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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 5 Antworten
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 Pro und Contra
Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

26.04.2012 23:59
Buchpreisbindung für eBooks Antworten

Bekanntlich gibt es in Deutschland die Buchpreisbindung. Zur Rechtfertigung wird meistens zweierlei angeführt:

Erstens wären Bestseller zwar mit der Buchpreisbindung teurer, dafür aber andere Büche im Schnitt billiger. Ich traue diesem Argument nicht, das es die Verleger als eine Art Caritas darstellt, die gerne auflagenschwache Bücher subventioniere. Es mag zwar sein dass auch viele Verleger nicht nur Profitinteressen haben, wenn sich aber eine Branche als die Caritas darstellt, so ist Skepsis geboten. Außerdem sehe ich, selbst wenn das Argument soweit stimmen sollte, keine Rechtfertigung per Gesetz zu erzwingen auflagenschwache Bücher durch die Käufer von Bestsellern subventionieren zu lassen. Gerade im Bereich der Meinungsäußerung und der Kunst sollte sich der Staat mit Eingriffen zurückhalten, auch wenn er natürlich meint etwas Gutes zu tun und Qualität zu fördern.

Zweitens wird der Erhalt von kleineren und mittleren Buchhandlungen angeführt, die vor Preiswettbewerb geschützt werden sollten, um eine pluralistische und nicht von Kartellen und Monopolen gefährdete Vertriebsstrucktur zu gewährleisten.

Dieses Argument fällt bei eBook-Händlern vollkommen weg. Hierbei geht es nicht darum, dass nicht für die eBook-Version ein anderer Preis festgesetzt werden dürfte, als für ein physisches Buch, sondern dass dieser Endkundenpreis für alle Händler verbindlich und die Verlage zum Festsetzen eines solchen Preises für elektronische Bücher gezwungen werden.

Das Ausschalten des Preiswettbewerbes setzt einer Monopolisierung des Buchhändlermarktes durch einen Platzhirsch wie Amazon nichts entgegen, verbietet diesem aber ausdrücklich eventuelle Rabatte, die mit seiner größeren Marktmacht gegenüber einem Verleger durchgesetzt wurden, an seine Kunden weiter zu geben. Schaltet man den Preiswettbewerb aus, auf welchen Bereichen findet dann überhaupt noch Wettbewerb statt? Service, sicherlich, aber hauptsächlich bei der Größe des Sortimentes. Aber wer hat dabei die Nase vorne? Natürlich ein Schwergewicht wie Amazon. Warum sollte ich mich bei einem anderen eBook-Händler anmelden? Ein günstigerer Preis kann mich nicht locken, also bleibe ich Gewohnheitstier beim gewohnten Webportal, dass im Falle von Amazon sogar seine eigenen eBook-Reader verkauft, die mich Standardmäßig zum Büchererwerb Richtung Amazonportal führen.

Gäbe es nun Preiswettbewerb, würde Amazon dann in Bedrängnis geraten? Würden andere Buchhändler im Web auf Amazons Kosten mehr Marktanteile gewinnen können? Vermutlich nicht, da Amazon natürlich einen Preiswettbewerb locker mithalten könnte. Dieser würde dann aber auch beim Endkunden ankommen und nicht zwangsweise bei Amazon in der Tasche landen, da man zwar trotz Ausschaltung des Preiswettbewerbs einen riesigen Vorteil hat, der mit dem Preiswettbewerb nicht mehr viel größer werden kann, dank seiner Ausschaltung aber Rabatte an Amazon für den eigenen Gewinn einbehalten werden können.


Die Buchpreisbindung für eBooks sollte daher abgeschafft werden. Wichtiger erscheinen mir kartellrechtliche Bestimmungen, welche einem marktbeherrschenden Unternehmen (für diese Zwecke wären 25% des eBook-Marktes eine gut Definition) den Aufbau monopolfördernder, technischer Infrastrukturen erschweren, die lediglich einen eBook-Erwerb bei einem einzigen Buchhändler ermöglichen. Natürlich soll es Amazon freistehen seinen eigenen eBook-Reader heraus zu bringen und von mir aus soll Amazon auch sein eigenes Verkaufsportal als Standard einstellen können, aber es muss dem technisch durchschnittlich bewanderten Konsumenten ermöglicht werden mit vertretbarem und nicht all zu viel größerem Aufwand auf dem selben Gerät auch beliebige andere Portale nutzen zu können, sofern der jeweilige Betreiber sein Portal nach den (entsprechend zu veröffentlichenden) Standards kompatibel einrichtet.

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“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein



Ich forder die Anwerbung von journalistischen Fachkräften aus Großbritannien, USA, Frankreich und der Schweiz!

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

27.04.2012 01:07
#2 Wann ist ein digitaler Text eigentlich ein eBook... Antworten

... ist eine Frage, die sich mir nach der Lektüre dieses Textes gestellt hat.

http://www.preisbindungsgesetz.de/conten...ag%E2%80%9C.htm

Und warum ist das dort genannte Geschäftsmodell (das es zum Marketing zählt ist ja nicht weiter verwerflicht) so verbotswürdig? Wann handelt es sich um eine durchreguliertes Kulturgut eBook, wann um einen einfachen digitalen Text, bei dem solche Angebote erlaubt sind?

Es kommt manchmal vor, das digitale Güter zu einem vom Kunden frei bestimmbaren Preis erworben werden würfen, der dann teilweise direkt dem Urheber, teilweise einem guten Zweck zugute kommt, manchmal kann das Verhältnis sogar vom "Käufer" bestimmt werden.

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Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

29.04.2012 00:12
#3 Was die selbsternannte Elite zur Buchpreisbindung denkt... Antworten

... kann man hier lesen:

Die Selbstenttarnung der Elite...

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Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

01.05.2012 12:01
#4  Ein Vorschlag zur privatrechtlich organisierten Vermarktung von eBooks direkt durch die Verlage Antworten

Ein Vorschlag zur privatrechtlich organisierten Vermarktung von eBooks direkt durch die Verlage bzw. einen Verlagszusammenschluss

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Zitat
Vergünstigungen, wenn direkt beim verlagseigenen Webshop eingekauft wird, wären auch eine Möglichkeit, mit der die Verlage sogar ihre Position stärken könnten. Anstatt die Verlage würde Amazon als Zwischenhändler aus der Wäsche schauen. Freilich wäre es dabei sinnvoll, wenn sich die Verlage hierfür zusammenschliesen würden, zum Beispiel zu einer eingetragenen Genossenschaft, die jedem Verlag zu den gleichen Konditionen offen stehen würde und einen gemeinsamen Webshop bereitstellen würde.

Nur ob diese eingetragene Genossenschaft nun eher ein Zusammenschluss der Verlage oder der Leser oder beider seien sollte, da bin ich mir noch nicht so sicher. Aber das gemeinsame Webportal müsst neutral sein, also allen Anbietern, ob groß oder klein, zu den gleichen, öffentlich einsehbaren Konditionen als Vertriebsweg offen stehen.

Der Anbieter muss Tranparenz bei der Lizenz und Preisgestalltung haben, das Portal wäre nur die technische Vermittlung im Web und für den Zahlungsverkehr, aber anders als Amazon, Google und Thalia unter Kontrolle der Verleger selbst, wobei der kleinste Verlege die gleiche Stimme wie der größte Verleger hat. Trotzdem könnte das die Versuchung mit sich bringen, sich gegen neue Wettbewerber abzuschotten und ihnen subtil Hürden in den Weg zu setzen. Daher sollte es vielleicht doch eher eine Genossenschaft von lesefreudigen Kunden sein. Das hätte was für sich: Der Gewinn des Zwischenhändlers an die Leser, die in die eG inversiet haben und in dem Rahmen, wie sich die Mitgleiderversammlung entschliest, vielleicht auch ein Teil der Gewinnmarge direkt als Sonderbonus an den Autor...



-Eigenzitat, http://news.piratenpartei.de/showthread....42914#pid742914

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Hier die Reaktion darauf

Zitat
Jedoch lassen die Verlage fast nie über Endpreise mit sich reden. Es liegt am Autor, hier eventuell eine bessere Beteiligung übers Honorar auszuhandeln.
Jedoch ist das Problem der Endanbieter. Während der Verlag auch beim eBook hohe Kosten hat, sahnen Amazon, Apple & Co. nur ab.
Zu vereinheitlichen wäre das über eine gesetzliche Verwertungsstufenregelung.

Das eBook ist eine Folgestufe der Erstverwertung. Es ist mehr oder weniger das Derivat eines Produktes.
Wir müßten hier einen Gesetzesvorschlag für Derivate machen. Eine Theaterbearbeitung, Skript oder Drehbuch ist ebenfalls Derivat.
Wie werden die geregelt?



Georg Dehn, news.piratenpartei.de, Hervorhebungen von mir.

Ohne gesetzliche Regeln geht es halt nicht. Vereinheitlichung (nicht durch freiwillige Vereinbarung von Privaten, sondern durch den Staat von oben und für alle verbindlich) ist angesagt. Das die Vermarktung von Kunst auch ihre Freiheit braucht, Fehlanzeige...

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― Robert A. Heinlein


\"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the
things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and
those which are not.\"

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

01.05.2012 18:03
#5 Folgen unerlaubter Vollzitate Antworten

Lieber Techniknörgler,

ich verstehe, wenn Sie einen längeren Text der Piraten übernehmen, die ja bekanntlich gegen das Urheberrecht sind. Ich habe selbst einmal so etwas ähnliches in ZR gemacht und sinngemäß geschrieben, das wäre ja fein, wenn die Piraten jetzt dagegen juristisch vorgehen würden.

Hier im Forum liegen die Dinge aber anders. In ZR droht nur die Gefahr einer Abmahnung usw., nicht einer Schließung durch den Provider. Diese droht aber dem Forum. Eine Denunziation genügt.

Das ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern diese Gefahr ist sehr real; dh solche Denunziationen werden gegenwärtig versucht. Einzelheiten will und kann ich nicht nennen.

Also - seien Sie (Sie alle!) so nett und halten Sie sich auch in diesem Punkt an die Forumsregeln.

Herzlich, Zettel

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

13.05.2012 14:21
#6 RE: Folgen unerlaubter Vollzitate Antworten

Zitat von Zettel
Lieber Techniknörgler,

ich verstehe, wenn Sie einen längeren Text der Piraten übernehmen, die ja bekanntlich gegen das Urheberrecht sind. Ich habe selbst einmal so etwas ähnliches in ZR gemacht und sinngemäß geschrieben, das wäre ja fein, wenn die Piraten jetzt dagegen juristisch vorgehen würden.

Hier im Forum liegen die Dinge aber anders. In ZR droht nur die Gefahr einer Abmahnung usw., nicht einer Schließung durch den Provider. Diese droht aber dem Forum. Eine Denunziation genügt.

Das ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern diese Gefahr ist sehr real; dh solche Denunziationen werden gegenwärtig versucht. Einzelheiten will und kann ich nicht nennen.

Also - seien Sie (Sie alle!) so nett und halten Sie sich auch in diesem Punkt an die Forumsregeln.




Ich habe jetzt mein Eigenzitat, wenn das in Ordnung ist, wieder eingestellt. Um sich selbst zu überzeugen, dass dieses Zitat unter gleichem Benutzernamen im Piratenforum erschienen ist, muss man sich allerdings im Piratenforum anmelden.

Gruß

Techniknörgler

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"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for
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those which are not."

-Thomas Jefferson

Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/

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