Das Lesen der Meckerecke und der darin enthaltenen Forderungen, erinnerte mich an den Fall Polański. Wurde der eigentlich von der Schweiz an die USA ausgeliefert? Ach, ich vergaß, die USA sind ja gar kein Rechtsstaat.
Ich würde btw auch nicht sagen, dass Rechthaberei, Sendungsbewusstsein und Großkotzigkeit besondere Merkmale des linken politischen Milieus sind, sondern eher generell des politischen Milieus, nur ist das derzeit in Deutschland nun mal überwiegend links angesiedelt. Davon abgesehen, wünsche ich mir manchmal, man würde sich in Deutschland öfter mal gegen Bevormundungen aus dem Ausland auflehnen und sich nicht immer wegducken, aus Angst vor der eigenen Vergangenheit.
Zitat von Wirtschaftswoche Bei der Bundesregierung liege seit dem 20. März ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen gegen die Steuerfahnder vor, teilte das Bundesjustizministerium am Montag mit. Das sei dann an die Bundesländer weitergeleitet worden. Von dort gelangten offenbar auch die Informationen an die Presse – was den Verdacht nährt, dass SPD-regierte Landesregierungen den Hickhack um das deutsch-schweizerische Steuerabkommen noch einmal befeuern wollen.
Zitat Tatsächlich schien das Bundesfinanzministerium vor einer Woche kurz vor einer tragfähigen Einigung.
Doch die rot-grün geführten Bundesländer stehen dem Verhandlungsergebnis mit der Schweiz ablehnend gegenüber.
Zitat So betont der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans gern, dass das bisherige Verhandlungsergebnis "ein Schlag ins Gesicht der ehrlichen Steuerzahler" sei.
Ein deutscher Steuerzahler kann allerdings auch in Deutschland schwarz erworbenes Einkommen in der Schweiz anlegen. Die Erträge aus dieser Anlage wird er zwar nolens volens der 30% Verrechnungssteuer unterwerfen müssen. Aber das Kapital selbst wurde eben der Besteuerung in Deutschland entzogen.
Allerdings ist es natürlich - da haben Sie absolut recht - ein sehr dünner Vorwurf, den man da der CS machen kann. Denn ist es wirklich die Aufgabe einer Bank, sicherzustellen, dass Einzahlungen auf ihr Konto aus versteuerten Einkünften stammt? Wie könnte eine Bank so etwas überhaupt sinnvoll überprüfen? Ich sehe da keinen Weg. Und das wird ja auch in Deutschland nicht von Banken gefordert.
Und nur damit es nicht in Vergessenheit gerät: Das Schweizer Bankgeheimnis wurde nicht erfunden, um Steuerbetrügern zu helfen. Sondern es ist ein freiheitliches Schutzrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Es ist sehr zu begrüßen, dass nicht jede Diktatur das Recht hat, sich von Schweizer Banken die Kontostände ihrer (ggf. ins Ausland geflüchteten) Bürger nennen zu lassen und auch keinerlei Zugriff auf diese Konten bekommt.
Ein konkretes Beispiel: Ich habe einen Bekannten, der Treuhänder in der Schweiz ist. Eine Hauptklientel sind Araber, die die Erbgesetze ihrer Heimat umgehen wollen, nach denen Töchter nichts erben dürfen. Für seine Kunden errichtet er Stiftungen (Stiftungszweck: Versorgung der Tochter) auf die weder der Heimatstaat noch ggf. gierige Söhne Zugriff haben. Nun stelle man sich aber vor, die SPD-Sicht würde sich durchsetzen, und der Schweizer Treuhänder müsste sich an saudi-arabische Gesetze halten. Eine gruselige Vorstellung, oder?
Ein deutscher Steuerzahler kann allerdings auch in Deutschland schwarz erworbenes Einkommen in der Schweiz anlegen. Die Erträge aus dieser Anlage wird er zwar nolens volens der 30% Verrechnungssteuer unterwerfen müssen. Aber das Kapital selbst wurde eben der Besteuerung in Deutschland entzogen.
Allerdings ist es natürlich - da haben Sie absolut recht - ein sehr dünner Vorwurf, den man da der CS machen kann. Denn ist es wirklich die Aufgabe einer Bank, sicherzustellen, dass Einzahlungen auf ihr Konto aus versteuerten Einkünften stammt? Wie könnte eine Bank so etwas überhaupt sinnvoll überprüfen? Ich sehe da keinen Weg. Und das wird ja auch in Deutschland nicht von Banken gefordert.
Es gibt ja auch andere Möglichkeiten, Vermögen anzulegen oder aufzubewahren. Sollte man von einem Hausbesitzer verlangen, dass er überprüft, ob das Geld unter der Matratze seines Mieters versteuert ist? Müssen der Immobilien- oder der Ferrari-Händler überprüfen (einer meiner Nachbarn hat 12 Ferrari in seiner privaten Tiefgarage stehen), ob die Werte dem Steueramt gemeldet wurden?
Lieber Vivendi, da begeben Sie sich auf eher dünnes Eis. Sie müssen in der Schweiz ab einem bestimmten Betrag die Herkunft des Geldes nachweisen. Und das kann bei Steuerbetrug (und um das geht es ja bei schwarz erworbenem Einkommen) schwierig sein. Bei Steuerbetrug leistet die Schweiz übrigens schon immer Rechtshilfe.
Zitat von maxUnd das kann bei Steuerbetrug (und um das geht es ja bei schwarz erworbenem Einkommen) schwierig sein.
Es geht bei den "Steuersündern" nicht umbedingt um nicht versteuertes Einkommen. Es ist ja auch gar nicht so einfach, Einkommen in Deutschland am Finanzamt vorbei zu schmuggeln. Das geht noch ganz gut bei Schwarzarbeit, z. B. am Bau. Aber das sind dann nicht die Leute, die Geld in die Schweiz schaffen.
Es geht bei der aktuellen Diskussion ganz wesentlich um Leute, die ihr Einkommen völlig normal versteuert haben - es aber dann in Sicherheit vor weiteren staatlichen Zugriffen bringen wollen. Das halte ich für ein durchaus verständliches und angesichts der krass ungerechten deutschen Gesetzgebung fast schon moralisch akzeptables Vorgehen.
Es ist aber klar, daß die Linken/Medien diesen Unterschied in der öffentlichen Diskussion verwischen, um alle Betroffenen als Schmarotzer denunzieren zu können.
Zitat von R.A. Es geht bei der aktuellen Diskussion ganz wesentlich um Leute, die ihr Einkommen völlig normal versteuert haben - es aber dann in Sicherheit vor weiteren staatlichen Zugriffen bringen wollen. Das halte ich für ein durchaus verständliches und angesichts der krass ungerechten deutschen Gesetzgebung fast schon moralisch akzeptables Vorgehen.
Zitat Zur Steuerpolitik hat der Beirat 1997 formuliert: "Zugleich sollte das Steuersystem im Grundsatz entscheidungsneutral wirken. Neutral wäre ein Steuersystem, das alle Arten letztendlicher Einkommensverwendung in gleicher Weise belastet. Das bedeutet konkret, [...] dass die Entscheidungen der Unternehmen über die Finanzierung von Investitionen entweder aus Gewinnen und neu aufgenommenem Beteiligungskapital oder mit Bankkrediten sowie die Wahl der Unternehmensrechtsform nicht durch das Steuerrecht beeinflusst werden sollten. [...] Jede Abweichung wäre im einzelnen zu begründen." Von diesem Grundsatz weicht das deutsche Steuerrecht heute noch mehr ab als 1997. Finanziert ein Unternehmen seine Investitionen durch eine Kreditaufnahme, so sind die Zinsen grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, und die Erträge der die Kredite refinanzierenden Anleger sind lediglich mit der Abgeltungssteuer von rd. 27,4 % belastet. Finanziert es die Investitionen dagegen durch Ausgabe von Eigenkapital, so kommt es sowohl bei Kapital- als auch bei Personengesellschaften zu einer steuerlichen Gesamtbelastung auf Unternehmens- plus Gesellschafterebene von nahe 50 %. Die dadurch begründete Mehrbelastung des Eigenkapitals wurde bisher in ihren Wirkungen zumindest teilweise dadurch neutralisiert, dass Kapitalgewinne jenseits der Spekulationsfristen beim Anteilseigner steuerfrei waren. Dadurch, dass diese Steuerfreiheit in Zukunft entfällt, wird die doppelte Besteuerung der Eigenkapitalerträge - einmal beim Unternehmen und einmal beim Anleger - voll wirksam werden. Die ohnehin vorhandene steuerliche Diskriminierung der Eigenkapital- und sonstigen Beteiligungsfinanzierung wird durch die soeben beschlossene Steuerreform also noch einmal deutlich verstärkt werden.
Lieber R.A. das ist mir klar, mir ging es nur darum, klarzustellen, dass das Anlegen von schwarz erworbenem Geld in der Schweiz mit unserem Geldwäschegesetz kollidiert. Eine weitere, nicht zu vernachlässigende Gruppe bilden übrigens Erbschaften.
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