Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.390 mal aufgerufen
 Aktuelle deutsche Themen
Zettel Offline




Beiträge: 20.200

18.08.2007 16:28
Randbemerkung: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

... das hat sich die SPD für ihren nächsten Parteitag einfallen lassen. Vermutlich, ohne zu merken, wie lächerlich diese Formulierung ist.

Ernsthaft ist allerdings das Thema, um das es geht. Ein paar Gedanken dazu habe ich in dieser Randbemerkung aufgeschrieben.

Sparrowhawk ( Gast )
Beiträge:

18.08.2007 17:14
#2 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Das ist weder Fleisch noch Fisch, sondern nur der Versuch, eine klare Positionierung - Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee - zu vermeiden. Genausogut könnte man sagen "Die SPD ist derzeit unfruchtbar-schwanger."

Stefanie Offline



Beiträge: 606

18.08.2007 18:36
#3 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Lieber Kollege vom Nachbarblog,

In Antwort auf:

Viertens und hauptsächlich ist die Wehrpflicht mit der Idee der Landesverteidigung verbunden und im Grunde nur durch sie gerechtfertigt. Die levée en masse zur Verteidigung der Französischen Revolution war einer der Vorläufer der modernen Wehrpflicht, ein anderer die allgemeine Mobilisierung im Amerikanischen Bürgerkrieg.

Man kann es einem jungen Menschen nur dann zumuten, als Soldat gezwungenermaßen seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel zu setzen, wenn das in einem einsichtigen, nachvollziehbaren Verhältnis zu einer unmittelbaren Bedrohung seines Landes, seines Volks, letztlich seiner Familie steht.

Dieses ultimate sacrifice, wie man in den USA sagt, dieses äußerste Opfer kann nicht von einem Staat, kann nicht von seiner Regierung zur Durchsetzung irgendwelcher politischer Ziele verlangt werden. Selbst wenn ein Verteidigungs- Minister argumentiert, Deutschland werde am Hindukusch verteidigt.

Was vielleicht stimmt, vielleicht aber auch nicht. Jedenfalls liegt nicht die unmittelbare, die existentielle Bedrohung des Landes vor, die allein dieses Verlangen nach dem äußersten Opfer rechtfertigen könnte.
In Antwort auf:





Ihnen ist schon klar, dass Sie sich damit die Argumentation der Fraktion der Linken zu eigen machen?

Diese hatte in Ihren Anträgen in dem im Volksmund Tornado Verfahren ausgeführt:

( http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...2bve000207.html)


RN 13:
(….) Das ergebe sich zum einen daraus, dass die NATO sich mit ihrer Führung der ISAF-Mission an einem militärischen Einsatz beteilige, der keinen Bezug mehr zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum aufweise, auf die der NATO-Vertrag, auch in seiner Fortentwicklung bis hin zum neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999, abstelle.“

Die Antragstellerin zutreffend über die Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit RN 47:
Nach Art. 24 Abs. 2 GG kann sich der Bund "zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen". Schon die tatbestandliche Formulierung des Art. 24 Abs. 2 GG schließt aus, dass die Bundesrepublik Deutschland sich in ein gegenseitiges kollektives System militärischer Sicherheit einordnet, welches nicht der Wahrung des Friedens dient (vgl. Randelzhofer, in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 24 Abs. II Rn. 41; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, 2. Aufl. 1984, S. 547 f.). Verfassungsrechtlich sind die Einordnung der Bundesrepublik Deutschland in ein solches System und die fortdauernde Teilnahme an diesem System damit unter den Vorbehalt der Friedenswahrung gestellt. Auch die Umwandlung eines ursprünglich den Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet, ist verfassungsrechtlich untersagt und kann deshalb nicht vom Inhalt des auf der Grundlage des nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 GG ergangenen Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag gedeckt sein (vgl. BVerfGE 104, 151 <212 f.>). Damit ist das Gebot der Friedenswahrung stets zwingender Bestandteil der Vertragsgrundlage eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit; die friedenswahrende Zwecksetzung ist nicht nur einmalige Voraussetzung des Beitritts, sondern fortdauernde Voraussetzung des Verbleibs Deutschlands in dem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Diente ein solches System in seiner generellen Ausrichtung nicht mehr der Wahrung des Friedens im Sinne von Art. 24 Abs. 2 GG, wäre dadurch auch die verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Einordnung in ein entsprechendes militärisches Bündnissystem überschritten.
Unter der RN 49 heißt es weiter:
Die Antragstellerin sieht die wesentliche Überschreitung des Integrationsprogramms der Sache nach vor allem darin, dass die regionale Begrenzung des NATO-Vertrags auf den euro-atlantischen Raum aufgegeben werde, was sich in der Führung des nunmehr räumlich und sachlich wiederum erweiterten ISAF-Einsatzes in Afghanistan und in den Gipfelerklärungen von Riga zeige. Zum anderen macht sie geltend, durch den ISAF-Einsatz und insbesondere das Zusammenwirken mit der Operation Enduring Freedom verlasse die NATO ihre Zweckbindung zur Friedenswahrung.

Die Entscheidung der BVerfG:

RN 50:
Die Anträge sind unbegründet. Die Bundesregierung hat mit ihrer Mitwirkung an den Erklärungen der Staats- und Regierungschefs auf dem NATO-Gipfel in Riga vom 28./29. November 2006 und mit dem Beschluss zur Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen nach Afghanistan keine Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 GG verletzt. Das zum Gegenstand des Organstreitverfahrens gemachte Handeln der Antragsgegnerin überschreitet nicht wesentliche Strukturentscheidungen des NATO-Vertrags: Weder ist der Bezug konkreter militärischer Einsätze der NATO zur Sicherheit des euro-atlantischen Raums gelöst worden (I.) noch hat die NATO sich von ihrer friedenswahrenden Zwecksetzung abgekoppelt (II.).
Rn 51
I) Der Deutsche Bundestag ist nicht in seinem Recht aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt, da der NATO-geführte ISAF-Einsatz in Afghanistan der Sicherheit des euro-atlantischen Raums dient und sich damit innerhalb des Integrationsprogramms des NATO-Vertrags bewegt, wie es der Deutsche Bundestag im Wege des Zustimmungsgesetzes zu diesem Vertrag mitverantwortet.
RN 52:
Kern der Konzeption des NATO-Vertrags sind der gegenseitige Beistand im Fall eines bewaffneten Angriffs, die hierauf bezogene Konsultation sowie ein mit weit reichenden Implementierungsbefugnissen ausgestattetes Organ (vgl. BVerfGE 104, 151 <152>). Art. 5 des NATO-Vertrags regelt den Bündnisfall, das heißt den bewaffneten Angriff auf einen der Mitgliedstaaten, den die anderen Mitgliedstaaten als Angriff auf sie alle ansehen wollen und der völkerrechtlich eine Beistandspflicht auslöst, die die Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung ausfüllen (vgl. Ipsen, Völkerrecht, 5. Aufl. 2004, § 60 Rn. 40). Andere militärische Einsätze regelt der NATO-Vertrag nicht ausdrücklich; damit ist die NATO von ihrem Grundansatz her ein klassisches Verteidigungsbündnis (vgl. Ipsen, a.a.O., § 60 Rn. 39 f.), dessen grundlegender Zweck der regionalen Friedenswahrung aber auch Krisenreaktionseinsätze erlaubt, ohne dass dadurch der Charakter als Verteidigungsbündnis in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 90, 286 <349>; 104, 151 <211>).
RN 54
Zudem folgt aus der Idee einer gemeinsamen Verteidigung gegen einen Angriff von außen auch, dass der Angreifende mit seinem Territorium einen insoweit maßgeblichen Bezug zum Bündnisgebiet herstellt. Mit dem Zweck der NATO als System mehrerer Staaten zur gemeinsamen Abwehr militärischer Angriffe von außen waren abwehrende militärische Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets, nämlich auch auf dem Territorium eines angreifenden Staates, von vornherein impliziert. Bei einem Angriff muss die Verteidigung nicht an der Bündnisgrenze enden, sondern kann auf dem Territorium des Angreifers stattfinden, wobei auch dessen langfristige und stabile Pazifizierung der Sicherung eines dauerhaften Friedens des Bündnisses dient. Insofern entspricht neben der militärischen Verteidigung gegen einen Angriff auch ein damit sachlich und zeitlich in Verbindung stehender komplementärer Krisenreaktionseinsatz auf dem Gebiet des angreifenden Staates noch der regionalen Begrenzung des NATO-Vertrags.

RN 61
Dieser Auftrag der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe hat nicht nur einen isolierten Bezug zur Sicherheit des afghanischen Staates. Das internationale Engagement in Afghanistan ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass die handelnden Staaten in Übereinstimmung mit den handelnden internationalen Organisationen durch die Lage in Afghanistan ihre eigenen Sicherheitsinteressen als betroffen ansehen.

RN 67
Denn unabhängig von diesen Fragen ist der tatsächliche Befund, dass die Sicherheitslage in Afghanistan wegen andauernder bewaffneter Aktionen gegen die dortige Regierung und die Bevölkerung angespannt ist, nicht in Zweifel zu ziehen. Als gefährlich gelten insofern gerade Staaten ohne oder mit nur begrenzt effektiver Staatsgewalt, weil diese potenzielle Rückzugsräume für international operierende terroristische Gruppierungen darstellen. Ebensowenig liegt die Annahme eines Bezuges der innerafghanischen Sicherheit zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum außerhalb des Vertretbaren. Die Verantwortlichen im NATO-Rahmen durften und dürfen davon ausgehen, dass die Sicherung des zivilen Aufbaus Afghanistans auch einen unmittelbaren Beitrag zur eigenen Sicherheit im euro-atlantischen Raum leistet; angesichts der heutigen Bedrohungslagen durch global agierende terroristische Netzwerke können, wie der 11. September 2001 gezeigt hat, Bedrohungen für die Sicherheit des Bündnisgebiets nicht mehr territorial eingegrenzt werden.

RN 72:
II) Es fehlt auch an einer Verletzung des Deutschen Bundestages in seinem Recht aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG durch Verstoß gegen den in Art. 24 Abs. 2 GG vorgegebenen Zweck der Friedenswahrung. Der ISAF-Einsatz in Afghanistan liefert danach, wie er sich tatsächlich vollzieht und in den diesbezüglichen Passagen der Gipfelerklärungen von Riga politisch fixiert wird, keine Anhaltspunkte für die von der Antragstellerin geltend gemachte strukturelle Abkopplung der NATO von ihrer in Art. 24 Abs. 2 GG festgelegten Zweckbestimmung.


Die Zeiten, in denen die äußere Sicherheit eines Landes nur durch Armeen, welche über die Grenzen marschieren oder fliegen wollen, um das angegriffene Land zu besetzen, sind vorbei. In unserer globalen Welt lauern Gefahren nicht mehr nur in der Nachbarschaft. Krieg gegen ein anderes Land kann man vom jeden Ort der Welt organisieren und braucht keine räumliche Nähe mehr dafür. In dieser globalen Welt zu denken, es reiche sich gegen Nachbarn zu verteidigen, ist einfach nicht zeitgemäß, weil es die Realitäten ausblendet.

Über die Vor- und Nachteile der Wehrpflicht kann man streiten. Aber als Begründung gegen die Wehrpflicht anzuführen, die aktuelle Situation diene nicht mehr der unmittelbaren Landesverteidigung, geht an der Sache vorbei. Denn Verteidigung der Sicherheit des euro-atlantischen Raumes, in dem wir ja nun leben und auf die sich das Nato-Bündnis bezieht, ist die Voraussetzung für Verfassungsmäßigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr.

Just my two Cents vom Nachbarblog
Stefanie Galla
http://www.transatlantic-forum.org/blog/

Stefanie Offline



Beiträge: 606

18.08.2007 19:30
#4 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Nachtrag, da ich mich jetzt nur auf Afghanistan bezog:

Einsätze der Bundeswehr nicht auf deutschem Boden kommen auch noch aufgrund eines Mandat des UN-Sicherheitsrats nach Kap. VII der Charta der Vereinten Natione oder wegen einer kollektiven Selbstverteidigung im Sinne von Art. 51 der UN-Charta in Betracht. Aber auch hierfür ist wieder eine Bedrohung des Weltfriedens und der allgemeine Sicherheit Voraussetzung nach Art.43 der UN-Charta. Einzig Völkermord ist die Ausnahme, bei der sich innerstaatlich eingemischt wird. Dass sowohl der Weltfrieden als auch die allgemeine Sicherheit Deutschland betrifft, wird in unserer globalen Welt, in der Krisen nicht vor Ländergrenzen haltmachen, wohl auch nicht zu bestreiten sein. Daher, Krisen weltweit können unmittelbar zu einer Gefahr für die deutsche Sicherheit werden.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

18.08.2007 19:54
#5 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Zitat von Stefanie Galla
Ihnen ist schon klar, dass Sie sich damit die Argumentation der Fraktion der Linken zu eigen machen?

Nein, liebe Stefanie Galla. Und ich denke auch nicht, daß das objektiv der Fall ist. Subjektiv ohnehin nicht, denn ich interessiere mich im allgemeinen nicht für das, was diese Partei verlautbart und habe in dem Beitrag ja geschrieben, daß sie sich angesichts ihres Verhaltens als Staatspartei der DDR aus der Wehrpflicht-Diskussion gefälligst heraushalten sollte.

Das, was Sie zitieren, kannte ich gar nicht. Jetzt kenne ich's also und kann dazu etwas sagen.

Der SED/PDS/Linken ging und geht es darum, den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan als verfassungswidrig darzustellen; und zwar mit der Begründung, dieser Einsatz habe keinen Bezug mehr zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum und diene nicht der Friedenswahrung.

Dazu hat das Verfassungsgericht, wie Ihre Zitate zeigen, das Nötige klargestellt. Selbstverständlich verstößt dieser Einsatz weder gegen den Nato-Vertrag noch gar gegen das Grundgesetz. Über Bedrohungen und deren Abwehr hat die Regierung zu entscheiden; nach bestem Wissen und Gewissen.

Meine persönliche Meinung, liebe Stefanie Galla, ist, daß wir gar keine Wahl haben, als die Herausforderungen durch die Dschihadisten anzunehmen - egal, wo und in welcher Form sie uns herausfordern.

Der Angriff vom 11. September 2001 war ein Angriff auf den Nato-Partner USA und begründete damit den Verteidigungsfall. Wie die Verteidigung erfolgt, das zu entscheiden liegt nicht im Ermessen von Juristen und schon gar nicht einer politischen Partei. Selbst dann nicht, wenn es eine demokratische Partei wäre und nicht eine Partei, die unter ihrem ursprünglichen Namen SED bekanntlich die sowjetische Invasion Afghanistans nachhaltig unterstützt hat.



Meine Argumentation zur Wehrpflicht liegt auf einer ganz anderen Ebene. Und ich bin Ihnen für Ihren Beitrag dankbar, weil er mir Gelegenheit gibt, das zu erläutern. Vielleicht hätte ich die beteffende Passage auch schon in dem Artikel ein wenig ausführlicher schreiben sollen.

Die Wehrpflicht ist ein Eingriff des Staats in die persönliche Freiheit, in das Leben und die Gesundheit seiner Bürger, wie es ihn in diesem Ausmaß in keinem anderen Bereich gibt.

Der Staat - das BVG hat das ja Ende vergangenen Jahres in dem Urteil klargestellt, das ich hier kommentiere - hat nicht das Recht, das Leben seiner Bürger zu opfern; selbst dann nicht, wenn das erforderlich sein sollte, um das Leben einer ungleich größeren Zahl von Bürgern zu retten.

Das, sagt das BVG, folgt unmittelbar aus Paragraph 1 des Grundgesetzes. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Kantianisch gesprochen und auf das jetzige Thema bezogen: Der Mensch darf niemals Mittel zum Zweck sein.



Man kann durchaus der Meinung sein, daß folglich auch die Wehrpflicht als solche gegen das Grundgesetz verstößt. Denn indem er Menschen zwangsweise zu Soldaten macht, setzt der Staat sie als Mittel zum Zweck ein. Nicht nur, indem er einkalkuliert, daß sie im Einsatz ihr Leben verlieren werden. Sondern auch, indem er sie faktisch zwingt, andere Menschen zu töten.

So weit geht das BVG natürlich nicht; sondern seine Argumentation klammert den Kriegsfall aus.

Ich bin nicht kompetent, das juristisch zu bewerten. Meine Argumentation ist ja aber auch gar keine juristische, sondern eine ethische: Wenn der Staat sich denn dieses im Grunde unerhörte Recht herausnimmt, einen freien Bürger "einzuziehen", ihn zum Töten abzurichten und ihn dann bewußt in eigene Todesgefahr zu bringen - dann kann das allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn es um Verteidigung in einem unmittelbaren, offensichtlichen Sinn geht; um Verteidigung gegen eine existentielle Bedrohung. Sagen wir, wie in Israel.



Lassen Sie mich das anhand einer Erinnerung erläutern: Als jemand, der den Wehrdienst verweigern wollte, sich noch einer sogenannten Gewissensprüfung vor dem Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen mußte, da war es beliebt, den Antragsteller mit Szenarien ungefähr der folgenden Art zu konfrontieren: "Angenommen, Sie sind mit Ihrer Mutter und Schwester allein zu Hause. Ein Verbrecher bemächtigt sich der Frauen und droht sie umzubringen. Sie haben einen Revolver und könnten den Verbrecher töten, um die Frauen zu retten. Würden Sie es tun?"

Das ist solch eine Situation unmittelbarer, existentieller Verteidigung, wie ich sie meine. Auf den Staat übertragen bestand sie in Deutschland so lange, wie der einzige denkbare Fall eines Kriegs ein Angriff des Warschauer Pakts war. Daß man in diesem Fall keine andere Wahl gehabt hätte, als sich zu verteidigen, liegt auf der Hand. Und mir scheint es - so ist jedenfalls meine Argumentation in dem Beitrag gemeint gewesen -, in einem solchen Fall gerechtfertigt zu sein, daß der Staat so tief in die Rechte des Einzelnen eingreift, daß er ihn auch zum Töten zwingt und ihn dem Getötetwerden bewußt aussetzt.

Damit, daß der Einsatz der Nato in Afghanistan weder dem Nato-Vertrag noch gar der deutschen Verfassung widerspricht, hat das nichts zu tun. Ich bin, siehe oben, der Überzeugung, daß dieser Einsatz notwendig ist und daß er rechtlich einwandfrei ist. Ich bin aber auch der Meinung, daß er nicht von jener Art einer extremen Ausnahmesituation ist, in der der Staat einen Bürger gegen seinen Willen zum Töten und in die Gefahr des Getötetwerdens schicken darf.



Nochmal gesagt, liebe Stefanie Galla: Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, das klarzustellen.

Wie der Zufall es wollte, habe ich vorhin, bevor Sie Ihren Beitrag geschrieben hatten, mit meiner Frau über das Thema geredet. Während wir diskutierten, wurde mir klar, daß ich meine Argumentation vielleicht in dem Artikel zu knapp wiedergegeben hatte, und ich sagte zu ihr: "Mal sehen, wenn es eine Reaktion im "Kleinen Zimmer" gibt, dann werde ich das in der Antwort a bisserl genauer erläutern".

Und kaum hatte ich das gesagt, da kam auch schon Ihre Anmeldung - und Ihr Beitrag. (Ich würde mich sehr freuen, wenn ihm weitere folgen würden).

Herzlich, Zettel

M.Schneider Offline



Beiträge: 672

20.08.2007 12:09
#6 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Liebe Frau Galla

Viertens und hauptsächlich ist die Wehrpflicht mit der Idee der Landesverteidigung verbunden und im Grunde nur durch sie gerechtfertigt..................
Man kann es einem jungen Menschen nur dann zumuten, als Soldat gezwungenermaßen seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel zu setzen, wenn das in einem einsichtigen, nachvollziehbaren Verhältnis zu einer unmittelbaren Bedro-hung seines Landes, seines Volks, letztlich seiner Familie steht.
..................
Dieses ultimate sacrifice, wie man in den USA sagt, dieses äußerste Opfer kann nicht von einem Staat, kann nicht von seiner Regierung zur Durchsetzung ir-gendwelcher politischer Ziele verlangt werden. Selbst wenn ein Verteidigungs- Minister argumentiert, Deutschland werde am Hindukusch verteidigt.


Es muss klar daraufhingewiesen werden, dass bei den derzeitigen Bundeswehreinsätzen im Ausland ausschließlich Berufssoldaten oder Freiwillige zum Einsatz kommen.
Es wird kein Wehrpflichtiger, der eben nur seinen Wehrdienst, vom Staat aufgezwungen, abgeleistet zu irgendwelchen Auslandseinsätzen abkommandiert.

Herzlich M. Schneider

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

20.08.2007 13:08
#7 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Lieber M. Schneider,

Zitat von M.Schneider

Es muss klar daraufhingewiesen werden, dass bei den derzeitigen Bundeswehreinsätzen im Ausland ausschließlich Berufssoldaten oder Freiwillige zum Einsatz kommen. Es wird kein Wehrpflichtiger, der eben nur seinen Wehrdienst, vom Staat aufgezwungen, abgeleistet zu irgendwelchen Auslandseinsätzen abkommandiert.


das stimmt. Ich habe es aber in meiner Argumentation bewußt nicht berücksichtigt, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens ist das ja eine Entscheidung der Armeeführung bzw. des Ministeriums, keine gesetzliche Regelung. Rechtlich gesehen könnten jederzeit Wehrpflichtige gegen ihren Willen nach Afghanistan geschickt werden.

Und sodann - das habe ich vielleicht nicht richtig verdeutlicht - ging es mir in dieser Argumentation nicht um die gegenwärtige Situation, sondern um die zukünftige Entwicklung.

Den großen Krieg in Mitteleuropa, zu dessen Verhinderung die Nato einmal gegründet, die Bundeswehr aufgebaut, die Wehrpflicht eingeführt worden war, wird es nach Menschenermessen als Gefahr nicht mehr geben.

Und für die asymmetrischen Kriege der nächsten Jahrzehnte taugen Wehrpflichtige nicht. Gerade wenn Ministerium und Armeeführung dabei bleiben, nur Freiwillige ins Ausland zu schicken - wozu dann noch Wehrpflicht?



Das, lieber M. Schneider, sind meine Überlegungen sozusagen an der Oberfläche. Etwas mehr in die Tiefe gehend, wird es mir, je mehr ich darüber nachdenke, immer problematischer, wie es sich überhaupt ethisch rechtfertigen läßt, daß der Staat "seine" Bürger "einzieht" und sie zum Töten abrichtet und in die Gefahr des Getötetwerdens bringt.

Nicht alle - die weiblichen nicht. Was ein anderer Aspekt dieses Zustands ist; dieses im Grunde atavistischen Zustands.

Herzlich, Zettel

M.Schneider Offline



Beiträge: 672

20.08.2007 13:51
#8 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Lieber Zettel


Und für die asymmetrischen Kriege der nächsten Jahrzehnte taugen Wehrpflichtige nicht. Gerade wenn Ministerium und Armeeführung dabei bleiben, nur Freiwillige ins Ausland zu schicken - wozu dann noch Wehrpflicht?


Das, lieber M. Schneider, sind meine Überlegungen sozusagen an der Oberfläche. Etwas mehr in die Tiefe gehend, wird es mir, je mehr ich darüber nachdenke, immer problematischer, wie es sich überhaupt ethisch rechtfertigen läßt, daß der Staat "seine" Bürger "einzieht" und sie zum Töten abrichtet und in die Gefahr des Getötetwerdens bringt.


Die ethische Frage dahinter ist meiner Ansicht nach gar nicht zu beantworten, jedenfalls fällt mir darauf auf die Schnelle auch kein Argument ein.

Die eigentliche Wehrpflicht sehe ich allerdings pragmatischer. Ich würde es nicht so formulieren, dass der Staat die eingezogenen jungen Männer zum Töten abrichtet, sondern den Wehrpflichtigen wird in ihrer Ausbildung auch beigebracht wie sie sich im Krisenfall zu verhalten haben, zu verhalten für ihre eigene Sicherheit.

Es war schon im Zweiten Weltkrieg so, dass die größten Verluste bei den „JuFus“, (Bundeswehrjargon für Jung Füchse,) eintraten und nicht bei den erfahrenen alten Hasen.
Eine gute Ausbildung ist also so gesehen mindestens 50% des Überlebens.

Ich weiß nicht ob Sie selbst beim Bund waren, ich selber war es, damals war die Wehrpflicht 15 Monate. Das war, wenn man anschließend zur Uni wollte eine lange Zeit, die man gerne umgangen hätte, im Nachhinein bin ich aber der Meinung, es war auch eine sehr nützliche Zeit, in der man eine Menge gelernt hat.
Und ich denke so manchem verzogenen Muttersöhnchen tut die Zeit ganz gut.

Was die asymmetrischen Kriege angeht so haben sie sicherlich recht, dass Ausbildungsniveau von Wehrpflichtigen ist dafür völlig ungeeignet. Hier kann man wahrscheinlich wirklich nur auf eine Berufsarmee zurückgreifen.
Ich persönlich hielte es für sinnvoll, wenn Europa eine entsprechend gutausgebildete und ausgerüstete schnelle Eingreiftruppe aufbaut.

Aber auch vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, sollte jedermann in den einzelnen Ländern über die Wehrpflicht gelernt haben im Zweifelsfalle zu wissen wie er sich verhält und auch wie er sich verteidigen muss.
Eine hundertprozentige Sicherheit dass es keinen Krieg mehr in Mitteleuropa gibt, haben wir nicht.

Nebenbei gesagt bin ich ohnehin der Meinung dass es gerade für den rechtschaffenen Bürger wichtig ist, sich in seinem Leben mit dem Thema, einen Menschen töten zu müssen zu befassen. Zwar reden wir hier um Soldaten, aber jeder von uns braucht nur die Zeitung zu lesen um zu ahnen, dass Ihn auch mal die Situation treffen kann, wo es heißt, er oder ich.
Bin ich erst mal in einer solchen Situationen, und habe mir nicht vorher überlegt was ich dann mache, ist es zu spät.

So gesehen ist der hässliche Satz "zum Töten abrichten“ eben auch Selbstverteidigung, von der man hoffen mag, dass man sie nie braucht.

Herzlich M. Schneider

karaya ( Gast )
Beiträge:

20.08.2007 14:59
#9 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten
Soldaten der Bundeswehr - und anderer Staaten der westlichen Wertegemeinschaft - werden nicht "zum Töten abgerichtet" sondern zum Kämpfen ausgebildet.

Das ist ein Unterschied, auf dem ich doch bestehen möchte.

Im übrigen bin ich für die letzten 6 Jahrzehnte Frieden, von denen ich einige miterlebt habe, sehr dankbar.

Ob uns das nur gutgetan hat, möchte ich aber bezweifeln. Inzwischen ist nämlich aus dem öffentlichen Bewußtsein nicht nur jedes Gespür dafür verschwunden, wer unsere Feinde sind, sondern auch dafür, daß wir überhaupt Feinde haben könnten; Todfeinde gar, d.h. Feinde, die ohne weiteres bereit sind, selbst zu sterben, um uns umzubringen. Solche gibt es aber und sie rüsten gegen uns.

Ob in derartigen Zeiten die Abschaffung der Wehrpflicht wirklich ein guter Rat ist, halte ich für sehr hinterfragbar, ungeachtet der eingeschränkten Brauchbarkeit wehrpflichtiger Soldaten in asymetrischen Kriegen.

Auf jeden Fall wäre das ein weiterer Schritt zur allgemeinen Effeminierung der Gesellschaft und zur flächendeckenden Verbreitung der naiven laß-uns-doch-mal-drüber-reden-Mentalität, die ohnehin überall grassiert und uns garantiert noch ein übles Erwachen bescheren wird.

Außerdem: Wenn sich nach Abschaffung der Wehrpflicht bald fast niemand mehr finden wird, der mal ein Gewehr in der Hand hatte, welche Stellung im kollektiven Bewußtsein sollen dann die wenigen verbleibenden Berufsoldaten noch haben? In einem Land wo auch jetzt schon selbst in eher konservativen Köpfen pazifistische Versatzstücke von angeblich zum Töten abgerichteten Soldaten zu finden sind, wo sich ernsthafte Politiker der ersten Reihe auf die Suche nach "moderaten Taliban" begeben möchten, mit denen man dann verhandeln will?

Was könnten Soldaten dann noch anderes sein, als allgemein verachtete Gewaltspezialisten? Wer wollte den Beruf denn dann noch ausüben?
Sparrowhawk ( Gast )
Beiträge:

20.08.2007 18:52
#10 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

"Nicht alle - die weiblichen nicht. Was ein anderer Aspekt dieses Zustands ist; dieses im Grunde atavistischen Zustands."

Da, lieber Zettel dekcst du staatlich - und sogar vom BVerf.G sanktioniertem - Sexismus auf.


"Außerdem: Wenn sich nach Abschaffung der Wehrpflicht bald fast niemand mehr finden wird, der mal ein Gewehr in der Hand hatte, welche Stellung im kollektiven Bewußtsein sollen dann die wenigen verbleibenden Berufsoldaten noch haben?"

Der Grund für die beibehaltung der Wehrpflicht, werte(r) karaya, liegt m.E. ganz woanders:
wenn niemand mehr zum Wehrdienst verpflichtet wird, fällt der zivile Ersatzpflichtdienst ebenfalls weg. Und da liegt der Hase im Pfeffer - ohne Wehrpflicht kein Zivildienst, damit keine billigen Pflegekräfte mehr.

karaya ( Gast )
Beiträge:

20.08.2007 19:39
#11 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten
In Antwort auf:
Der Grund für die beibehaltung der Wehrpflicht, werte(r) karaya, liegt m.E. ganz woanders:
wenn niemand mehr zum Wehrdienst verpflichtet wird, fällt der zivile Ersatzpflichtdienst ebenfalls weg. Und da liegt der Hase im Pfeffer - ohne Wehrpflicht kein Zivildienst, damit keine billigen Pflegekräfte mehr.



Es mag schon sein, daß das ein Grund für die Beibehaltung der Wehrpflicht durch die Politik ist. Derartige Erwägungen sind mir natürlich auch bekannt.

Ich habe oben aber über meine Gründe geschrieben, aus denen ich die Wehrpflicht eher beibehalten sehen möchte, und die bewegen sich nunmal auf einer anderen Ebene. Billige Pflegekräfte interessieren mich nicht sonderlich, weil ich einerseits kein Krankenhaus besitze, andererseits aber gut versichert bin.
Sparrowhawk ( Gast )
Beiträge:

21.08.2007 06:05
#12 RE: Marginalie: "Freiwillige Wehrpflicht ..." Antworten

Ich hoffe doch, privat. Denn die Pflicht-KVs erweisen sich gern als (freiwillige) Rechte Hand des Sensenmannes.

 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz