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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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 Pro und Contra
Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

28.06.2012 17:56
Die EU erinnert ein bisschen an GB... Antworten

... zumindest was ihre Verfassung angeht:

Kein klares oberstes Regelwerk, sondern ein Flickentepich aus geschriebenen Elementen und Konventionen. Ok, es gibt ein Primärrecht, was dem Sekundärrecht vorgeht. Aber auch nur wenn sich die Regierungen auf nichts anderes einigen, die Verträge können nämlich jederzeit geändert werden und auch informelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern reichen schon, damit sich die Regierungen nicht mehr daran gebunden fühlen. Das Grundgesetz kann nicht durch die 16 Bundesländer im Alleingang geändert werden. Wie bei jeder Verfassung muss das darin vorgesehene Verfahren eingehalten werden und daran ist der Bundestag zwingend beteiligt.

Bestimmte Demokratisierungsprozesse laufen daher in der EU informell, per Verfassungskonvetion ab. Zuerst ein Gesetzesinitiativrecht für das Europaparlament durch die Hintertür über eine Vereinbarung mit der Komission und nun ist eine informelle Direktwahl des Komissionspräsidenten im Gespräch:

Zitat


Mattias Kumm hat hier im Blog kürzlich einen Vorschlag gemacht, wie das ohne große Vertragsänderung gehen könnte: Bei der nächsten Wahl zum Europäischen Parlament schicken die Parteien EU-weit Spitzenkandidaten ins Rennen, und wer gewinnt, den schlägt der Europäische Rat als Kommissionspräsident vor.



http://verfassungsblog.de/direktwahl-des...ionsprsidenten/

Dies wäre ein weiterer Schritt hin zu einer Verbritung der EU-Verfassung. Demokratisierung per Verfassungskonvtion.

Kann das gut gehen? In Großbritannien funktioniert es ja einigermaßen. Aber gerade angesichts der vermurksten und auch grundrechtseinschränkenden Politik der letzten Jahre, gerade auch in GB, bin ich da skeptisch. Wo die Demokratie anstatt von einer klar strukturierten (und vielleicht auch vernünftig durchdachten und durchplanten) Verfassung, so dass sie in sich Sinn gibt und möglichst keine inneren Widersprüche enthält, stattdessen durch Verfassungskonvetionen garantiert wird, entsteht eine besondere Anfälligkeit für politisches Aushebeln eben dieser Prinzipien. Auch deswegen muss dann, um die Gefahr durch politische Extremisten zu minimieren, ein Konsens auf Gedeih und Verderb herbeigeführt werden, um diese Verfassungstraditionen zu wahren. Am besten mit entsprechend gleichgerichteter Erziehung und veröffentlichter Meinung. Und einen einklagbaren Schutz gegen trotzdem durchdrehende Eliten bildet es nicht.

Vielleicht liegt es daran, dass ich Deutscher bin und deshalb lieber klare Regeln habe. Aber dieses System mögen die Briten haben, es steht ihnen frei, ich würde mich dabei Unwohl fühlen, wenn sich bei so einem Konstrukt zu viel Macht ansammelt.

Ich habe nicht gegen Großbritannien und auch das britische Verfassungssystem hat sicherlich seinen Reiz. Aber eine experimentelle Mischung aus britischer Verfassungskonvetionstradition und französischem Etatismus, in Verbindung mit einem EuGH, dessen Richter von den Regierungen auf Zeit (5 Jahre) ernannt und wiederernennbar sind, das erscheint mir ein unsausgegorenes Konstrukt, dass beim Bürger kein Vertrauen erwecken sollte.

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein


"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the
things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and
those which are not."

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

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