Holland galt einmal als ein ungewöhnlich liberales Land; und am allerliberalsten war Amsterdam. Ausgerechnet dort zeigt jetzt eine linke Stadtverwaltung Züge eines Polizeistaats, in dem ohne Mitwirkung der Justiz die Exekutive in die Grundrechte der Bürger eingreift.
Schwer zu beurteilen, was das wirklich bedeutet. Mir fallen aus Deutschland zwei Beispiele für Einschränkungen ein, die von der Verwaltung verhängt werden können.
Da hätten wir einmal den Platzverweis, den Polizei oder Ordnungsamt gegen Personen verhängen können, von denen Störungen der öffentlichen Ordnung befürchtet werden. Die Schwelle dafür ist recht niedrig, sie ist aber nur bei öffenltichem Raum möglich.
Und dann hätten wir das Gesetz, das "prügelnde Männer" dazu zwingt, sofort ihre Wohnung zu verlassen, wenn das behördlich angeordnet wird. Es reicht dafür m. W. eine halbwegs plausible Anschuldigung der Frau.
In beiden Fällen gibt es natürlich einen Rechtsweg, mit dem die Betroffenen die Maßnahme anfechten können. Aber der gilt erst nachträglich, erst einmal müssen sie Folge leisten.
Ich kann mir gut vorstellen, daß das in Amsterdam ähnlich laufen soll. Der Bürgermeister kann erst einmal rausschmeißen, und braucht dafür nur einen gewissen Anfangsverdacht. Und wenn der Betroffene alle Instanzen erfolgreich ausgeschöpft hat, darf er wieder einziehen. Wobei ich bezweifele, daß er für eine unrechtmäßige Ausweisung entschädigt wird, das ist in Deutschland m. W. auch nicht vorgesehen.
Mir fällt gerade eine interessante Parallele zur "Unwort"-Diskussion auf. Denn beim Wohnungsverweis für "prügelnde Männer" gilt wohl generell das "Opfer-Abo", von dem Kachelmann gesprochen hat. Bei gewalttätigen Konflikten zwischen Ehepartnern gilt grundsätzlich der Mann als Täter - obwohl nachgewiesen ist, daß in vielen Fällen die Gewalt von Frauen ausgeht.
Zitat Wie berichtet will Amsterdam künftig Personen, die fortgesetzt Schwule und Lesben, Migranten oder andere Menschen schikanieren und mobben, zwangsweise in gesonderte Containerdörfer umsiedeln, wo sie von Sozialarbeitern und Polizisten resozialisiert werden sollen. Sechs Monate soll der Aufenthalt dauern, bevor sie in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen.
man könnte das mit dem Wegweiserecht kombinieren á la befristetes Betretungsverbot eines Stadtbezirks bei gleichzeitiger Zuweisung eines Containers. Wie bereits gesagt gibt es das sogar in Deutschland, beschränkt auf eine Wohnung zwar nur, aber sogar ungeachtet der Eigentumverhältnisse. Und Container wird der weggewiesenen Person auch keiner zugewiesen, da wäre Amsterdam ja sogar noch humaner.
Zitat von R.A. im Beitrag #3Mir fällt gerade eine interessante Parallele zur "Unwort"-Diskussion auf. Denn beim Wohnungsverweis für "prügelnde Männer" gilt wohl generell das "Opfer-Abo", von dem Kachelmann gesprochen hat.
Es gibt allerdings, lieber R.A., viele schlimme Fälle, und die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein.
Mir ist das Problem das erste Mal begegnet, als ich frischgebackener Uni-Assistent war und oft noch in meinem Dienstzimmer saß, wenn abends schon die Putzfrauen kamen; damals noch fast ausschließlich Deutsche. Da es immer dieselben waren, lernte man sich ein wenig kennen. Eines Tages kame eine, mit der ich immer ein paar Worte gewechselt hatte, mit einem geschwollenen Gesicht voller Blutergüsse, Ich fragte sie erschrocken, ob sie gefallen sei. Sie druckste erst herum und sagte dann, ihr Mann hätte sie geschlagen.
Mir war damals so etwas gar nicht vorstellbar, in meiner bürgerlichen Welt. Später habe ich von vielen solchen Fällen erfahren, keineswegs nur in der Unterschicht.
Wenn man in einem solchen Fall - wo die Frau eindeutig Zeichen der Mißhandlung trägt - den Mann der Wohnung verweist, erscheint mir geboten. Nicht als eine Strafe, sondern als ein Mittel der Gefahrenabwehr.
Aber auch dann würde man ihn ja nicht zwingen, in eine bestimme andere Wohnung oder gar in einem Containerdorf einzuziehen. Eine Zwangssumsiedlung wie jetzt in Amsterdam ist meines Wissens in Deutschland nicht möglich.
Ich halte das wirklich für polizeistaatlich; zumal wenn es auf zwei Tätergruppen mit einem politischen Hintergrund beschränkt ist.
Zitat von Johann Grabner im Beitrag #4Zitat: Wie berichtet will Amsterdam künftig Personen, die fortgesetzt Schwule und Lesben, Migranten oder andere Menschen schikanieren und mobben, zwangsweise in gesonderte Containerdörfer umsiedeln, wo sie von Sozialarbeitern und Polizisten resozialisiert werden sollen. Sechs Monate soll der Aufenthalt dauern, bevor sie in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen.
Also nicht nur Zwangsumsiedlung, sondern auch noch Zwangs-Resozialisierung - beides als reiner Verwaltungsakt, ohne Prozeß, ohne richterliche Anordnung.
Wo, lieber Johann Grabner, ist da noch der Unterschied zum Polizeistaat, in dem die Exekutive ebenfalls ohne richterliche Anordnung radikal in das Leben der Bürger eingreifen darf?
Zitat von Zettel im Beitrag #6Also nicht nur Zwangsumsiedlung, sondern auch noch Zwangs-Resozialisierung - beides als reiner Verwaltungsakt, ohne Prozeß, ohne richterliche Anordnung.
Soll dann das "Containerdorf" auch noch ordentlich umzäunt und bewacht werden, damit der Delinquent oder Schutzhäftling sich nicht einfach durch Einmieten in eine andere Wohnung andernorts oder, entsprechende Mittel vorausgesetzt, in eine Pension dem Resozialisierungsprogramm entzieht? Gibt es dann lokale Verpflegung und einen Tagesappell vor dem Abtransport zu sozialverträglicher Projektarbeit?
Irgendwie erscheint mir das Konzept nicht ganz neu. Es zeigt deutlich, wie erschreckend kurz der Schritt von politischer Korrektheit zum Gulag ist.
Die Gefahrenabwehr funktioniert doch bestens, wenn der Mann die Frau aus seiner Wohnung wirft. Und wenn die Beamten eh schon vor der Tür stehen, können sie ihm diese Aufgabe auch gleich abnehmen. Einen Menschen von seinem Eigentum auszuschließen, halte ich für himmelschreiendes Unrecht.
-- „Demokratisierung impliziert [...] eine Zunahme der für bedrohliche Aktivitäten gesellschaftlich aufgewendeten Zeit; und sie ist ein Vorgang, der naturgemäß auch die sozialen Aufwendungen an Zeit erhöht, die zur Abwehr solcher zunehmenden bedrohlichen Aktionen auf sich genommen werden müssen.“ -- Hans-Hermann Hoppe
Zitat von Zettel im Beitrag #5Es gibt allerdings, lieber R.A., viele schlimme Fälle, und die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein.
Unbestritten gibt es viele schlimme Fälle, und ich bin ja auch nicht grundsätzlich gegen Gefahrenabwehr per Wohnungsverweis. Aber die aktuellen Regelungen erscheinen mir ziemlich ungerecht und einseitig.
Denn die sehr hohe Dunkelziffer bezieht sich u. a. darauf, daß man sehr wenig Zuverlässiges über das Thema weiß. Bei der angezeigten Gewalt geht offenbar bei einem Viertel der Fälle die Gewalt von den Frauen aus, manche Behauptungen gehen sogar so weit, daß die Frauen häufiger gewalttätig werden als die Männer (allerdings im Schnitt mit weniger gravierenden Folgen, das ist halt u. a. eine Frage der Körperstärke).
Auf jeden Fall ist (wie bei jeder Schlägerei) nicht unbedingt derjenige an der Gewalt schuld, der bei der Auseinandersetzung vorzeigbare Spuren abbekommen hat - der erste Augenschein ersetzt hier keine echte Beweisführung.
Daher:
Zitat Wenn man in einem solchen Fall - wo die Frau eindeutig Zeichen der Mißhandlung trägt - den Mann der Wohnung verweist, erscheint mir geboten. Nicht als eine Strafe, sondern als ein Mittel der Gefahrenabwehr.
Die Zeichen der Mißhandlung sind also noch nicht Indiz genug um zu entscheiden, von wem eigentlich die Gefahr ausgeht. Und in vielen Fällen muß es offenbar nicht einmal solche Zeichen geben, es reicht die bloße Angabe der Frau. Umgekehrt scheint es auch überhaupt keine Fälle zu geben, in denen die Frau der Wohnung verwiesen worden wäre - das zeigt auf jeden Fall, daß es da ein Mißverhältnis gibt.
Der Wohnungsverweis wird also ausgesprochen, OHNE daß die Schuldfrage geklärt wird. Und offenbar wird auch die Eigentumsfrage ignoriert. Wenn also einem Mann eine Wohnung gehört, und eine Frau zieht mit ein - und einige Zeit später bekommen sie Streit: Dann darf die Frau bleiben und der Mann muß aus seiner eigenen Wohnung raus!
Zitat Aber auch dann würde man ihn ja nicht zwingen, in eine bestimme andere Wohnung oder gar in einem Containerdorf einzuziehen.
Das ist nicht unbedingt besser. Aus diversen Erfahrungsberichten (aus dem Internet, also ungeprüft) scheint sich das so darzustellen, daß die Polizisten ganz schlicht die Wohnungsschlüssel kassieren und ein Verbot aussprechen. Und dann steht Mann da - und seine sämtlichen Sachen sind noch in der Wohnung. Da wäre er mit einem vernünftig organisierten Umzug in eine zugewiesene Wohnung besser dran.
Zitat man könnte das mit dem Wegweiserecht kombinieren á la befristetes Betretungsverbot eines Stadtbezirks bei gleichzeitiger Zuweisung eines Containers. Wie bereits gesagt gibt es das sogar in Deutschland, beschränkt auf eine Wohnung zwar nur, aber sogar ungeachtet der Eigentumverhältnisse. Und Container wird der weggewiesenen Person auch keiner zugewiesen, da wäre Amsterdam ja sogar noch humaner.
Na ja, das würde ich anders sehen.
Ich finde die Zwangs-Zuweisung einer Unterkunft auf jeden Fall einen viel härteren Grundrechtseingriff als ein Platzverweis. Letzterer erlaubt mir immer noch, mich irgendwo aufzuhalten. Nur nicht in einem bestimmten abgegrenzten Gebiet. Ersterer schreibt mir genau ein abgegrenztes Gebiet vor, in dem ich mich aufhalten muss.
(Konkret kann ich bei einem Verweis aus meiner Wohnung z.B. erst einmal in ein Hotel meiner Wahl ziehen.)
Was mich an dieser Amsterdam-Geschichte am meisten stört, ist dieser Gesinnungsterror. Nota bene: Es handelt sich hier NICHT um verurteilte Straftäter. Etwa um Leute, die Schwule angreifen oder beleidigen und dafür von einem Gericht verurteilt wurden. Sondern um Leute, denen man lediglich unterstellt (ohne dies je von einem Gericht untersuchen zu lassen), sie hätten eine schwulenfeindliche Einstellung. Unglaublich.
Man will also Schwulen- und Mirgrantenhasser in Containern resozialisieren. Was macht man denn mit schwulenhassenden Migranten, wie das ja bisweilen vorkommt? Zusammen mit Migrantenhassern in den gleichen Container setzen? Let the party go... Viele Grüße Andreas Döding
Ich möchte noch kurz auf das Thema Wohnungsverweis eingehen. Schon im Jahr 2001 hat die damalige Bundesjustizministerin Däubler Gmelin das Gewaltschutzgesetz ganz neutral mit den Worten: "Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt" angekündigt. siehe u.a. hier.http://www.rp-online.de/politik/schutz-v...ewalt-1.2249618
Und auch in der zweiten Fassung heißt es immer ganz neutral "der Täter", aber "die verletzte Person". Hier wird also schon ganz subtil darauf hingearbeitet wie die Verhältnisse zu sein haben.
Mir ist auf jeden Fall klar, daß, sollte meine Frau jemals handgreiflich gegen mich werden, ich mich keinesfalls wehren darf. Ich bin 20 cm größer und fast doppelt so schwer. Wer würde mir glauben wenn ich sage ich habe nicht angefangen.
Zitat von Florian im Beitrag #10Ich finde die Zwangs-Zuweisung einer Unterkunft auf jeden Fall einen viel härteren Grundrechtseingriff als ein Platzverweis.
Bei der juristischen Beurteilung stimme ich völlig zu. In der praktischen Auswirkung kann das aber anders aussehen.
Zitat Konkret kann ich bei einem Verweis aus meiner Wohnung z.B. erst einmal in ein Hotel meiner Wahl ziehen.
Wenn man entsprechend Geld hat. Und beim Raussschmiß auch noch die Möglichkeit hatte, das mitzunehmen (oder die EC-/Kreditkarte). Und den übrigen Krempel, den man so täglich braucht (z. B. um zur Arbeit zu gehen). Das Ganze ist offenbar eine ad-hoc-Gefahrenabwehrmaßnahme, ohne Rechtsmittel gegen den unmittelbaren Vollzug - ein nochmaliges Betreten der Wohnung ist da nicht vorgesehen, auch nicht um sich seine Börse, den Kulturbeutel oder den Laptop zu holen.
Zitat Was mich an dieser Amsterdam-Geschichte am meisten stört, ist dieser Gesinnungsterror.
Da stimme ich völlig zu. So wie sich die Amsterdam-Sache bisher darstellt, ist das völlig skandalös.
Aber das ist eben nur die Absichtserklärung eines Bürgermeisters, es bleibt abzuwarten, was daraus wird.
Während das andere eine seit Jahren in Deutschland übliche und durchgeführte Praxis ist.
Zitat Es handelt sich hier NICHT um verurteilte Straftäter.
Lieber Zettel, ich erinnere mich nicht, wo ich einen Artikel (war es hier?) über ein geplantes Asylbewerberheim in einem grüngeprägten Teil Bremens (?) gelesen habe, und jemand, Anwohner, vermutlich Mitglied einer Bürgeriniative, meinte, zum Wohl der Asylbewerber würde man diesen Plan ablehnen, da er zu Fremdenfeindlichkeit führen könnte
Zitat von Doeding im Beitrag #11Man will also Schwulen- und Mirgrantenhasser in Containern resozialisieren. Was macht man denn mit schwulenhassenden Migranten, wie das ja bisweilen vorkommt? Zusammen mit Migrantenhassern in den gleichen Container setzen? Let the party go...
Wenn diese Regelung überhaupt jemals bei Migranten angewendet werden würde, dann mit fast hundertprozentiger Sicherheit nur bei denen wo Homophobie NICHT quasi zur Kultur gehört. Alles andere würde mich doch sehr verblüffen. Vor allem weiß ich nicht wie groß man ansonsten die Containersiedlungen dimensionieren müsste.
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Zitat Gegen Flüchtlinge hätten sie nichts, das wurde von den 150 NachbarInnen auf der Beiratssitzung oft betont. Da gebe es kein Aber. Aber: Einmal seien dem Enkel einer Anwohnerin von einem „Schwarzafrikaner“ Drogen angeboten worden.
Zitat von DST im Beitrag #16Sie meinen sicher diesen Artikel aus der TAZ:
Zitat Gegen Flüchtlinge hätten sie nichts, das wurde von den 150 NachbarInnen auf der Beiratssitzung oft betont. Da gebe es kein Aber. Aber: Einmal seien dem Enkel einer Anwohnerin von einem „Schwarzafrikaner“ Drogen angeboten worden.
Danke fuer den Artikel! Die beste - und entlarvendste - Textstelle ist meiner Ansicht aber:
Zitat Ganz schlimm könnte es werden, wenn wegen des Asylheims Fremdenfeindlichkeit in den linken Stadtteil Einzug hielte, gab eine Nachbarin zu bedenken.
Nach dem Motto: "Wir sind gegen Fremdenfreindlichkeit und wollen selbige nicht bei uns. Da Fremdenfeindlichkeit moeglicherweise durch die Anwesehenheit von Fremden verstaerkt wird, wollen wir hier folglich keine Fremden."
Ein Kumpel bei der Polizei erzählte mir schon vor Jahren,dass die Mehrzahl der Wohnungsverweise ungerechtfertigt sind(Stellt sich später raus).Falschbeschuldigung seitens der Frau(Ergibt sich aus normalen Streitereien).Die diensttuenden Beamten sind aber verpflichtet einen Verweis durchzusetzen und haben(damals jedenfalls) keinen Ermessensspielraum.Ob es einer Beziehung gut tut wenn eine Partei nach Belieben aus der gemeinsamen Wohnung geworfen werden kann,bezweifel ich.
Zitat von Xälsbär im Beitrag #8Die Gefahrenabwehr funktioniert doch bestens, wenn der Mann die Frau aus seiner Wohnung wirft. Und wenn die Beamten eh schon vor der Tür stehen, können sie ihm diese Aufgabe auch gleich abnehmen.
Ich gehe davon aus, daß Sie das nicht ernst meinen. Wenn Sie es ernst meinen, dann ist eine solche Bemnerkung in diesem Forum inakzeptabel.
Zitat von FTT_2.0 im Beitrag #18Die beste - und entlarvendste - Textstelle ist meiner Ansicht aber:
Zitat Ganz schlimm könnte es werden, wenn wegen des Asylheims Fremdenfeindlichkeit in den linken Stadtteil Einzug hielte, gab eine Nachbarin zu bedenken.
Nach dem Motto: "Wir sind gegen Fremdenfreindlichkeit und wollen selbige nicht bei uns. Da Fremdenfeindlichkeit moeglicherweise durch die Anwesehenheit von Fremden verstaerkt wird, wollen wir hier folglich keine Fremden."
Dasselbe Prinzip wird auch auf Israel angewendet. Lieber FTT, wir verstehen das nicht, wir sind zu dumm. Die Sorge, unterstellte soziale Entwicklungen könnten Probleme verursachen, muß mit ausreichender politischer Bildung schlimmer zu ertragen sein als die Probleme an sich.
Zitat von R.A. im Beitrag #2Und dann hätten wir das Gesetz, das "prügelnde Männer" dazu zwingt, sofort ihre Wohnung zu verlassen, wenn das behördlich angeordnet wird. Es reicht dafür m. W. eine halbwegs plausible Anschuldigung der Frau.
In beiden Fällen gibt es natürlich einen Rechtsweg, mit dem die Betroffenen die Maßnahme anfechten können. Aber der gilt erst nachträglich, erst einmal müssen sie Folge leisten.
Sehr zu empfehlen, dieser Weg. Natürlich nicht allen. Aber masochistische Männer, die zum Schaden den Spott brauchen, werden auf diesem Weg ihre Befriedigung finden. 100% Erfolgsgarantie!
Zitat von R.A. im Beitrag #9Denn die sehr hohe Dunkelziffer bezieht sich u. a. darauf, daß man sehr wenig Zuverlässiges über das Thema weiß.
Zitat von R.A. im Beitrag #2Die Zeichen der Mißhandlung sind also noch nicht Indiz genug um zu entscheiden, von wem eigentlich die Gefahr ausgeht. Und in vielen Fällen muß es offenbar nicht einmal solche Zeichen geben, es reicht die bloße Angabe der Frau. Umgekehrt scheint es auch überhaupt keine Fälle zu geben, in denen die Frau der Wohnung verwiesen worden wäre - das zeigt auf jeden Fall, daß es da ein Mißverhältnis gibt.
Also Normalität in Deutschland. Bei welchem gesellschaftlich relevanten Thema gibt es kein drastisches Missverhältnis zwischen den tatsächlichen Verhältnissen auf der einen Seite und staatlichem Handeln und staatlicher Propaganda auf der anderen?
Zitat von R.A. im Beitrag #9Der Wohnungsverweis wird also ausgesprochen, OHNE daß die Schuldfrage geklärt wird. Und offenbar wird auch die Eigentumsfrage ignoriert. Wenn also einem Mann eine Wohnung gehört, und eine Frau zieht mit ein - und einige Zeit später bekommen sie Streit: Dann darf die Frau bleiben und der Mann muß aus seiner eigenen Wohnung raus!
Wir wollen doch die Zeit nicht mit dem Abarbeiten übertriebener formaler Anforderungen vertrödeln, wenn es um Frauen, Sozialismus, Klima oder andere Steckenpferde der Mächtigen geht. Willkürliche Vertreibungen in Friedenszeiten sind im Osten nichts neues. Spontan denken wir an die Aktion Ungeziefer und Aktion Kornblume. Wobei ich keine unziemlichen Vergleiche anstellen will. Selbstverständlich kann man rechtsstaatliche willkürliche Vertreibungen nicht mit nichtsrechtsstaatlichen willkürlichen Vertreibungen auf eine Stufe stellen.
Zitat von RichardT im Beitrag #12Mir ist auf jeden Fall klar, daß, sollte meine Frau jemals handgreiflich gegen mich werden, ich mich keinesfalls wehren darf. Ich bin 20 cm größer und fast doppelt so schwer. Wer würde mir glauben wenn ich sage ich habe nicht angefangen.
Klingt wie eine Empfehlung für das Überleben in der Diktatur. Kopf einziehen, Klappe halten, Geßlerhüte grüßen. So kann man sich durchwursteln.
Zitat von Zettel im Beitrag #5 Wenn man in einem solchen Fall - wo die Frau eindeutig Zeichen der Mißhandlung trägt - den Mann der Wohnung verweist, erscheint mir geboten.
Dieses Gebot wird leider viel zu oft missachtet. Obwohl Kachelmanns und Straus-Kahns Opfer „eindeutig Zeichen der Mißhandlung“ tragen, wurden die Täter nicht verurteilt. Wir sind empört.
Das gleiche gilt für die Hakenkreuz- und SVP-Ritzungen. Extrem „eindeutige Zeichen“. Dass eine Frau sich solche Verletzungen selbst zufügt, da sind wir uns einig, ist unmöglich.
Auf Basis der „eindeutigen Zeichen der Mißhandlung“ wurden im Osnabrücker Missbrauchsprozess zwei „Täter“ zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Zu recht. Die Verletzungen kann sich das Opfer selbst gar nicht zugefügt haben, klarer Fall. Und dass Rechtsmediziner, Staatsanwaltschaft und Gericht sich zu einer kriminellen Vereinigung zusammenschließen um Unschuldige zu verurteilen, ist in Deutschland schlichtweg unmöglich. Nicht wahr?
Zitat von ZettelJa, nach Belieben, wenn auch nicht nach Willkür. In dem "Welt"-Artikel heißt es dazu: „In Amsterdam ist der Bürgermeister verantwortlich für die öffentliche Ordnung, er kann selbst entscheiden, wer weggebracht wird und wer nicht. Wie die Politiker sicher gehen wollen, dass da nicht jemand zu Unrecht beschuldigt wird, das gilt es noch zu klären.“ Das gilt es noch zu klären. Das Flugzeug startet erst einmal. Eine Landebahn kann man dann ja noch bauen.
Das ist zwar kein großer, aber doch ein Unterschied. In Holland will man wenigstens noch klären, wie Fehlentscheidungen zu verhindern sind. In Deutschland wird diese Frage nicht nur nicht beantwortet, sondern gar nicht erst gestellt.
Zitat von Innenministerium des Landes Nordrhein-Westphalen, Häusliche Gewalt und polizeiliches HandelnIn Zweifelsfällen wird die Polizei häusliche Gewalt annehmen.
Just my two cents. Many thanks for your attention!
Zitat von Zettel im Beitrag #5 Wenn man in einem solchen Fall - wo die Frau eindeutig Zeichen der Mißhandlung trägt - den Mann der Wohnung verweist, erscheint mir geboten.
Dieses Gebot wird leider viel zu oft missachtet. Obwohl Kachelmanns und Straus-Kahns Opfer „eindeutig Zeichen der Mißhandlung“ tragen, wurden die Täter nicht verurteilt. Wir sind empört.
Mit "wir" meinen Sie sich selbst?
Es gibt keinen Grund, empört zu sein. Man kan Indizien fälschen. Das ändert nichts daran, daß sie im Regelfall valide Indizien sind. Nicht wahr?
Viele haben das Land per Ferndiagnose für liberal erklärt. Warum, ist mir nicht so ganz klar. Andererseits ist aber diese Aktion auch nicht ganz so furchterregend. Das sieht mir eher nach einer PR-Aktion profilierungswütiger Politiker aus. Das sieht man schon im Originaldokument der Stadt:
Amsterdam verkent de juridische mogelijkheden om op te treden tegen treiteraars in een koopwoning.
Zu Deutsch: "Amsterdam prüft die juristische Möglichkeiten, um gegen Quälgeister [eine so richtig passende deutsche Übersetzung fällt mir nicht ein] in Eigentumswohnungen vorzugehen." Im Klartext: die haben gegen Eigenheimbesitzer nichts in der Hand. Was man dazu wissen muss: Ein großer Teil des Mietwohnungsmarktes (soweit man von Markt reden kann) ist in der Hand von staatlichen oder staatlich unterstützten "woningscorporaties", diese Wohnungen sind quasi Sozialwohnungen. Hier kann die Gemeinde natürlich am ehesten Einfluss nehmen und jede Wette, dass sämtliche Fälle von "Deportationen" sich hier abspielen werden.
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