monaten (und möglicherweise Jahren) vor der Operation besaßen die Kämpfe durchaus intensive Merkmale. Hamas-Kämpfer feuerten Tausende von Raketen auf israelische Ortschaften ab, versetzten Tausende von Israelis in Angst und Schrecken und brachten deren Leben in Gefahr. Diese Zeitspanne kennzeichnet die bewaffneten Angriffe eindeutig als „langanhaltend“, obwohl schon die dreiwöchige Dauer der Operation Gegossenes Blei hinreichend lang sein dürfte, um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des HVR zu begründen.[25] Aus dieser Sicht erfüllt der Konflikt zwischen Israel und der Hamas spätestens seit Beginn der Operation Gegossenes Blei, möglicherweise aber auch schon länger die Definition eines bewaffneten Konflikts. Die Anwendbarkeit des HVR ist demnach gegeben. In der Tat vertritt das israelische Oberste Gericht die Auffassung, dass sich Israel seit Ausbruch der Zweiten Intifada im September 2000 in einem bewaffneten Konflikt mit palästinensischen Terrororganisationen, einschließlich der Hamas, befindet.[26]
Zitat von Jerusalem ZentrumIn der Tat vertritt das israelische Oberste Gericht die Auffassung, dass sich Israel seit Ausbruch der Zweiten Intifada im September 2000 in einem bewaffneten Konflikt mit palästinensischen Terrororganisationen, einschließlich der Hamas, befindet.
Vielen Dank, dear C.! Das war genau die Information, nach der ich gesucht hatte.
Allerdings schließt sich dann sofort die Frage nach dem Status von gefangenen Hamas-Kämpfern an: Sind sie irreguläre Truppen im Sinn der Dritten Genfer Konvention, die also deren Schutz genießen? Oder sind es Zivilisten, die als solche an einem bewaffneten Konflikt teilnehmen (unlawful combatants)?
Die Antwort dürfte schwierig sein und vielleicht auch gar nicht generell möglich. Bilder im TV zeigen uniformierte Milizen, die also die Voraussetzungen für die Anerkennung als irreguläre Truppe erfüllen würden. Andererseits sind Hamas-Leute, die in Israel Sabotageakte verüben, vermutlich nicht uniformiert; oder diejenigen, die vom Gaza-Streifen aus Raketen abschießen.
Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, daß das überkommene Kriegsrecht, einschließlich der Genfer Konventionen, auf die heutigen asymmetrischen Kriege schlicht nicht mehr anwendbar ist. Eigentlich brauchte man eine neue - dann die fünfte - Genfer Konvention; aber auf so etwas wird man sich nicht verständigen können.
Solange es das nicht gibt, wird man immer einen großen Entscheidungsspielraum haben und nach Opportunität entscheiden müssen. Die beste Lösung hat vermutlich Bush mit Guantánamo und mit der Aburteilung durch Militärgerichte gefunden.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.