Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 1.251 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Zettel Offline




Beiträge: 20.200

28.06.2011 08:18
Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Noch immer entscheidet der amerikanische Supreme Court im Zweifel für die Freiheit.

tobiwan2k Offline



Beiträge: 40

28.06.2011 09:29
#2 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat von Zettels Beitrag
In allen Paragraphen des Bill of Rights sind die Grundrechte identisch mit Verboten, die sich an den Kongreß richten: Er darf bestimmte Gesetze nicht beschließen; hier also diesen freien Zugang nicht per Gesetz einschränken. Das sollte man sich in Anbetracht der wachsenden Neigung in Deutschland vor Augen halten, die Grundrechte nicht als Einschränkungen staatlichen Handelns zu interpretieren, sondern im Gegenteil als Auftrag an den Staat, zum Wohl "seiner" Bürger in bestimmter Weise tätig zu werden; etwa, indem er ihre "allgemeine Gleichsstellung" durchsetzt.



Das deutsche Grundgesetz formuliert im Bereich der Grundrechte definitiv Handlungsaufträge für den Staat. Die Durchsetzung der allgemeinen Gleichstellung ließe sich beispielweise aus Art. 3 III i.v.M. Art. 1 I, Art. 3 I,II GG ableiten. Die amerikanische Verfassung und ihre Amendments sind da in der Tat auch einfach anders angelegt.


Zitat von Grundgesetz
Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
[...]

Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
[...]

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

28.06.2011 09:33
#3 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat von tobiwan2k

Zitat von Zettels Beitrag
In allen Paragraphen des Bill of Rights sind die Grundrechte identisch mit Verboten, die sich an den Kongreß richten: Er darf bestimmte Gesetze nicht beschließen; hier also diesen freien Zugang nicht per Gesetz einschränken. Das sollte man sich in Anbetracht der wachsenden Neigung in Deutschland vor Augen halten, die Grundrechte nicht als Einschränkungen staatlichen Handelns zu interpretieren, sondern im Gegenteil als Auftrag an den Staat, zum Wohl "seiner" Bürger in bestimmter Weise tätig zu werden; etwa, indem er ihre "allgemeine Gleichsstellung" durchsetzt.



Das deutsche Grundgesetz formuliert im Bereich der Grundrechte definitiv Handlungsaufträge für den Staat. Die Durchsetzung der allgemeinen Gleichstellung ließe sich beispielweise aus Art. 3 III i.v.M. Art. 1 I, Art. 3 I,II GG ableiten. Die amerikanische Verfassung und ihre Amendments sind da in der Tat auch einfach anders angelegt.


Das will ich nicht bestreiten, lieber t. Aber dennoch könnte es ja die von mir genannte Tendenz geben.

Daß sie besteht, habe ich mir kürzlich einmal von einem Juristen erklären lassen; zwar kein Verfassungsrechtler, sondern Rechtsphilosoph und Strafrechtler, aber doch nach meinem Eindruck auch im Verfassungsrecht beschlagen.

Herzlich, Zettel

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

28.06.2011 10:28
#4 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat von tobiwan2k
Das deutsche Grundgesetz formuliert im Bereich der Grundrechte definitiv Handlungsaufträge für den Staat.


Gewährleistung oder Schutz (wie bei Religion oder Ehe/Familie) sind nur begrenzt "Handlungsaufträge".
Und der Satz in Art. 3 (2) ist m. W. erst kürzlich neu aufgenommen worden und nicht Original-GG. Natürlich (leider) trotzdem gültig, aber halt Zeitgeist nicht im Sinne der ursprünglichen Verfassung.

Das ist halt auch ein wesentlicher Unterschied - in den USA ist es sehr schwer die Verfassung zu ändern und deswegen ein seltener Vorgang. Im wesentlichen gilt immer noch der Entwurf der Gründungsväter von vor über 200 Jahren.
Dagegen ist Rumbasteln am GG eine ständige Übung deutscher Politiker, das Grundgesetz hat sich in seinen kaum 60 Jahren schon deutlich verändert (und wohl insgesamt nicht zum Besseren).

Darüber hinaus versteht sich das Bundesverfassungsgericht viel stärker als der Supreme Court als "schöpferische" Instanz und entwickelt ständige neue Vorgaben für die Politik.
Ein besonders extremes Beispiel ist das Fernseh- und Rundfunkwesen, wo das Gericht die harmlose Formulierung "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." als Basis mißbraucht hat um ein umfassendes staatliches Zwangssendersystem zu fordern.

H_W Offline



Beiträge: 456

28.06.2011 10:32
#5 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat
Noch immer entscheidet der amerikanische Supreme Court im Zweifel für die Freiheit.



Lieber Zettel,
das klingt ja sehr gefährlich! In Deutschland hätten wir deswegen bestimmt ganz viel Betroffenheit und einen schönen Skandal.

Eigentlich ist es doch sooo einfach: Freiheit ist BÖSE. Ein Gesetz, das Freiheit wegnimmt, ist also GUT. Ein Urteil gegen ein solches Gesetz ist damit GAANZ BÖSE. Man muß doch nur mal vergleichen, wieviele Menschen in den USA erschossen werden, und wieviele Opfer der Terror der NPD oder der CSU hier fordert. Und dabei sind die Opferzahlen in Deutschland ja auch schon viel zu hoch!

So, und jetzt setze ich meine 3D-Brille (eine Seite rot, die andere Grün) wieder ab.

Die Argumentation der Richter, die Wünsche der Eltern und deren eigene Verantwortung wären hoch zu bewerten, ist hierzulande sicherlich vielen Menschen nur schwerlich zu vermitteln. Leider!

Zitat
...("makes no sense"), Kindern den Zugang zu Pornografie zu verbieten, ihnen aber den Zugang zu Killerspielen zu erlauben


Mit diesen Bedenken hat der Richter Recht, aber ein illegales Gesetz deswegen beibehalten, weil es auch andere dumme Vorschriften gibt?
Beides sind Themen, in die sich der Staat nicht einmischen muß!

Gruß, H_W

tobiwan2k Offline



Beiträge: 40

28.06.2011 11:07
#6 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Der zweite Satz in Art. 3 II GG Hat inzwischen auch schon 17 Jahre auf dem Buckel, aber ist in der Tat nicht aus der Urfassung.

Relativ gesehen ist die amerikanische Verfassung volatiler als das Grundgesetz. Aus ursprünglich 7 Artikeln sind in 26 Änderungen 27 Artikel geworden. Das mit sehr viel mehr Details ausgestattete Grundgesetz mit 146 Artikeln (1949) wurde bis dato 57 mal angepasst. Wer mehr regelt muss mehr ändern. Alter, Länge, Schwerpunkte, etc. ... ich sage nur Äpfel mit Birnen.

Der Supreme Court ist deutlich anders angelegt als das BVerfG. Er ist die Superrevisionsinstanz in den USA für alle(!) Rechtsgebiete und vollzieht im Verfassungsrecht nur konkrete Normenkontrollen, d.h. Entscheidungen an konkreten Rechtsfällen. Verfahren, die politische Auswirkungen haben, werden auf Basis der "political-question-doctrine" abgelehnt. Er hat keine Entscheidungspflicht. Das BVerfG hingegen ist keine Superrevisionsinstanz, hat die Entscheidungspflicht und insbesondere die abstrakte Normenkontrolle und die Organklagen lassen dem BVerfG gar keine andere Wahl als politisch gestaltende Urteile zu fällen. Das ist von den Verfassungseltern explizit so gewollt. Wie bei den Verfassungen auch: Äpfel und Birnen.

Nebenbei lässt sich die Handlungspflicht des Staates auch sehr viel konkreter aus dem Europäischen Recht ableiten (Art. 3 EUV i.v.M. Art. 4 Absatz 3 Satz 2 EUV).

Loki Offline



Beiträge: 128

28.06.2011 11:28
#7 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat von H_W
jetzt setze ich meine 3D-Brille (eine Seite rot, die andere Grün) wieder ab.



3D-Brillen-mäßig leben Sie ja noch in der Steinzeit!

H_W Offline



Beiträge: 456

28.06.2011 11:37
#8 Steinzeit Antworten

Zitat
3D-Brillen-mäßig leben Sie ja noch in der Steinzeit!



Hallo Loki, aber hallo! Nachhaltig, ohne Energie, ohne Gene!

Gruß, H_W

Gürteltier ( gelöscht )
Beiträge:

28.06.2011 22:18
#9 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat von tobiwan2k
Das deutsche Grundgesetz formuliert im Bereich der Grundrechte definitiv Handlungsaufträge für den Staat. Die Durchsetzung der allgemeinen Gleichstellung ließe sich beispielweise aus Art. 3 III i.v.M. Art. 1 I, Art. 3 I,II GG ableiten. Die amerikanische Verfassung und ihre Amendments sind da in der Tat auch einfach anders angelegt.
[quote="Grundgesetz"]Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Auch so ein Sündenfall, der schon oft parodiert wurde. So was lässt sich leicht ausweiten auf Schwule, Lesben, Transgender und sonstige Verirrungen.

Meiner Meinung nach eine absolute Katastrophe die Sachstandsfeststellung "bestehender Nachteile".
Welche Nachteile? Das ist reine Willkür, die in der Verfassung nichts zu suchen hat.
Ein Sachstand wird erhoben, nicht festgeschrieben. Festschreiben einer Sachstandsfeststellung ist mit bürgerlichem Recht unvereinbar.
Damit wird das Grundgesetz zum Wünsch Dir was. Jede Pressoure-Group kann ihre Interessen zum Verfassungsauftrag erheben. Wie wäre es mit
"Atomausstieg"
"Verhinderung Klimawandel"
"Stoppt ausländerfeindliche Diskriminierung"
"Stoppt Gewalt gegen Frauen"
"Abitur für alle"
"mehr Geld für die Hartzis"
"wirkt auf die Beseitigung des Hunger in der dritten Welt hin"
"wirkt auf die Beseitigung von ungesunder Ernährung hin"
"Recht auf Ganzkörperverschleierung"
"wir werden Veganer"
"Freibier für alle"
... und was uns noch so einfällt?
Wäre doch gelacht, wenn wir dafür keine hochmoralische Begründung finden würden.

Alreech Offline



Beiträge: 50

29.06.2011 01:04
#10 RE: Zitat des Tages: Kein Verbot von Killerspielen Antworten

Zitat
In der AP-Meldung heißt es, daß die jetzige Entscheidung in der Tradition einer weiten Auslegung des First Amendment durch das Oberste Bundesgericht stehe. In einem anderen Urteil sei beispielsweise entschieden worden, daß der Staat keine Anti-Kriegs-Demonstrationen bei Begräbnissen gefallener Soldaten verbieten darf.

Vermutlich wird diese letztere Entscheidung in Deutschland - vor allem bei Linken - auf breite Zustimmung stoßen. Wie kommt es eigentlich, daß dieselben Menschen, die in einem solchen Fall auf der Seite der Freiheit stehen, bei Killerspielen oft für Unfreiheit eintreten? Der Supreme Court ist da augenscheinlich konsistenter in seinen Auffassungen.


Hm, Linke sind für Anti-Kriegs-Demos, aber gegen "Killerspiele".
Manche Rechte sind ebenfalls für Anti-Kriegs-Demos, aber gegen "Killerspiele"

In beiden Fällen ist es IMHO falsch verstandener Pazifismus, und nicht Meinungsfreiheit die zu dieser Haltung führt.

Es geht um das Recht gegen den Krieg sein zu dürfen, nicht um das Recht seine Meinung zu sagen.
Deswegen ist Kritik an einer solchen Anti-Kriegs-Demo auch nicht zulässig - es geht eben nicht um Meinungsfreiheit, sondern um den Frieden.

Im Selbstverständnis der Spielekiller fallen Killerspiele nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
Es gibt eben kein Recht auf Killerspiele, weil Killerspiele keine Meinung sind, sondern Propaganda für den Krieg, simpler Kommerz oder Ausdruck des minderwertigen "American Way of Life"
Sie fallen auch nicht unter den Schutz der Freiheit der Kunst, da sie keine Kunst sind sondern... dito.

Warum ist es IMHO falsch verstandener Pazifismus, wenn man Spiele in denen man Gewalt ausüben kann radikal ablehnt ?
Weil im Spiel eben die Ausübung von Gewalt gefahrlos üben kann.
Ich zieh hier die Grenzen sehr weit, für mich fallen auch Spiele wie Schach oder Sportarten wie Boxen in diese Kategorie.
Um darüber zu entscheiden ob man auf Gewalt verzichtet oder nicht benötigt man aber Erfahrung in der Ausübung von Gewalt.
Woher soll die kommen, wenn nicht aus dem Spiel ?

Ich sehe nicht die Gefahr das durch solche Spiele die reale Kenntnisse vermittelt werden.
Eine hohe Trefferrate bei Counterstrike macht niemanden zum Schützenkönig mit realen Waffen, ein Großmeistertitel im Schach befähigt einen nicht ein mittelalterliches Heer zu führen.
In beiden Spielen wird man in eine Wettbewerbssituation gesteckt die man zu meistern hat.
Beim Schach sind es zwei, bei Counterstrike sind es Teams aus bis zu 16 Spieler pro Seite die gegeneinander antreten.
Man lernt zu planen, man lernt mit Niederlagen oder Siegen umzugehen, man lernt Frust kennen, und wie Aktion und Reaktion sich schnell zu einer Pattsituation aufschaukeln in der ein Sieg nur noch davon abhängt wer den ersten Fehler macht- oder Pech hat.
Aber niemand wird wehrhafter durch solche Spiele, und niemand wird zum besseren Pazifisten in dem er sich freiwillig wehrlos macht.
Wenn Gewalt aufgrund der eigenen körperlichen oder geistigen Wehrlosigkeit keine Option ist, ist Gewaltverzicht auch kein Pazifismus.

Das sind die Wirkungen von Killerspielen, aber was ist ein Killerspiel überhaupt ?
Ähnlich wie bei der Negermusik, Pornografie und den Schundheften ( drei andren Dingen die man mal wegen der befürchteten Verderbnis der Jugend verbieten wollte ) ist der Begriff diffus und sagt mehr über die Vorurteile des Verwenders aus als über das Objekt.
Um mal den bayrischen Innenminister Joachim Herrmann zu zitierten:
"Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt."

"Killerspiele" sollten also verboten werden, weil sie für den Spieler genauso schädlich sind wie Kinderpornos für den Pädophilen.
Wirklich hilfreich ist diese Definition nicht, zumal Kinderpornografie nicht verboten ist um Pädophile zu schütze, sondern weil bei der Herstellung Kinder vergewaltigt werden.

Immer wieder werden das Spiel "Counterstrike" genannt, häufig mit der Behauptung es wäre vom US-Militär entwickelt worden um Soldaten die Tötungshemmnung ab zu trainieren.
Günther Beckstein sagte:
„Das Spiel Counter-Strike wurde von der US-Army entwickelt, um die Gewaltschwelle bei den Soldaten herabzusetzen. Derartige Spiele gehören nicht nur zensiert, sondern verboten.“
Das hat der Verfasser der Webseite Stigma Videospiele in aufwändiger Arbeit (Jurastudent ) demontiert.
http://stigma-videospiele.de/wordpress/?page_id=71

Sicher, bei Counterstrike geht es darum andere Spieler abzuschießen.
Warum ist das anders zu bewerten als bei einer Schneeballschlacht oder beim Völkerball, beim Fechten und beim Boxen ?
Weil die Spielfigure auf den Bildschirm virtuelle Waffen verwenden, und ( nicht in der deutschen Version ) virtuelles Blut spritzt ?
Beim Fechten werden echte Waffen verwendet, beim Boxen spritzt echtes Blut.

Sicher, Counterstrike ist nichts für Kinder.
Auch ein Boxkampf ist nichts für Kinder, und dennoch würde deswegen niemand auf die Idee kommen auch Erwachsenen das Boxen "zum Schutz der Kinder" zu verbieten.
Es ist die Aufgabe der Eltern den Medienkonsum der Kinder zu kontrollieren, es ist die Aufgabe der Eltern Verbote auszusprechen wenn sie der Meinung sind das Spiel ist für ihr Kind nicht geeignet.

Weder das Spielprinzip noch die Tatsache das diese Spiele nicht für Kinder geeignet sind erlauben also ein generelles Verbot.
Zumal für diese Spiele das gleiche bewährte Jugendschutzsystem verwendet wird wie für Alkohol und Tabak.
Eine Alterseinstufung, an die sich der Handel beim Verkauf halten muss.

Immer wieder wird auch gefordert das "Killerspiele" keine Kunst sein dürfen.
Jedes dieser Spiele ist das Ergebnis der kreativen Arbeit einer großen Gruppe von Menschen.
Autoren haben die Story und die Dialoge geschrieben.
Modeller haben 3D Modelle erstellt & animiert, Grafiker diese mit Texturen überzogen.
Sprecher haben die Dialoge vertont, Musiker den Soundtrack eingespielt.
Der Komponist hat die Musikstücke geschrieben, und festgelegt in welchen Situation sie wie verwendet werden.
Hier ist nur sehr wenig Unterschied zum Film - und wenn ein Film Kunst ist, warum dann nicht auch ein Spiel ?

Zumal der Status als Kunst nicht automatisch bedeutet "harmlos" oder für Kinder und Jugendliche geeignet.
Im Gegenteil, ein künstlerisch hochwertiges Werk kann sogar durch seine überwältigende Wirkung gefährlicher sein als ein billiger, anspruchsloser und schlecht gemachter Pfusch.
"Die Leiden des Jungen Werthers" sind möglicherweise keine gute Lektüre für einen Teenager der gerade seinen ersten Liebeskummer durchmacht, ein Herz-Schmerz Groschenheft vom Bastei Lübbe Verlag dagegen wird kaum dazu führen das er sich entschließt ins Wasser zu gehen

Quelle der Herrmann und Beckstein-Zitate:
Zitatdatenbank von Stigma Videospiele http://stigma-videospiele.de/wordpress/?page_id=42

 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz