Man muss die Argumentation nicht so auslegen, dass eine Intelligenz unterhalb eines IQ von 130 als Behinderung deklariert wird. Es könnte auch sein, dass eine Bevorzugung infolge der vererbten Eigenschaft Intelligenz unterstellt wird. In meiner Hervorhebung:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Die Empfänger eines leistungsorientierten Stipendiums dürften meist einen recht hohen IQ haben. Also könnte man doch mit dem selben Argument auch die Vergabe von Stipendien anfechten. Aber niemand stellt in Frage, dass Stipendien mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Also hätten die genannten Hochschulen einfach nur ein Stipendium in Höhe der Studiengebühren vergeben müssen ;-)
Zitat von stefanolixkönnte auch sein, dass eine Bevorzugung infolge der vererbten Eigenschaft Intelligenz unterstellt wird.
Kaum denkbar Von solchen Leuten wird gewöhnlich bestritten, daß Intelligenz erblich ist - deswegen mögen sie ja auch den Sarrazin nicht.
Entschuldigung, aber der Einwand passt doch jetzt schlicht nicht. Alenfelder bezieht sich doch anscheinend laut Artikel ausdrücklich auch auf die erbliche Komponente der Intelligenz. Also kein Grund zu Stilblüten wie "solche Leute" und "gewöhnlich" zu greifen.
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