Um mal eine fiktive Geschichte an die FDP ranzubringen:
1: Ich kauf mir ein Sturmgewehr 2: Ich lauf in Berlin in eine Wohnung rein, die die Russische Mafia als Drogenlager benutzt 2: Ich knall sie alle ab, klau das Heroin, und verkaufe es auf dem Schwarzmarkt 3: Ich melde mein Einkommen beim Finanzamt an
Kann sein, dass es SLS um die Rechtstaatlichkeit geht. Kann aber auch sein, dass es ein Versuch ist, den Versuch der SPD zu unterlaufen, das Steuerabkommen mit der Schweiz abzuschiessen. Falls es letzteres ist (und mit dem Kabinett oder der Kanzlerin abgestimmt, wie ich zuerst annahm) verwundert mich die enttäuschende Reaktion der FDP-Spitze. Die Position der Justizministerin ist die einzig rechtlich zulässige.
Zitat von Dagny im Beitrag #3Die Position der Justizministerin ist die einzig rechtlich zulässige.
Schon richtig. Aber sie ist nicht erst seit gestern in der Politik. Sie weiss genau, wie die Medien auf diesen Vorstoss reagieren werden. Daher MUSS man so etwas zumindest mit der eigenen Partei- und Fraktionsführung abstimmen, bevor man an die Öffentlichkeit geht.
Ob eine vorherige Abstimmung mit Frau Merkel oder Herrn Schäuble sinnvoll gewesen wäre, erschliesst sich mir aus der Aussenperspektive allerdings nicht unmittelbar.
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Zettel im Beitrag #1Dieser Artikel enthält recht viele Zitate von 2010. Denn die jetzige Diskussion ist ja nicht neu.
Was aber wollte Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem Alleingang?
SPON impliziert es ginge der Justizministerin nicht um die Sache. Ein Kompromiss würde gefährdet, schreibt es. Nur welcher? Die SPD hat unmissverständlich erklärt, das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundestag scheitern zu lassen und Wolfgang Schäuble hat erklärt, Nachverhandlungen kommen nicht in Frage. Und in der Schweiz ist das Abkommen im Ratifizierungsprozess.
SPON macht, was es immer macht: heiße Luft, diesmal für's Spätsommertheater. Und Zeit Online erzählt Halbwahrheiten, denn der Ankauf von Steuer CD's ist nur "erlaubt" (was für eine Wortwahl), wenn die Diebstähle nicht beauftragt werden. Auch diesem Versacht gelten die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft. Parteipolitisch betrachtet, wäre eine Anklage gegen den SPD Finanzminister von NRW vor allem eine Chance für die dortige Opposition. Also vor allem für CDU und FDP. Frau Leutheusser-Schnarrenberger zwingt die Koalition zusammen und erschwert es der CDU mit der SPD über Bande zu spielen.
Hätte nicht sowieso ein Gesetz gemacht werden müssen, das die Länder zu den Folgen des Vertrages verpflichtet? Der Bund kann ja nicht mit der Eidgenossenschaft Verträge zulasten der Länder abschließen.
Zitat von Gorgasal im Beitrag #4Daher MUSS man so etwas zumindest mit der eigenen Partei- und Fraktionsführung abstimmen, bevor man an die Öffentlichkeit geht.
Wenn man Chancen für einen Erfolg sieht - ja.
Aber wahrscheinlich hat SLS die Partei- und Fraktionsführung richtig eingeschätzt - bei denen ist für rechtsstaatliche Grundsätze nicht mit Rückendeckung zu rechnen.
Also ist sie wenigstens auf eigene Faust an die Öffentlichkeit gegangen und hat sich nicht intern den Mund verbieten lassen. Jetzt sieht man wenigstens, daß es auch noch einen vernünftigen Flügel bei der FDP gibt.
Zitat von Dagny im Beitrag #3(...) Die Position der Justizministerin ist die einzig rechtlich zulässige.
Möglich, ich bin kein Jurist.
Aber darf man denn der Polizei Kenntnis davon geben, wenn man von einem Verbrechen wie Raub oder Mord weiß? Verletzt man mit Preisgabe dieser Informationen nicht die Privatsphäre des Täters? Greift man dann nicht in dessen Persönlichkeitsrechte ein? Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Steuerhinterziehung jedoch ist auch ein Verbrechen und die Kenntnisgabe einer Information an die Verfolgungsbehörden, hier Steuerfahndung, ist doch dann Mithilfe bei der Aufklärung, auch wenn es bei der Übergabe der CDs sicherlich um Gelderwerb geht und nicht um edle Motive.
Die betroffenen Banken werden das anders sehen, die Partei der Besserverdienenden sicherlich auch.
Zitat die Rechtssituation zu klären und den Ankauf illegal beschaffter Daten durch den Staat zu verbieten
Brauchen wir jetzt Gesetze, die das Nichteinhalten von bestehenden Gesetzen verbieten oder die Rechtsgültigkeit bestehender Gesetze bestätigen? Oder Gesetze, die den Staat verbietet, Gesetze zu brechen?
Diebstahl und Hehlerei sind ja nicht nur gesetzlich verboten, sie sind auch nach unserer sittlichen Wertvorstellung unrecht, verpönt und verdammenswert. Der Staat missachtet damit auch unsere sittlichen Werte.
Zitat von Dagny im Beitrag #3(...) Die Position der Justizministerin ist die einzig rechtlich zulässige.
Möglich, ich bin kein Jurist.
Aber darf man denn der Polizei Kenntnis davon geben, wenn man von einem Verbrechen wie Raub oder Mord weiß? Verletzt man mit Preisgabe dieser Informationen nicht die Privatsphäre des Täters? Greift man dann nicht in dessen Persönlichkeitsrechte ein?
Die betroffenen Banken werden das anders sehen, die Partei der Besserverdienenden sicherlich auch.
Was haben denn die Grünen damit zu tun?
-- Wer mich ertragen kann, erträgt auch das Leben – Uwe Richard
Zitat von rakatak im Beitrag #8(...) Die betroffenen Banken werden das anders sehen, die Partei der Besserverdienenden sicherlich auch.
Was haben denn die Grünen damit zu tun?
Ich nehme an, dass Sie das ironisch meinen und tatsächlich haben wir inzwischen wohl zwei Parteien der Besserverdienenden. Bisher hatte sich nur die FDP dieses Etikett angepappt. Zu deren Leidwesen geht es aber nicht mehr ab ...
Zitat von rakatak im Beitrag #11 Bisher hatte sich nur die FDP dieses Etikett angepappt. Zu deren Leidwesen geht es aber nicht mehr ab ...
Daß sich die F.D.P. das Kainsmal selbst auf die Stirn gemalt haben soll, halte ich für unwahrscheinlich. Das wäre ihr erst seit der Ägide Jürgen W./Projekt 18/Guidomobil zuzutrauen - sie trägt es aber spätestens seit der Ära Brandt.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #12Daß sich die F.D.P. das Kainsmal selbst auf die Stirn gemalt haben soll, halte ich für unwahrscheinlich.
Hat sie - wenn auch nur indirekt. Es gab in der Ära Westerwelle ein Strategiepapier des damaligen Generalsekretärs, der hat die Formulierung "Partei der Besserverdienenden" aufgegriffen - um sich anschließen inhaltlich damit zu beschäftigen und sich davon zu distanzieren.
Aber die Journaille hat das prompt so dargestellt, das wäre Selbstbeschreibung und Ziel der FDP. Und diese Propagandalüge wird seitdem allgemein verwendet.
Zitat von rakatak im Beitrag #8Steuerhinterziehung jedoch ist auch ein Verbrechen und die Kenntnisgabe einer Information an die Verfolgungsbehörden, hier Steuerfahndung, ist doch dann Mithilfe bei der Aufklärung, auch wenn es bei der Übergabe der CDs sicherlich um Gelderwerb geht und nicht um edle Motive.
1. Auf den Disketten sind ja nur die Daten der Bankkunden enthalten. Ob Steuern hinterzogen wurden, weiß der Datendieb nicht. Es kann ja sein, daß das Geld ordnungsgemäß versteuert wurde, bevor es in CH oder LI transferiert wurde. Insofern gibt er nicht seine Kenntnis von einem angeblichen Verbrechen weiter, sondern einfach Daten, über die er (durch seine eigene vertragliche Zustimmung) verpflichtet ist, Stillschweigen zu bewahren. 2. Steuerhinterziehung ist kein gewöhnliches Verbrechen. Der Tatbestand steht nicht im StGB, sondern in der AO. Der Unterschied zum Diebstahl ist interessant, wenn man bedenkt, daß "soziale" Politiker den Straftatbestand als "Diebstahl an der Allgemeinheit" zu rechtfertigen suchen: Diebstahl setzt die böse Absicht voraus, Steuern kann man versehentlich hinterziehen. Bei Steuerhinterziehung gibt es einen Schwerefall (bis 10 Jahre Freiheitsstrafe), bei Diebstahl nicht (maximal 5 Jahre).
Zitat von vivendi im Beitrag #9Diebstahl und Hehlerei sind ja nicht nur gesetzlich verboten, sie sind auch nach unserer sittlichen Wertvorstellung unrecht, verpönt und verdammenswert. Der Staat missachtet damit auch unsere sittlichen Werte.
Wegen Hehlerei oder Begünstigung kann man sich ja an die Staatsanwaltschaft wenden. Die legt das dann zu den Akten.
Zitat von R.A. im Beitrag #13 Hat sie - wenn auch nur indirekt.
Selber schuld, kann man da nur sagen. Da schließt sich aber die Frage an, ob Liberalismus in Deutschland in organisierter Form a priori suizidgefährdet ist. Die Lektüre von Ralph Raicos Die Partei der Freiheit legt solch einen Verdacht nahe, mit Traditionsrücklauf bis zur Ära Friedrich Naumann.
Zitat von rakatak im Beitrag #11 Bisher hatte sich nur die FDP dieses Etikett angepappt. Zu deren Leidwesen geht es aber nicht mehr ab ...
Daß sich die F.D.P. das Kainsmal selbst auf die Stirn gemalt haben soll, halte ich für unwahrscheinlich.
Nebenbei: das Kainsmal (Luthers Übersetzung: "Und der HERR machte ein Zeichen an Kain, daß ihn niemand erschlüge, wer ihn fände.") und die ihm landläufig zugeschriebene Bedeutung ("Schaut her, ein Verbrecher!") liefern Querbezüge nicht nur zu einem aktuellen Thread in ZKZ, sondern gleich noch zu einem zweiten. Ich bin begeistert
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Zitat die Rechtssituation zu klären und den Ankauf illegal beschaffter Daten durch den Staat zu verbieten
Brauchen wir jetzt Gesetze, die das Nichteinhalten von bestehenden Gesetzen verbieten oder die Rechtsgültigkeit bestehender Gesetze bestätigen? Oder Gesetze, die den Staat verbietet, Gesetze zu brechen?
Diebstahl und Hehlerei sind ja nicht nur gesetzlich verboten, sie sind auch nach unserer sittlichen Wertvorstellung unrecht, verpönt und verdammenswert. Der Staat missachtet damit auch unsere sittlichen Werte.
Das Problem, lieber Vivendi, ist, soweit ich das durchschaue, daß es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Prantl, immerhin auch promovierter Jurist, hat die Auffassung vertreten, es handle sich nicht um Hehlerei, sondern schlicht um eine Belohnung für die Anzeige von Straftaten.
Leutheusser-Schnarrenberger will also in einer unklaren Rechtslage Klarheit schaffen. An sich ist das löblich. Aber wenn man so etwas will, dann muß man es doch absprechen, bevor man an die Öffentlichkeit geht. Als diese Einzelaktion sieht es mir danach aus, daß sie ganz andere politische Ziele verfolgt.
Zitat von Gorgasal im Beitrag #17Nebenbei: das Kainsmal (Luthers Übersetzung: "Und der HERR machte ein Zeichen an Kain, daß ihn niemand erschlüge, wer ihn fände.")
Das habe ich schon im Konfimandenunterricht nicht verstanden. Das heißt doch eigentlich: Normal darf man Menschen erschlagen. Nur nicht, wenn sie (wegen ihres Verbrechens) gekennzeichnet sind. (Ich habe jetzt auch mal die King-James-Version nachgeprüft, die sagt inhaltlich dasselbe. Liegt also nicht an einem eventuellen altmodischen Sprachgebrauch Luthers).
Zitat von Gorgasal im Beitrag #17Nebenbei: das Kainsmal (Luthers Übersetzung: "Und der HERR machte ein Zeichen an Kain, daß ihn niemand erschlüge, wer ihn fände.")
Das habe ich schon im Konfimandenunterricht nicht verstanden. Das heißt doch eigentlich: Normal darf man Menschen erschlagen. Nur nicht, wenn sie (wegen ihres Verbrechens) gekennzeichnet sind.
Neinnein, darf man nicht. Nochmal die ganze Passage:
Zitat 13 Kain aber sprach zu dem HERRN: Meine Sünde ist größer, denn daß sie mir vergeben werden möge. 14 Siehe, du treibst mich heute aus dem Lande, und ich muß mich vor deinem Angesicht verbergen und muß unstet und flüchtig sein auf Erden. So wird mir's gehen, daß mich totschlage, wer mich findet. 15 Aber der HERR sprach zu ihm: Nein; sondern wer Kain totschlägt, das soll siebenfältig gerächt werden. Und der HERR machte ein Zeichen an Kain, daß ihn niemand erschlüge, wer ihn fände.
Da steht nicht, dass man Kain erschlagen DARF. Kain hat Angst, dass er, wenn er "unsteht und flüchtig" ist auf Erden, fernab vom Herrn und von seinem Stamm, vom nächsten besten Proll ("Du Opfer!") erschlagen WIRD. Völlig unabhängig davon, ob selbiger das darf oder nicht. Also macht der Herr an ihm ein Zeichen, das den Prolls dieser Welt zeigt: der hier hat grosse, starke Freunde. Besser nicht blöd anmachen.
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Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #16 Selber schuld, kann man da nur sagen.
Ad fontes: _______ Der FDP wird mitunter vorgeworfen, die „Partei der Besserverdienenden“ zu sein. Tatsächlich hatte der ehemalige FDP-Generalsekretär Werner Hoyer im Bundestagswahlkampf 1994 diese Formulierung erstmals - als Reaktion auf den oben erwähnten Lapsus von Rudolf Scharping - gebraucht.[1] Seine Aussage lautete: „Wir sind die Partei der Besserverdiener, weil wir wollen, dass alle besser verdienen“. _______ (http://de.wikipedia.org/wiki/Besserverdiener#cite_note-0)
Autsch. Wenn er wenigstens gesagt hätte: "Wir wollen, daß alle mehr verdienen als den Durchschnittslohn..."
Zitat von Gorgasal im Beitrag #20 Kain hat Angst, dass er, wenn er "unsteht und flüchtig" ist auf Erden, fernab vom Herrn und von seinem Stamm, vom nächsten besten Proll ("Du Opfer!") erschlagen WIRD.
Von welchem Proll/Troll eigentlich? Die (in der Schrift bis dahin erwähnte) Nachkommenschaft von Adam & Eva beschränkte sich auf Kain (vivat) & Abel (mortuus)... Und: wie hat Kain daraufhin seine Erbsünde weitervererbt? Für die Theologen des 17. & 18. Jahrhunderts ist das ein ziemlicher Knackpunkt (fast so arg wie die Frage, ob A.& E. eigentlich einen Nabel hatten - hatten sie keinen, waren sie nicht 1:1 Prototypen des nachfolgenden Menschengeschlechts; hatten sie einen, hatte ihnen der HERR eine unwahre Genese leiblich eingeschrieben), Nachschlagen in Zedlers Universal-Lexikon, Stichwort "Prä-Adamiten" zeigt, daß poststrukturalistisches Locken-auf-der-Glatze-drehen (vulgo "Kasuistik") gar nichts Neuzeitliches ist.
Zitat von Gorgasal im Beitrag #20 ... fernab vom Herrn und von seinem Stamm, vom nächsten besten Proll ("Du Opfer!") erschlagen WIRD.
Vielen Dank für diese schöne Erklärung - das war mir jetzt anschaulich genug
Es bleiben natürlich noch viele Fragen offen. Welche Prolls können denn überhaupt noch da rumlaufen, wenn doch Kain und Geschwister die erste Generation nach Adam und Eva sind ...
Ich bin kein Jurist. Vielleicht bin ich auch der "einzige Fremdling in Jerusalem"? (Dieses Zitat versteht wohl jeder? Zumindest diejenigen, die hier schreiben. Das Thema hatten wir gerade.)
Es wird immer von Diebstahl gesprochen. Diebstahl von Daten? Geht das? Nicht von Datenträgern, sondern von Daten. Habe gerade nachgesehen. Nach §242 ist nur der Diebstahl einer "Sache" möglich? Sind "Daten" eine "Sache"? "Computerdaten sind keine Sachen, wohl aber die Datenträger, auf denen sie sich befinden." http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id...&client=gangway
Also kann Diebstahl nicht vorliegen. Ich gehe davon aus, dass der Datenbeschaffer seinen eigenen Datenträger benutzt hat.
Auch Hehlerei §259 StGB kann man nur an einer Sache begehen.
Ich habe weiter rumgegooglet und nur unjuristische Bewertungen gefunden. Natürlich verstößt der "Datenklauer" gegen betriebliche Rechtsvorschriften. Die scheinen aber so minderschwer zu sein, dass der einzige angeklagte "Datenklauer" nur zu einer Bewährungsstrafe in der Schweiz verurteilt wurde. Soweit ich das überschaue gab es in Deutschland einige Anzeigen gegen Regierungsvertreter, die aber alle "im Sande verlaufen sind".
Derzeit haben wir m.E. also folgende Situation. Viele Bürger empfinden das Handel des States als eine Straftat. De jure ist sie aber keine. Frau LSB will diesen Umstand beseitigen und einen eigenen Straftatbestand einführen. Anscheinend befindet sie sich mit dieser Bemühung im politischen Bereich ziemlich "allein auf weiter Flur". Auch die Bürger sehen keinen Handlungsbedarf, weil die Strafbarkeit gemäß "Volkes Rechtsempfinden" ja ohnehin schon gegeben ist. Zumal auch Juristen in den Medien entsprechend herumschwadronieren.
Habe gefunden, dass Brüssel dabei ist diese "Gesetzeslücke" zu schließen. Bis November soll dann der "Datenklau" ein Straftatbestandteil werden. Kann es sein, dass Frau LSB dem nur durch eigene Initiative vorgreifen wollte, weil dieses brüsseler Gesetz ohnehin auch für Deutschland verbindlich werden würde?
Kann es sein, dass einige Bundesländer jetzt noch quasi im Schlussverkauf die Gesetzeslücke ausnutzen wollen und deshalb schnell noch kaufen?
Wie eingangs erwähnt, ich bin kein Jurist. Wäre aber für sachkundige Hinweise sehr dankbar.
Zitat von Zettel im Beitrag #18 Das Problem, lieber Vivendi, ist, soweit ich das durchschaue, daß es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Prantl, immerhin auch promovierter Jurist, hat die Auffassung vertreten, es handle sich nicht um Hehlerei, sondern schlicht um eine Belohnung für die Anzeige von Straftaten.
Leutheusser-Schnarrenberger will also in einer unklaren Rechtslage Klarheit schaffen. An sich ist das löblich. Aber wenn man so etwas will, dann muß man es doch absprechen, bevor man an die Öffentlichkeit geht. Als diese Einzelaktion sieht es mir danach aus, daß sie ganz andere politische Ziele verfolgt.
Entschuldigung, lieber Zettel, habe Ihren Beitrag erst gelesen, nachdem ich meinen eingestellt habe.
Aber vielleicht gibt es jemanden, der uns juristisch kompetent weiterhelfen kann. Auch nach vielem umherirren bei Google konnte ich nichts genaueres finden.
Diebstahl und Hehlerei sind jedenfalls m.E. als Straftatbestand auszuschließen. Es käme also nur "Verrat von Betriebsgeheimnissen" oder der "Verstoß gegen eine arbeitsvertraglich festgelegte Verschwiegenheitsverpflichtung" in Frage. Ob der "Verrat von Bankgeheinissen" ein Straftatbestand ist, der den vorliegenden Sachverhalt erfasst, weiss ich nicht.
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