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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 50 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Zettel Offline




Beiträge: 20.200

10.03.2012 09:19
Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Es war grundsätzlich rechtens, wenn das Hotel "Esplanade" dem damaligen NPD-Chef Udo Voigt Hausverbot erteilte; auch wenn es das in dem konkreten Fall nicht hätte tun dürfen, weil bereits ein Beherbergungsvertrag geschlossen worden war. In dem Zitat des Tages kommentiere ich dieses Urteil.

Auch Stefanolix hat sich gestern mit dem Thema Diskriminierung befaßt. In dem Artikel weise ich auf die betreffende Satire in seinem Blog hin. Wenn Sie dann dort sind - scrollen Sie doch einmal ein wenig weiter. Sie finden in diesem Blog nämlich exzellente Fotos, die zu betrachten mir immer wieder ein Vergnügen ist; aktuell zum Beispiel in dem Beitrag Blumen und Skulpturen im Palais am Großen Garten.

Einervonvielen ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2012 10:37
#2 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Zettel
Wie jeder im Geschäftsleben Tätige sollte ein Hotelier frei darin sein, mit wem er einen Vertrag schließt und mit wem nicht.

An diesen Grundsatz wird gerade die Axt gelegt. Von mehreren Seiten. So was bleibt nicht folgenlos.
Nur eine Frage der Zeit, bis die Diskriminierung missliebiger Personengruppen (Deutsche, Männer usw.) vor dem BGH landet. Ob der sich dann noch an seine hehren Grundsätze erinnert, dass ein Unternehmer „wie jeder im Geschäftsleben Tätige“ selbst entscheiden darf, wen er einstellt?
Es bleibt spannend.

Zitat von Zettel
Was die Grundrechte angeht, gelten diese zunächst aber als Abwehrrechte nur gegenüber dem Staat.

Zunächst.

Juno Offline



Beiträge: 332

10.03.2012 11:52
#3 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Ist das nicht eher eine „Hund beißt Mann“-Geschichte?

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung schränken den Grundsatz der Vertragsfreiheit seit Jahren immer munterer ein, um politisch erwünschte Ergebnisse zu erzielen. Spektakulär („Mann beißt Hund“) wäre deshalb ein Urteil, das die Vertragsfreiheit aufrechterhält, obwohl dies zu einem politisch NICHT erwünschten Ergebnis führt.

Im vorliegenden Fall geht es nur um die konsequente Ausgrenzung und politische Erdrosselung der NPD, ein Ziel, das alle Demokraten und alle Linksextremen im Lande teilen. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit und eine Vorstellung vom Recht als politischem Kampfmittel führen zum identischen Ergebnis: Voigt muss draußenbleiben!

Was passiert, wenn Gregor Gysi mal in Passau ein Hotelzimmer verweigert wird, scheint mir damit noch längst nicht ausgemacht. Manche fanden es ja schon skandalös, dass er zu den Gesprächen über den nächsten Bundespräsidenten nicht eingeladen war.

Ergänzung, 12:05:
Bei SPON ist inzwischen Folgendes zu lesen:

Zitat
Tatsächlich dürfte das BGH-Urteil in der Branche neue Fragen aufwerfen: Können Hoteliers künftig Gäste ausschließen, nur weil ihnen deren politische Gesinnung nicht passt? Kann zum Beispiel ein Direktor, der CDU-Mitglied ist, einem Linke-Politiker ein Zimmer verwehren?

Götz Schulze, Professor an der Uni Potsdam und Inhaber eines Lehrstuhls für bürgerliches Recht, hält das für unwahrscheinlich. Der Knackpunkt sei der wirtschaftliche Schaden des Hotels, so Schulze. Ein Hotelier müsste glaubhaft machen, dass ihm durch den Besuch des Gastes ein "wirtschaftlicher Schaden durch Ansehensverlust" drohe - so wie es das Hotel "Esplanade" im Fall Voigt getan habe.


Wenn ich das richtig verstehe, darf Voigt also deshalb boykottiert werden, weil er und seine Partei so eklig sind, dass sie das Hotelgeschäft schädigen. Da Gysi als kugelig-kesser Spaßmacher im ganzen Land beliebt und geschätzt ist, brauchen wir uns um seine Unterbringung keine Sorgen zu machen.

Vielleicht sieht das Kriterium künftig so aus: Wer für ein Talkshow-Sofa im öffentlich-rechtlichen Fernsehen infrage käme, hat auch Anspruch auf Hotelzimmer. Bleibt nur die heikle Frage: Was gilt für Thilo Sarrazin?

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2012 12:46
#4 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Juno
Was passiert, wenn Gregor Gysi mal in Passau ein Hotelzimmer verweigert wird, scheint mir damit noch längst nicht ausgemacht. Manche fanden es ja schon skandalös, dass er zu den Gesprächen über den nächsten Bundespräsidenten nicht eingeladen war.

Ergänzung, 12:05:
Bei SPON ist inzwischen Folgendes zu lesen:

Zitat
(...) Der Knackpunkt sei der wirtschaftliche Schaden des Hotels, so Schulze. Ein Hotelier müsste glaubhaft machen, dass ihm durch den Besuch des Gastes ein "wirtschaftlicher Schaden durch Ansehensverlust" drohe - so wie es das Hotel "Esplanade" im Fall Voigt getan habe.



Im Fall NPD-Verweigerung wäre die Sache klar. Wirtschaftlicher Schaden könnte entstehen, wenn die örtliche Antifa von diesem speziellen Gast erfährt, und nicht so ganz genau weiß welches Auto sie nun anzünden darf. Auch eingeworfene Fenster und Farbbeutel an der Wand könnten logische Folge der Beherbergung eines rechtsextremen Gastes sein. Da kann bestimmt jeder nachvollziehen, dass das unzumutbar wäre.

Im Falle der Verweigerung der Unterbringung eines linken Politikers müsste die Argumentation dementsprechend so lauten: Wenn die allgegenwärtigen Nazi-Schlägerbanden von diesem Gast Wind bekämen, müsste damit gerechnet werden, dass kampfstiefelbewehrte Horden baseballschlägerschwingender Kahlköpfe die Hotellobby stürmen und wahllos Gäste bepöbeln und verprügeln würden. Dass diese Gefahr absolut real ist, wisse man ja aus den Medien und durch diversen Warnreden der Politik. Auch hier sollte nachvollziehbar sein, dass man keine politischen Saalschlachten im eigenen Hause provozieren möchte.

Ich wäre gespannt auf die Reaktionen.


Nachtrag: Was den "wirtschaftlichen Schaden durch Ansehensverlust" angeht ist mir nicht so ganz klar wie der entstehen sollte, denn der Typ ist einfach zu unbekannt. Auch zu anderen "hochrangigen deutschen Neonazis" fehlen dem gemeinen Bürger ganz einfach Gesichter und Namen. Gestern schrieb ich dazu:

Zitat von CR
Okay, aber was mich hier irritiert ist die offensichtliche frühere Unkenntnis des Hotelbetreibers, die Person Voigts betreffend. Ich gebe zu, dass mich dieser Mann auf der Straße wahrscheinlich umrennen könnte, und ich würde ihn nicht erkennen. Auch wenn ich seinen Namen unvermittelt auf einer Gästeliste sehen würde, hätte ich keinen Verdacht. Udo Voigt ist ja nicht gerade ein besonders außergewöhnlicher Name, also würde ich ganz unvoreingenommen nicht davon ausgehen, dass es sich um einen ehemaligen NPD-Chef handelt.

Tja, welchen Gästen würde es nun also das "exzellente Wohlfühlerlebnis" vermiesen, wenn dieses Dutzendgesicht am gleichen Hotelpool liegt? Sportpalastreden wird er da wohl kaum schwingen, und stiefelknallende Kostümnazis wird er bestimmt auch nicht im Gefolge mitschleppen. Also mal ehrlich, der Typ könnte als Gewerkschaftsführer, LPG-Vorsitzender oder Abteilungsleiter eines fleischverarbeitenden Unternehmens durchgehen. Wem würde der auffallen, wenn er einen nicht gerade mit Heil Hitler begrüßte?

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Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.

Florian Offline



Beiträge: 3.180

10.03.2012 15:38
#5 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Das Urteil als solches ist mir zwar ganz recht. Stärkung der Vertragsfreiheit finde ich prinzipiell gut.
Der Weg dorthin und die Begründung ist aber wieder einmal ein neuer Abgrund.

Man muss sich das einmal vor Augen halten:

Die Grundrechte sind ja eigentlich konzipiert als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Und zwar ausdrücklich auch dann, wenn der Bürger eine Minderheitenposition hat. (Mehrheiten brauchen keine Grundrechte. Sie nehmen sich einfach ihr Recht).
Also:
Grundrechte sind Abwehrrechte. Konkret des Einzelnen gegenüber dem Staat. Und Abstrakt einer Minderheit gegenüber der Mehrheit.


Durch das unsägliche Antidiskriminierungsgesetz wurde das ganze ja bereits einmal auf den Kopf gestellt.
Plötzlich wurden aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat mehr abgeleitet. Sondern stattdessen das Recht des Staates auf Eingriff in die Rechte des Einzelnen. Plötzlich durfte man nicht mehr Verträge schließen mit wem man wollte - was ja eigentlich ein ganz elementares Freiheitsrecht ist. Sondern man wurde vom Staat gezwungen, Verträge zu schließen auch wenn man nicht wollte.

Schlimm genug.
Aber jetzt kommt der nächste Hammer:
Der Staat setzt diesen Eingriff in die Vertragsfreiheit nun aber nur in bestimmten Fällen durch.
Im vorliegenden Fall wird der Eingriff dann nicht durchgesetzt, wenn dies dem "mehrheitlichen Volkswillen" zuwiderläuft.

Denn das Gericht argumentiert ja, dass ein Hotel dann nicht an das AGG gebunden ist, wenn die politischen Ansichten eines Gastes einer Mehrheit der Mitgäste so zuwider ist, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte.
Die Diskriminierung des Hotels ist also mit anderen Worten genau dann ok, wenn es eine unbeliebte Minderheit trifft.

Innerhalb der ohnehin schon bestehenden Perversion des AGG wird nun also noch mal eine zweite Perversion eingebaut.

Insgesamt werden dadurch die Grundrechte immer weiter umgebaut.
Immer stärker hin zu Instrumenten, um die Rechte des Einzelnen bzw. einer Minderheit einzuschränken, sofern sie der Mehrheit nicht passen.

Florian Offline



Beiträge: 3.180

10.03.2012 15:42
#6 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Noch ein Aspekt des Urteils, den ich nicht verstehe:

Eine Diskriminierung wegen "Religion" oder "Weltanschauung" ist laut AGG verboten.
Eine Diskriminierung wegen "politischer Ansichten" ist hingegen erlaubt. Zumindest dann, wenn diese Ansichten einer Mehrheit der Mitgäste stark zuwider ist.

Wie hier im Einzelfall eine sinnvolle Abgrenzung möglich sein soll, wird wohl das Geheimnis des BGH bleiben.
Was ist zum Beispiel mit einem Parteitag der Partei Bibeltreuer Christen?

C. Offline




Beiträge: 2.639

10.03.2012 15:42
#7 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Calimero
Nachtrag: Was den "wirtschaftlichen Schaden durch Ansehensverlust" angeht ist mir nicht so ganz klar wie der entstehen sollte, denn der Typ ist einfach zu unbekannt. Auch zu anderen "hochrangigen deutschen Neonazis" fehlen dem gemeinen Bürger ganz einfach Gesichter und Namen.



Für einen Anständigen wäre es der schlimmste anzunehmende Alptraum (SAA), wenn er zwei Monate nach der Wellnesswoche erfährt, dass er nicht Bett, aber den Frühstückstisch mit einem Nazi geteilt, nicht nur im Nazischweiß gesaunt, sondern auch noch gemeinsam nackt geduscht und mit ihm etliche heitere Stunden bei Bionade-Wodka an der Hotelbar gelacht und nichts gemerkt hat.

Um nicht in diese peinliche Situation mit Posturlaubsgenusseinbuße zu kommen, gibt es jetzt die Rassisten-App fürs Iphone, erstellt von der Antifa Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Die Gesichtserkennungssoftware gleicht alle Hotelgäste mit der Nazidatenbank ab und so kann schon frühzeitig Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden.

http://iceagenow.info

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

10.03.2012 19:32
#8 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Florian
Aber jetzt kommt der nächste Hammer:
Der Staat setzt diesen Eingriff in die Vertragsfreiheit nun aber nur in bestimmten Fällen durch.
Im vorliegenden Fall wird der Eingriff dann nicht durchgesetzt, wenn dies dem "mehrheitlichen Volkswillen" zuwiderläuft.

Denn das Gericht argumentiert ja, dass ein Hotel dann nicht an das AGG gebunden ist, wenn die politischen Ansichten eines Gastes einer Mehrheit der Mitgäste so zuwider ist, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte.

So verstehe ich das nicht, lieber Florian. Das Gericht stellt fest, daß das AGG eine Diskriminierung aus politischen Gründen nicht verbietet. (Warum nicht, dem nachzugehen ist eine interessante Frage).

Wenn eine solche Diskriminierung aber nicht verboten ist, dann ist das Interesse des Hoteliers gegen das des potentiellen Gasts abzuwägen. Da nun sagt das Gericht, daß der mögliche wirtschaftliche Schaden für das Hotel höher zu gewichten ist als das entgangene Freizeiterlebnis des Gastes.

Aus der Pressemitteilung - die schriftliche Urteilsbegründung scheint noch nicht vorzuliegen, jedenfalls habe ich sie nicht gefunden - geht nicht hervor, ob das Gericht die Aussage des Hoteliers, er habe einen wirtschaftlichen Schaden befürchtet, auf ihre Plausibilität geprüft hat. Ob das nötig war, können nur Juristen beurteilen; ich jedenfalls nicht.

Mir erscheint dieses Urteil einsichtig. Und wie in dem Artikel geschrieben, begrüße ich es. Das AGG ist schlimm genug, und wie Sie ja auch schreiben - jede Stärkung der verbliebenen Vertragsfreiheit ist da wünschenswert.

Zumal es sich hier um ein letztinstanzliches Urteil handelt, an dem sich die unteren Instanzen künftig orientieren werden.

Herzlich, Zettel

C. Offline




Beiträge: 2.639

10.03.2012 20:05
#9 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Zettel
So verstehe ich das nicht, lieber Florian. Das Gericht stellt fest, daß das AGG eine Diskriminierung aus politischen Gründen nicht verbietet. (Warum nicht, dem nachzugehen ist eine interessante Frage).



Lieber Zettel,

die Weltanschauung wurde in weiser Voraussicht aus dem zivilrechtlichem Teil des AGG herausgenommen, man ahnte damals bereits, dass Frau Voigt mit Gatten zur Wellness schreiten würde.

http://iceagenow.info

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

10.03.2012 21:12
#10 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von C.
(…) die Weltanschauung wurde in weiser Voraussicht aus dem zivilrechtlichem Teil des AGG herausgenommen, man ahnte damals bereits, dass Frau Voigt mit Gatten zur Wellness schreiten würde.



Ich habe dem Herrn Prof. Alenfelder mal ein wenig hinterhergegoogelt und fand diesen Beitrag: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium...,506636,00.html

Kurzfassung: Prof. Alenfelder findet es grundgesetzwidrig, dass eine Universität den Studenten ab einem bestimmten (hohen) IQ die Studiengebühren erlässt.

Selbst wenn wir dieser Argumentation für einen Augenblick folgten: Könnte die Universität nicht einfach eine Klausur mit hundert kniffligen naturwissenschaftlichen Fragen schreiben lassen und allen Personen mit über 95% richtigen Antworten die Studiengebühren erlassen? Meines Wissens bekommen Hochbegabte doch auch unwidersprochen Stipendien, Austauschförderungen und andere materielle Leistungen.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

10.03.2012 21:16
#11 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von C.
(…) Um nicht in diese peinliche Situation mit Posturlaubsgenusseinbuße zu kommen, gibt es jetzt die Rassisten-App fürs Iphone, erstellt von der Antifa Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Die Gesichtserkennungssoftware gleicht alle Hotelgäste mit der Nazidatenbank ab und so kann schon frühzeitig Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden.



Solche Aktionen treffen auch schon mal Unbeteiligte. Im Namen einer höheren Moral, die über dem gewöhnlichen Recht steht.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

10.03.2012 22:02
#12 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Lieber Zettel,

herzlichen Dank für das Lob. Ich komme in letzter Zeit viel zu selten zum Fotografieren, aber es wird wieder bessere Zeiten geben.

Im Artikel schreiben Sie über meine bittere Satire: Amüsant zu lesen; wenn auch - jedenfalls bei mir - mit dem bekannten im Hals steckenbleibenden Lachen. ­ — Ich habe lange überlegt, ob ich diese Satire veröffentliche. Mir ist viel im Hals steckengeblieben, bis es soweit war.

Letztlich war es aber notwendig, wenn man sich den ganzen Wahnwitz dieses »Diskotestings« vor Augen führt. Wer kann schon nachvollziehen, was morgens um 2.00 Uhr oder um 4.00 Uhr vor einer Leipziger Diskothek mit einem vermutlich übermüdeten und überlasteten Sicherheitspersonal vorgefallen ist?

Es gibt in dieser Angelegenheit überhaupt keine Verfahrenskontrolle (ich hatte es gestern in der Rubrik »Gefunden im Web« schon geschrieben). Normalerweise kennen wir im Rechtsstaat eine Gewaltenteilung, aber dort bekommen wir alles aus einer Hand: Verdeckte Ermittlung, Anklage, Gutachten, Beurteilung des Sachverhalts. Das kann ich nicht akzeptieren.

Ich bin gegen jede Art von Rassismus. Die Menschenrechte gelten für jeden Menschen.

Aber es gibt kein Menschenrecht auf den Zugang zu einer Diskothek oder zu irgend einem anderen Ort, an dem sich Menschen treffen, um zu feiern. Würde es irgend jemand ernst nehmen, wenn man den Beschwerden deutscher Urlauber auf Mallorca nachginge, die morgens um zwei Uhr nicht in die gewünschte Diskothek eingelassen wurden?

Glaubt man der zuständigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, haben sich in den Jahren seit August 2006 ganze 90(!) Männer mit Migrationshintergrund über eine Diskriminierung vor der Diskothek beschwert. Das ist eine so lächerliche Zahl, dass man sie nur mit Verweis auf eine unglaubliche Dunkelziffer verbreiten kann.

Herzliche Grüße
Stefan

.

PS: Die Aktion ist auch unter dem Gesichtspunkt des Kampfes gegen Diskriminierung völlig absurd. In Deutschland leben bestimmte Gruppen, die Frauen und Mädchen grundlegende Rechte verweigern, wie z.B. das Recht auf freie Partnerwahl oder das Recht auf Ausbildung und Berufsausübung. Da gäbe es wahrlich genug zu tun, wenn man ernsthaft gegen schlimme Fälle von Diskriminierung vorgehen wollte.

Einervonvielen ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2012 22:11
#13 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von stefanolix

Zitat von C.
(…) Um nicht in diese peinliche Situation mit Posturlaubsgenusseinbuße zu kommen, gibt es jetzt die Rassisten-App fürs Iphone, erstellt von der Antifa Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Die Gesichtserkennungssoftware gleicht alle Hotelgäste mit der Nazidatenbank ab und so kann schon frühzeitig Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden.



Solche Aktionen treffen auch schon mal Unbeteiligte. Im Namen einer höheren Moral, die über dem gewöhnlichen Recht steht.


Die Vorlage liefert Dolores Ibárruri

Zitat von Dolores Ibárruri
Lieber 100 Unschuldige bestrafen als einen einzigen Schuldigen freisprechen.

Und außerdem, was heißt unbeteiligt? Auf der Autobahn ist er schon mal gefahren. Schlimm genug!

C. Offline




Beiträge: 2.639

10.03.2012 23:40
#14 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von stefanolix

Ich habe dem Herrn Prof. Alenfelder mal ein wenig hinterhergegoogelt und fand diesen Beitrag: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium...,506636,00.html



Auch wenn es off topic ist, Sie haben mir den Abend gerettet


Zitat von SpOn
Intelligenzforscher sind sich weitgehend einig, dass genetische Faktoren wie auch die Umwelt die Intelligenz eines Menschen beeinflussen. "Hochbegabung kann man nicht erlernen. Entweder man hat sie, oder man hat sie nicht", so Christine Warlies vom Mensa-Vorstand. Intelligenz sei stark von den Genen und der Sozialisation in den ersten Lebensjahren abhängig.



24.09.2007 Uni-Spiegel.

http://iceagenow.info

Llarian Offline



Beiträge: 7.126

11.03.2012 10:50
#15 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von stefanolix
Es gibt in dieser Angelegenheit überhaupt keine Verfahrenskontrolle (ich hatte es gestern in der Rubrik »Gefunden im Web« schon geschrieben). Normalerweise kennen wir im Rechtsstaat eine Gewaltenteilung, aber dort bekommen wir alles aus einer Hand: Verdeckte Ermittlung, Anklage, Gutachten, Beurteilung des Sachverhalts. Das kann ich nicht akzeptieren.


Methodisch ist das ein absolut wichtiger Einwand, NUR, unterm Strich habe ich persönlich wenig Zweifel, dass der Sachverhalt sich nicht ändern würde, wenn die Schritte von unterschiedlichen und über jeden Zweifel erhabenen Parteien, durchgeführt würden. Kein Discobetreiber will einen zu hohen Anteil von männlichen, jungen "Südländern", denn das daraus resultierende Problem ist vorraussehbar. Nur ist es politisch nicht allzu korrekt, das zu sagen.

Zitat
Ich bin gegen jede Art von Rassismus.


Dann muss man erst einmal definieren was Rassismus denn nun genau ist. Das erste Problem ist, dass es ja nun keine menschlichen "Rassen" gibt, zumindest ist der Begriff im allgemeinen verboten. Wenn aber die Biologie solche Merkmale nicht liefern darf, dann bleibt nur noch die Herkunft. Und hier wird es schwierig: Denn die Herkunft eines Menschen korreliert sehr stark mit seiner Sozialisation. Und Sozialisationen unterscheiden sich stark in Bezug auf die Bejahung oder Verneinung von Gewalt, in der Bewertung von Tugenden und Untugenden, im Benehmen wie auch in Motivation und Lebenszielen. Und dann bleiben wir einfach mal beim Verhältnis zur Gewalt.
Wenn das Verhältnis zur Gewalt nun Teil der Herkunft ist (oder damit zumindest stark korreliert), dann ist das Ablehnen eines Menschen aufgrund einer unterstellen, niedrigeren Gewaltschwelle, Rassismus. Genau das ist aber, was der Diskobetreiber tut. Also ist das Verhalten nach dieser Definition rassistisch, da beisst die Maus keinen Faden ab.

Das Problem das wir haben ist, dass wir Rassismus umdefiniert haben und uns nun wundern, dass wir allenortens von Rassismus umgeben sind. Die Nazis haben Rassismus als biologisch verstanden und ihre Ideologie darum aufgebaut. Im Nachhinein fand man das so furchtbar falsch, dass man die biologische Herleitung als so falsch verordnet hat, dass man sie aus dem Begriff Rassismus rausgetrennt hat. Und damit den ganzen Begriff verbeutelt hat. Natürlich lehnen wir alle Rassismus ab. Das würde vermutlich sogar die NPD unterschreibenn. Aber über was reden wir überhaupt ?
Die meisten Leute würden dem zustimmen, dass ein Discobetreiber Gewalt aus seinem Laden heraushalten darf. Also bejahen dann so viele doch den Rassismus. So gespalten kann die Welt sein.

Zitat
Aber es gibt kein Menschenrecht auf den Zugang zu einer Diskothek oder zu irgend einem anderen Ort, an dem sich Menschen treffen, um zu feiern.


Was aber trotzdem nichts anderes bedeutet als ein Recht auf Diskriminierung und damit auch Rassismus. Eine Disko ist sicher nicht lebensnotwendig (wie die meisten Dinge). Was aber, wenn ein Arzt bestimmte Leute nicht mehr behandelt (ein solcher Fall ist vor nicht langer Zeit vor der deutschen Ärztekammer gelandet) ? Was, wenn ein Schwimmband bestimmte Leute nicht einlässt ?

Zitat
Glaubt man der zuständigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, haben sich in den Jahren seit August 2006 ganze 90(!) Männer mit Migrationshintergrund über eine Diskriminierung vor der Diskothek beschwert. Das ist eine so lächerliche Zahl, dass man sie nur mit Verweis auf eine unglaubliche Dunkelziffer verbreiten kann.


Die zumindest nach meiner bescheidenen Erfahrungswelt nicht unbedingt erfunden ist.

Zitat
In Deutschland leben bestimmte Gruppen, die Frauen und Mädchen grundlegende Rechte verweigern, wie z.B. das Recht auf freie Partnerwahl oder das Recht auf Ausbildung und Berufsausübung.


Das als staatlich zu verbietende Diskriminierung zu bewerten wäre ein noch viel weiterer Eingriff als das AGG bisher schon vorsieht. Das sich hinter dem Problem verbergende Problem, dass bestimmte Kulturen ihre Frauen als Besitz der (älteren) Männer definieren, würde ich nicht unter dem Begriff Diskriminierung subsummieren wollen, denn wenn die selben Kulturen auch ein Besitzrecht an den Jungen definieren würde, wäre es immernoch daneben, ganz ohne Diskriminierung.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

11.03.2012 11:45
#16 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Llarian

Zitat von stefanolix
Es gibt in dieser Angelegenheit überhaupt keine Verfahrenskontrolle (ich hatte es gestern in der Rubrik »Gefunden im Web« schon geschrieben). Normalerweise kennen wir im Rechtsstaat eine Gewaltenteilung, aber dort bekommen wir alles aus einer Hand: Verdeckte Ermittlung, Anklage, Gutachten, Beurteilung des Sachverhalts. Das kann ich nicht akzeptieren.


Methodisch ist das ein absolut wichtiger Einwand, NUR, unterm Strich habe ich persönlich wenig Zweifel, dass der Sachverhalt sich nicht ändern würde, wenn die Schritte von unterschiedlichen und über jeden Zweifel erhabenen Parteien, durchgeführt würden. Kein Discobetreiber will einen zu hohen Anteil von männlichen, jungen "Südländern", denn das daraus resultierende Problem ist vorraussehbar. Nur ist es politisch nicht allzu korrekt, das zu sagen.




Das Geschäftsmodell der Betreiber einer Diskothek basiert eigentlich fast immer auf Diskriminierung. So gibt es z.B. oft bestimmte Anreize für weibliche Gäste [positive Diskriminierung], was ja auch völlig in Ordnung ist.

Der Betreiber der Diskothek muss darauf achten, dass sein Geschäftsmodell funktioniert. Das ist der eigentliche Grund für die Einlasskontrollen. Wenn Mitglieder bestimmter ethnischer Gruppen (a) ein ausgesucht höfliches Benehmen an den Tag legten und (b) einen guten Umsatz garantierten, dann würden die Betreiber von Diskotheken sich um diese Gäste geradezu reißen — völlig unabhängig von der Hautfarbe oder der ethnischen Zugehörigkeit.

Jede Gruppe mit einer bestimmten Kaufkraft, mit einem angemessenen Verhalten und einem passenden sozialen Status sollte dem Eigentümer der Diskothek willkommen sein. Das Kernproblem ist also keine rassistische Diskriminierung, sondern eine soziale Diskriminierung. Soziale Diskriminierung ist aber ein Teil jeder (bisher realisierten) Gesellschaftsform, auch in den sozialistischen Staaten gab es soziale Diskriminierung. Die offizielle Anti-Diskriminierungs-Politik ist also pure Heuchelei und für einige Profiteure auch noch eine gute Geldquelle.

Man sieht es doch an den sogenannten AGG-Hoppern. Die Unternehmen lassen sich seitdem für viel Geld beraten, wie sie trotz aller AGG-Regelungen trotzdem die passenden Leute rekrutieren können bzw. welche Sprachregelungen und Verfahren sie meiden müssen. Das treibt allenfalls die Kosten nach oben und steigert den Aufwand, es ändert aber im Kern nichts für die Bewerber.

Diese Kampagne könnte im übrigen mit den Mittelkürzungen des Bundes zu tun haben. Offensichtlich hat man den Antidiskriminierungsstellen gerade einen Teil des Geldes entzogen. Also müssen sie mobilisieren und in der Öffentlichkeit einen Bedarf für sich selbst schaffen.

Zitat von Llarian
Wenn das Verhältnis zur Gewalt nun Teil der Herkunft ist (oder damit zumindest stark korreliert), dann ist das Ablehnen eines Menschen aufgrund einer unterstellen, niedrigeren Gewaltschwelle, Rassismus. Genau das ist aber, was der Diskobetreiber tut. Also ist das Verhalten nach dieser Definition rassistisch, da beisst die Maus keinen Faden ab.



Wenn das Verhältnis zur Gewalt stark mit der Farbe der Schnürsenkel und der Marke des T-Shirts korreliert, wird der Sicherheitsdienst vermutlich auch nach diesen Kriterien diskriminieren. Es ist und bleibt ein soziales Problem.

Zitat von Llarian

Zitat von Stefanolix
Aber es gibt kein Menschenrecht auf den Zugang zu einer Diskothek oder zu irgend einem anderen Ort, an dem sich Menschen treffen, um zu feiern.


Was aber trotzdem nichts anderes bedeutet als ein Recht auf Diskriminierung und damit auch Rassismus. Eine Disko ist sicher nicht lebensnotwendig (wie die meisten Dinge). Was aber, wenn ein Arzt bestimmte Leute nicht mehr behandelt (ein solcher Fall ist vor nicht langer Zeit vor der deutschen Ärztekammer gelandet) ? Was, wenn ein Schwimmband bestimmte Leute nicht einlässt ?




Ein staatliches Schwimmbad (oder ein subventioniertes Schwimmbad) darf nicht nach ethnischen Kriterien diskriminieren. Eine selbständige private Wellness-Oase darf diskriminieren, wie uns gerade in dem BGH-Urteil gesagt wurde. Sie muss sich nur eine geeignete Begründung einfallen lassen. — Für den Arzt gilt das Standesrecht.

Zitat von Llarian

Zitat von Stefanolix
In Deutschland leben bestimmte Gruppen, die Frauen und Mädchen grundlegende Rechte verweigern, wie z.B. das Recht auf freie Partnerwahl oder das Recht auf Ausbildung und Berufsausübung.


Das als staatlich zu verbietende Diskriminierung zu bewerten wäre ein noch viel weiterer Eingriff als das AGG bisher schon vorsieht. Das sich hinter dem Problem verbergende Problem, dass bestimmte Kulturen ihre Frauen als Besitz der (älteren) Männer definieren, würde ich nicht unter dem Begriff Diskriminierung subsummieren wollen, denn wenn die selben Kulturen auch ein Besitzrecht an den Jungen definieren würde, wäre es immernoch daneben, ganz ohne Diskriminierung.




Es wäre aber wichtig, dass der Staat sein Geld für Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung auf die wirklich wichtigen Themen konzentriert. Und nicht auf so ein banales Thema wie den Zugang zu Diskotheken.

Es muss natürlich geahndet werden, wenn am Eingang zu einer Diskothek Menschen beleidigt oder herabgewürdigt werden. Das gilt aber nun wieder unterschiedslos für Deutsche und Ausländer und es galt auch schon vor der Einführung des AGG.

Einervonvielen ( gelöscht )
Beiträge:

11.03.2012 12:32
#17 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von stefanolix
Es gibt in dieser Angelegenheit überhaupt keine Verfahrenskontrolle (ich hatte es gestern in der Rubrik »Gefunden im Web« schon geschrieben). Normalerweise kennen wir im Rechtsstaat eine Gewaltenteilung, aber dort bekommen wir alles aus einer Hand: Verdeckte Ermittlung, Anklage, Gutachten, Beurteilung des Sachverhalts.

Und wenn es eine Verfahrenskontrolle gäbe?
Der harmlose und bei der großen Menge sowieso unbekannte Voigt wird aus der Volksgemeinschaft ausgesondert. In diesem Fall, weil er angeblich eine Gefahr für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wäre. Diese Gefahr wird damit „begründet“, dass angeblich die Mehrheit der Hotelgäste sich von dem ihnen unbekannten Voigt belästigt fühlt.

Glauben Sie wirklich, die Genossinnen und Genossen Bundesgerichtshoflerinnen und Bundesgerichtshofler werden diese Grundsätze auch nur ansatzweise in dem von Ihnen genannten Fall in Erwägung ziehen?
Wir wissen doch, wie so was ausgeht. In solchen Fällen interessiert nicht die Bohne, ob Schläger, Messerstecher und Vergewaltiger den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Und gleich gar nicht interessiert, ob die Mehrheit sich von diesen Typen belästigt fühlt.

Vertragsfreiheit im Privatrecht (gerade noch Basis der höchstrichterlichen Entscheidung) wird da genauso in die Tonne getreten wie die Mehrheitsmeinung? Hier greift nämlich das Höchste, was wir aus der Geschichte gelernt haben: Die Menschenwürde.

Ob das rassistisch ist, wenn die für Voigt nicht gilt?
Die Frage mag sich jeder für sich selbst beantworten.

Llarian Offline



Beiträge: 7.126

11.03.2012 13:28
#18 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von stefanolix
Jede Gruppe mit einer bestimmten Kaufkraft, mit einem angemessenen Verhalten und einem passenden sozialen Status sollte dem Eigentümer der Diskothek willkommen sein. Das Kernproblem ist also keine rassistische Diskriminierung, sondern eine soziale Diskriminierung.


Das ist m.E. nach Wunschdenken. Und mit die größte Lebenslüge der Republik der letzten 30 Jahre. Das angemessene Verhalten ist eben nicht primär eine Funktion des sozialen Status sondern eine Funktion der Erziehung. Auch wenn "Südländer" das selbe Geld in die Disko tragen wie "Nordländer" wird der Diskobetreiber sie in aller Regel immernoch diskriminieren. Und die Ursache ist nicht der soziale Status sondern der Erwartungswert der Kosten für Auseinandersetzungen in seiner Disko. Erschwerend kommt dazu, dass eine große Quote von männlichen "Südländern" ihm garantieren wird, dass er irgendwann nur noch männliche "Südländer" in seiner Disko findet. Es ist und bleibt Diskriminierung nach der Herkunft. Und es macht wirtschaftlich Sinn das zu tun. Das hinter dem Begriff des sozialen Status zu verstecken ist das selbe Spiel, dass Verbrechen als Funktion des sozialen Hintergrundes verklärt und dabei das wichtigste, nämlich das Werteverständnis, völlig ausblendet.

Zitat
Die offizielle Anti-Diskriminierungs-Politik ist also pure Heuchelei und für einige Profiteure auch noch eine gute Geldquelle.


Keine Frage, das ändert aber nichts daran, dass es Diskriminierung gibt.

Zitat
Wenn das Verhältnis zur Gewalt stark mit der Farbe der Schnürsenkel und der Marke des T-Shirts korreliert, wird der Sicherheitsdienst vermutlich auch nach diesen Kriterien diskriminieren. Es ist und bleibt ein soziales Problem.


Das ist nun erst recht kein soziales Problem. Ich kann keine Statistiken vorweisen, aber ich würde daran zweifeln, dass Rechtsnationale weniger Geld verdienen oder ausgeben als Nichtrechtsnationale. Der einzige Unterschied besteht darin, dass diese Form der Diskriminierung politisch korrekt ist und mit Sicherheit in Deutschland keine Rechtsfolgen haben wird. Dennoch wird hier der Punkt deutlich: Der Diskobetreiber diskriminiert weisse Schnürsenkel, weil ihn die resultierende Gewalt Geld kostet. Das selbe macht er auch bei "Südländern". Nur ist das politisch nicht korrekt.

Zitat
Ein staatliches Schwimmbad (oder ein subventioniertes Schwimmbad) darf nicht nach ethnischen Kriterien diskriminieren. Eine selbständige private Wellness-Oase darf diskriminieren, wie uns gerade in dem BGH-Urteil gesagt wurde. Sie muss sich nur eine geeignete Begründung einfallen lassen.


Anders gesagt, sie muss lügen. Na dann ist ja alles gut. Das ist die selbe Situation wie in diesem unsäglichen "Diskotest". Dann werden Argumente ausgepackt wie "falsche Schuhe", "Privatparty" oder "im Moment kein Einlass". Und das nur, damit wir offene Wahrheiten bloss nicht aussprechen. D.h. wir diskriminieren rassistisch, weil wir das aber nicht sagen dürfen, denken wir uns Lügen aus, dann stimmts wieder. Das können wir sicher so machen, ich finde es nur ohne Ende unehrlich. Kein Diskobetreiber darf sich heute hinstellen und sagen, "Meine anderen Gäste bleiben weg, wenn ich Gruppen von "Südländern" reinlasse". Er muss was erfinden. Ausser es geht um Rechte. Da darf man das dann sagen, quasi mit richterlichem Siegel. Deswegen finde ich das hier zugrunde liegende Urteil auch so eine widerliche Heuchelei. Es geht nicht um Privatautonomie oder Diskriminierung, es geht um politische Korrekheit.

Zitat
Es wäre aber wichtig, dass der Staat sein Geld für Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung auf die wirklich wichtigen Themen konzentriert.


Sorry, da muss nicht aufgeklärt werden. Da muss auch keine Öffentlichkeitsarbeit stattfinden. Das Problem ist bekannt und erforscht. Man weiss warum es passiert, man weiss wo es passiert, man weiss dass es passiert. Und der Staat tut einen Driss dagegen. Das ist keine Frage des Geldes sondern des Willens. Der Staat WILL dieses Problem nicht angehen. Für den Staat, bzw. seine politisch korrekten Wächter ist das Diskriminieren von "Südländern" in Diskos ein Problem. Denn die beschweren sich und Türsteher und Diskobetreiber tun das nicht. Ist immer schön für das Gute zu sein. Aber sich in ..... (jetzt hätte ich es fast geschrieben) "südländische" Familien einzumischen, das ist ein Problem. Denn die geprügelten Mädels beschweren sich nicht, ihre Väter, Brüder und ...... Anstandsführer tun das dagegen sehr wohl und sehr laut. Da ist dann nicht mehr der Gute sondern plötzlich Rassist. Und der Gute will ja nicht Rassist sein.

Thanatos Offline



Beiträge: 232

11.03.2012 13:57
#19 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

@Llarian

Uneingeschränkte Zustimmung. Genau so ist dieser Fall einzuordnen und nicht anders. Und ich wage vorherzusagen, daß dieser Prozeß fortschreiten wird.

Wir werden nicht nur eine fortschreitende Erweiterung der Diskriminierung "Rechter" aus PC-Gründen erleben, sondern wir werden auch eine fortschreitende positive Diskriminierung von "Migranten" erleben. Über kurz oder lang wird es dann informelle Quoten geben, die von Diskobetreibern einzuhalten sind - ansonsten zerlegt die informelle Polizei ("Antifa") den ganzen Laden. Natürlich wird es ebenso hochoffizielle Migrantenquoten im gesamten öffentlichen Dienst geben. Und zwar dann, wenn Frauenquoten flächendeckend eingeführt sind.

Alles dies natürlich unter dem Segen des Verfassungsgerichts, grundgesetzfest.

MfG

Thanatos

--

Unmögliches erledigen wir sofort.

Thanatos Offline



Beiträge: 232

11.03.2012 14:17
#20 Zur Diskrimierung allgemein Antworten

"Diskriminierung" ist heutzutage zum Übel und zum auszumerzenden Verhalten erklärt worden.

Wie unfaßbar idiotisch das ist, kann man sich klarmachen, indem man zuerst die deutsche Entsprechung verwendet: "Unterscheidung".

Das heißt also: eine politisch korrekte Sichtweise verbietet dem politkorrekten Menschen, zu unterscheiden.

Allerdings kommt der denkende Mensch schnell zu der Erkenntnis, daß unser gesamtes soziales und wirtschaftliches Verhalten notwendig auf Unterscheidung beruht, und daß dieses höchst rational ist. Ich bevorzuge meine eigenen Kinder gegenüber fremden Kindern. Ich bevorzuge meine Vertragspartner gegenüber Nicht-Vertragspartnern. Ich wende Unterscheidungskriterien an in der Frage, mit wem ich mich befreunde oder wen ich ablehne.

Ich sehe mich als zugehörig zu bestimmten sozialen Gruppen und halte Abstand zu anderen. Ich teile überhaupt die Menschen in bestimmte Gruppen ein, denen ich grundlegend unterschiedliche Eigenschaften zuschreibe. Aufgrund dieser Einteilungen und Eigenschaften richte ich mein Verhalten ein.

Diese ganze Herangehensweise beruht im Grunde darauf, daß es ja wirklich eine riesige Bandbreite an unterschiedlichem Verhalten, an unterschiedlichen biologischen, charakterlichen Eigenschaften und sozialen Merkmalen unter den Menschen gibt. Diese Unterschiede müssen stets eingeordnet und berücksicht werden. Dazu gibt es Kategorien wie "geeignet/ungeeignet" (bei Auswahlverfahren in Ausbildung und Beruf), "kriminell/nicht kriminell" (rechtlich gesehen) "männlich/weiblich" (in biologischer Hinsicht), "gute Qualität/schlechte Qualität" (bei Waren und Technik) - uvam.

Eine erzwungene "Gleichbehandlung" des Ungleichen führt zu wahnsinnigen Zuständen, weil dazu beinharte Fakten wegerklärt werden müssen und menschliches Handeln unter völliger Mißachtung der Realität, also irrational, stattfinden soll. Wir erleben dieses Vorgehen derzeit bei der Genderisierung ("Geschlecht ist sozial konstruiert" oder "Geschlecht gibt es gar nicht"), in der gesamten "Gleichstellungspolitik" und auf vielen anderen Gebieten.

Letztlich ist es so, daß erzwungene Gleichbehandlung (also "Nicht-Diskriminierung") regelrechte Auswüchse von viel stärkerer Diskriminierung hervorruft. Die Wegerklärung von Realität (in Wirklichkeit läßt sich Diskriminierung gar nicht vermeiden!) wird uns in eine absurde Welt führen: die Welt des Sozialismus und die Welt Orwells. Sagen wir es so: wir leben schon weitgehend darin.

MfG

Thanatos

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Unmögliches erledigen wir sofort.

Calimero ( gelöscht )
Beiträge:

11.03.2012 15:52
#21 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Llarian
Kein Diskobetreiber darf sich heute hinstellen und sagen, "Meine anderen Gäste bleiben weg, wenn ich Gruppen von "Südländern" reinlasse". Er muss was erfinden.


Und pünktlich aufs Stichwort sollten sich Diskobetreiber jetzt auch noch fragen, was sie "erfinden" müssen um gebürtige Bonner draußen lassen zu dürfen.

Zitat von Deutscher, aus Bonn stammender Terrorist
"Und wenn du es nicht schaffst, sie zu töten, dann schade ihrer Wirtschaft, zerstöre ihre Gebäude, vor allem die staatlichen, und die Gebäude in denen sie den Genuss des irdischen Lebens genießen. Beispielsweise die Diskotheken, die Einkaufszentren und die Restaurants. Mach ihre Spaßgesellschaft zunichte! Erinnere sie an die Reichskristallnacht! Sorg für Schlagzeilen und lass sie in Trauer und Angst leben!"

Ich weiß nicht, ob sich Diskowirte gegen durch Bonner angerichtete Schäden versichern können, aber als potenzieller zahlender Diskobesucher würde ich es mir überlegen ein Etablissement aufzusuchen, in welchem auch Bonnern Einlass gewährt wird. Man will ja nicht in Trauer und Angst leben müssen.

----------------------------------------------------
Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.

Einervonvielen ( gelöscht )
Beiträge:

11.03.2012 18:09
#22 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Llarian
Das sich hinter dem Problem verbergende Problem, dass bestimmte Kulturen ihre Frauen als Besitz der (älteren) Männer definieren, würde ich nicht unter dem Begriff Diskriminierung subsummieren wollen, denn wenn die selben Kulturen auch ein Besitzrecht an den Jungen definieren würde, wäre es immernoch daneben, ganz ohne Diskriminierung.

Zwar dezent neben dem Strang, will es trotzdem loswerden.
Immerhin ist unser Establishment bereit ein wenig zuzugeben, dass nicht unter den Deutschen, sondern auch in den "patriachalisch geprägten Kulturen" (Islam darf man nicht sagen) die Zwangsehe üblich ist. Opfer sind die Frauen.
Warum eigentlich?
Frauen leiden unter Zwangsheirat. Und Männer nicht?

Es sind die Antidiskriminierer, die am unverschämtesten diskriminieren. Die den Menschen generell die Individualrechte absprechen, die das praktizieren, was sie anderen vorwerfen: Rassismus und Sexismus.
Die Antidiskriminierer sprechen missliebigen Personen (Männer, Deutsche) die menschlichen Eigenschaften ab. Männer sind für die minderwertige Lebensformen, dumpf und gefühllos.
Haben Sie schon mal gehört, dass Männer vor Zwangsheirat geschützt werden sollen?
Ich auch nicht.

Was mich am meisten erschreckt, diese weitverbreitete Diskriminierung wird klaglos hingenommen, ja nicht einmal bemerkt.

AldiOn Offline




Beiträge: 983

12.03.2012 10:38
#23 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von C.
(…) Um nicht in diese peinliche Situation mit Posturlaubsgenusseinbuße zu kommen, gibt es jetzt die Rassisten-App fürs Iphone, erstellt von der Antifa Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Die Gesichtserkennungssoftware gleicht alle Hotelgäste mit der Nazidatenbank ab und so kann schon frühzeitig Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden.

Die Antifa-App wird vermutlich an die vom Innenminster angedachte Rechtsextremistendatei angebunden werden während die Nutzer der App jetzt wohl noch auf eigene Erhebungen der Antifa vertrauen müssen.
Vermutlich gibt es schon jetzt entsprechende Gespräche und Datenabgleiche zwischen VS und Antifa-Freiburg oder zumindest "Anquatschversuche" im Sinne eines Dateistandards für Rechtsextremistendateien.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

12.03.2012 11:15
#24 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von Einervonvielen
Frauen leiden unter Zwangsheirat. Und Männer nicht?


Das kommt darauf an.
Wenn die Familienclans zwei Kandidaten füreinander bestimmen, dann leidet der Bräutigam natürlich potentiell genauso wie die Braut.

Aber es gibt Zwangsheirat ja auch in der Form, daß sich ein (meist älterer und wohlhabender) Mann ein junges Mädchen aussucht, fast einkauft. Da leidet nur die betroffene Frau.

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

12.03.2012 11:30
#25 RE: Zitat des Tages: BGH-Urteil zu Voigt Antworten

Zitat von R.A.
Wenn die Familienclans zwei Kandidaten füreinander bestimmen, dann leidet der Bräutigam natürlich potentiell genauso wie die Braut.


Mit der Ausnahme, dass ihn die Scheidungsgepflogenheiten wieder besser stellen...

--
L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)

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