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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 17 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Kallias Offline




Beiträge: 2.300

19.03.2013 12:02
Gerechtigkeit und Deals Antworten

Eine kleine laienhafte Glosse zum Angebot an Christian Wulff, das Strafverfahren gegen eine Auflage einzustellen, und zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Deals in Strafverfahren.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

19.03.2013 12:28
#2 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Ich denke, dass mit dem Auftreten von "Deals" kontinentaleuropäisches und angelsächsisches Verständnis von Strafprozessen vermischt werden. Im US-Recht sind prosecutor und defendant gleichberechtigte Parteien ähnlich wie in einem Zivilprozess, während im deutschen Recht der Staatsanwalt selbst ermittelt (die Ermittlungsbehörden arbeiten in seinem Auftrag). So muss er unparteiisch ermitteln und auch gezielt nach entlastenden Momenten suchen.

Zum amerikanischen Recht passt der Deal, da entspricht er einfach einem Vergleich im Zivilprozess. Da der deutsche Staatsanwalt viel näher an der eigentlichen Rechtsprechung ist und viel weniger Prozesspartei ist, spielt das Geständnis auch eine andere Rolle als das pleading guilty in den USA. Das Geständnis ist bei uns als Zeichen der Reue zu werten und senkt die Strafzumessung durch den Richter. Darf der Staatsanwalt nun auch die Höhe des Strafmaßes mitbestimmen, wird seine Rolle noch mehr aufgewertet, da er gleichzeitig Ermittler und Richter wird. Finde ich schwierig.

Gruß Petz

"The problem with quotes from the Internet is that it is difficult to determine whether or not they are genuine" - Abraham Lincoln

patzer Offline



Beiträge: 359

19.03.2013 13:06
#3 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Ein mittlerweile pensionierter,langjähriger Strafrichter erzählte mir,dass früher eines der wichtigsten Einstellungskriterien die charakterliche Befähigung zum Richteramt war.Festgestellt durch eine Richterkommisssion.Dieser Aspekt hat aber in den letzten 1-2 Jahrzehnten(laut meines Bekannten)immer mehr an Relevanz verloren,wohl auch um die Richterauswahl besser politisch steuern zu können.(wir sind Kölner)

Gruß patzer

P.S. Danke für die fortführende Arbeit

Kallias Offline




Beiträge: 2.300

19.03.2013 13:43
#4 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Udo Vetter
Selbst wenn sich alle Beteiligten – was zu hoffen ist – künftig etwas mehr Mühe bei einer Verständigung geben, bleiben die beteiligten Menschen das schwächste Glied. Sofern alle bereit sind, Fünfe gerade sein zu lassen oder gar mit Drohungen zu agieren, kann es zu Fehlurteilen kommen, weil Unschuldige in der Hoffnung auf einen Strafrabatt oder Bewährung falsch gestehen.

Der Kommentar eines Strafverteidigers zum Urteil geht auf Einzelheiten ein.

Zazaz Offline



Beiträge: 52

19.03.2013 13:54
#5 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Ich bin Richter ;)

Die Initiative zum Deal geht überwiegend von Verteidigern aus, wenn diese mit einer Verurteilung rechnen, aber das Verfahren kompliziert gestalten können, z.B. durch eine erforderlich werdende umfangreiche Beweisaufnahme. Dann hat man Verhandlungmasse und erhält frühzeitig Sicherheit über das Ergebnis. Dass ein Verteidiger bei schlechter Beweislage seinen Mandanten zu einem Deal drängt dürfte die Ausnahme sein, ein solcher Verteidiger hätte seinen Beruf verfehlt.

Bei mir gibt es grundsätzlich keine Deals. Wird das angeregt gibt es lediglich den Hinweis, dass sich ein Geständnis immer strafmildernd auswirkt, je früher desto mehr (wenn dadurch z.B. Zeugen eine belastende Vernehmungssituation erspart bleibt). Gerade den Verteidigern wäre dabei oft der formale Deal lieber, da dann eine verbindliche Höchststrafe zugesichert wird, die das Gericht lediglich noch unterschreiten kann.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

19.03.2013 13:56
#6 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #2
während im deutschen Recht der Staatsanwalt selbst ermittelt (die Ermittlungsbehörden arbeiten in seinem Auftrag). So muss er unparteiisch ermitteln und auch gezielt nach entlastenden Momenten suchen.

So jedenfalls die Theorie. Und ich gehe auch davon aus, daß das normalerweise auch funktioniert.

Es gibt aber zwei Probleme:

Zum Einen ist die Staatsanwaltschaft NICHT unabhängig, wie es die Richter sind. Sondern sie ist politischen Weisungen unterworfen. Und das kann natürlich zu Ungerechtigkeit führen.
Ein krasses Beispiel dafür gab es in der Parteienfinanzierungsaffäre (Flick-Affäre) Anfang der 70er. Im Prinzip waren alle damaligen Bundestagsparteien davon gleichermaßen betroffen. Es hätte auch gegen alle Schatzmeister ermittelt werden müssen.
"Merkwürdigerweise" eröffnete die zuständige Staatsanwaltschaft (die einem SPD-Ministerium unterstand) das Verfahren aber nur gegen zwei FDP-Politiker, die dann auch verurteilt wurden.

Zum Anderen steht die Staatsanwaltschaft bei prominenten Fällen durchaus unter einem gewissen Druck, eine Anklage zu produzieren. Eine Verfahrenseinstellung, gerade nach längeren Ermittlungen, wird von den Medien oft als Versagen der Staatsanwaltschaft gewertet. Ein Scheitern der Anklage vor Gericht ist aber auch peinlich.
Die Einstellung gegen Geldbuße ist da ein gesichtswahrender Ausweg. Die Staatsanwaltschaft kann Erfolg melden, und es gibt keine Überprüfung mehr, ob die Vorwürfe überhaupt genug Substanz hatten.


Ich habe da gerade einen konkreten Fall miterleben müssen. Da wurde über ein Jahr gegen einen Abgeordneten ermittelt. Alleine durch die erstaunlich lange Dauer dieses Verfahrens war der Betroffene politisch schon erledigt - seine Wiedernominierung war wegen der unklaren Lage gescheitert.
Schließlich hat er dann einer Einstellung gegen Geldbuße zugestimmt, weil nur so überhaupt ein Ende des Verfahrens zu erreichen war. Obwohl er vor Gericht m. E. gute Chancen auf einen Freispruch gehabt hätte. Aber noch längere Ermittlungen hätten ihm auch die berufliche Alternative kaputt gemacht.

Es ist schon bedenklich, daß in Deutschland alleine Ermittlungen ausreichen, um den Betreffenden wie einen Schuldigen zu behandeln. Aber es ist m. E. noch schlimmer, daß die Staatsanwaltschaft diese Tatsache einsetzen kann, um Beschuldigte zu einer Einigung zu erpressen.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

19.03.2013 14:20
#7 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, die Rechte »kleiner« Angeklagter zu stärken. Aber es gibt noch eine andere Seite der Deals:
http://stefanolix.wordpress.com/2013/03/...wir-einen-deal/

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

19.03.2013 14:25
#8 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Zazaz im Beitrag #5
Ich bin Richter ;)

Die Initiative zum Deal geht überwiegend von Verteidigern aus, wenn diese mit einer Verurteilung rechnen, aber das Verfahren kompliziert gestalten können, z.B. durch eine erforderlich werdende umfangreiche Beweisaufnahme. Dann hat man Verhandlungmasse und erhält frühzeitig Sicherheit über das Ergebnis. Dass ein Verteidiger bei schlechter Beweislage seinen Mandanten zu einem Deal drängt dürfte die Ausnahme sein, ein solcher Verteidiger hätte seinen Beruf verfehlt.

Bei mir gibt es grundsätzlich keine Deals. Wird das angeregt gibt es lediglich den Hinweis, dass sich ein Geständnis immer strafmildernd auswirkt, je früher desto mehr (wenn dadurch z.B. Zeugen eine belastende Vernehmungssituation erspart bleibt). Gerade den Verteidigern wäre dabei oft der formale Deal lieber, da dann eine verbindliche Höchststrafe zugesichert wird, die das Gericht lediglich noch unterschreiten kann.


Darf ich fragen, was Sie in einem Wirtschaftsprozess um betrügerische Finanzgeschäfte zu Lasten einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens tun würden?

Dort ist doch offenbar die Masse des Materials [u. a. viele tausend Seiten Verträge in Juristen-Englisch] so groß, dass der Prozess Ihr Gericht lange Zeit blockieren würde. Somit sehe ich die Gefahr, dass Wirtschaftskriminelle einfach so komplexe Tatbestände schaffen, dass sie ohne Deal gar nicht gelöst werden können. Das wiederum scheint mir dazu zu führen, dass Wirtschaftskriminelle in solche Geschäften ein zu geringes Risiko sehen.

Kallias Offline




Beiträge: 2.300

19.03.2013 14:45
#9 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #6
Es ist schon bedenklich, daß in Deutschland alleine Ermittlungen ausreichen, um den Betreffenden wie einen Schuldigen zu behandeln. Aber es ist m. E. noch schlimmer, daß die Staatsanwaltschaft diese Tatsache einsetzen kann, um Beschuldigte zu einer Einigung zu erpressen.
Wieso ist es schlimmer, wenn auf diese Weise die Lage des Beschuldigten besser wird? Er kommt unbescholten aus der Sache raus, spart sich den Prozeß und vermeidet einen evtl. Schuldspruch. Bedauerlich daran ist nur, wenn die Bezahlung der Geldauflage fälschlich als Geldbuße und Schuldeingeständnis gewertet wird. (Dazu heute morgen im Deutschlandfunk der Strafrechtler E. Kempf: "Es ist schlicht und einfach eine Geldzahlung, gegen die sozusagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung abgekauft wird.")

Zazaz Offline



Beiträge: 52

19.03.2013 15:03
#10 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Eine Einstellung nach § 153 a StPO gegen Geldbuße erfolgt allerdings praktisch nur dann, wenn die StA und Gericht der Meinung sind, dass an den Beschuldigungen ziemlich wahrscheinlich etwas dran ist.

Zazaz Offline



Beiträge: 52

19.03.2013 15:17
#11 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Es gibt eben manchmal Prozesse, die eine Kammer für längere Zeit lahmlegen. So etwas muss dann organisatorisch aufgefangen werden. Es gibt an den Landgerichten im übrigen Spezialkammern für Wirtschaftskriminalität. Selbst war ich noch nicht in einer solchen Kammer tätig, während meiner Zeit am Landgericht klagten die Kollegen allerdings nicht mehr als alle anderen über Überlastung ;)

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

19.03.2013 15:32
#12 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Zazaz im Beitrag #10
Eine Einstellung nach § 153 a StPO gegen Geldbuße erfolgt allerdings praktisch nur dann, wenn die StA und Gericht der Meinung sind ...

Falls das als Antwort auf meinen Beitrag gedacht war: Die Einstellung nach StPO geht ja wohl erst, wenn schon Anklage erhoben und verhandelt wurde.

Die Einstellung gegen Geldbuße der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft ja wohl alleine entscheiden (Rechtsgrundlage dafür ist mir nicht bekannt).

augustin Offline



Beiträge: 128

19.03.2013 16:12
#13 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #12
Falls das als Antwort auf meinen Beitrag gedacht war: Die Einstellung nach StPO geht ja wohl erst, wenn schon Anklage erhoben und verhandelt wurde.

Die Einstellung gegen Geldbuße der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft ja wohl alleine entscheiden (Rechtsgrundlage dafür ist mir nicht bekannt).


Nein, die Staatsanwaltschaft kann gemäß §§ 153, 153a StPO von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Anklageerhebung einstellen.

Nach Anklageerhebung wandert die Zuständigkeit zum Gericht.

Edit: Es halt sich übrigens bei einer Geldauflage nicht um eine Geldbuße (Sanktion im Ordnungswidrigkeitenrecht), die Geldauflage hat (wenigstens rechtstheoretisch) keinen Sanktionscharakter.

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

19.03.2013 17:56
#14 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Kallias im Beitrag #9
(Dazu heute morgen im Deutschlandfunk der Strafrechtler E. Kempf: "Es ist schlicht und einfach eine Geldzahlung, gegen die sozusagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung abgekauft wird.")


Ja, und das mag praktisch im Sinne aller Beteiligten sein. Aber rein theoretisch/dogmatisch darf man gegen Deals schon Bedenken hegen. Entweder gibt es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder es gibt keines. Von der Bereitschaft des Beschuldigten/Angeklagten, eine gewisse Geldsumme zu bezahlen, sollte dies nicht abhängen.

Kallias Offline




Beiträge: 2.300

19.03.2013 19:29
#15 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #14
Entweder gibt es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder es gibt keines.
Das öffentliche Interesse gibt es immer. Wenn man jedoch die Theorie um zwei Aspekte erweitert, ergibt sich folgende Formel für die Einstellung:

Nutzen der Strafverfolgung - Kosten der Strafverfolgung < Nutzen der Geldauflage


Kallias

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

19.03.2013 19:50
#16 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Kallias im Beitrag #15
Zitat von Noricus im Beitrag #14
Entweder gibt es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder es gibt keines.
Das öffentliche Interesse gibt es immer. Wenn man jedoch die Theorie um zwei Aspekte erweitert, ergibt sich folgende Formel für die Einstellung:

Nutzen der Strafverfolgung - Kosten der Strafverfolgung < Nutzen der Geldauflage


Kallias


Eine solche Ausweitung des Opportunitätsprinzips stellt im Strafprozessrecht aber einen erheblichen Systembruch dar. Dies dogmatisch mit der Gesetzesbindung der Justiz zu vereinbaren ist m.E. ein durchaus gewagtes Unterfangen. Der pragmatische Charme Ihrer Formel steht natürlich völlig außer Zweifel

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

19.03.2013 23:18
#17 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Kallias im Beitrag #15
Zitat von Noricus im Beitrag #14
Entweder gibt es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder es gibt keines.
Das öffentliche Interesse gibt es immer.

Vielleicht hier auch ein Unterschied zum amerikanischen Rechtssystem. Da die district attorneys in den USA meist vom Volk gewählt werden, gibt es sozusagen eine demokratische Legitimation des Anklägers, während in D die Justizbehörden das öffentliche Interesse verwalten.

Gruß Petz

"The problem with quotes from the Internet is that it is difficult to determine whether or not they are genuine" - Abraham Lincoln

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.265

20.03.2013 00:56
#18 RE: Gerechtigkeit und Deals Antworten

Zitat von Kallias im Beitrag #4

Der Kommentar eines Strafverteidigers zum Urteil geht auf Einzelheiten ein.


Habt ihr euch mal die Kommentare angesehen? Wenn es so wäre, dass die Mehrzahl der Kommentatoren Jurastudenten sind, dann würde das aber ein düsteres Licht auf die zukünftigen Rechtspfleger werfen... die Kommentare sind oft einseitig, emotional überschäumend und extrem kritisch bis ablehnend gegenüber unserem Rechtsstaat.

Hoffentlich irre ich mich und es haben sich lediglich ein Dutzend taz-Leser ausgetobt.

 Sprung  



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