Tja, im Vergelich mit den australischen Bestimmungen - wenn ich mich recht erinnere zwei Jahre lang keinerlei Ansprüche an irgendeine Sozialversicherung etc!
Wieder mal die typisch neoliberale soziale Kälte. Wie kann man nur die arbeitslosen Menschen aus aller Welt von den Errungenschaften des deutschen Sozialsystems ausschließen wollen? Schande über dich!
Aber mal etwas ernsthafter: Ich bin ja immer wieder verblüfft, welch magische Kräfte gewisse Kreise dem germanischen Boden immer noch zuschreiben. Kaum hat man ihn betreten, stehen einem sämtliche Wohltaten des einheimischen Steuerzahlers zu, während die armen Mitmenschen, die sich noch nicht mal die Reise nach Deutschland leisten können, davon ausgeschlossen bleiben.
Und endgültig ernsthaft: Ich liebe die Argumentation der Frau Ferner. Die neue Regelung ist von größtem Übel, weil sie niemanden betrifft. Auf die Idee muss man wirklich erstmal kommen.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von Rayson Und endgültig ernsthaft: Ich liebe die Argumentation der Frau Ferner. Die neue Regelung ist von größtem Übel, weil sie niemanden betrifft. Auf die Idee muss man wirklich erstmal kommen.
Sie wird auch niemand in Zukunft treffen, weil das Geld pauschal in die jeweiligen Länder zur Verteilung überwiesen wird.
Frau Ferner hat vermutlich die Befürchtung, daß diese Regelung auch für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ausgeweitet werden könnte. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Türkei ausdrücklich mitaufgeführt bei den betroffenen Staatsangehörigen.
Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 19.10.2010 (B 14 AS 23/10) entschieden, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens keine Anwendung findet. Die BA hat dieses Urteil umgesetzt und verbindlich geregelt, dass die Ausschlussgründe der § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige der EFA-Staaten keine Anwendung finden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat nunmehr u. a. für Leistungen nach dem SGB II den folgenden Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabgekommen erklärt:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden.“
Der Vorbehalt ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten.
Damit finden die Ausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II auf die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten des EFA wieder Anwendung.
Dies betrifft die Staatsangehörigen der folgenden Staaten: <alles mögliche> Türkei
Das kann noch eine große Sache werden.
außerdem: Wird sich Deutschland damit nicht auf der Anklagebank eines EU-Gerichts wiederfinden?
Zitat von Thomas PauliTja, im Vergelich mit den australischen Bestimmungen - wenn ich mich recht erinnere zwei Jahre lang keinerlei Ansprüche an irgendeine Sozialversicherung etc!
Zitat von tagesspiegelSeit Dezember gelten nun für neu ankommende Spanier, Griechen und Franzosen die gleichen Regeln wie für alle anderen EU-Bürger. Ein Anspruch auf Hartz IV besteht somit erst nach drei Monaten und auch nur dann, wenn der Antragsteller zuvor bereits in Deutschland gearbeitet hat und sich nicht nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Doch die Hürde ist leicht zu nehmen: Um Hartz IV zu erhalten, reicht laut Arbeitsagentur bereits ein Praktikumsnachweis, denn der Anspruch ist nicht etwa an eine frühere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden.
Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn's anders wäre. Die Aufgabe besteht jetzt lediglich darin Organisationen zu finden, die Praktikumsnachweise ausstellen. Kann ja nicht so schwer sein. Und da frech ja bekanntlich weiterkommt, werden sich diese Organisationen auch entsprechend staatlich dafür fördern lassen.
---------------------------------------------------- Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.
Zitat reicht laut Arbeitsagentur bereits ein Praktikumsnachweis
...oder, was weit gängiger ist, eine Gewerbeanmeldung. Ich sah unlängst eine Sendung im TV über ein Busreiseunternehmen, das mit mehreren Bussen zwischen Rumänien und Berlin pendelt, den Busreisenden zunächst Gewerbescheine verschafft, anschließend zum Arbeitsamt weiterfährt, wo alle als gescheiterte Kleinunternehmer ALG II beantragen oder ihren monatlichen "Termin" wahrnehmen, woraufhin der Busunternehmer soundoviel Prozent der Auszahlungen einsackt. (Das war der Schwerpunkt des Berichtes: Die Ausbeutung der Rumänen, wohl mehrheitlich Zigeuner, durch den Busunternehmer, einen deutschen Staatsbürger rumänischer Herkunft). Dann fahren alle wieder zurück, bis zum nächsten "Termin". Die Sache flog auf, weil irgendein anderes Amt es seltsam fand, daß in einem Nichtgewerberaum in Berlin-Lichtenberg aberhunderte von Firmen ihren Sitz hatten. Die hohe Zahl der Firmengründungen durch Ausländer findet sich trotzdem als Erfolgsmeldung in den Statistiken wiederum anderer Ämter.
Zitat von Michael B.der Busunternehmer soundoviel Prozent der Auszahlungen einsackt. (Das war der Schwerpunkt des Berichtes: Die Ausbeutung der Rumänen, wohl mehrheitlich Zigeuner, durch den Busunternehmer, einen deutschen Staatsbürger rumänischer Herkunft)..
Sie wollen doch wohl nicht im Ernst behaupten, daß
1.) es so etwas gibt 2.) darüber so im deutschen Fernsehen berichtet wird.
Spiegel-TV. Habe kurz bei youtube nachgesehen, ob ich den Busunternehmerfilm finde. Hab ich zwar nicht, dafür aber den hier, der im gleichen Segment lief, glaube ich (jedenfalls erinnere ich mich an den Beitrag). http://www.spiegel.tv/filme/klein-rumaenien-berlin/
Dass es Krritik daran gibt, maht einen wirklich fassungslos. Zumal der moderne Staat sich ja weniger ueber Kultur, Traditionen, Ethnien und dergleichen definiert als ueber die Eigenschaft als Sozialversicherungskollektiv. Wenn man nun die Forderungen der Opposition hoert, dieses auf andere ausyueweiten (Eurobonds sind ja auh so ein Thema), fagt man sih, ob das wirklich ernst meinen, oder ob sie Panik haben, nach der naechsten Wahl die Regierung zu stellen.
Zitat von dirkDass es Krritik daran gibt, maht einen wirklich fassungslos.
Das allerdings ist eine Frage der Sichtweise. Wenn man @Michael B. (und einigen Leserbriefschreibern zum SpOn-Bericht) folgt, gibt es da einen weitverbreiteten Mißbrauch - der im übrigen durch diesen Erlaß auch gar nicht eingegrenzt werden kann.
Der Mißbrauch ist allerdings aus den Statistiken nicht zu erkennen - und deshalb "Nahe 0". Aber selbst wenn darüber das das beschriebene Phänomen ein Mißbrauch ist und es über die Existenz dieses Mißbrauchs einen Konsenz gäbe (also gleich über zwei komplexe Dinge!) würden Linke dagegen nicht angehen wollen, weil es gegen arme Menschen und gegen das Europa-Ziel geht.
Es geht hier wohl um eine grundsätzliche Sache - um Ideologie.
Ja, das Selbstverständliche ist teils so fern hier im Lande. Vielleicht wäre es ja fairer und richtiger statt Sozialhilfe für Bürger in Deutschland ein Bürgergeld für alle Bewohner der Erde auszuzahlen. Es kann ja nicht sein, dass jemand in D mehr bekommt als jemand woanders. Da wir dafür vielleicht 500 Milliarden € pro Jahr (aktueller Bundeshaushalt 300 Milliarden, ohne Länder und Sozialversicherungen) zur Verfügung haben, muss das bei 10 Milliarden Menschen pro Jahr halt erstmal bei 50 € liegen. Aber vielleicht war ich auch zu pessimistisch und wir können 100 € pro Jahr Sozialleistung/Bürgergeld bezahlen.
Natürlich kann man noch optimieren (Achtung, Satirelevel wird jetzt erhöht). Also, gibt ja Leute aus Ländern, deren Bewohner beim besten Willen keine soziale Hilfe aus Deutschland verdienen. US-Amerikaner oder Israelis wären da vermutlich besonders konsensfähig. Vielleicht findet man auch Gründe, Chinesen und Inder auszuschließen. Australier sowieso, außer Aboriginees. Norweger und Japaner wegen der Waljagd. Schweizer, weil die mit ihren Banken die Alpen aufgetürmt haben. Ungarn nur mit der schriftlichen Erklärung, Urban nicht gewählt zu haben. Um ehemaligen Rassismus und Kolonialismus nicht zu belohnen, werden Afrikaner ausgeschlossen, wenn sie weiße Vorfahren haben. Kurz und gut, auf 200 € pro Jahr kriegen wir das noch.
So wird das in der heutigen taz dargestellt: screenshot
Es ist die Frage ob die Ausländerämter überhaupt in so einem Fall des Landes verweisen können und ob sie das machen. In jedem Fall kann die Lücke in dieser Weise nicht gestopft werden (wenn man Frau Frings folgt).
Zitat von R.A.Wie kann es sein, daß so eine Regelung jetzt erst eingeführt wird?
Mögliche Erklärung: Weil die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem gemeinsamen Markt der EU in Deutschland, als letztem Land neben Österreich, erst am 01.Mai 2011 eingeführt wurde. Bis dahin war der deutsche Arbeitsmarkt für EU-Arbeitnehmer abgeschottet.
Zitat von R.A.Und welches Weltbild haben Leute, die gegen eine solche Selbstverständlichkeit protestieren?
M. E. ein sozialistisches. Der praktizierte Protektionismus innerhalb des europäischen Binnenmarktes wird doch begründet mit einem Sozialsystem, dass vor Einwanderung geschützt werden muss. Was ist eigentlich an dem deutschen Sozialsystem so anders, verglichen mit denen in unseren Partnerländern? Warum kennt die Einwanderung in Sozialsysteme nur eine Richtung - nach Deutschland? Könnte es sein, dass mit dem deutschen Sozialsystem etwas nicht stimmt? Wieso harmonisiert Deutschland nicht einfach sein System mit dem der anderen EU Mitgliedsstaaten? Das hätte den Vorteil, dass Deutschland eine Angleichung der Standards innerhalb der EU ganz allein und aus eigener Kraft bewerkstelligen könnte. Durch Eigeninitiative sozusagen, und doch ohne Sonderweg.
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