Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 1.781 mal aufgerufen
 Pro und Contra
Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

02.02.2012 17:22
ACTA Antworten

Wie ACTA das EIgentum gefärdet:

Zitat

Und während es in der Einleitung Gallos noch heißt, "die Berichterstatterin ist nicht dafür, dass Parallelimporte unter die neue Regelung fallen sollten", steht in ihrem Änderunsgvorschlag zwei: "Um die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte zu stärken, sollen die Zollkontrollen deshalb auch auf andere Arten von Verstößen ausgedehnt werden" nämlich solche, "die aus Parallelimporten entstehen."

Dabei handelt es sich um ordungsgemäß erworbene, echte Ware, die in einen Markt weiterverkauft wird, für den der Hersteller andere Marketingpläne hat.



Zitat

In Amendment fünf besteht die Veränderung Gallos darin, dass dieser Halbsatz gestrichen wurde: "und eine Bestimmung einführen, die den Haltern der Güter das Recht auf Stellungnahme einräumt, bevor die Zollbehörden eine für sie nachteilige Entscheidung treffen."



Zitat
In Amendment sechs wurde eine Passage gestrichen, dass die Zolldeklaranten oder "Halter" das Güter - also Spediteure, selbst importierende Einzelhändler usw. - vom Zoll über den Status ihrer Waren erst nach Beschlagnahme bzw. Beschluss zur Vernichtung unterrichtet werden müssen.

Die Vorab-Informationspflicht wurde von Gallo ebenso annihiliert (Änderungen 15 und 17), wie eine Ausnahmebestimmung für verderbliche Güter (Amendment 19).
Einspruch, Vernichtung

Die Einspruchsfrist gegen eine bereits erfolgte Beschlagnahme von Gütern beziehungsweise deren bevorstehende Vernichtung wurde von 20 auf fünf respektive zehn Tage verkürzt.



Zitat
Die ursprünglich vorgesehene Ausnahmeregelung für von Reisenden mitgeführtes Gepäck wurden ebenso gestrichen (Gallo Amendment 1, Recital 4), dafür kamen neue Verschärfungen hinzu.



Zitat
Wird eine Beschlagnahme und/oder die Vernichtung der Güter beschlossen, ist zwar vorerst der Rechteinhaber, der diese Beschlagnahme ausgelöst hat, verpflichtet, die Kosten dafür auszulegen. Aber dann sieht der Entwurf dezidiert vor, dass sich Inhaber von Marken- und anderen Eigentumsrechten in dieser Reihenfolge schadlos halten können.

Ist der Rechtsverletzer, also der Produzent oder Verkäufer nicht greifbar, kann sich der Rechteinhaber am Adressaten der Ware schadlos halten. Kann der nicht zahlen, sollen nach Willen der Berichterstatter sogar Frächter und Spediteure schadenersatzpflichtig werden, so sie nicht nachweisen können, dass sie die Ware genauestens überprüft haben (Amendment 13, zu Recital 20).



http://fm4.orf.at/stories/1693440/

(Hervorhebungen von mir).

Interessant, wie stark die Lobby der IM-Industrie ist (IM: intellectual monopoly).

Benachrichtung vor dem Vernichtungsbeschluss? Pah, formelle Lapalie! Und sowieso sind Eigentumsrechte weniger wichtig als Markenrechte...

Laptops von Reisenden auf illegale Filme prüfen? Das soll die Content-Industrie retten!

Und überhaupt: Warum sollte ein ehrlicher Kunde, der Produkte ohne Verletzung von Patant- und Markenrechten erworben hat, diese Waren ins Ausland weiter verkaufen dürfen. Das wäre ja am Ende noch liberal, um nicht zu sagen neoliberal. Freier Handel mit legal erworbenen Gürtern über Grenzen hinweg? Soweit kommt es noch...

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein



Ich forder die Anwerbung von journalistischen Fachkräften aus Großbritannien, USA, Frankreich und der Schweiz!

 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz