Zitat von CalimeroIch kann mir nur vorstellen, dass man die Oberbecken der PSKW in weiser Vorraussicht der kommenden Windlast über die Turbinen abgesenkt hat. Das wurde dann vielleicht als konventionelle Wasserkrafteinspeisung und Ersatz für zeitgleich reduzierte Dampfkraftleistung verbucht. So könnte da ein Schuh draus werden, denn bei dieser Windlast bräuchte man sonst niemals PSKW (02:30 Uhr am gleichen Tag waren es nicht mal 2000 MW WKA-Einspeisung).
Zitat von Meister PetzAber was anderes: Wie kann denn ein PSW im Turbinenbetrieb negative Minutenreserve liefern? Ich weiß nur, dass es geht, aber technisch?
Amateurvorstellung meinerseits: Ein Turbosatz pumpt hoch und "verbraucht" dabei mehr Energie, als ein Satz der daneben im Turbinenbetrieb läuft erzeugt. Über ein KW mit z.B. 4 Turbinensätzen kann man so einen flexiblen Regelbetrieb fahren, der einerseits Saft aus dem Netz nimmt, andererseits aber nicht so schnell das Oberbecken zum Überlaufen bringt.
Aber wie gesagt - Amateurvorstellung. Ich habe beruflich noch nie was mit realen PSKW zu tun gehabt.
Beste Grüße, Calimero
---------------------------------------------------- Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.
Zitat Aber was anderes: Wie kann denn ein PSW im Turbinenbetrieb negative Minutenreserve liefern? Ich weiß nur, dass es geht, aber technisch?
Es ist eher eine Definitions- denn eine technische Frage.
Negative Leistung ist in Bezug auf das Stromnetz eine Veränderung, die ein theoretisch geringeres Spannungsniveau zur Folge hat. Dies kann ein Erzeuger sein, der seine Einspeisung drosselt oder ein Verbraucher sein, der seinen Verbrauch erhöht. (Positive Leistung entsprechend umgekehrt).
Als Regelleistung wird es dann definiert, wenn diese Änderung der Einspeisung oder des Verbrauchs bewusst zur Laststeuerung eingesetzt wird. Hierfür wurden entsprechende Mechanismen etabliert und nur dann stimmt -genau genommen- die Defintion für die Praxis. Ein PSKW kann in der einen Situation seine Leistung aus Turbinenbetrieb entweder ganz normal über Lieferkontrakte anbieten, dann ist's keine Regelenergie. Läuft dieselbe Leistung über den dafür vorgesehenen Markt, ist's Regelleistung.
Zitat Aber was anderes: Wie kann denn ein PSW im Turbinenbetrieb negative Minutenreserve liefern? Ich weiß nur, dass es geht, aber technisch?
Es ist eher eine Definitions- denn eine technische Frage.
Negative Leistung ist in Bezug auf das Stromnetz eine Veränderung, die ein theoretisch geringeres Spannungsniveau zur Folge hat. Dies kann ein Erzeuger sein, der seine Einspeisung drosselt oder ein Verbraucher sein, der seinen Verbrauch erhöht. (Positive Leistung entsprechend umgekehrt).
Als Regelleistung wird es dann definiert, wenn diese Änderung der Einspeisung oder des Verbrauchs bewusst zur Laststeuerung eingesetzt wird. Hierfür wurden entsprechende Mechanismen etabliert und nur dann stimmt -genau genommen- die Defintion für die Praxis. Ein PSKW kann in der einen Situation seine Leistung aus Turbinenbetrieb entweder ganz normal über Lieferkontrakte anbieten, dann ist's keine Regelenergie. Läuft dieselbe Leistung über den dafür vorgesehenen Markt, ist's Regelleistung.
Danke für die Einführung . Aber im Fall der negativen Minutenreserve ist es tatsächlich eine technische Frage. Calimeros Vorschlag klingt plausibel.
Gruß Petz
"The problem with quotes from the Internet is that it is difficult to determine whether or not they are genuine" - Abraham Lincoln
1) @Calimero: Richtig, der sog. hydraulische Kurzschlußbetrieb - vorwiegend zur Blindleistungssteuerung.
2)Weiterhin begrüße ich es, daß die Bundesnetzagentur den Vorfall untersuchen will; ebenso hoffe ich, daß auch die europäischen Netzbetreiber der Sache nachgehen - immerhin betraf der Alarm ja auch das europäische Verbundnetz. Warnen möchte ich davor, aus den von den Netzbetreibern veröffentlichten Daten voreilige Schlüsse zu ziehen. Diese Veröffentlichungen sind keine Krisen-, sondern 'Schönwetterprotokolle'. Man kann gerade nicht davon ausgehen, daß die üblichen Erfassungs-, Meldungs- und Verdichtungsstandards geeignet sind, solche extremen Ausnahmesituationen korrekt und in hinreichender zeitlicher Auflösung darzustellen.
3) Das Argument, unzureichend dimensionierte Netze trügen die Verantwortung hat ja nun ein tautologisches Flair - im Grunde kann jeder (Beinahe-)Blackout ja darauf reduziert werden, daß ein Ausgleich mit irgendwelchen geeigneten, entfernten Senken oder Quellen mißlang (oder nur grenzwertig gelang). Andererseits ist es ja genau die Aufgabe des gesicherten Netzbetriebes, die Stabilität angesichts/trotz dieser bekannten Restriktionen zu gewährleisten.
Zitat Das Argument, unzureichend dimensionierte Netze trügen die Verantwortung hat ja nun ein tautologisches Flair
Für solch ein Ereignis gibt es nie nur eine Ursache/Verantwortung. Ich z.B. hatte geschrieben:
Zitat Der Vorfall hat -wenn überhaupt- damit zu tun, dass das Netz Ost-West auch gut 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht eng genug geknüpft ist
Die Ursprungsbehauptung, dass der Öko-Würgegriff verantwortlich für den Fast-Zusammenbruch sei, argumentierte dagegen damit, dass die Nutzung der Erneuerbaren und deren ungleichmäßige regionale Einspeisung für das Ereignis verantwortlich sei. Und das war mir deutlich zu kurz gegriffen.
Bereits jetzt, an einem Feiertag um 8:00 Uhr praktisch ohne Wind- oder Solareinspeisung, sind es 1,2GW, die von 50Hz Richtung Tennet fließen. Da ist mir eine Tautologie dann doch deutlich lieber als ein konditionierter Reflex. Noch lieber allerdings Ihr berechtigter Hinweis, dass wir aufgrund der veröffentlichten Daten nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Gegebenheiten ziehen können.
Ich denke, daß hier eine Differenzierung erforderlich ist. Was die Umstände des konkreten Ereignisses vom 28.03.2012 betrift, sollte man die Auswertung der 'Flugschreiber' abwarten - oder die Überlegungen unmißverständlich als spekulativ kennzeichnen.
Was die allgemeine Situation betrifft, so kann man jedoch folgendes schließen: Mit einem wachsenden Anteil volatiler Einspeisungen vergrößert sich zwangsläufig der (Residual-)Lastprognosefehler. Das betrifft nicht nur die betrachtete Regelzone sondern auch deren Möglichkeiten, sich mit benachbarten Netzen auszugleichen, wo ja dieselbe Problematik besteht. Qualitativ ist daher mit einer Zunahme potentiell kritischer Fehleinschätzungen zu rechnen, sofern keine kompensierenden Maßnahmen ergriffen werden.
eigentlich kann man doch "zu hohe" Wind/PV-Einspeisung per Fernzugriff drosseln. Jedenfalls die Windparks und die größeren PV-Anlagen. Neue PV-Anlagen werden doch schon ab ca. 13 kWp per Rundsteuerempfänger drosselbar.
Eine "zu starke Einspeisung" sollte dann doch in mimdestens 13 kw Abstufungen reduzierbar sein, wobei ggf. die < 13 kW PV-Anlagen teils noch von 100% auf 70, 30, 0 % Leistungsabgabe angesteuert werden können.
eigentlich kann man doch "zu hohe" Wind/PV-Einspeisung per Fernzugriff drosseln.
Können schon. Man darf aber nicht. Es gibt einen Einspeisevorrang für EE. Das heißt, dass nach dem Buchstaben des Gesetzes erst alle konventionellen Kraftwerke abgeworfen werden müssen, bevor die erste Mühle ausgeht.
Faktisch passiert das zwar nicht, weil zur Regelung immer noch Konvikraftwerke am Netz sind, aber die BNetzA und natürlich die Betreiber und EE-Lobbyisten schauen ganz genau hin, wenn bei den EE eingegriffen wird.
Eine Drosselung in Form der negativen Regelleistung geht auch aus gesetzlichen Gründen nicht, weil die EE-Anlagen laut EEG nicht auf dem Regelenergiemarkt tätig werden dürfen, solange sie Einspeisevergüting beziehen (Doppelvermarktungsverbot).
Gruß Petz
"The problem with quotes from the Internet is that it is difficult to determine whether or not they are genuine" - Abraham Lincoln
Es ist doch allgemein bekannt, das gegebenfalls auch EEG-Anlagen im Fall der Fälle gedrosselt/abgeschaltet werden können, und diese gegebenfalls natürlich auch abgeschaltet werden, wenn es netztechnisch nötig ist.
Bei den PV-Anlagen wird für neue Anlagen vorwiegend ein Rundsteuerempfänger benötigt, große ältere sollen nachgerüstet werden, um Signale zur Anlagenleistungsanpassung empfangen/melden/verarbeiten zu können.
Die Technik wird aktuell an fast jeder Ecke eingebaut. Sicherlich haben die EE im Netz gesetzlich den Vorrang, aber die Netzsicherheit muss gleichzeitig gewährleistet bleiben. D.h. EE Anlagen müssen je nach Netzsituation auch (ab)geregelt werden, wie andere Kraftwerke auch.
Der Gesetzgeber ist hier wohl nicht das Problem, ehr die Technik die vorhanden ist, muss intelligent genutzt werden.
Letzderes scheint nicht immer einfach, oder es gibt noch zu wenig Erfahrungswerte, mit der fortlaufend neu installierten Technik (über Regelzonen hinaus) immer optimal um zu gehen...
Zitat von gunnar D.h. EE Anlagen müssen je nach Netzsituation auch (ab)geregelt werden, wie andere Kraftwerke auch.
Vorsicht: §12 EEG sorgt in jedem Fall dafür, daß vor Nutzung der intelligenten Abregeltechnik die Intelligenz der Juristen ins Spiel zu bringen ist.. Zur Beschleunigung der technisch richtigen Entscheidungsfindung trägt das sicher nicht bei. Gruß bkes
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